Der Kollektivvertrag Gastronomie regelt Löhne, Arbeitszeit und Zuschläge für rund 200.000 Beschäftigte in Österreichs Hotellerie und Gastronomie. Dieser Leitfaden bringt dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten Regeln — inklusive der Änderungen zum 1.11.2024 und der neuen Gehaltstabellen ab 1.5.2025. Klar, kompakt, praxistauglich.

Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe regelt Mindestlohn, Arbeitszeit, Zuschläge und viele weitere Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten in Gastronomie, Kaffeehäusern und Hotellerie in ganz Österreich. Er wird zwischen den Fachverbänden der WKO und den Gewerkschaften GPA und vida ausgehandelt und regelmäßig angepasst.
Aktuell gilt der neue Rahmen-KV seit 1. November 2024. Die überarbeiteten Lohn- und Gehaltstabellen sowie zentrale Neuerungen bei Einstufung und Vordienstzeiten wurden mit 1. Mai 2025 wirksam. Bei Arbeiter:innen kommt zusätzlich die Lohnordnung deines Bundeslandes zur Anwendung — der Mindestlohn in Wien ist damit ein anderer als in Salzburg oder der Steiermark.
Was dieser Leitfaden fĂĽr dich abdeckt:
Die offiziellen Tabellen und Musterformulare findest du auf wko.at. Dieser Leitfaden ordnet dir ein, was die wichtigsten Regelungen fĂĽr deinen Betrieb bedeuten.
Der KV gilt österreichweit für alle Betriebe, die den Fachverbänden Gastronomie bzw. Hotellerie der Wirtschaftskammer angehören. Das umfasst Restaurants, Kaffeehäuser, Hotels, Pensionen, Bars, Catering-Betriebe und zahlreiche Mischformen. Für alle Beschäftigten in diesen Betrieben gilt er unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder fallweise angestellt sind.
Persönlich erfasst der KV:
Nicht alle Regelungen greifen bei allen Personengruppen gleich. Leitende Angestellte, die wesentlichen Einfluss auf die UnternehmensfĂĽhrung haben, sind von bestimmten Arbeitszeitbestimmungen des KV ausgenommen.
Hat ein Betrieb mehrere Gewerbescheine (etwa Gastronomie und Hotellerie), greifen beide zugehörigen Teile des KV parallel. Einzelne Unternehmen wie McDonald's Österreich haben zusätzlich einen eigenen Betriebskollektivvertrag, der neben dem Branchen-KV gilt. Auch Zusatzkollektivverträge — etwa die Sondervereinbarung „Arbeiten am 24. Dezember" in Wien — können eigene Regelungen hinzufügen.
⚠️ Achtung: Individuelle Arbeitsverträge dürfen Beschäftigte nicht schlechter stellen als der KV. Eine Unterschreitung der KV-Mindestlöhne ist rechtlich unwirksam.
Der aktuelle Kollektivvertrag wurde in zwei Stufen wirksam. Seit 1. November 2024 gilt der neue Rahmen-KV mit geänderten Regeln zu Arbeitszeit, Sonderzahlungen und Dienstverhinderungen. Seit 1. Mai 2025 sind die Änderungen bei Lohn- und Gehaltstabellen, Einstufung und Vordienstzeiten in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen im Ăśberblick:
💡 Merke: Prüfe bei allen Beschäftigten, ob die neue Einstufung zu einer höheren Gehaltsstufe führt — insbesondere bei langjährigen Mitarbeiter:innen und Hilfskräften. Die Umstellung sollte rückwirkend per 1.5.2025 dokumentiert werden.
Die Bezahlung im Hotel- und Gastgewerbe hängt nicht nur vom Beruf ab, sondern vor allem von drei Faktoren: der Beschäftigungs- bzw. Lohngruppe, den anrechenbaren Berufsjahren und — bei Arbeiter:innen — dem Bundesland. Wer richtig einstuft, zahlt fair und vermeidet Nachforderungen bei Prüfungen durch ÖGK oder Finanz.
Bei Angestellten unterscheidet der KV sechs Beschäftigungsgruppen. BG 0 umfasst Personen der Geschäftsführung, BG 1 bis BG 3 decken Verantwortung und Qualifikation ab. BG 4 und BG 5 sind für Hilfskräfte — mit oder ohne langjähriger Branchenerfahrung.
