Das Registrierkassenpaket 2026 bringt Österreichs Betrieben spürbare Erleichterungen: den digitalen Beleg ab Oktober 2026, eine höhere Kalte-Hände-Grenze von 45.000 Euro und die dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung. Dieser Leitfaden zeigt dir, was sich ändert, ab wann es gilt und was du jetzt tun solltest.

Das Registrierkassenpaket 2026 ist ein Bündel an Erleichterungen, das die österreichische Bundesregierung Ende 2025 mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 beschlossen hat. Ziel ist weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung im Kassenalltag. Für dich als Unternehmer ändern sich vor allem drei Dinge: der digitale Beleg, eine höhere Umsatzgrenze bei der Kalte-Hände-Regelung und die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung.
Der Hintergrund: Die Registrierkassenpflicht gilt in Österreich seit rund zehn Jahren. Seitdem hat sich die Technik stark weiterentwickelt. Das Paket trägt dieser Entwicklung Rechnung und passt die Regeln an die Praxis an – etwa, indem Belege nicht mehr zwingend auf Papier ausgedruckt werden müssen.
Wichtig vorweg: Das Paket bringt Erleichterungen, schafft aber keine neuen Pflichten ab. Die Registrierkassenpflicht, die Belegerteilungspflicht und die technischen Vorgaben der RKSV bleiben bestehen. Geändert wird nur, wie du bestimmte Pflichten erfüllen kannst – nicht ob.
Die folgende Übersicht zeigt, was sich wann ändert und wen es betrifft.
đź’ˇ Merke: Das Registrierkassenpaket 2026 entlastet vor allem kleine und mobile Betriebe. FĂĽr die meisten Unternehmer ist der digitale Beleg die wichtigste Neuerung.
Ab dem 1. Oktober 2026 darfst du den Kassenbeleg auch rein digital bereitstellen. Damit endet die klassische Zettelwirtschaft an der Kasse – zumindest für alle, die umstellen wollen. Die rechtliche Grundlage dafür ist eine Klarstellung in der Bundesabgabenordnung (§ 132a BAO).
Entscheidend ist die genaue Formulierung: Die Belegerteilungspflicht bleibt bestehen. Du musst weiterhin zu jedem Barumsatz einen Beleg erstellen. Neu ist nur, dass du diese Pflicht künftig auch erfüllst, wenn deine Kunden den elektronischen Beleg direkt vor Ort am Endgerät auslesen können. Der verpflichtende Papierausdruck entfällt damit – die Belegpflicht selbst nicht.
Schon bisher war es erlaubt, den Beleg elektronisch bereitzustellen, etwa per E-Mail. Neu ist der niederschwellige Weg vor Ort: Die Kundschaft kann den Beleg direkt beim Bezahlen mitnehmen, ohne dass du Kontaktdaten brauchst.
Für die digitale Belegmitnahme gibt es mehrere Wege. Gemeinsam ist ihnen, dass die Kunden den Beleg im Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang mitnehmen können – zeitlich und örtlich direkt beim Kassiervorgang.
Die Anzeigedauer am Display muss ausreichend lang sein, damit die Mitnahme ohne Zeitdruck möglich ist. In der Praxis übernimmt dein Kassensystem diesen Ablauf automatisch.
Beide Belegformen sind rechtlich gleichwertig. Welche für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Betrieb und deiner Kundschaft ab. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung.
Wie sich der digitale Beleg auswirkt, hängt von deiner Branche ab. Drei Beispiele zeigen den Unterschied im Tagesgeschäft.
Der digitale Beleg ist eine freiwillige Möglichkeit, keine Verpflichtung. Du entscheidest selbst, ob du umstellst oder weiterhin Papierbelege ausgibst.
Damit bleibt die Wahlfreiheit auf beiden Seiten erhalten. Gerade fĂĽr Betriebe mit Stammkundschaft, die den Bon gewohnt ist, kann der Papierbeleg sinnvoll bleiben.
Für den digitalen Beleg gibt es keine Betragsobergrenze. Egal ob ein Kaffee um 3 Euro oder ein Einkauf um 300 Euro – der elektronische Beleg ist in jeder Höhe zulässig.
