Ein Kassenbericht dokumentiert alle Bargeldbewegungen eines GeschĂ€ftstages. Er enthĂ€lt Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und den gezĂ€hlten Endbestand. Aus diesen Angaben wird die Tageslosung berechnet. Der Kassenbericht ist Pflicht fĂŒr buchfĂŒhrende Unternehmen in Ăsterreich. Erfahre, wer einen Kassenbericht erstellen muss, welche Pflichtangaben er enthalten muss, wie du ihn Schritt fĂŒr Schritt richtig ausfĂŒllst und welche Fehler du bei der KassenfĂŒhrung unbedingt vermeiden solltest.

Ein Kassenbericht dokumentiert sĂ€mtliche Bargeldbewegungen eines GeschĂ€ftstages. Er erfasst alle Bareinnahmen und Barausgaben und ermittelt daraus die sogenannte Tageslosung â also den tatsĂ€chlichen Barumsatz eines Tages.
Der Kassenbericht dient als Nachweis fĂŒr eine ordnungsgemĂ€Ăe KassenfĂŒhrung. Gerade bei einer offenen Ladenkasse ist er die einzige Möglichkeit, die tĂ€glichen Bargeldbewegungen lĂŒckenlos zu dokumentieren. Ohne Kassenbericht fehlt dem Finanzamt die Grundlage, um die Richtigkeit deiner BarumsĂ€tze nachzuvollziehen.
Konkret zeigt ein Kassenbericht:
Die Tageslosung ist nicht der Endbestand der Kasse, sondern der rechnerische Barumsatz des Tages. Die Formel dafĂŒr lautet:
đ Tageslosung = Endbestand â Anfangsbestand + Ausgaben â Einlagen
Dieses Beispiel zeigt, wie ein Kassenbericht in der Praxis aufgebaut ist. Der gezĂ€hlte Endbestand dient als Grundlage fĂŒr die Berechnung der Tageslosung.
GrundsĂ€tzlich muss jedes Unternehmen in Ăsterreich einen Kassenbericht fĂŒhren, das BargeschĂ€fte tĂ€tigt und der BuchfĂŒhrungspflicht unterliegt. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG).
Zwei Paragrafen sind dabei zentral:
â ïž Achtung: Sobald die Umsatzgrenzen des § 131b BAO ĂŒberschritten werden, gilt die Registrierkassenpflicht â und damit in der Regel auch die Pflicht zur FĂŒhrung eines Kassenberichts. Das betrifft auch Freiberufler.
Wenn du ausschlieĂlich bargeldlose Zahlungen abwickelst, entfĂ€llt die Kassenberichtpflicht. In der Praxis werden Bargeldbewegungen meist ĂŒber tĂ€gliche Kassenberichte dokumentiert.
Der Kassenbericht und das Kassenbuch hĂ€ngen zusammen, erfĂŒllen aber unterschiedliche Aufgaben. Ein hĂ€ufiger Fehler ist, beide Begriffe gleichzusetzen.
Kurz gesagt: Der Kassenbericht ist der tĂ€gliche Baustein, das Kassenbuch das Gesamtwerk. Ohne korrekte tĂ€gliche Kassenberichte kann auch das Kassenbuch nicht ordnungsgemÀà gefĂŒhrt werden.
đ Tipp: Alles Weitere zum Thema Kassenbuch â Aufbau, Pflichten, Praxistipps â findest du in unserem separaten Leitfaden zum Kassenbuch.
Damit ein Kassenbericht vom Finanzamt als ordnungsgemÀà anerkannt wird, muss er bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, kann der Bericht bei einer BetriebsprĂŒfung beanstandet werden.
Pflichtfelder im Ăberblick:
â ïž Achtung: Der Endbestand muss immer durch einen Kassensturz ermittelt werden â also durch tatsĂ€chliches ZĂ€hlen des Bargelds. Ein rein rechnerischer Endbestand genĂŒgt nicht.
Die Erstellung eines Kassenberichts folgt einer klaren Reihenfolge. Wenn du diesen Ablauf tĂ€glich einhĂ€ltst, erfĂŒllst du die gesetzlichen Anforderungen und bist bei einer BetriebsprĂŒfung auf der sicheren Seite.
Schritt 1 â Anfangsbestand ĂŒbernehmen Trage den Kassenbestand zu Beginn des GeschĂ€ftstages ein. Dieser entspricht dem Endbestand des Vortags. Am ersten Tag nach einer Neueröffnung ist der Anfangsbestand das eingelegte Wechselgeld.
Schritt 2 â Einnahmen erfassen Dokumentiere alle Bareinnahmen des Tages. Das können VerkĂ€ufe, Dienstleistungen oder sonstige Bareinzahlungen sein. Jede Einnahme wird mit Belegnummer und Betrag erfasst.
Schritt 3 â Ausgaben erfassen Halte alle Barausgaben fest â zum Beispiel den Einkauf von Verbrauchsmaterial, Bankeinzahlungen oder Privatentnahmen. Auch hier: Belegnummer und Betrag angeben.
