Einzelunternehmen grĂĽnden

Voraussetzungen in Ă–sterreich, Kosten, Gewerbeanmeldung, SVS & Steuern

Einzelunternehmen grĂĽnden

Christian

Christian

GrĂĽnder von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Ein Einzelunternehmen ist der schnellste Weg in die Selbstständigkeit: einfache Anmeldung, keine Gründungskosten, klare Pflichten. Hier erfährst du, wie du in Österreich rechtssicher startest – Schritt für Schritt.

Einzelunternehmen grĂĽnden

Wie kann man ein Einzelunternehmen grĂĽnden?

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist in Österreich unkompliziert und für die meisten Tätigkeiten innerhalb weniger Minuten erledigt. Du brauchst dafür keinen Notar, kein Startkapital und keine komplexen Verträge. Der Ablauf folgt immer denselben Schritten: Gewerbe auswählen, Gewerbe anmelden, SVS melden, Finanzamt informieren – und loslegen.

Zuerst entscheidest du, welches Gewerbe du ausüben möchtest. Freie Gewerbe (z. B. Online-Shop, Tätowierer, Fotograf) kannst du ohne Nachweise sofort anmelden. Bei den reglementierten Gewerben (z. B. Friseur, Baumeister) musst du vorher einen passenden Befähigungsnachweis vorlegen – etwa Meisterprüfung, Ausbildung oder individuelle Befähigung (bestätigt durch Behörde).  

Danach meldest du dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde an – entweder direkt im GISA oder über das Unternehmensserviceportal (USP). Hier gibst du persönliche Daten, Gewerbe, Standort und eine Erklärung ab, dass du keine Gewerbeausschlussgründe hast.  

Mit der Anmeldung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuüben. Parallel erfolgt die automatische Meldung an die SVS, wo Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung starten. Die Meldung muss innerhalb eines Monats bestätigt werden.  

Zuletzt folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Steuernummer, UID, Kleinunternehmerregelung). Danach bist du voll startklar.

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu grĂĽnden?

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist in Österreich sehr günstig – in vielen Fällen sogar komplett kostenlos. Die meisten Gründer unterschätzen allerdings die Folgekosten, die ab dem ersten Tag entstehen (Sozialversicherung, Buchhaltung, evtl. Umsatzsteuer). Hier die vollständige, realistische Kosteneinschätzung:

1. Gründungskosten: 0 €–60 €

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Das bestätigt die WKO eindeutig: Für die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde fallen keine Gebühren an.  

Nur wenn du dein Unternehmen freiwillig ins Firmenbuch eintragen lässt (e.U.), können geringe Kosten entstehen:

  • Online-Eintragung: ca. 30–60 € fĂĽr den Notar
  • FirmenbuchgebĂĽhren können durch NeuFöG reduziert werden

Eine Firmenbucheintragung wird erst verpflichtend, wenn du zweimal über 700.000 € oder einmal über 1 Mio. € Umsatz erzielst.  

2. Laufende SVS-Kosten ab GrĂĽndung

Unabhängig von deinem Umsatz bist du ab Gewerbeanmeldung sozialversicherungspflichtig (SVS). 💡

Beiträge bestehen aus Krankenversicherung (6,8 %), Pensionsversicherung (18,5 %), Unfallversicherung (12,07 €/Monat), SVS-Betriebsabgaben usw. Die endgültige Höhe richtet sich nach deinem Einkommen.  

Für Jungunternehmer gibt es reduzierte Mindestbeiträge in den ersten 2 Jahren.

3. Weitere optionale Kosten

  • Buchhaltung (0–60 €/Monat selbst, 80–200 €/Monat Steuerberater)
  • Registrierkasse, wenn Barumsätze > 7.500 €/Jahr
  • Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.)
  • Website/Domain
  • Gewerbespezifische Nachweise (z. B. Befähigungsnachweis)

👉 Fazit: Die Gründung selbst ist fast kostenlos. Teuer wird nicht der Start, sondern der laufende Betrieb.

Wer darf ein Einzelunternehmen grĂĽnden?

Ein Einzelunternehmen kann in Österreich fast jede volljährige Person gründen – entscheidend sind Staatsangehörigkeit, persönliche Eignung und keine Ausschlussgründe nach § 13 GewO. Die Regeln sind klar strukturiert und für die meisten Gründer leicht erfüllbar.

