UG gründen

Kosten, Ablauf, Steuern & Fehler vermeiden

UG gründen

Christian

Christian

Gründer von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Mit einer UG startest du professionell, haftungsbeschränkt und schon mit wenig Kapital. Dieser Leitfaden zeigt dir die wichtigsten Schritte, Fallstricke und Regeln für eine stabile und saubere Gründung.

UG gründen

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

UG (haftungsbeschränkt) kurz erklärt

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist eine Kapitalgesellschaft mit geringem Startkapital. Sie wurde geschaffen, um Gründerinnen und Gründern eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, ohne 25.000 € Stammkapital einer GmbH aufbringen zu müssen.

Eine UG ist eine eigene juristische Person. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und wird selbst steuerlich veranlagt. Die Haftung betrifft nur das Gesellschaftsvermögen.

Abgrenzung zur GmbH

Die UG funktioniert im Alltag wie eine GmbH. Unterschiede gibt es vor allem beim Kapital:

  • 1 € Mindeststammkapital reicht aus.
  • Keine Sacheinlagen erlaubt – nur Bareinlagen.
  • 25 % Gewinnrücklage, bis 25.000 € erreicht sind.

Erst wenn die Rücklage vollständig aufgebaut ist, kann die UG zur GmbH werden.

Pflichtangaben und Rechtswirkung

Der Name muss immer den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Geschäftspartner über die Haftungsgrenzen informieren.

Rechtsfähig wird die UG erst mit dem Handelsregistereintrag. Davor haften die Gründer persönlich – wie bei einer GbR.

💡 Merke: Die UG bietet einen günstigen Einstieg in die Kapitalgesellschaft, verlangt aber eine saubere Buchführung und disziplinierte Rücklagenbildung.

Voraussetzungen für die UG-Gründung

Voraussetzungen, um eine UG zu gründen

Eine UG kannst du schon allein gründen. Du kannst gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sein – das macht den Einstieg einfach. Natürlich kannst du auch mit Partnern gründen, wenn ihr euch die Aufgaben teilen wollt.

Wichtig ist, dass:

  • du volljährig bist
  • die UG einen Sitz in Deutschland hat
  • der Firmenname eindeutig und zulässig ist
  • du das Stammkapital bar einzahlst

Der Zweck deiner UG – also was du konkret machst – muss klar beschrieben werden. Dieser Text landet später im Handelsregister.

Wie viel Kapital du wirklich einplanen solltest

Rein rechtlich reicht 1 € Stammkapital. In der Praxis kommst du damit aber nicht weit. Notar, Kontoeröffnung und erste Rechnungen müssen bezahlt werden.

Für einen realistischen Start solltest du 1.000–3.000 € einplanen.

Wichtig: Bei der UG sind nur Bareinlagen erlaubt – also kein Auto, kein Laptop und keine Maschine als Einlage.

Das Geld muss vor dem Handelsregistereintrag auf deinem Geschäftskonto liegen.

Musterprotokoll oder eigener Vertrag?

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Musterprotokoll: günstig, aber nur geeignet, wenn ihr maximal zu dritt seid und nur eine Person Geschäftsführer wird.
  • Gesellschaftsvertrag: sinnvoll, wenn ihr klare Regeln braucht – zum Beispiel bei Anteilen, Aufgaben oder Ausstieg.

Beide Varianten müssen über den Notar laufen.

💡 Merke: Auch wenn die UG günstig wirkt – sie ist eine echte Kapitalgesellschaft. Deshalb brauchst du klare Regeln, saubere Buchführung und ein eigenes Konto, damit du privat und geschäftlich sauber trennst.

So läuft die UG-Gründung ab (Schritt für Schritt)

1. Gesellschafter festlegen

Zu Beginn klärst du, wer an der UG beteiligt ist. Du kannst allein gründen oder mit Partnern starten. Wenn ihr mehrere seid, legt ihr fest, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Anteile verteilt werden. Das sorgt später für klare Abläufe und verhindert Missverständnisse im Alltag.

2. Höhe des Stammkapitals bestimmen

Rechtlich reicht 1 €. Praktisch solltest du mehr einplanen, weil Notar, Kontoeröffnung und erste Rechnungen bezahlt werden müssen. Bewährt haben sich 1.000–3.000 €.

Wichtig ist: Bei der UG sind nur Bareinlagen erlaubt. Sacheinlagen funktionieren hier nicht.

Das Kapital zahlst du später auf das Geschäftskonto ein – erst danach kann der Notar die Anmeldung ans Handelsregister weitergeben.

3. Firmenname prüfen

Der Firmenname muss eindeutig sein und darf keine Rechte anderer verletzen. Er muss immer mit „UG (haftungsbeschränkt)“ enden.

Beispiele:

  • Musterhandel UG (haftungsbeschränkt)
  • Kreativstudio Rot UG (haftungsbeschränkt)

Du kannst über das Handelsregister, das DPMA oder die lokale IHK prüfen lassen, ob der Name noch frei ist.

4. Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll wählen

Du hast zwei Wege:

  • Musterprotokoll: günstig, schnell, aber nur bis drei Gesellschafter und einem Geschäftsführer.
  • Individueller Gesellschaftsvertrag: besser, wenn ihr klare Regeln wollt – z. B. zur Gewinnverteilung oder zum Ausscheiden eines Gesellschafters.

Beides muss beim Notar beurkundet werden. Der Entwurf entscheidet später, wie flexibel ihr in der Praxis seid.

5. Notartermin und Beurkundung

Beim Termin liest der Notar alle Unterlagen vor, bestätigt eure Identität und beurkundet die Gründung.

Ab diesem Moment seid ihr „UG in Gründung“, aber noch nicht haftungsbeschränkt. Die volle Haftungsbeschränkung greift erst mit dem Eintrag im Handelsregister.

6. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Mit dem beurkundeten Vertrag eröffnet ihr ein Geschäftskonto. Danach zahlt jeder Gesellschafter seinen Anteil des Stammkapitals ein.

Der Kontoauszug ist wichtig, denn ohne Nachweis kann der Notar die UG nicht anmelden.

7. Handelsregistereintrag

Nachdem das Kapital nachgewiesen ist, meldet der Notar die UG beim Registergericht an. Erst mit der HRB-Nummer ist die UG vollständig entstanden – ab diesem Zeitpunkt gilt die Haftungsbeschränkung.

8. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Nach dem Handelsregistereintrag meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Parallel füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das Finanzamt vergibt dann:

  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wenn du Mitarbeiter einstellst, meldest du dich zusätzlich bei der Berufsgenossenschaft und beantragst eine Betriebsnummer.

💡 Tipp: Achte darauf, den Unternehmensgegenstand sauber zu formulieren. Er beeinflusst die steuerliche Einstufung und künftige Genehmigungen.

Stammkapital der UG

Kapitalbedarf bei der Unternehmergesellschaft

Die UG wurde geschaffen, damit du auch mit sehr wenig Kapital starten kannst. Theoretisch reicht 1 € als Stammkapital. In der Praxis führt ein so niedriger Betrag jedoch schnell zu Problemen, weil bereits die ersten Schritte Geld kosten: Notar, Konto, Software, Material oder Miete.

Für einen funktionierenden Start solltest du daher mindestens 1.000–3.000 € einplanen. Damit sicherst du die ersten Wochen ab und vermeidest Liquiditätsprobleme.

Nur Bareinlagen erlaubt

Ein großer Unterschied zur GmbH:
Bei einer UG sind keine Sacheinlagen möglich.

Du kannst also keine Geräte, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände als Stammkapital einbringen. Es muss immer Geld sein, das wirklich auf dem Geschäftskonto eingeht.

Der Zeitpunkt ist wichtig: Das Stammkapital muss vor dem Handelsregistereintrag eingezahlt werden. Ohne Nachweis kann die UG nicht entstehen.

Rücklagenpflicht: 25 % des Gewinns sparen

Damit die UG langfristig stabil wird, schreibt das Gesetz eine jährliche Rücklage vor. Du musst 25 % des Jahresüberschusses sparen, bis 25.000 € erreicht sind. Das ist exakt die Summe, die bei einer GmbH bereits am Anfang stehen muss.

Diese Rücklage bleibt im Unternehmen und stärkt das Eigenkapital.

Wenn du die 25.000 € erreicht hast, kannst du die UG in eine GmbH umwandeln, musst es aber nicht.

💡 Merke: Je höher das Startkapital, desto stabiler wirkt deine UG auf Kunden und Banken – und desto geringer ist die Gefahr, früh in finanzielle Schieflagen zu geraten.

UG gründen: Kosten

Welche Kosten auf dich zukommen

Auch wenn die UG oft als günstige GmbH-Alternative gilt, entstehen bei der Gründung mehrere feste Kostenpunkte. Sie fallen unabhängig davon an, ob du allein oder mit Partnern gründest. Die wichtigsten Posten sind:

  • Notargebühren
  • Handelsregistereintrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Transparenzregister
  • Geschäftskonto (je nach Bank)

Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob du mit Musterprotokoll oder mit einer individuellen Satzung gründest. Das Musterprotokoll ist deutlich günstiger, dafür weniger flexibel.

Kostenbeispiel: Gründung mit Satzung

Hier typische Werte (basierend auf realen IHK- und Notarkosten):

  • Notar für Beurkundung: ca. 375–400 €
  • Vollzugsgebühren (z. B. Gesellschafterliste): ca. 96 €
  • Handelsregister-Anmeldung, Entwurf, Betreuung: ca. 160 €
  • Nebenkosten (Kopien, Porto): ca. 50 €
  • Handelsregistereintrag: ca. 300 €
  • Gewerbeanmeldung: 10–60 €
  • Transparenzregister: 19,80 €

Gesamt: rund 1.150–1.200 €

Kostenbeispiel: Gründung mit Musterprotokoll

Wenn du den einfachsten Weg wählst:

  • Notarkosten: ca. 150–250 €
  • Handelsregisterunterlagen: ca. 60 €
  • Nebenkosten: ca. 30 €
  • Handelsregistergebühr: ca. 300 €
  • Gewerbeanmeldung: 10–60 €
  • Transparenzregister: 19,80 €

Gesamt: meist 500–650 €

Damit ist diese Variante deutlich günstiger, aber nur sinnvoll, wenn ihr wenige Personen seid und keine komplizierten Regelungen braucht.