Die Gehaltstabelle orientiert sich am Grundwert (100 % für 0–5 Berufsjahre) und steigt in 5-Jahres-Schritten bis 110 %. Die folgende Tabelle zeigt die Monatsgehälter für die Hotellerie Wien ab 1.5.2025 in der Einstiegsstufe:
Die Werte gelten für die Einstiegsstufe. Ab dem 6. Berufsjahr erhöht sich das Gehalt stufenweise auf 102,5 %, 105 %, 107,5 % und schließlich 110 %.
Bei Arbeiter:innen gibt es keine einheitliche österreichweite Tabelle. Stattdessen veröffentlicht jedes Bundesland eine eigene Lohnordnung. Die Mindestlöhne liegen zwischen den Bundesländern deutlich auseinander — Wien und Salzburg haben in der Regel höhere Sätze, während Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark eine gemeinsame, tendenziell niedrigere Lohnordnung führen.
👉 Tipp: Lade immer die aktuelle Lohnordnung deines Bundeslandes direkt bei der WKO. Die Lohngruppen folgen einer ähnlichen Logik wie die Beschäftigungsgruppen bei Angestellten, die Geldbeträge unterscheiden sich aber spürbar.
Für Lehrlinge gelten bundesweit einheitliche Sätze. Ab 1.5.2025:
Teilzeitentgelte werden aliquot berechnet. Eine 20-Stunden-Stelle bekommt die Hälfte des kollektivvertraglichen Vollzeitentgelts, eine 30-Stunden-Stelle drei Viertel — immer bezogen auf die jeweilige Beschäftigungs- bzw. Lohngruppe.
Die Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe folgt eigenen Regeln, die den Besonderheiten der Branche Rechnung tragen — Saisonarbeit, Wochenenddienste und lange Öffnungszeiten inklusive. Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, üblicherweise verteilt auf fünf Arbeitstage. Sechs-Tage-Wochen sind in Saisonbetrieben zulässig, müssen aber schriftlich vereinbart werden.
Für Saisonbetriebe und schwankende Auslastung erlaubt der KV eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit über bis zu 26 Wochen. In Spitzenwochen kann länger gearbeitet, in ruhigen Wochen ausgeglichen werden. Auch hier gilt: ohne schriftliche Vereinbarung keine Durchrechnung.
Die tägliche Ruhezeit beträgt grundsätzlich 11 Stunden. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich zeitnah erfolgt. Die Höchstarbeitszeit darf im Zeitraum von 26 Wochen im Schnitt maximal 48 Stunden pro Woche betragen.
Bei Sonntagsarbeit sichert der KV jeder Vollzeitkraft mindestens 12 freie Sonntage pro Jahr zu. Die zusammenhängende Freizeit von 36 Stunden — traditionell ein Wochenende — kann je nach Betrieb auch auf andere Wochentage fallen.
Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50 % abgegolten, wahlweise in Geld oder in Zeit. Bei Teilzeit-Mehrarbeit (Stunden über die vereinbarte Teilzeit hinaus, aber unter der Normalarbeitszeit) fällt ein Zuschlag von 25 % an. Bei vereinbarter Durchrechnung gelten abweichende Regeln — Mehrarbeit zählt erst am Ende des Durchrechnungszeitraums als Überstunde.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten strengere Grenzen: kürzere tägliche Höchstarbeitszeit, verpflichtende Pausen und eingeschränkte Nachtarbeit. Die Umkleidezeit gehört grundsätzlich zur Arbeitszeit, wenn Dienstkleidung im Betrieb vorgeschrieben ist.
💡 Merke: Jede Arbeitszeitsonderregelung — Durchrechnung, 6-Tage-Woche, verkürzte Ruhezeit — muss schriftlich festgehalten werden. Ohne Vereinbarung greift die gesetzliche Grundregel.
Neben dem Grundgehalt sieht der KV mehrere Zuschläge und Zulagen vor, die je nach Tätigkeit, Tageszeit und Sprachkenntnissen fällig werden. Dazu kommen die klassischen Sonderzahlungen.
Der Nachtarbeitszuschlag ist zeitlich gestaffelt. Ab 1.5.2025 gelten folgende Sätze pro Nachtarbeitseinsatz:
Die Fremdsprachenzulage beträgt € 40,00 monatlich und steht Beschäftigten zu, die regelmäßig in einer Fremdsprache mit Gästen kommunizieren. Die Fehlgeldentschädigung für Kassenverantwortliche liegt bei € 41,00 monatlich.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld entsprechen jeweils einem Monatsentgelt (13. und 14. Gehalt). Bei Angestellten entsteht der Anspruch ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Bei Arbeiter:innen beginnt der Anspruch nach Ablauf des Probemonats, also ab dem ersten Tag des zweiten Beschäftigungsmonats. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Sonderzahlungen aliquot berechnet.