⚠️ Achtung: Verwechsle das nicht mit Bagatell- oder Beleggrenzen aus politischen Diskussionen. Für die digitale Belegerteilung gilt schlicht: kein Mindest- und kein Höchstbetrag.
Ob du ab Oktober 2026 digitale Belege nutzen kannst, hängt von deinem Kassensystem ab. Kläre rechtzeitig mit deinem Anbieter, wie die Umsetzung bei dir aussieht.
👉 Tipp: Wer ab Oktober Papier sparen will, sollte die technische Umstellung nicht auf den letzten Moment legen. Frag deinen Anbieter am besten im Sommer 2026, wie die digitale Belegbereitstellung funktioniert.
Seit 1. Jänner 2026 gilt für die sogenannte Kalte-Hände-Regelung eine höhere Umsatzgrenze: Sie steigt von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro netto pro Jahr. Das ist eine Inflationsanpassung der seit 2016 unveränderten Grenze.
Die Kalte-Hände-Regelung befreit Betriebe von der Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, wenn sie ihre Umsätze im Freien erzielen – also nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumen. Wer darunter fällt, darf die Tageslosung per Kassasturz ermitteln. Das bedeutet: kein Einzelbeleg, keine Registrierkasse, einfaches Auszählen der Kassa am Tagesende.
Der Begriff „im Freien" ist dabei entscheidend. Gemeint sind Umsätze, die nicht in einem geschlossenen Raum und auch nicht in fester Verbindung damit erzielt werden. Ein Verkaufsstand am Markt zählt dazu, ein fest eingebauter Kiosk in der Regel nicht.
Konkret profitieren von der Anhebung mehrere Gruppen. FĂĽr sie alle gilt nun die Obergrenze von 45.000 Euro netto je Kalenderjahr.
📌 Beispiel: Ein Marktstandler erzielt im Jahr 40.000 Euro netto, ausschließlich im Freien. Bis 2025 hätte er mit über 30.000 Euro die Grenze überschritten und eine Registrierkasse gebraucht. Seit 2026 bleibt er unter den neuen 45.000 Euro und darf die Tageslosung weiterhin per Kassasturz ermitteln.
⚠️ Achtung: Die Voraussetzungen sind im Einzelfall genau zu prüfen. Sobald du die Grenze überschreitest oder Umsätze in geschlossenen Räumen erzielst, kann die Registrierkassenpflicht greifen. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit deiner Steuerberatung oder der Wirtschaftskammer.
Die 15-Warengruppen-Regelung wird mit dem Paket dauerhaft abgesichert. Bisher war sie befristet – ursprünglich bis Ende 2025. Jetzt gilt sie unbefristet und schafft so Planungssicherheit für kleine Handelsbetriebe.
Die Regelung erlaubt es, Verkäufe vereinfacht zu erfassen. Statt jeden einzelnen Artikel genau zu bezeichnen, darfst du dein Sortiment in bis zu 15 Warengruppen einteilen. Auf dem Beleg genügt dann der Sammelbegriff statt der exakten Artikelbezeichnung.
So kann eine Aufteilung in der Praxis aussehen:
Relevant ist das vor allem für kleine Händler ohne Scannerkasse oder Warenwirtschaftssystem, etwa im Markt-, Straßen- oder Wanderhandel. Das Sortiment muss dafür vorab gruppiert und im Kassensystem hinterlegt sein. Der Vorteil: Du musst nicht tausende Einzelartikel pflegen, sondern arbeitest mit wenigen, klar abgegrenzten Gruppen.
💡 Merke: Die Regelung ist eine Erleichterung, keine Pflicht. Für Betriebe mit moderner Scannerkasse, die ohnehin jeden Artikel einzeln erfasst, ist sie meist nicht nötig.
Die viel diskutierte Beleglotterie kommt nach aktuellem Stand nicht. Das Finanzministerium hat die MaĂźnahme im Mai 2026 abgesagt, wie unter anderem der ORF berichtete. FĂĽr dich als Betrieb entsteht daraus keine neue Pflicht.
Geplant war Folgendes: Konsumenten sollten dazu motiviert werden, beim Bezahlen einen Beleg zu verlangen und diesen beim Finanzministerium einzureichen. Aus den eingereichten Belegen sollten regelmäßig Gewinner gezogen werden.