Gesamtbudget realistisch planen

Neben den offiziellen Gebühren brauchst du Kapital für:

  • Geschäftsunterlagen
  • Software (Kasse, Buchhaltung, Tools)
  • eventuell Miete oder Ausstattung
  • laufende Abgaben (Versicherungen, Steuern, BG)

Im Alltag haben sich deshalb 1.000–3.000 € Startkapital bewährt. Damit kommst du in den ersten Monaten sicher über die Runden.

💡 Tipp: Plane immer einen kleinen Puffer ein. Kleinigkeiten wie Porto, Unterlagen oder kurzfristige Gebühren summieren sich schneller, als man denkt.

Dauer der UG-Gründung

Wie lange die Gründung wirklich dauert

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell du Unterlagen vorbereitest und einen Notartermin bekommst. Viele Gründer rechnen zu optimistisch – realistisch ist ein Zeitraum von 2 bis 6 Wochen.

Typischer Ablauf

1. Vorbereitung der Unterlagen (1–2 Wochen)
Du klärst den Namen, den Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die Beteiligten. Wenn du einen individuellen Gesellschaftsvertrag brauchst, dauert dieser Schritt etwas länger.

2. Notartermin und Beurkundung (wenige Tage)
Ist alles vorbereitet, geht es beim Notar schnell. Meist bekommst du innerhalb weniger Tage einen Termin.

3. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen (3–7 Tage)
Die Bank benötigt die notariellen Unterlagen. Je nach Bank kann die Kontoeröffnung sehr schnell gehen – oder eine Woche dauern.

4. Handelsregistereintrag (1–2 Wochen)
Sobald das Stammkapital nachgewiesen ist, meldet der Notar deine UG beim Registergericht an. Ab diesem Moment läuft der wichtigste Teil: die Prüfung durch das Gericht. Das dauert typischerweise 7 bis 14 Tage.

Online-Gründung: schneller, aber nicht sofort

Seit 2022 kannst du die UG auch online gründen. Das spart Wege, aber nicht unbedingt Zeit, da die Abläufe beim Handelsregister gleich bleiben. Für manche Gründer ist die Videobeurkundung trotzdem angenehmer.

💡 Merke: Die haftungsbeschränkte UG entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Vorher haftest du persönlich – ein Punkt, den viele Gründer unterschätzen.

Steuern der UG

Welche Steuern auf dich zukommen

Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Sie wird steuerlich wie eine kleine GmbH behandelt. Alle Gewinne gehören rechtlich der UG – nicht dir persönlich. Entsprechend fallen verschiedene Steuerarten an, die du von Anfang an einplanen musst.

Die wichtigsten Steuern sind:

  • Körperschaftsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen
  • Lohnsteuer falls du Mitarbeiter beschäftigst

Damit unterscheidet sich die UG klar von Einzelunternehmen oder Freiberuflern, die ihre Gewinne direkt versteuern.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Auf den Jahresgewinn der UG zahlst du 15 % Körperschaftsteuer. Zusätzlich kommt ein Soli von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer dazu. Dieser Betrag ist klein, sollte aber bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Steuer wird in der Regel als vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt.

Gewerbesteuer

Als Kapitalgesellschaft ist die UG immer gewerbesteuerpflichtig.

Es gibt keinen Freibetrag wie bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. In vielen Städten liegt er zwischen 300 und 450 %.

Wichtig: Die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernden Gewinn.

Umsatzsteuer – Sollbesteuerung

Die UG unterliegt automatisch der Sollbesteuerung. Das bedeutet:

Du musst die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen,

wenn du die Rechnung stellst – nicht erst, wenn das Geld eingeht.

Für Unternehmen mit langen Zahlungszielen kann das die Liquidität belasten.

Wenn du deinen Kunden 30 Tage Zeit gibst, musst du die Umsatzsteuer oft schon vorher bezahlen.

Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Istbesteuerung beantragen. Das ist bei sehr kleinen Umsätzen möglich und entlastet deine Liquidität.

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen

Wenn die UG Gewinne an dich als Gesellschafter ausschüttet, fällt Kapitalertragsteuer von 25 % an. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag auf diese Steuer.

Wichtig: Ausschüttungen sind nur möglich, wenn genug Gewinn übrig ist und die Rücklagenpflicht (25 %) erfüllt wurde.

Lohnsteuer bei Mitarbeitern

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, führst du für deren Löhne:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Sozialabgaben

ab. Zusätzlich brauchst du eine Betriebsnummer und meldest dich bei der Berufsgenossenschaft an.

💡 Merke: Die UG hat dieselben steuerlichen Pflichten wie eine GmbH. Der einzige Unterschied ist das geringere Startkapital – bei den Steuern gibt es keine Vereinfachungen.