Grundvoraussetzungen

Du darfst ein Einzelunternehmen grĂĽnden, wenn du:

  • mindestens 18 Jahre alt bist
  • einen Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung hast
  • keine GewerbeausschlussgrĂĽnde hast (z. B. rechtskräftige Finanzstrafen, bestimmte InsolvenzgrĂĽnde)  

EU-/EWR-Bürger und Schweizer können ohne Einschränkung gründen. Drittstaatsangehörige benötigen einen passenden Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Gewerbeberechtigung abhängig von der Tätigkeit

Ob du gründen darfst, hängt auch davon ab, welches Gewerbe du ausüben willst:

  • Freies Gewerbe:
    → Jeder darf gründen, ohne Ausbildung, Prüfung oder Nachweise.
  • Reglementiertes Gewerbe:
    → Du musst einen Befähigungsnachweis erbringen (Meisterprüfung, Studium, Fachpraxis).  
    → Alternativ kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der die Befähigung hat.  

Besondere Fälle

  • Jugendliche unter 18: GrĂĽndung grundsätzlich nicht möglich.
  • Personen mit AusschlussgrĂĽnden: z. B. finanzstrafrechtliche Verurteilungen → keine Gewerbeberechtigung.
  • Erben, Insolvenzverwalter, Nachlassvertreter: haben zeitlich begrenzte Sonderrechte.

👉 Fazit: Wenn du volljährig bist und keine Ausschlussgründe hast, kannst du praktisch jedes freie Gewerbe und viele reglementierte Gewerbe nach Nachweis der Befähigung als Einzelunternehmen gründen.

Kann ich ein Einzelunternehmen online grĂĽnden?

Ja — in Österreich kannst du dein Einzelunternehmen heute komplett online gründen.

Die digitale Gründung über das Unternehmensserviceportal (USP) und das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) macht den Ablauf schnell, günstig und ohne Behördengang.

1. Online-Gewerbeanmeldung (GISA / USP)

Die WKO bestätigt: Einzelunternehmer:innen können über das USP sämtliche Schritte online durchführen – Gewerbeanmeldung, Finanzamtsmeldung und SVS-Meldung.  

Dazu gehören:

  • elektronische Gewerbeanmeldung
  • Einreichen der „eidesstattlichen Erklärung“
  • Upload von Befähigungsnachweisen
  • Standortangaben
  • Startmeldung an SVS und Finanzamt

Die Eintragung wird direkt in das GISA ĂĽbernommen und ist sofort rechtswirksam.

2. Online-Firmenbucheintragung (optional)

Wenn du dich freiwillig als e.U. eintragen möchtest, kannst du das ebenfalls komplett online erledigen.

Über Partnernotare erfolgt die digitale Beurkundung – ohne Termin vor Ort.

Kosten: ca. 30–60 € (Notar) plus Firmenbuchgebühren (reduzierbar durch NeuFÖG).

3. FĂĽr wen ist die Online-GrĂĽndung ideal?

  • Start ohne BĂĽrokratie
  • schnelle Gewerbeanmeldung fĂĽr freie Gewerbe
  • GrĂĽndung mit Befähigungsnachweis (Upload möglich)
  • e.U.-Eintragung ohne Papierkram
  • GrĂĽnder, die vom Ausland aus starten wollen (mit E-ID)

👉 Fazit: Wenn keine Spezialgenehmigung notwendig ist, kannst du dein Einzelunternehmen in 15–30 Minuten vollständig online gründen – inklusive Gewerbe, Finanzamt und Sozialversicherung.

Wie funktioniert die GrĂĽndung eines Einzelunternehmens in Ă–sterreich?

Die Gründung eines Einzelunternehmens folgt in Österreich einem klar definierten, rechtlich geregelten Ablauf. Du meldest zuerst dein Gewerbe an, wirst automatisch bei der Sozialversicherung erfasst und musst innerhalb eines Monats die steuerliche Erfassung beim Finanzamt durchführen. Die meisten Schritte sind digital möglich und benötigen keine zusätzlichen Verträge oder Notartermine.

1. Gewerbe auswählen und Voraussetzungen prüfen

Dein erster Schritt ist die Entscheidung, ob du ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchtest.

  • Freies Gewerbe: keine Nachweise nötig
  • Reglementiertes Gewerbe: Befähigungsnachweis oder gewerberechtlicher GeschäftsfĂĽhrer erforderlich
    Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der GewO geregelt.  

2. Gewerbeanmeldung durchfĂĽhren

Du meldest dein Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder online über GISA/USP an.

Erforderlich sind u. a.:

  • persönliche Daten
  • genaue Gewerbeangabe
  • Standort des Betriebs
  • §13-Erklärung (Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden)

Mit der Bestätigung der Anmeldung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuüben.

3. Automatische SVS-Erfassung

Die Gewerbebehörde informiert die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Ab diesem Zeitpunkt beginnt deine Pflichtversicherung in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Du musst die Meldung innerhalb eines Monats bestätigen.  