Schritt 4 â Kassensturz durchfĂŒhren ZĂ€hle das Bargeld in der Kasse am Ende des Tages. Dieser gezĂ€hlte Betrag ist der Endbestand. Am besten verwendest du dafĂŒr ein ZĂ€hlprotokoll, in dem jede StĂŒckelung einzeln erfasst wird.
Schritt 5 â Tageslosung berechnen Berechne die Tageslosung nach der Formel:
Tageslosung = Endbestand â Anfangsbestand + Ausgaben â Einlagen
Schritt 6 â Unterschreiben und ablegen Der Kassenverantwortliche unterschreibt den Bericht. AnschlieĂend wird der Kassenbericht chronologisch abgelegt â entweder in Papierform oder digital.
Ein retrograder Kassenbericht berechnet die Tageslosung rĂŒckwĂ€rts â also vom gezĂ€hlten Endbestand ausgehend. Diese Methode ist in der Praxis die gĂ€ngigste, weil sie auf dem tatsĂ€chlichen Kassensturz basiert.
Die Berechnung folgt dieser Logik:
Formel:
đ Tageslosung = Endbestand â Anfangsbestand + Ausgaben â Einlagen
Der Vorteil dieser Methode: Du gehst vom tatsĂ€chlich vorhandenen Bargeld aus â nicht von gebuchten Zahlen. So werden ZĂ€hlfehler oder vergessene Buchungen schneller sichtbar.
đĄ Merke: Der retrograde Kassenbericht gilt als die zuverlĂ€ssigste Methode und wird vom Finanzamt bevorzugt, weil er auf dem realen Kassenbestand basiert.
Wer eine offene Ladenkasse fĂŒhrt â also eine Bargeldkasse ohne elektronische Registrierkasse â hat besonders strenge Dokumentationspflichten. Der tĂ€gliche Kassenbericht ist hier unverzichtbar, weil keine automatische Aufzeichnung der UmsĂ€tze erfolgt.
Bei der offenen Ladenkasse gilt:
Typische Branchen mit offener Ladenkasse sind Gastronomiebetriebe, Friseursalons, MarktstÀnde, kleine EinzelhÀndler und Beauty-Studios.
â ïž Achtung: Bei einer Kassennachschau durch das Finanzamt wird die offene Ladenkasse besonders genau geprĂŒft. Fehlende oder lĂŒckenhafte Kassenberichte können zu HinzuschĂ€tzungen fĂŒhren â das Finanzamt schĂ€tzt dann die UmsĂ€tze höher ein, als sie tatsĂ€chlich waren.
Das ZĂ€hlprotokoll dokumentiert, wie sich der gezĂ€hlte Kassenbestand zusammensetzt â aufgeschlĂŒsselt nach MĂŒnzen und Scheinen. Es ist die Grundlage fĂŒr einen nachvollziehbaren Kassensturz und stĂ€rkt die Beweiskraft des Kassenberichts.
Ein ZĂ€hlprotokoll enthĂ€lt jede StĂŒckelung mit Anzahl und Teilsumme:
Auch wenn ein ZĂ€hlprotokoll gesetzlich nicht ausdrĂŒcklich vorgeschrieben ist, empfehlen Steuerberater es grundsĂ€tzlich â besonders bei offener Ladenkasse. Es dokumentiert, dass der Endbestand tatsĂ€chlich gezĂ€hlt und nicht nur rechnerisch ermittelt wurde.
đ Tipp: Verwende ein vorgedrucktes ZĂ€hlprotokoll oder eine Excel-Vorlage, um den tĂ€glichen Kassensturz schnell und fehlerfrei zu erledigen.
Eine Kassendifferenz entsteht, wenn der gezĂ€hlte Kassenbestand nicht mit dem rechnerischen Bestand ĂŒbereinstimmt. Das kann in jedem Betrieb vorkommen â entscheidend ist, wie du damit umgehst.
Zwei FĂ€lle werden unterschieden:
Typische Ursachen:
Eine Differenz darf nicht ignoriert oder stillschweigend korrigiert werden. Sie muss im Kassenbericht als eigene Position dokumentiert werden:
â ïž Achtung: Folgende Punkte gelten bei einer BetriebsprĂŒfung als Warnsignal:
Eine negative Kasse ist grundsÀtzlich unzulÀssig, weil physisches Bargeld nicht unter null fallen kann. Tritt sie rechnerisch auf, deutet das auf fehlerhafte oder unvollstÀndige Aufzeichnungen hin.
Du kannst deinen Kassenbericht manuell auf Papier, mit einer Excel-Vorlage oder mit einer Kassensoftware erstellen. Jede Methode hat Vor- und Nachteile.
Eine Excel-Vorlage eignet sich gut fĂŒr Betriebe mit wenigen tĂ€glichen BargeschĂ€ften â etwa ein kleiner Friseursalon oder ein Marktstand. Die Vorlage sollte alle Pflichtangaben enthalten und die Tageslosung automatisch berechnen.