Haftung und Risiken

Wie die Haftung in der UG geregelt ist

Die UG schützt dein Privatvermögen – das ist ihr größter Vorteil. Grundsätzlich haftet nur die UG mit ihrem eigenen Vermögen. Forderungen von Kunden, Lieferanten oder Behörden treffen also nicht dich persönlich, sondern die Gesellschaft.

Damit das funktioniert, muss die UG sauber geführt werden. Dazu gehören ein eigenes Geschäftskonto, ordentliche Buchführung und die Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben.

Vor der Handelsregistereintragung haftest du persönlich

Ein Punkt, den viele unterschätzen:

Die Haftungsbeschränkung gilt erst, wenn die UG im Handelsregister eingetragen ist.

Davor bist du „UG in Gründung“ – und damit weiterhin voll persönlich haftbar. Wenn du schon Verträge unterschreibst oder Ausgaben tätigst, bevor die HRB-Nummer vorliegt, trägst du das Risiko selbst.

Wann Durchgriffshaftung droht

Auch nach der Eintragung kann die Haftungsbeschränkung fallen. Das passiert, wenn bestimmte Regeln verletzt werden. Typische Fälle sind:

  • Vermögensvermischung (privat & geschäftlich nicht getrennt)
  • Insolvenzverschleppung
  • Pflichtverletzungen als Geschäftsführer
  • Buchführung grob vernachlässigt
  • gesetzwidrige Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit

In solchen Situationen haftest du als Geschäftsführer mit deinem privaten Vermögen.

Die häufigste Ursache ist die zu späte Insolvenzanmeldung. Wenn die UG zahlungsunfähig ist, hast du nur einen sehr kurzen Zeitraum, um zu handeln. Sonst greift die persönliche Haftung.

Risiko Unterkapitalisierung

Ein Stammkapital von 1 € klingt gut – in der Realität führt es aber schnell zu finanziellen Engpässen. Wenn plötzlich Reparaturen, Steuern oder Lieferantenrechnungen fällig sind, kommt die UG leicht ins Straucheln.

Deshalb raten Fachleute dazu, die UG mit mehr Kapital zu starten. Je besser die Liquidität, desto stabiler ist die Gesellschaft.

Banken und Geschäftspartner bewerten die UG kritisch

Da viele UGs mit minimalem Kapital starten, sind Banken und größere Geschäftspartner manchmal zurückhaltend. Das geringe Kapital wird als Zeichen für ein höheres Risiko gewertet.

Mit solider Buchführung, transparenten Unterlagen und einer guten Geschäftsstrategie kannst du dieses Vertrauen aber mit der Zeit aufbauen.

💡 Tipp: Je konsequenter du die UG wie ein vollwertiges Unternehmen führst, desto stärker wirkt sich die Haftungsbeschränkung zu deinen Gunsten aus – und desto eher wirst du auch als zuverlässiger Geschäftspartner wahrgenommen.

Vorteile und Nachteile der UG

Warum die UG vielen Gründern entgegenkommt

Die UG bietet dir einen sehr niedrigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Du kannst schon mit minimalem Kapital starten und bekommst trotzdem eine echte Haftungsbeschränkung. Für viele Solo-Selbstständige, kleine Dienstleister und Start-ups ist das ein entscheidender Vorteil.

Weitere Pluspunkte:

  • Geringes Startkapital: Schon ab 1 € möglich.
  • Haftungsschutz: Dein Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.
  • Flexible Nutzung: Für fast alle Branchen geeignet.
  • Auch für Einzelpersonen: Keine Mindestanzahl an Gesellschaftern.
  • Günstigere Gründung als eine reguläre GmbH.

Gerade wenn du als Einzelunternehmer bisher persönlich haftest, bietet die UG einen großen Schritt Richtung Sicherheit.

Die wichtigsten Nachteile

Die Kehrseite: Die UG hat ein paar Anforderungen und Einschränkungen, die du kennen solltest, bevor du startest.

Dazu gehören:

  • Rücklagenpflicht: 25 % des Gewinns müssen gespart werden, bis 25.000 € erreicht sind.
  • Kein guter Außenauftritt am Anfang: Viele Banken und Partner misstrauen sehr kleinen UGs.
  • Nur Bareinlagen erlaubt: Keine Maschinen, keine Fahrzeuge, keine Sachwerte.
  • Volle Buchführungspflicht: Jahresabschluss, Bilanz, Veröffentlichungspflichten.
  • Unterkapitalisierung: Startest du mit 1 €, ist die Insolvenzgefahr deutlich höher.
  • Hohe steuerliche Belastung: Gewerbesteuer ohne Freibetrag und Körperschaftsteuer.

Diese Punkte sind kein Ausschlusskriterium – aber sie zeigen, dass die UG trotz niedriger Einstiegskosten ein professionelles Setup benötigt.

Warum die UG oft nur ein Zwischenschritt ist

Viele Gründer nutzen die UG als Einstiegsform, bauen Kapital auf und wechseln später in eine GmbH. Sobald die Rücklagen die 25.000 € erreicht haben, kannst du die UG umwandeln.