Das Jubiläumsgeld erhalten Beschäftigte nach bestimmten Dienstjahresgrenzen. Seit 1.11.2024 gilt eine klarer geregelte Stichtagsregelung, die festlegt, ab welchem Dienstjahr der Anspruch entsteht und welche Zeiten angerechnet werden.
⚠️ Hinweis: Der Zusatzkollektivvertrag „Mitarbeiter:innenprämie" war eine zeitlich befristete Regelung für 2024/2025 und ist mittlerweile archiviert — kein laufendes Gestaltungsinstrument mehr. Für aktuelle steuerbegünstigte Prämien gelten die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes.
Der KV regelt die wichtigsten Fristen rund um Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wer die Besonderheiten der Branche kennt, vermeidet teure Fehler.
Der Probemonat dauert einen Monat. In diesem Zeitraum kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen aufgelöst werden. Bei Wiedereintritt derselben Person in denselben Betrieb innerhalb kurzer Zeit entfällt der Probemonat — der neue KV hat diese Klarstellung seit 1.11.2024 ausdrücklich geregelt.
Befristete Arbeitsverträge müssen ein konkretes Enddatum enthalten. Eine einmalige Verlängerung um bis zu vier Wochen ist zulässig, ohne dass ein Kettendienstvertrag entsteht. Mehrfache Befristungen hintereinander werden arbeitsrechtlich als unbefristetes Arbeitsverhältnis gewertet.
Die Kündigungsfristen und -termine unterscheiden sich nach Beschäftigtengruppe:
Bei den Verfallsfristen lohnt sich ein genauer Blick. Ansprüche aus Unstimmigkeiten bei der Einstufung verfallen mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Für Lohn-, Gehalts- und Überstundenansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sieht der KV eine Verfallsfrist von vier Monaten vor. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1486 ABGB aufrecht.
👉 Tipp: Bewahre Unterlagen zu Dienstzettel, Einstufung, Arbeitszeitaufzeichnungen und Sonderzahlungen mindestens drei Jahre lang auf. Im Streitfall hängt deine Beweislage direkt an diesen Dokumenten.
Die meisten Fehler passieren nicht beim Lesen des KV, sondern bei der laufenden Umsetzung im Betrieb. Mit der folgenden Checkliste deckst du die wichtigsten PrĂĽfpunkte ab:
✅ Richtige Lohn- oder Gehaltsordnung auswählen: Bei Angestellten die österreichweite Gehaltsordnung, bei Arbeiter:innen die Lohnordnung deines Bundeslandes
✅ Einstufung dokumentieren: Beschäftigungs- bzw. Lohngruppe, Berufsjahre und Stufe im Personalakt schriftlich festhalten
✅ Vordienstzeiten und Branchenerfahrung nachweisen: Die WKO stellt Musterformulare für den Nachweis bereit — bei jeder Neueinstellung nutzen, damit die Einstufung prüffest ist
✅ Dienstzettel oder Arbeitsvertrag aktualisieren: Pflichtangaben nach § 2 AVRAG, Verweis auf den KV, Angabe der Beschäftigungsgruppe, des Bundeslandes und aller Sonderregelungen (Durchrechnung, 6-Tage-Woche)
✅ Arbeitszeitaufzeichnungen führen: tägliche Arbeitsbeginn- und -endzeiten, Pausen, Überstunden. Ohne Aufzeichnung keine Durchsetzung von Zuschlägen
âś… Lohn- und Gehaltsabrechnung prĂĽfen: Ist die 5-Jahres-Stufung korrekt umgesetzt? Sind Nachtzuschlag, Fremdsprachenzulage und Sonderzahlungen sauber verbucht?
✅ Aktuelle WKO-Muster verwenden: Musterverträge, Nachweisformulare und Dienstzettel-Vorlagen werden laufend aktualisiert — alte Versionen nicht mehr einsetzen
✅ Jährliches KV-Update einplanen: Lohnanpassungen erfolgen meist zum 1.5. oder 1.11., gelegentlich auch zweistufig wie 2024/2025
💡 Merke: Ein digitales Kassensystem mit integrierter Arbeitszeiterfassung macht den Nachweis von Arbeitsstunden, Schichten und Zuschlägen deutlich einfacher. Dienstpläne und tatsächliche Zeiten laufen in einem System zusammen — das spart Aufwand bei der Lohnverrechnung und bei Prüfungen durch ÖGK oder Finanzpolizei.