Der Weg dorthin war holprig: Im Dezember 2025 schickte der Finanzausschuss den Entwurf in Begutachtung, im Jänner 2026 wurde er vertagt, im Mai 2026 schließlich abgesagt. In der politischen Diskussion gab es offene Fragen zur Wirksamkeit und zu den Kosten. Statt der Lotterie will das Finanzministerium die Einführung des digitalen Belegs mit anderen Maßnahmen begleiten.
👉 Tipp: Du musst für die Beleglotterie nichts vorbereiten. Sollte sich der Stand ändern, betrifft eine Lotterie ohnehin in erster Linie die Konsumenten, nicht die Betriebe.
Ein technischer Sonderpunkt betrifft die Signaturkarten in älteren Registrierkassen. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass bestimmte Chips eine Sicherheitslücke aufweisen und ihre Bescheinigung ausläuft. Betroffen sind die Chips ACOS-ID 2.1 und in weiterer Folge ATOS CardOS 5.3.
Die Signaturkarte ist das Herzstück der RKSV-Sicherheit: Sie signiert jeden Barumsatz und macht ihn manipulationssicher. Fällt die Bescheinigung weg, kann die Kasse ihre Belege nicht mehr gültig signieren.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass jede ältere Kasse automatisch getauscht werden muss. Entscheidend ist, ob dein konkretes Gerät einen dieser Chips enthält und ob es sich aktualisieren lässt.
So gehst du am besten vor:
⚠️ Achtung: Lass rechtzeitig prüfen, ob deine Registrierkasse betroffen ist. Falls ein Austausch oder ein Chiptausch nötig wird, plane ihn frühzeitig – am besten deutlich vor dem Auslaufen im Jahr 2027. So vermeidest du, im Tagesgeschäft plötzlich ohne funktionierende Kasse dazustehen.
Das Registrierkassenpaket 2026 vereinfacht den Kassenalltag, hebt aber keine Grundpflichten auf. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit keine Missverständnisse entstehen.
Bestehen bleiben:
Die maĂźgeblichen Schwellenwerte fĂĽr die Registrierkassenpflicht bleiben ebenfalls gleich:
Der digitale Beleg ändert nur die Belegbereitstellung – also den Weg, wie der Beleg zur Kundschaft kommt. Die Grundpflichten dahinter bleiben gleich.
💡 Merke: Beide Grenzen müssen überschritten sein, damit die Registrierkassenpflicht greift. Mehr dazu in unseren Beiträgen zur Registrierkassenpflicht in Österreich und zur RKSV.
Damit du gut vorbereitet bist, hilft eine kurze Bestandsaufnahme. Die meisten Punkte lassen sich mit einem Anruf bei deinem Kassenanbieter und einem Blick auf deine Zahlen klären.
âś… Checkliste:
Zur Orientierung die wichtigsten Termine im Ăśberblick:
💡 Hinweis: Wenn du dein Kassensystem ohnehin prüfst, achte darauf, dass es den digitalen Beleg ab Oktober 2026 sauber abbilden kann – inklusive QR-Code, Papierbeleg auf Wunsch und RKSV-konformer Belegerstellung. shoperate wird diese Entwicklung berücksichtigen, damit Betriebe den digitalen Beleg künftig möglichst einfach im Alltag nutzen können.
Der digitale Beleg gilt ab 1. Oktober 2026. Ab diesem Zeitpunkt darfst du die Belegerteilungspflicht auch erfüllen, indem deine Kunden den elektronischen Beleg direkt vor Ort auslesen – etwa über einen QR-Code am Display. Die Umstellung ist freiwillig. Wer weiterhin Papierbelege ausgeben will, darf das tun.
Nein. Die digitale Belegerteilung ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Du entscheidest selbst, ob du umstellst. Der Papierbeleg bleibt jederzeit erlaubt, und deine Kunden können ihn weiterhin verlangen. Sinnvoll ist die Umstellung vor allem, wenn du Papier und Druckkosten sparen möchtest.
Ja. Auch nach dem 1. Oktober 2026 musst du auf Verlangen einen Papierbeleg ausgeben. Das Recht der Kunden auf einen physischen Beleg bleibt bestehen. Ebenso kann die Finanzverwaltung jederzeit einen ausgedruckten Beleg verlangen. Der digitale Beleg ist also eine Ergänzung, kein Ersatz mit Zwang.