Das gibt dir die Chance, klein zu starten und später mit einer rechtlich und wirtschaftlich stärkeren Struktur weiterzuarbeiten.

💡 Merke: Die UG lohnt sich, wenn du mit wenig Kapital beginnst und gleichzeitig Haftungsschutz möchtest. Sie ist ideal für einen günstigen, aber professionellen Start – mit der Option, später zur GmbH zu wachsen.

Häufige Fehler bei der UG-Gründung

Zu wenig Startkapital einplanen

Viele Gründer starten mit 1 € Stammkapital, weil es theoretisch reicht. In der Praxis führt das schnell zu Engpässen. Erste Rechnungen, Software, Versicherungen oder Gebühren belasten die Liquidität. Unterkapitalisierung ist einer der häufigsten Gründe für frühe Probleme.

Besser ist es, von Beginn an 1.000–3.000 € einzuplanen.

Firmenname ohne Prüfung wählen

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines Namens, der schon existiert oder fremde Markenrechte verletzt. Das führt zu Ablehnungen beim Registergericht oder zu teuren Änderungen.

Wichtig ist, dass der Name eindeutig ist und den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthält.

Verträge abschließen, bevor die Haftung greift

Vor dem Handelsregistereintrag haftest du persönlich.

Viele unterschätzen diesen Zeitraum und schließen bereits Miet-, Liefer- oder Dienstverträge ab. Wenn es schiefgeht, betrifft es dein Privatvermögen.

Rücklagenpflicht ignorieren

Die UG muss jedes Jahr 25 % des Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind. Manche planen ihre Ausschüttungen ohne diesen Punkt – später fehlen dann Mittel oder es kommt zu Ärger mit dem Steuerberater.

Sollbesteuerung falsch einschätzen

Eine UG muss die Umsatzsteuer abführen, sobald die Rechnung gestellt wird. Viele Gründer denken, sie müssen warten, bis der Kunde zahlt. Das führt zu Liquiditätsproblemen – besonders bei langen Zahlungszielen.

Buchführung vernachlässigen

Die UG braucht eine Bilanz und einen vollständigen Jahresabschluss. Wer das unterschätzt, bekommt schnell Probleme mit Behörden oder Banken. Unklare Konten, fehlende Belege oder private Abbuchungen sind typische Stolperfallen.

Trennung zwischen privat und geschäftlich missachten

Wird geschäftliches und privates Geld vermischt, droht Durchgriffshaftung. Ein separates Geschäftskonto und klare Belege sind Pflicht.

💡 Tipp: Behandle die UG von Tag 1 wie ein vollwertiges Unternehmen. Das senkt Risiken und erhöht das Vertrauen deiner späteren Geschäftspartner.

Tipps für einen stabilen Start der UG

Kapital realistisch planen

Auch wenn die UG günstig zu gründen ist, brauchst du ein finanzielles Polster für die ersten Monate. Plane neben dem Stammkapital auch Geld für Software, Versicherungen, Material und eventuell Miete ein.

Eine Faustregel für viele kleine Gewerbe:

Mindestens 2–3 Monatskosten als Reserve.

Liquidität im Blick behalten

Durch die Sollbesteuerung musst du Umsatzsteuer abführen, bevor der Kunde zahlt. Damit dein Konto nicht überrascht leer ist:

  • setze klare Zahlungsziele
  • arbeite mit Mahnwesen
  • prüfe die Möglichkeit der Istbesteuerung (in wenigen Fällen möglich)

Ein übersichtliches Geschäftskonto erleichtert die Kontrolle.

Saubere Buchführung ab Tag 1

Die UG ist bilanzpflichtig. Ordnung hilft dir hier doppelt:

Sie schützt dich vor Haftungsrisiken und verbessert deine Darstellung gegenüber Banken und Lieferanten.

Wichtig sind:

  • getrennte Konten
  • regelmäßige DATEV-Übergabe
  • klare Kategorien für Einnahmen und Ausgaben

Klare Rollen, auch wenn du allein startest

Wenn du im Team gründest, sollten Aufgaben und Verantwortungen klar festgelegt sein. Selbst wenn du allein bist, lohnt sich eine Struktur:

  • Welche Ziele verfolgst du im ersten Jahr?
  • Wie sieht dein Zahlungsplan aus?
  • Welche Investitionen sind nötig, welche nicht?

Struktur verhindert Überraschungen.

Mit Versicherungen sinnvoll umgehen

Nicht jede Versicherung ist am Anfang Pflicht. Wichtig sind:

  • Betriebshaftpflicht (bei Dienstleistungen dringend)
  • Rechtsschutz
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für dich selbst

Andere Policen können warten, bis die UG stabil läuft.

Rücklagen und Reserven einplanen

Neben der gesetzlichen Rücklage lohnt sich eine eigene Liquiditätsreserve. Damit kannst du Rechnungen begleichen, auch wenn Kunden später zahlen.

💡 Merke: Ein strukturierter Start ist der beste Schutz vor Liquiditätsstress. Eine UG lebt von guter Planung – nicht vom Wunschdenken.