4. Finanzamtsmeldung (innerhalb eines Monats)

Du ĂĽbermittelst das Formular Verf24 an das Finanzamt. Damit beantragst du:

  • Einkommensteuererfassung
  • Steuernummer
  • optional eine UID
    Außerdem entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Umsatz) nutzen möchtest.  

5. Optional: Firmenbucheintragung (e.U.)

Eine Eintragung als „eingetragener Unternehmer“ ist freiwillig, bis du die Rechnungslegungspflicht überschreitest.

Pflichtgrenzen:

  • 2 Jahre ĂĽber 700.000 € Umsatz oder
  • 1 Jahr ĂĽber 1 Mio. € Umsatz

6. Firmenwortlaut wählen

Bei freiwilliger oder verpflichtender Firmenbucheintragung musst du einen rechtskonformen Firmenwortlaut wählen (Namensfirma, Sachfirma, Fantasiefirma).

Regeln: nicht irreführend, unterscheidbar, kennzeichnungsfähig.

7. Betriebsanlagen & Sondergenehmigungen (falls nötig)

Bei bestimmten Tätigkeiten benötigst du zusätzlich:

  • Betriebsanlagengenehmigung
  • branchenspezifische Regeln
  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

👉 Die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich ist einfach, digital möglich und in wenigen Schritten erledigt.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform in Österreich. Es wird von einer einzigen natürlichen Person geführt, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Alle Entscheidungen, Verträge und Geschäfte laufen direkt über dich als Unternehmer:in. Rechtlich gibt es keine Trennung zwischen dir und deinem Betrieb.

Ein wesentlicher Punkt ist die Haftung:

Du haftest unbeschränkt, also mit deinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen für Verbindlichkeiten deines Unternehmens. Das macht die Rechtsform zwar unkompliziert, aber auch risikoreicher als etwa eine GmbH.

Solange du keine Rechnungslegungspflicht hast, wirst du als nicht protokolliertes Einzelunternehmen geführt. Möchtest du im Geschäftsverkehr einen geschützten Firmennamen verwenden oder bist du umsatzbedingt dazu verpflichtet, kannst du dich ins Firmenbuch eintragen lassen. Dann trägst du den Zusatz „e.U.“.

Pflicht zur Eintragung besteht erst, wenn du:

  • in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 700.000 € Umsatz, oder
  • in einem Jahr mehr als 1.000.000 € Umsatz erzielst.

Die Eintragung bringt Vorteile wie Namensschutz und einen professionelleren Auftritt, ändert aber nichts an deiner persönlichen Haftung.

💡 Ein Einzelunternehmen ist ideal, wenn du schnell, unkompliziert und ohne Startkapital loslegen möchtest – aber du solltest die unbeschränkte Haftung im Blick behalten.

Voraussetzungen, um ein Einzelunternehmen zu grĂĽnden

Damit du in Österreich ein Einzelunternehmen gründen kannst, müssen einige grundlegende rechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die meisten davon sind einfach und schnell nachweisbar – entscheidend ist, dass du personell geeignet, volljährig und nicht von der Gewerbeausübung ausgeschlossen bist.

1. Persönliche Voraussetzungen

Zur GrĂĽndung brauchst du:

  • Volljährigkeit (18 Jahre)
  • Eigenberechtigung
  • eine Staatsangehörigkeit, die zur GewerbeausĂĽbung berechtigt (EU/EWR/Schweiz ohne Einschränkung)
  • oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel, wenn du aus einem Drittstaat kommst

Wenn du nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich lebst, musst du teilweise zusätzlich einen Strafregisterauszug2deines Herkunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaates vorlegen, sofern keine eidesstattliche Erklärung abgegeben wird.  

2. Keine Gewerbeausschlussgründe (§ 13 GewO)

Du musst bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, z. B.:

  • bestimmte finanzstrafrechtliche Verurteilungen
  • InsolvenzgrĂĽnde
  • Tätigkeitsverbote

Diese Erklärung erfolgt direkt bei der Gewerbeanmeldung (§13-Erklärung). Falschangaben können zum Entzug der Gewerbeberechtigung und zu mehrjährigen Ausschlüssen führen.  

3. Befähigungsnachweis (bei reglementiertem Gewerbe)

FĂĽr freie Gewerbe brauchst du keine fachlichen Nachweise.

Für reglementierte Gewerbe (z. B. Friseur, Baumeister, Elektrotechnik, Handwerke) musst du einen Befähigungsnachweis vorlegen – etwa:

  • MeisterprĂĽfung
  • UnternehmerprĂĽfung
  • einschlägige Berufspraxis
  • anerkannte ausländische Zeugnisse
  • individuelle Befähigung (falls keine formellen Nachweise vorhanden sind)

4. Gewerberechtlicher Geschäftsführer (falls nötig)

Wenn du den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kannst, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.