Seit 1. Jänner 2026 liegt die Umsatzgrenze der Kalte-Hände-Regelung bei 45.000 Euro netto pro Jahr, zuvor waren es 30.000 Euro. Sie gilt für Umsätze im Freien sowie für Hütten, Buschenschanken mit höchstens 14 Öffnungstagen und Kantinen gemeinnütziger Vereine. Wer unter der Grenze bleibt und die Voraussetzungen erfüllt, kann die Erleichterung nutzen und braucht für diese Umsätze grundsätzlich keine Registrierkasse.
Nach aktuellem Stand nein. Die geplante Beleglotterie wurde im Mai 2026 vom Finanzministerium abgesagt. Vorgesehen waren monatliche Gewinne und zwei jährliche Bonusziehungen. Für Betriebe hätte sich daraus ohnehin keine zusätzliche Pflicht ergeben. Das Finanzministerium will die Einführung des digitalen Belegs nun mit anderen Maßnahmen begleiten.
Das lässt sich nur individuell klären. Betroffen sind Kassen mit den Chips ACOS-ID 2.1 oder ATOS CardOS 5.3, deren Bescheinigung bis 2027 ausläuft. Nicht jede ältere Kasse ist betroffen, und manche lassen sich mit einem Ersatzchip weiternutzen. Lass dein Gerät rechtzeitig von deinem Kassenanbieter prüfen.
In den meisten Fällen nicht. Das Paket bringt Erleichterungen, keine neuen Anschaffungspflichten. Ein Wechsel kann aber sinnvoll sein, wenn deine Kasse den digitalen Beleg nicht abbilden kann oder von der Chip-Problematik betroffen ist. Kläre das am besten direkt mit deinem aktuellen Anbieter.
Die Registrierkassenpflicht selbst bleibt unverändert. Geändert haben sich die Rahmenbedingungen: höhere Kalte-Hände-Grenze (45.000 Euro), digitaler Beleg ab Oktober 2026 und die dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung. Die Schwellenwerte, ab denen du eine Kasse brauchst, bleiben gleich. Das Paket vereinfacht also die Erfüllung der Pflichten, hebt sie aber nicht auf.
Die Registrierkassenpflicht fällt nicht generell weg. Sie entfällt nur dort, wo eine Ausnahme greift – etwa bei der Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien unter 45.000 Euro oder unterhalb der allgemeinen Umsatzgrenzen. Wer diese Grenzen überschreitet, bleibt registrierkassenpflichtig. Eine pauschale Abschaffung ist nicht geplant.
Eine Registrierkasse brauchst du grundsätzlich erst, wenn dein Jahresumsatz über 15.000 Euro netto liegt und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze sind. Bleibst du unter einer dieser Grenzen, besteht keine Registrierkassenpflicht. Als Barumsatz zählen auch Karten- und Gutscheinzahlungen direkt am Point of Sale.
Nein. In Österreich gibt es keine 35-Euro-Grenze für die Belegerteilung. Zu jedem Barumsatz muss ein Beleg erstellt werden – unabhängig vom Betrag. Die Verwechslung entsteht oft mit anderen Regelungen oder mit Deutschland. Für die digitale Belegerteilung ab Oktober 2026 gilt ebenfalls keine Betragsgrenze.

Das Registrierkassenpaket 2026 macht den Kassenalltag einfacher, ohne die Grundpflichten anzutasten. Die wichtigste Neuerung ist der digitale Beleg ab 1. Oktober 2026: Du kannst die Belegerteilungspflicht künftig auch erfüllen, wenn Kund:innen den Beleg vor Ort digital auslesen – freiwillig, ohne Betragsgrenze und mit Papierbeleg auf Wunsch.
Daneben profitieren mobile und kleine Betriebe von der höheren Kalte-Hände-Grenze (45.000 Euro) und der nun dauerhaften 15-Warengruppen-Regelung. Die geplante Beleglotterie ist abgesagt, und ein technischer Sonderpunkt betrifft veraltete Signaturkarten, die du bis 2027 prüfen lassen solltest.
Unterm Strich gilt: Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht und RKSV bleiben bestehen – das Paket ändert nur, wie du sie erfüllst. Wer seine Kasse rechtzeitig prüft, ist für 2026 bestens aufgestellt.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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