Für wen die UG geeignet ist – Praxisbeispiele

Beispiel 1: Solo-Dienstleister

Wenn du als Designer, Berater oder Entwickler arbeitest und Kundenkontakt hast, schützt dich die UG vor privaten Risiken. Sie eignet sich besonders, wenn du allein startest und langsam wachsen willst.

Beispiel 2: Kleiner Online-Shop

Für einen Shop mit überschaubaren Warenbeständen kann die UG ein guter Start sein. Sie bietet Haftungsschutz bei Retouren, Zahlungen und Verträgen. Mit sauberer Buchführung und gutem Cashflow lässt sich die UG problemlos führen.

Beispiel 3: Gastronomie oder Handwerk

Hier entstehen hohe Vorabkosten: Miete, Geräte, Material, Mitarbeiter. In diesen Branchen ist eine GmbH oft sinnvoller, weil Banken das höhere Stammkapital bevorzugen und Lieferanten mehr Vertrauen haben.

Eine UG funktioniert, aber nur mit solidem Kapitalpolster.

Beispiel 4: Immobilienvorhaben

Theoretisch ist eine Immobilien-UG möglich. Praktisch verlangen Banken aber Sicherheiten. Mit 1–3.000 € Startkapital kommst du nicht weit. Für größere Vorhaben ist die GmbH die bessere Wahl.

Beispiel 5: Holding-UG für Beteiligungen

Wenn du mehrere Projekte planst oder Anteile halten willst, kann die Holding-UG steuerlich sehr attraktiv sein. Durch die Haftungsbeschränkung und die Strukturvorteile entstehen klare Trennungen zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

💡 Tipp: Die UG passt gut zu kleinen, digitalen oder dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen. Wo viel Kapital nötig ist, gewinnt die GmbH.

UG vs. GmbH – welcher Weg lohnt sich?

Mini-GmbH gründen oder direkt GmbH?

UG und GmbH sind beides Kapitalgesellschaften. Sie funktionieren im Alltag fast identisch: gleiche Buchführungspflichten, gleiche Steuern, gleiche Haftungsregeln. Für Kunden oder Lieferanten macht es kaum einen Unterschied, mit welcher Gesellschaft sie arbeiten – sofern das Unternehmen finanziell stabil wirkt.

Beide Rechtsformen bieten dir:

  • Haftungsbeschränkung
  • Rechtssicherheit
  • klare Trennung zwischen Privat und Firma
  • Planungssicherheit bei Verträgen und Beteiligungen

Der wesentliche Unterschied liegt im Startkapital und in der Außenwirkung.

Vorteile der UG gegenüber der GmbH

Die UG ist sinnvoll, wenn:

  • du wenig Startkapital hast
  • du schnell gründen willst
  • du eine echte Haftungsbeschränkung ohne große Kosten benötigst
  • du allein oder in kleinen Teams startest
  • dein Geschäftsmodell anfangs überschaubare Risiken hat

Der größte Vorteil ist die niedrige Einstiegsschwelle. Schon wenige hundert Euro reichen für Gründung und erste Kosten.

Vorteile der GmbH gegenüber der UG

Die GmbH empfiehlt sich, wenn:

  • du mindestens 12.500 € sofort einbringen kannst
  • du ein Modell hast, das Kapital oder Vertrauen voraussetzt
  • du mit Banken, Investoren oder größeren Kunden arbeitest
  • du kompliziertere Gesellschaftsstrukturen planst
  • du schneller wachsen willst

Die GmbH hat ein deutlich höheres Ansehen. Viele Geschäftspartner bevorzugen sie, weil das Stammkapital von 25.000 € Stabilität signalisiert.

Bei Finanzierungen, Leasing oder größeren Verträgen ist die GmbH daher oft im Vorteil.

Wann die UG langfristig zur GmbH wird

Viele Gründer nutzen die UG als Einstieg, um später zur GmbH zu wechseln.

Dafür sparst du jedes Jahr 25 % des Gewinns, bis die Rücklage von 25.000 € erreicht ist. Danach kannst du die UG umwandeln.

Vorteile des Wechsels:

  • besseres Standing bei Banken
  • attraktiver für Investoren
  • höheres Vertrauen bei B2B-Kunden
  • mehr Flexibilität bei Anteilen und Beteiligungen

💡 Tipp: Wenn du schon absehen kannst, dass dein Geschäftsmodell schnell wachsen soll, ist der direkte Sprung zur GmbH oft einfacher. Wenn du klein startest und Risiko reduzieren willst, funktioniert die UG als sichere Zwischenlösung.

UG online gründen

Wie die Online-Gründung funktioniert

Seit 2022 kannst du eine UG auch komplett online gründen. Möglich macht das das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Dadurch musst du nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen. Die Beurkundung läuft per Videotermin und ist rechtlich genauso wirksam wie ein Termin vor Ort.

Du brauchst dafür:

  • einen gültigen Ausweis
  • eine stabile Internetverbindung
  • ein Gerät mit Kamera und Mikrofon
  • ein elektronisches Zahlungssystem für die Identifikation (z. B. eID)

Der Notar führt dich durch den Vertrag, liest alles vor und bestätigt die Gründung anschließend digital.