Dieser muss:

  • fachlich qualifiziert sein
  • im Unternehmen tätig sein (mind. halbe Normalarbeitszeit)
  • die persönlichen Voraussetzungen erfĂĽllen

👉 Fazit: Ein Einzelunternehmen kannst du gründen, wenn du volljährig bist, keine Ausschlussgründe vorliegen und du – je nach Gewerbe – den passenden Befähigungsnachweis selbst erbringst oder durch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer abdeckst.

Schritt-für-Schritt: Einzelunternehmen gründen – Ablauf

Die Gründung eines Einzelunternehmens folgt einem klaren und in Österreich einheitlichen Ablauf. Wenn du freie Gewerbe ausübst, kannst du alle Schritte innerhalb weniger Minuten erledigen. Bei reglementierten Gewerben kommen fachliche Nachweise dazu. Der folgende Prozess basiert vollständig auf den offiziellen WKO- und USP-Unterlagen.

1) Gewerbe wählen: freies oder reglementiertes Gewerbe

Der erste Schritt ist die Zuordnung deiner Tätigkeit.

  • Freie Gewerbe: Keine Nachweise, sofort anmeldbar.
  • Reglementierte Gewerbe: Befähigungsnachweis erforderlich – etwa MeisterprĂĽfung, UnternehmerprĂĽfung, Fachpraxis oder anerkannte Ausbildung.
  • Wenn du den Nachweis nicht selbst hast, kannst du einen gewerberechtlichen GeschäftsfĂĽhrer bestellen, der die Qualifikation ĂĽbernimmt.    

Bei Unsicherheiten empfiehlt die WKO ein Vorgespräch zur korrekten Gewerbezuteilung.

2) Gewerbeanmeldung durchfĂĽhren

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat oder MA 63 Wien) oder vollständig online über GISA bzw. das Unternehmensserviceportal (USP).

Erforderlich sind:

  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnsitz)
  • genaue Bezeichnung des Gewerbes
  • Standort
  • Erklärung nach §13 GewO (keine AusschlussgrĂĽnde)
  • ggf. Befähigungsnachweise

Mit der Bestätigung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuüben.

3) Sozialversicherung melden (SVS)

Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch an die SVS ĂĽbermittelt.

Dort beginnt deine Pflichtversicherung in:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung (fixer Monatsbeitrag)

Du musst die Meldung innerhalb eines Monats bestätigen.

Für Jungunternehmer gelten reduzierte Mindestbeiträge in den ersten beiden Kalenderjahren.

4) Finanzamtsmeldung (Formular Verf24)

Innerhalb eines Monats ĂĽbermittelst du das Verf24 an das Finanzamt.

Darin klärst du:

  • Steuernummer
  • Einkommensteuererfassung
  • optional UID-Nummer
  • ob du die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Umsatz) nutzen möchtest

Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du deinen Betrieb melden.

5) Firmenbucheintragung (freiwillig oder verpflichtend)

Als Einzelunternehmer bist du nicht automatisch im Firmenbuch.

Eintragung wird verpflichtend, wenn du:

  • in 2 Jahren jeweils > 700.000 €, oder
  • in 1 Jahr > 1.000.000 € Umsatz erzielst.

Eine freiwillige Eintragung kann sinnvoll sein, wenn du einen geschützten Firmennamen möchtest oder im Geschäftsverkehr seriöser auftreten willst.

6) Firmenwortlaut korrekt wählen

Wenn du dich ins Firmenbuch eintragen lässt, muss der Firmenname bestimmten Regeln entsprechen:

  • Kennzeichnungseignung
  • Unterscheidbarkeit
  • keine irrefĂĽhrenden Angaben
  • verpflichtender Zusatz „e.U.“

Du kannst Namensfirma, Sachfirma, Fantasiefirma oder eine Kombination daraus wählen.

7) Sonderfälle: Betriebsanlagen & Genehmigungen

Einige Gewerbe benötigen zusätzlich:

  • Betriebsanlagengenehmigung
  • branchenspezifische Sicherheitsauflagen
  • besondere Nachweise oder Meldungen

Das hängt vom Standort und der Art der Tätigkeit ab (z. B. Gastronomie, Handwerk mit Maschinen, KFZ-Bereich).

👉 Der Gründungsprozess ist klar strukturiert: Gewerbe wählen, anmelden, SVS und Finanzamt melden, optional Firmenbuch. Die meisten Schritte lassen sich heute vollständig digital erledigen.