FĂŒr Betriebe mit hohem Bargeldumsatz â etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel â ist eine digitale Kassenlösung in der Regel die bessere Wahl. Ein elektronischer Kassenbericht wird automatisch erstellt, ist manipulationssicher und lĂ€sst sich direkt in die Buchhaltung ĂŒbernehmen.
đĄ Merke: Egal welche Methode du wĂ€hlst â die gesetzlichen Pflichtangaben bleiben dieselben. Eine Excel-Vorlage muss genauso vollstĂ€ndig sein wie ein handschriftlicher Bericht.
Fehler im Kassenbericht können bei einer BetriebsprĂŒfung schwerwiegende Folgen haben â von HinzuschĂ€tzungen bis hin zu BuĂgeldern. Diese Fehler kommen in der Praxis besonders hĂ€ufig vor:
đ Tipp: Erstelle den Kassenbericht immer direkt am Ende des GeschĂ€ftstages â nicht erst am nĂ€chsten Morgen oder gar rĂŒckwirkend fĂŒr die ganze Woche.
Ja, grundsĂ€tzlich schon â sofern du BargeschĂ€fte tĂ€tigst und der BuchfĂŒhrungspflicht unterliegst. Die BAO verlangt, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben tĂ€glich festgehalten werden. Gewerbetreibende, Gesellschaften und Land- und Forstwirte mit BargeschĂ€ften sind in der Regel verpflichtet, tĂ€gliche Kassenberichte zu erstellen. Freiberufler ohne Bilanzierungspflicht sind davon ausgenommen, können aber freiwillig einen Kassenbericht fĂŒhren.
Der Kassenbericht sollte tĂ€glich erstellt werden â an jedem GeschĂ€ftstag, an dem Bargeldbewegungen stattfinden. Das ergibt sich aus § 131 BAO. Auch an umsatzschwachen Tagen ist ein Kassenbericht erforderlich, wenn die Kasse geöffnet war. Eine wöchentliche oder monatliche Erstellung genĂŒgt in der Regel nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Beim retrograden Kassenbericht wird die Tageslosung rĂŒckwĂ€rts berechnet â vom gezĂ€hlten Endbestand ausgehend. Die Formel lautet: Tageslosung = Endbestand â Anfangsbestand + Ausgaben â Einlagen. Diese Methode ist in der Praxis am weitesten verbreitet, weil sie auf dem tatsĂ€chlichen Kassensturz basiert und Fehler schneller sichtbar macht.
In vielen FĂ€llen ja. Die Registrierkasse zeichnet zwar automatisch alle EinzelumsĂ€tze auf, aber der Kassenbericht fasst die Bargeldbewegungen eines Tages zusammen und dokumentiert den gezĂ€hlten Endbestand. Besonders wenn du neben der Registrierkasse auch eine Handkasse fĂŒhrst, brauchst du einen separaten Kassenbericht fĂŒr die Handkasse.
Das ist grundsĂ€tzlich nicht empfehlenswert. Laut § 131 BAO sollen Kasseneinnahmen und -ausgaben tĂ€glich festgehalten werden. Eine rein monatliche Erstellung birgt das Risiko, dass das Finanzamt die KassenfĂŒhrung als nicht ordnungsgemÀà einstuft. In AusnahmefĂ€llen â etwa bei sehr geringem Bargeldverkehr â kann ein weniger hĂ€ufiger Rhythmus akzeptabel sein. Sprich das im Zweifel mit deinem Steuerberater ab.

Der Kassenbericht ist die tĂ€gliche Grundlage einer ordnungsgemĂ€Ăen KassenfĂŒhrung. Er dokumentiert alle Bargeldbewegungen eines GeschĂ€ftstages â vom Anfangsbestand ĂŒber die Bareinnahmen und Barausgaben bis zum gezĂ€hlten Endbestand. Daraus ergibt sich die Tageslosung, also der tatsĂ€chliche Barumsatz des Tages.
FĂŒr Unternehmen mit BargeschĂ€ften ist der Kassenbericht in Ăsterreich grundsĂ€tzlich Pflicht. Besonders bei einer offenen Ladenkasse ist er unverzichtbar, weil keine automatische Aufzeichnung erfolgt. Wer seine Kassenberichte tĂ€glich, vollstĂ€ndig und mit ZĂ€hlprotokoll erstellt, ist bei einer BetriebsprĂŒfung auf der sicheren Seite.
Ob du deinen Kassenbericht auf Papier, mit einer Excel-Vorlage oder ĂŒber eine digitale Kassenlösung erstellst â entscheidend sind die gesetzlichen Pflichtangaben und die lĂŒckenlose Dokumentation. HĂ€ufige Fehler wie eine negative Kasse, fehlende Belege oder nachtrĂ€gliche Korrekturen lassen sich mit einem klaren tĂ€glichen Ablauf einfach vermeiden.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂŒr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Teste jetzt shoperate einen Monat gratis und unverbindlich. Anmelden, downloaden, loslegen!