Welche Schritte online möglich sind

Online erledigt werden können:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls
  • Bestellung des Geschäftsführers
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Identifikation der Beteiligten per eID oder Video-Ident

Die Handelsregistereintragung läuft trotzdem über das Registergericht. Der Prozess ist der gleiche wie bei einer klassischen Gründung.

Vorteile der digitalen Variante

Die Online-Gründung spart Zeit, Wege und Abstimmungsaufwand. Sie ist besonders praktisch, wenn:

  • du schnell starten willst
  • du keinen passenden Notartermin vor Ort bekommst
  • du im Ausland lebst und die Gründung aus Deutschland heraus erledigen musst

Trotzdem bringt die digitale Variante keine „Turbo-Gründung“: Die Bearbeitungszeiten des Registergerichts bleiben gleich.

💡 Merke: Die Online-Gründung ist bequem und modern, aber sie ersetzt nicht die fachliche Vorbereitung. Die haftungsbeschränkte UG entsteht auch hier erst mit dem Handelsregistereintrag.

Spezialfälle der UG

UG für Freiberufler – geht das?

Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, zum Beispiel als Designer, Berater oder Künstler, kannst du grundsätzlich eine UG gründen. Allerdings ändert sich durch die Gründung deine steuerliche Einstufung:

Eine UG ist immer eine Kapitalgesellschaft – und damit automatisch gewerblich.

Das bedeutet:

  • deine Tätigkeit zählt nicht mehr als Freiberuf, sondern als Gewerbebetrieb
  • die UG zahlt Gewerbesteuer ohne Freibetrag
  • die Gewinne werden mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert
  • du brauchst eine vollwertige Buchführung inklusive Bilanz

Für manche ist das ein Vorteil, weil die Haftungsbeschränkung Sicherheit bringt. Für andere ist der Verlust des freiberuflichen Status ein Nachteil, weil steuerliche Vorteile wegfallen.

Immobilien-UG

Eine Immobilien-UG ist eine UG, die Immobilien verwaltet oder anschafft. Sie wird oft genutzt, um:

  • Haftungsrisiken zu reduzieren
  • Vermögen klar zu trennen
  • steuerliche Strukturen vorzubereiten

Wichtig ist das ausreichende Startkapital. Immobilienkäufe sind kapitalintensiv, und Banken bewerten UGs mit geringem Stammkapital kritisch. Für diese Form brauchst du in der Regel deutlich mehr Einlage als das Mindestkapital.

Holding-UG

Eine Holding-UG ist die Muttergesellschaft, die Anteile an anderen Firmen hält. Das lohnt sich, wenn du:

  • mehrere Projekte oder Firmen aufbauen willst
  • Gewinne steuerlich optimieren möchtest
  • Beteiligungen strukturieren willst

Der große Vorteil: Steuerlich begünstigte Veräußerungsgewinne bei Anteilsverkäufen. Für Gründer ist die Holding-UG oft der erste Schritt zu einer professionellen Struktur.

Sitzverlegung ins Ausland

Eine UG kann ihren Sitz auch ins Ausland verlegen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig wird dies genutzt, um steuerliche oder organisatorische Vorteile zu nutzen.

Wichtig dabei:

  • die UG bleibt eine deutsche Gesellschaft, solange sie im deutschen Register geführt wird
  • bei einer kompletten Verschmelzung mit einer ausländischen Gesellschaft ist eine Abwicklung nötig
  • bei hoher Verschuldung ist eine Sitzverlegung oft nicht möglich
  • der Vorgang ist rechtlich komplex und sollte begleitet werden

Für viele Unternehmer ist die Sitzverlegung heute ein strategisches Werkzeug, insbesondere bei internationaler Tätigkeit.

💡 Tipp: Spezialformen der UG lohnen sich, wenn du klare Ziele verfolgst – z. B. Vermögensaufbau, Beteiligungen oder professionelles Wachstum. Je spezieller die Struktur, desto sinnvoller ist eine rechtliche Beratung.

Sitzverlegung der UG – was möglich ist und was nicht

Innerhalb Deutschlands

Die Sitzverlegung innerhalb Deutschlands ist unkompliziert. Du kannst:

  • den Verwaltungssitz verlegen
  • den Satzungssitz ändern
  • die Anschrift wechseln

Diese Vorgänge müssen notariell bestätigt und im Handelsregister eingetragen werden.

Sitzverlegung ins Ausland

Komplexer wird es, wenn du die UG ins Ausland verlegen willst.

Juristisch bleibt eine UG immer eine deutsche Kapitalgesellschaft, solange sie in Deutschland registriert ist.

Für internationale Szenarien gibt es zwei Wege:

  1. Verlegung des Verwaltungssitzes (Geschäft wird im Ausland geführt)
  2. Verschmelzung mit einer ausländischen Gesellschaft

Letzteres ist rechtlich anspruchsvoll und setzt voraus, dass die UG nicht insolvenzgefährdet ist.

