Sollbesteuerung oder Istbesteuerung — welches System gilt für dich, und was bedeutet das für deine Liquidität? In diesem Leitfaden erfährst du den genauen Unterschied, wer welche Besteuerungsart anwenden muss, wie der Wechsel funktioniert und worauf du beim Vorsteuerabzug achten solltest. Mit praktischem Beispiel und FAQ.

Sollbesteuerung und Istbesteuerung beschreiben zwei unterschiedliche Zeitpunkte, zu denen du als Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Steuer — sondern darin, wann sie fällig wird.
Bei der Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) entsteht die Steuerschuld bereits mit Ablauf des Monats, in dem du die Leistung erbracht oder die Rechnung gestellt hast. Ob dein Kunde zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt hat, spielt keine Rolle. Du fĂĽhrst die Umsatzsteuer also ab, bevor das Geld auf deinem Konto ist.
Bei der Istbesteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) entsteht die Steuerschuld erst mit Ablauf des Monats, in dem du die Zahlung tatsächlich erhalten hast. Du führst die Umsatzsteuer also erst ab, wenn das Geld bei dir eingegangen ist.
Die Sollbesteuerung ist in Österreich der gesetzliche Regelfall. Die Istbesteuerung steht nur bestimmten Unternehmern offen — bringt in der Praxis aber oft einen klaren Liquiditätsvorteil.
Der wichtigste Unterschied zwischen Soll- und Istbesteuerung betrifft den Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung — und damit auch die Liquiditätsbelastung für deinen Betrieb.
In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Kunde seine Rechnung erst Wochen oder Monate nach Leistungserbringung bezahlt, musst du bei der Sollbesteuerung die Umsatzsteuer trotzdem bereits im Leistungsmonat abführen. Bei der Istbesteuerung wartest du, bis das Geld tatsächlich eingeht.
👉 Tipp: Gerade für kleine Betriebe mit langen Zahlungszielen — etwa im Handwerk oder in der Beratung — kann die Istbesteuerung die Liquidität deutlich entlasten.
Die Sollbesteuerung ist in Österreich der Regelfall. Du bist grundsätzlich verpflichtet, nach vereinbarten Entgelten zu versteuern, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Darüber hinaus gilt die Sollbesteuerung zwingend bei bestimmten Sonderfällen: Wenn du Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren empfängst (z. B. Bauleistungen oder Leistungen ausländischer Unternehmer), entsteht die Steuerschuld immer im Monat der Leistungserbringung — unabhängig davon, ob du sonst nach Ist versteuerst. Dasselbe gilt bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 17 Abs. 7 UStG.
💡 Merke: Auch wenn du grundsätzlich die Istbesteuerung anwendest, kannst du jederzeit freiwillig zur Sollbesteuerung optieren. In manchen Fällen ist das sinnvoll — etwa wenn du regelmäßig hohe Vorsteuern geltend machen willst, ohne auf die Bezahlung deiner Eingangsrechnungen warten zu müssen.
Die Istbesteuerung steht in Österreich nicht jedem Unternehmer offen. Du darfst nach vereinnahmten Entgelten versteuern, wenn du in eine der folgenden Gruppen fällst:
Einen Sonderfall bilden Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Wärme): Sie unterliegen zwingend der Istbesteuerung. Bei ihnen gilt das Entgelt bereits mit der Rechnungslegung als vereinnahmt — eine Besonderheit, die in der Praxis vor allem bei Teilzahlungsanforderungen relevant ist.
⚠️ Achtung: Die Istbesteuerung gilt immer für alle deine Umsätze — auch für Hilfsgeschäfte. Wenn du als Ärztin eine Hausapotheke betreibst, fallen beide Tätigkeitsbereiche unter die Istbesteuerung.
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die beiden Systeme im Alltag auswirken.
Ausgangslage: Eine Friseurin in Wien erbringt am 10. März 2026 eine Dienstleistung für ein Fotoshooting-Unternehmen. Sie stellt am 25. März 2026 eine Rechnung über 1.200 EUR netto zzgl. 240 EUR Umsatzsteuer (20 %). Der Kunde bezahlt am 20. Mai 2026.
Bei der Sollbesteuerung muss die Friseurin die 240 EUR Umsatzsteuer bis zum 15. Mai abführen — fünf Tage bevor die Zahlung überhaupt eingeht. Sie finanziert die Steuer also kurzzeitig aus eigener Tasche vor.
Bei der Istbesteuerung verschiebt sich die Fälligkeit auf den 15. Juli — zu diesem Zeitpunkt liegt die Zahlung des Kunden bereits seit fast zwei Monaten auf dem Konto. Die Liquiditätsbelastung entfällt vollständig.
👉 Tipp: Je länger deine Kunden brauchen, um Rechnungen zu bezahlen, desto größer ist der Liquiditätsvorteil der Istbesteuerung. Gerade in Branchen mit Zahlungszielen von 30 bis 60 Tagen — wie Handwerk, Beratung oder Kreativwirtschaft — kann das den Unterschied ausmachen.
Ein Wechsel der Besteuerungsart ist möglich, aber an klare Fristen und Übergangsregeln gebunden.
Von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung (oder umgekehrt) kannst du grundsätzlich nur zu Beginn eines Kalenderjahres wechseln. Der Antrag muss spätestens mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) des neuen Jahres beim Finanzamt eingehen — in der Regel also bis 15. März (Jänner-UVA).