Für individuelle Einzelfälle — etwa strittige Einstufungen, komplexe Beendigungen oder Mischbetriebe mit mehreren KV — empfiehlt sich die Abstimmung mit der WKO-Beratung, einer Steuerberatung oder einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltsbüro.
Einen einheitlichen Mindestlohn gibt es in der Gastronomie nicht — die Höhe ergibt sich aus Beschäftigungs- bzw. Lohngruppe, Berufsjahren und — bei Arbeiter:innen — dem Bundesland. Die Einstiegsstufen für Angestellte sind in der Gehaltstabelle im Abschnitt „Löhne und Gehälter" zusammengefasst. Für Arbeiter:innen gilt die Lohnordnung des jeweiligen Bundeslandes, die direkt auf wko.at abrufbar ist.
Die Normalarbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche. In Saisonbetrieben mit schriftlicher Durchrechnungsvereinbarung können einzelne Wochen länger sein — im Schnitt über den Durchrechnungszeitraum aber maximal 48 Stunden. Bei Teilzeitkräften zählt jede Stunde über die vereinbarte Teilzeit hinaus als Mehrarbeit und löst einen 25 %-Zuschlag aus. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten zusätzlich strengere Tages- und Nachtarbeitsgrenzen.
Der Nachtzuschlag wird nicht nach Stundenlohn berechnet, sondern als fixer Betrag pro Nachtarbeitseinsatz. Entscheidend ist, wann die Arbeit beginnt: Zwischen 0:01 und 6:00 Uhr fällt er voll an, ab 5:00 Uhr nur reduziert, ab 5:30 Uhr Arbeitsbeginn gar nicht mehr. Die konkreten Beträge stehen im Abschnitt „Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen" — und werden mit jeder KV-Runde neu festgelegt.
Bei Arbeiter:innen gelten die kurzen, branchentypischen Kündigungsfristen aus dem KV. Bei Angestellten greift das Angestelltengesetz — die Frist reicht je nach Dienstzeit von sechs Wochen bis fünf Monate, Termin ist üblicherweise das Quartalsende. Wichtig: Im Probemonat gibt es keine Kündigungsfrist; danach greifen die regulären Regeln. Den konkreten Termin immer am Dienstzettel und an der tatsächlichen Dienstzeit festmachen.
Ja. Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen fallen unter den KV, mit eigenen Regelungen zu Lehrlingseinkommen und Ausbildungszeiten. Auch fallweise Beschäftigte sind erfasst — seit 1.11.2024 ist im Rahmen-KV ausdrücklich geregelt, wie der Probemonat bei fallweisen Beschäftigungen zu behandeln ist. Freiwillige Praktika und Werkverträge folgen eigenen rechtlichen Regeln und sind vom KV nicht erfasst.
Die aktuellen Lohn- und Gehaltstabellen stehen auf wko.at unter der Rubrik Kollektivvertrag → Gastronomie und Hotellerie zum Download. Dort findest du die österreichweite Gehaltsordnung für Angestellte sowie die einzelnen Lohnordnungen für Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien — jeweils in den Fassungen gültig ab 1.11.2024 und ab 1.5.2025.

Der Kollektivvertrag Gastronomie ist das Fundament deiner Personalarbeit im Hotel- und Gastgewerbe. Er legt fest, welches Mindestgehalt gilt, wie du Mitarbeiter:innen einstufst und welche Zuschläge du zahlen musst. Mit dem Rahmen-KV ab 1.11.2024 und den neuen Gehaltstabellen ab 1.5.2025 haben sich mehrere Eckpunkte verschoben — von der Regelung der 11. Überstunde bis zur erhöhten Fremdsprachenzulage.
Wichtig ist, dass du die Regeln nicht einmalig abhakst, sondern laufend prüfst. Die KV-Partner verhandeln Löhne und Gehälter jährlich neu. Halte dir ein kurzes Stichtags-Prozedere fest — idealerweise zum 1.5. und 1.11. — und nutze die offiziellen WKO-Muster für Dienstzettel und Lohnabrechnung. So vermeidest du Nachzahlungen, Verfallsfristen-Fallen und Auseinandersetzungen mit der Gewerkschaft.
Die beste Absicherung gegen teure Fehler ist eine saubere Dokumentation: Einstufung, Arbeitszeit, Ruhepausen und Sonderzahlungen pro Mitarbeiter:in nachvollziehbar fĂĽhren. Wer hier konsequent arbeitet, hat bei GPLB-PrĂĽfungen, Abrechnungen und Gerichtsverfahren einen klaren Vorteil.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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