Wann die Sitzverlegung sinnvoll ist

Eine Sitzverlegung kann interessant sein, wenn:

  • du aus dem Ausland operierst
  • du ein internationales Setup brauchst
  • du steuerliche Vorteile suchst (in enger Abstimmung mit einem Fachanwalt!)
  • du dein Unternehmen strukturell einfacher führen willst

Wann die Sitzverlegung nicht funktioniert

Nicht möglich oder sehr schwierig ist sie, wenn:

  • die UG überschuldet oder insolvenzreif ist
  • ungeklärte Rechtsstreitigkeiten bestehen
  • der Verwaltungssitz nur „pro forma“ verlegt wird
  • keine kaufmännischen Strukturen im Zielstaat vorhanden sind

💡 Hinweis: Eine Sitzverlegung ersetzt keine solide Unternehmensführung. Sie ist ein strategisches Werkzeug – aber kein Rettungsanker bei wirtschaftlichen Problemen.

Häufige Fragen

Was ist eine UG?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft mit sehr geringem Startkapital. Sie funktioniert wie eine GmbH, bietet aber einen einfacheren Einstieg, weil du bereits ab 1 € gründen kannst. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Wie gründet man eine UG Schritt für Schritt?

Du legst Gesellschafter fest, bestimmst das Stammkapital, wählst einen Firmennamen und lässt den Vertrag beim Notar beurkunden. Danach eröffnest du ein Geschäftskonto, zahlst das Stammkapital ein und wartest auf den Handelsregistereintrag. Ab diesem Moment besteht die Haftungsbeschränkung.

Was braucht man, um eine UG zu gründen?

Du benötigst einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll, einen eindeutigen Firmennamen, ein Geschäftskonto sowie eingezahltes Stammkapital. Zusätzlich musst du deine UG beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden.

Wie viel Stammkapital ist sinnvoll?

1 € ist das gesetzliche Minimum, praktisch reichen ein paar Euro aber nicht aus. Für einen stabilen Start werden 1.000–3.000 € empfohlen. Sacheinlagen sind nicht erlaubt, es muss immer Bargeld sein.

Was kostet die Gründung einer UG?

Mit Musterprotokoll entstehen meist 500–650 € Kosten. Mit individueller Satzung liegen die Gründungskosten oft zwischen 1.100–1.200 €. Dazu kommen erste laufende Ausgaben und das Stammkapital.

Wie lange dauert die UG-Gründung?

In der Regel dauert der gesamte Prozess 2 bis 6 Wochen – je nachdem, wie schnell du Unterlagen vorbereitest, ein Konto bekommst und wie zügig das Registergericht prüft.

Was bedeutet „haftungsbeschränkt“?

Die Haftung liegt bei der UG, nicht bei dir persönlich. Dein Privatvermögen bleibt geschützt, solange du dich an deine Pflichten hältst. Vor dem Handelsregistereintrag haftest du jedoch selbst.

Kann man eine UG online gründen?

Ja. Die Beurkundung kann per Video-Notartermin erfolgen. Der Ablauf ist bequem, aber die Bearbeitungszeit des Handelsregisters bleibt gleich.

Kann man eine UG später in eine GmbH umwandeln?

Ja. Sobald die gesetzliche Rücklage von 25.000 € erreicht ist, kannst du die UG in eine GmbH umwandeln. Viele Gründer nutzen die UG als Einstieg, bevor sie diesen Schritt gehen.

Eignet sich eine UG für Freiberufler?

Nur bedingt. Durch die UG wirst du automatisch gewerbesteuerpflichtig und verlierst den freiberuflichen Status. Für Haftungsschutz kann es dennoch sinnvoll sein.

Welche Steuern muss eine UG zahlen?

Die UG zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und – bei Mitarbeitern – Lohnsteuer. Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zudem der Kapitalertragsteuer.

Was passiert, wenn die UG überschuldet ist?

Bei Zahlungsunfähigkeit musst du schnell handeln. Die UG benötigt eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung. Verzögerungen oder Fehlverhalten können zur persönlichen Haftung führen.

Christian
Christian
Gründer von shoperate

Die UG bietet dir einen einfachen und günstigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Du brauchst nur wenig Startkapital und bekommst trotzdem eine echte Haftungsbeschränkung. Damit eignet sich die UG besonders für Solo-Selbstständige, kleine Teams und alle, die professionell starten wollen, ohne sofort hohe Summen investieren zu müssen.

Gleichzeitig verlangt die UG von Anfang an eine saubere Struktur, klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und eine ordentliche Buchführung. Auch die Rücklagenpflicht und die mögliche Skepsis von Banken solltest du im Blick behalten.

Wenn du planst, später zu wachsen, kann die UG eine gute Übergangslösung sein: Du startest günstig und wandelst die Gesellschaft in eine GmbH um, sobald genug Rücklagen aufgebaut sind.

💡 Merke: Die UG lohnt sich, wenn du mit wenig Kapital beginnst, aber professionell auftreten möchtest. Mit guter Planung, klaren Regeln und realistischem Budget ist sie ein solider Startpunkt für dein Unternehmen.

lg Christian und das Team von shoperate

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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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