Welche Unterlagen brauche ich zur GrĂĽndung?

Für die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens in Österreich ist der Dokumentenaufwand überschaubar. Die notwendigen Unterlagen hängen davon ab, ob du ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe anmeldest und ob du selbst alle Voraussetzungen erfüllst oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einsetzt.

1) Unterlagen fĂĽr Einzelunternehmer:innen

Diese Basisdokumente verlangt die Gewerbebehörde immer:

  • GĂĽltiger Reisepass
    (bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich ein Aufenthaltstitel, der die Gewerbeausübung erlaubt)
  • Angabe persönlicher Daten:
    Name, Geburtsdatum, Wohnadresse
  • Genaue Gewerbebezeichnung und Standortangabe
  • Erklärung ĂĽber das Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden (§ 13 GewO)
    Diese kannst du als eidesstattliche Erklärung abgeben.
    Bei falscher Angabe drohen Entzug der Gewerbeberechtigung und eine fünfjährige Sperre.
  • Strafregisterauszug
    erforderlich, wenn du weniger als fünf Jahre in Österreich lebst (außer du nutzt die eidesstattliche Erklärung).

2) Zusätzliche Unterlagen bei reglementierten Gewerben

Reglementierte Gewerbe benötigen einen Befähigungsnachweis. Mögliche Nachweise sind:

  • MeisterprĂĽfung
  • UnternehmerprĂĽfung
  • facheinschlägige Berufspraxis
  • Studium oder Fachschulabschluss
  • anerkannte ausländische Zeugnisse
  • individuelle Befähigung, falls kein formeller Nachweis möglich ist

Für bestimmte Gewerbe (z. B. Baumeister) ist die individuelle Befähigung ausgeschlossen – hier muss der formelle Nachweis vorliegen.

3) Unterlagen bei Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

Wenn du den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kannst, musst du eine geeignete Person bestellen. Dann sind zusätzlich erforderlich:

  • Reisepass der bestellten Person
  • Bestätigung der Ă–GK, dass diese Person im Betrieb angestellt ist (mind. halbe Normalarbeitszeit)
  • Befähigungsnachweis der bestellten Person
  • Erklärung ĂĽber das Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden
  • Erklärung der Person, dass sie im Unternehmen tätig ist

4) Optional: Unterlagen fĂĽr die Firmenbucheintragung (e.U.)

Falls du dich freiwillig als e.U. eintragen lässt, benötigst du zusätzlich:

  • Notariell beglaubigte digitale FirmengrĂĽndung (bei Online-Eintragung)
  • Angaben zum Firmenwortlaut
  • ggf. Nachweise zur Unterscheidbarkeit des Namens

👉 Fazit: Du brauchst nur wenige Dokumente: Reisepass, §13-Erklärung und – falls zutreffend – Befähigungsnachweise. Bei reglementierten Gewerben kommen Unterlagen für den gewerberechtlichen Geschäftsführer hinzu.

Freies Gewerbe vs. reglementiertes Gewerbe

Ob du ein Einzelunternehmen sofort anmelden kannst oder vorher Nachweise brauchst, hängt davon ab, ob deine Tätigkeit als freies oder reglementiertes Gewerbe eingestuft ist. Die Gewerbeordnung unterscheidet hier klar: freie Gewerbe sind jederzeit ohne Fachnachweise zulässig, während reglementierte Gewerbe bestimmte Qualifikationen voraussetzen.

Freies Gewerbe

Freie Gewerbe kannst du ohne Ausbildung, PrĂĽfung oder Praxisnachweis anmelden.

Du benötigst lediglich:

  • persönliche Voraussetzungen
  • §13-Erklärung
  • Standortangabe

Typische Beispiele:

  • Handel (Online-Shop, Laden)
  • Werbeagentur
  • Tätowierer
  • Fotograf
  • Kosmetik ohne speziellen Befähigungsnachweis
  • IT-Dienstleistungen

Für freie Gewerbe gibt es keine Zugangsbeschränkungen und keine fachlichen Hürden.

Reglementiertes Gewerbe

Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis. Ohne diesen erhältst du keine Gewerbeberechtigung.

Der Befähigungsnachweis kann bestehen aus:

  • MeisterprĂĽfung
  • UnternehmerprĂĽfung
  • Studien- oder Fachschulabschluss
  • einschlägiger Berufserfahrung
  • anerkannten ausländischen AbschlĂĽssen
  • individueller Befähigung (wenn keine formellen Nachweise vorliegen)

Für manche Tätigkeiten – etwa Teile des Baumeistergewerbes – ist die individuelle Befähigung ausgeschlossen. Dort muss zwingend der formelle Befähigungsnachweis erbracht werden.