Beim Wechsel musst du Ăśbergangsregeln beachten, um eine Doppel- oder Nichtbesteuerung zu vermeiden:
⚠️ Achtung: Ein Rückwechsel ist nicht genehmigungspflichtig, erfordert aber saubere Dokumentation. Prüfe vor jedem Wechsel gemeinsam mit deinem Steuerberater, ob sich die Umstellung für dein Unternehmen lohnt.
Der Vorsteuerabzug funktioniert bei beiden Systemen unterschiedlich — und dieser Unterschied wird oft übersehen.
Bei der Sollbesteuerung kannst du die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen grundsätzlich im Monat des Rechnungsdatums geltend machen — unabhängig davon, ob du die Rechnung bereits bezahlt hast. In der Praxis ergibt sich daraus ein Vorteil: Du bekommst die Vorsteuer schneller zurück.
Allerdings gibt es eine Besonderheit: Geht eine Rechnung erst deutlich nach dem Ausstellungsdatum bei dir ein, kannst du den Vorsteuerabzug auch im Eingangsmonat geltend machen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Divergenz zwischen EU-Recht und österreichischer Verwaltungspraxis. In beiden Fällen gilt: Eine saubere Dokumentation ist entscheidend.
👉 Tipp: Bringe auf jeder Eingangsrechnung einen Eingangsvermerk mit Datum an. So kannst du bei einer späteren Prüfung nachweisen, wann die Rechnung tatsächlich eingelangt ist — und in welchem Voranmeldungszeitraum du den Vorsteuerabzug geltend gemacht hast.
Bei der Istbesteuerung gilt: Der Vorsteuerabzug steht dir erst zu, wenn du die Eingangsrechnung tatsächlich bezahlthast. Das bedeutet, dass du bei größeren Anschaffungen — etwa einer neuen Maschine oder Einrichtung — länger auf die Erstattung warten musst.
💡 Merke: Der spätere Vorsteuerabzug bei der Istbesteuerung relativiert den Liquiditätsvorteil auf der Ausgangsseite etwas. Wenn du regelmäßig hohe Eingangsrechnungen hast, lohnt sich eine Vorteilhaftigkeitsrechnung: Vergleiche den Liquiditätsgewinn aus der späteren Umsatzsteuerabführung mit dem Liquiditätsverlust durch den späteren Vorsteuerabzug.
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung. Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld bereits mit Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung — unabhängig vom Zahlungseingang. Bei der Istbesteuerung entsteht sie erst, wenn die Zahlung tatsächlich bei dir eingegangen ist. Beide Systeme führen langfristig zum gleichen Steuerbetrag, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Abführung.
Für sonstige Unternehmer (z. B. Vermieter) liegt die Grenze bei 110.000 EUR Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Wird diese Grenze überschritten, ist die Sollbesteuerung verpflichtend. Für buchführungspflichtige Gewerbebetriebe gilt die Sollbesteuerung grundsätzlich immer — unabhängig von der Umsatzhöhe.
Ja. Freiberufler gemäß § 22 Z 1 EStG dürfen die Istbesteuerung ohne Umsatzgrenze anwenden. Seit 2019 gilt das auch unabhängig von der Rechtsform — also auch für eine GmbH, die ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausübt. Eine berufsrechtliche Zulassung ist nicht mehr erforderlich, entscheidend ist allein die Art der Tätigkeit.
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich am 15. des zweitfolgenden Monats nach dem jeweiligen Voranmeldungszeitraum fällig. Entsteht die Steuerschuld beispielsweise im März, ist die Zahlung bis 15. Mai zu leisten. Das gilt sowohl für die Soll- als auch für die Istbesteuerung — der Unterschied liegt nur darin, in welchem Monat die Steuerschuld entsteht.
Ja, sofern du die Voraussetzungen für die Istbesteuerung erfüllst. Der Wechsel ist nur zu Jahresbeginn möglich. Der Antrag muss bis zur Abgabe der ersten UVA des neuen Jahres beim Finanzamt eingehen — in der Regel bis 15. März. Beim Wechsel sind Übergangsregeln zu beachten, um Doppel- oder Nichtbesteuerung bei offenen Rechnungen zu vermeiden. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.
Zur Sollbesteuerung verpflichtet sind grundsätzlich drei Gruppen: buchführungspflichtige Gewerbebetriebe, buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie sonstige Unternehmer mit einem Gesamtumsatz über 110.000 EUR in einem der beiden Vorjahre (z. B. bei Vermietung). Alle anderen Unternehmer können in der Regel die Istbesteuerung wählen — sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Unterschied zwischen Sollbesteuerung und Istbesteuerung liegt im Zeitpunkt: Bei der Sollbesteuerung führst du die Umsatzsteuer bereits nach Rechnungsstellung ab, bei der Istbesteuerung erst nach Zahlungseingang. Für kleine Betriebe mit längeren Zahlungszielen kann die Istbesteuerung ein echter Liquiditätsvorteil sein.
Ob du die Istbesteuerung nutzen darfst, hängt von deiner Tätigkeit, deiner Rechtsform und deinem Umsatz ab. Freiberufler haben seit 2019 besonders flexible Möglichkeiten — unabhängig von Rechtsform und Umsatzhöhe. Für alle anderen gilt grundsätzlich die 110.000-EUR-Grenze.
Prüfe regelmäßig, welches System für dein Unternehmen günstiger ist. Beziehe dabei nicht nur die Umsatzsteuer, sondern auch den Vorsteuerabzug in deine Berechnung ein — und besprich einen möglichen Wechsel rechtzeitig mit deinem Steuerberater.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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