Gewerberechtlicher Geschäftsführer als Alternative

Wenn du den Befähigungsnachweis nicht erbringen kannst, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführerbestellen.

Er muss:

  • voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (mind. halbe Normalarbeitszeit)
  • fachlich qualifiziert sein
  • im Betrieb tatsächlich tätig sein

Für freie Gewerbe kann der gewerberechtliche Geschäftsführer auch in flexiblerer Position eingesetzt werden.

Industriegewerbe

Für Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, ist – mit wenigen Ausnahmen – kein Befähigungsnachweis erforderlich.

Fazit:
👉 Freie Gewerbe kannst du sofort anmelden.
👉 Reglementierte Gewerbe erfordern Qualifikationen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
👉 Die Wahl des korrekten Gewerbes entscheidet, ob du direkt starten kannst oder Nachweise einreichen musst.

Haftung im Einzelunternehmen

Die Haftungsregelung ist einer der zentralen Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH oder FlexKapG. Als Einzelunternehmer:in gibt es keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen – jede geschäftliche Entscheidung betrifft also automatisch auch deine private finanzielle Verantwortung.

Unbeschränkte persönliche Haftung

Du haftest als Einzelunternehmer:in mit deinem gesamten Vermögen:

  • Betriebsvermögen
  • Private Ersparnisse
  • Immobilien
  • zukĂĽnftiges Einkommen

Es gibt keinen Haftungsschutz wie bei Kapitalgesellschaften.

Diese Haftungsstruktur ist gesetzlich vorgesehen und gilt unabhängig davon, ob du protokolliert (e.U.) oder nicht protokolliert bist.

Haftung bei Verträgen und Schulden

Alle Verpflichtungen, die du im Namen deines Unternehmens eingehst, sind persönliche Verpflichtungen. Das umfasst:

  • Kredite
  • Lieferantenrechnungen
  • Mietverträge
  • Schadenersatzforderungen
  • öffentlich-rechtliche Abgaben (Steuern, SVS)

Selbst wenn dein Geschäft wirtschaftlich scheitert, bleibt deine persönliche Haftung bestehen – eine Insolvenz betrifft immer auch deine private Sphäre.

Keine Einschränkung der Haftung trotz Firmenbucheintragung

Auch wenn du dich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lässt und den Zusatz e.U. führst, bleibt die Haftung voll persönlich und unbeschränkt bestehen.

Die Firmenbucheintragung wirkt nur auf:

  • Namensschutz
  • Seriosität im Geschäftsverkehr
  • Rechnungslegungspflichten

Sie ändert aber nichts an der Haftungsstruktur.

Risiken in der Praxis

Die persönliche Haftung betrifft besonders Branchen mit:

  • hohen Material- oder Wareneinkäufen
  • langfristigen Miet- oder Leasingverträgen
  • Kundenanzahlungen
  • potenziellen Schadenersatzforderungen (z. B. Bau, Handwerk, Dienstleistungen)

In solchen Fällen wird oft eine GmbH oder FlexKapG bevorzugt, um das Privatvermögen abzusichern.

Möglichkeiten zur Risikominimierung

Auch als Einzelunternehmer:in kannst du Risiken reduzieren:

  • ausreichende betriebliche Versicherungen
  • konservative Liquiditätsplanung
  • klare Vertragsgestaltung
  • Vermeidung langfristiger finanzieller Verpflichtungen in der Startphase

👉 Fazit: Im Einzelunternehmen haftest du immer persönlich und unbeschränkt. Die Firmenbucheintragung ändert daran nichts. Wer Haftungsrisiken reduzieren möchte, sollte frühzeitig über den Wechsel in eine GmbH oder FlexKapG nachdenken.

Steuern im Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer:in bist du steuerlich eine natürliche Person. Das bedeutet: Dein Betrieb erzielt keine eigenen Unternehmenssteuern wie eine GmbH – sondern alle Gewinne werden direkt über deine persönliche Einkommensteuer besteuert. Zusätzlich spielt die Umsatzsteuer eine große Rolle, abhängig davon, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht.

Einkommensteuer (ESt)

Die Einkommensteuer betrifft deinen Jahresgewinn:

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

Du zahlst die Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif (0 % bis 55 %).

Pflichten:

  • jährliche Einkommensteuererklärung
  • evtl. Vorauszahlungen (Quartal)

Die Steuer fällt erst an, wenn du über der Freigrenze liegst – unterhalb bestimmter Einkunftsgrenzen entsteht keine Steuerpflicht.

Umsatzsteuer (USt)

Hier entscheidet die Umsatzhöhe, ob du Umsatzsteuer verrechnest oder nicht.

Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Jahresumsatz)

Wenn du weniger als 55.000 € brutto Umsatz im Jahr erzielst, kannst du als Kleinunternehmer:in auftreten:

  • du verrechnest keine Umsatzsteuer,
  • du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben,
  • du hast kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Die Option gilt automatisch, wenn du die Grenze nicht ĂĽberschreitest. Du kannst aber freiwillig in die Umsatzsteuerpflicht optieren (Bindung: 5 Jahre).

Reguläre Umsatzsteuerpflicht

Wenn du mehr als 55.000 € Umsatz machst oder freiwillig optierst:

  • du verrechnest 20 %, 13 % oder 10 % Umsatzsteuer (je nach Leistung),
  • du kannst Vorsteuer aus Rechnungen abziehen,
  • du musst regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) machen.

Weitere Steuerthemen fĂĽr Einzelunternehmer

UID-Nummer

Du brauchst sie, wenn du:

  • innergemeinschaftliche Leistungen erbringst,
  • EU-Lieferungen empfängst,
  • in der USt-Pflicht bist.

EU-OSS / OSS

Wenn du digitale Leistungen oder Waren an EU-Privatkunden verkaufst, kannst du OSS nutzen, um die Umsatzsteuer zentral abzufĂĽhren.

Gewinnermittlung: E/A-Rechnung oder Bilanz?

Bis 700.000 € Umsatz darfst du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen.

Erst darüber bist du bilanzierungspflichtig (§ 189 UGB).

Abschreibungen (AfA)

Anschaffungen über 800 € netto müssen abgeschrieben werden.

Dies senkt den steuerpflichtigen Gewinn.

Sozialversicherung als Betriebsausgabe

Die SVS-Beiträge sind voll steuerlich absetzbar, inklusive KV, PV und UV.

👉 Fazit: Einzelunternehmer:innen zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und Umsatzsteuer je nach Umsatzhöhe. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die ersten Jahre erheblich, während die Regelbesteuerung mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch Vorsteuerabzug eröffnet.

Sozialversicherung (SVS) im Einzelunternehmen

Sobald du ein Einzelunternehmen gründest, wirst du in Österreich automatisch in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, wie viel du verdienst oder ob du zunächst nur nebenberuflich startest. Die SVS umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Selbständigenvorsorge.

Beginn der Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung startet mit dem Tag der Gewerbeanmeldung.

Auch wenn die Behörde die SVS automatisch informiert, musst du selbst innerhalb eines Monats eine entsprechende Meldung bestätigen.

Bei ruhend gemeldetem Gewerbe entfällt die Versicherungspflicht.

Welche Versicherungen sind enthalten?

Die SVS deckt vier Bereiche ab:

  • Krankenversicherung
    Beitrag: 6,8 % der Beitragsgrundlage
  • Pensionsversicherung
    Beitrag: 18,5 % der Beitragsgrundlage
  • Unfallversicherung
    Fixbetrag: 12,07 € pro Monat (unabhängig von Einkommen)
  • Selbständigenvorsorge
    Beitrag: 1,53 % (vergleichbar mit Abfertigung neu)

Die Beitragsgrundlage ist dein Gewinn (Einnahmen – Ausgaben) plus vorgeschriebene Beiträge.

Da Steuerbescheide oft erst später vorliegen, berechnet die SVS die Beiträge zunächst vorläufig auf Basis der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres.

Mindestbeitragsgrundlage

Auch wenn du wenig oder keinen Gewinn machst, gibt es eine Mindestbeitragsgrundlage.

Das bedeutet: Du zahlst SVS-Beiträge auch bei Verlusten.

Jungunternehmerregelung

Für neue Gewerbetreibende gelten in den ersten beiden Kalenderjahren reduzierte Beiträge in der Krankenversicherung.

Die Besonderheit: Es gibt keine Nachzahlung, selbst wenn dein tatsächlicher Gewinn höher war als die reduzierte Bemessungsgrundlage.

Nachzahlungen & Anpassungen

Sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, werden die vorläufigen SVS-Beiträge auf Basis der tatsächlichen Gewinne korrigiert.

Nachzahlungen müssen im Folgejahr beglichen werden, können aber auf Antrag verlängert werden (z. B. auf drei Jahre).

Mehrfachversicherung

Wenn du zusätzlich unselbständig beschäftigt bist oder eine zweite selbständige Tätigkeit hast, gelten Sonderregeln zur Mehrfachversicherung.

👉 Fazit: Die SVS startet automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Die Beiträge bestehen aus KV, PV, UV und Vorsorge – bei Jungunternehmern mit reduzierten Mindestwerten. Die tatsächlichen Kosten richten sich langfristig nach deinem Gewinn und werden jährlich angepasst.

Einzelunternehmen eintragen lassen (e.U.)

Die Eintragung eines Einzelunternehmens ins Firmenbuch ist in Österreich freiwillig, solange du nicht umsatzbedingt dazu verpflichtet bist. Durch die Eintragung erhält dein Unternehmen den Zusatz „e.U.“, und du kannst einen geschützten Firmenwortlaut führen. Die Eintragung ändert jedoch nichts an der persönlichen Haftung – sie betrifft ausschließlich Außenauftritt, Namensschutz und bestimmte Pflichten.

Wann ist die Eintragung verpflichtend?

Du musst dich als Einzelunternehmer:in ins Firmenbuch eintragen lassen, wenn du die Rechnungslegungspflicht ĂĽberschreitest:

  • 2 Jahre hintereinander mehr als 700.000 € Umsatz, oder
  • 1 Jahr mehr als 1.000.000 € Umsatz

Erst dann wirst du automatisch zum protokollierten Einzelunternehmen.

Wenn du diese Grenzen nicht erreichst, kannst du dich freiwillig eintragen lassen.

Vorteile der freiwilligen Eintragung

Eine Firmenbucheintragung bringt folgende Vorteile:

  • geschĂĽtzter Firmenname (Namensschutz im gesamten Firmenbuchbereich)
  • professioneller AuĂźenauftritt
  • Teilnahme an Ausschreibungen oder Tätigkeiten, die eine Firmenbuchnummer verlangen
  • Nutzung eines abgekĂĽrzten, klaren Firmenwortlauts (z. B. „Musterhandel e.U.“)

Für viele Unternehmer:innen – vor allem im B2B-Sektor – erhöht das die Glaubwürdigkeit.

Firmenwortlaut: Was ist erlaubt?

Wenn du im Firmenbuch eingetragen wirst, muss der Firmenname strengen Anforderungen entsprechen:

Erlaubt sind:

  • Namensfirma: z. B. „Max Muster e.U.“
  • Sachfirma: z. B. „Holztechnik Salzburg e.U.“
  • Fantasiefirma: z. B. „Komplexa e.U.“
  • Mischfirma: Kombination aus Namen und Sachbezug

Der Firmenwortlaut muss laut WKO:

  • unterscheidbar
  • nicht irrefĂĽhrend
  • kennzeichnungstauglich
    sein.

Kosten der Firmenbucheintragung

Kosten entstehen hauptsächlich durch:

  • FirmenbuchgebĂĽhren
  • (optional) digitalen Notartermin bei Online-Eintragung
    → meist ca. 30–60 €

Viele Gebühren können über das NeuFÖG entfallen, wenn du ein Neugründer bist.

Ablauf der Eintragung

  1. Firmenwortlaut auswählen
  2. Antrag beim Firmenbuchgericht (digital möglich)
  3. Upload der erforderlichen Daten (Name, Adresse, Unternehmenszweck)
  4. PrĂĽfung
  5. Zuweisung einer Firmenbuchnummer

Nach Eintragung musst du neue Geschäftsdokumente (E-Mail-Signatur, Impressum, Rechnungen) um die Pflichtangaben ergänzen:

  • Firmenname
  • Rechtsform (e.U.)
  • Sitz
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht

Was ändert sich durch die Eintragung – und was nicht?

Ändert sich:

  • erhöhter Namensschutz
  • formelle Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten bei Ăśberschreiten der Umsatzgrenzen
  • professionelleres Auftreten

Ändert sich nicht:

  • persönliche Haftung bleibt voll bestehen
  • Besteuerung bleibt wie bei jedem Einzelunternehmen

👉 Fazit: Die Eintragung als e.U. lohnt sich, wenn du Namensschutz oder ein seriöseres Auftreten brauchst. Pflicht wird sie erst bei hohen Umsätzen. Die Haftung bleibt aber unverändert persönlich und unbeschränkt.

Einzelunternehmen online grĂĽnden

Die Online-Gründung ist heute der Standardweg für Einzelunternehmer:innen in Österreich. Du kannst dein Gewerbe vollständig digital anmelden, deine steuerlichen Daten übermitteln und – falls gewünscht – sogar die Firmenbucheintragung (e.U.) online erledigen. Der Ablauf ist klar, schnell und rechtlich vollständig anerkannt.

1) Online-Gewerbeanmeldung ĂĽber GISA / USP

Die WKO bestätigt, dass Einzelunternehmer:innen ihre Gewerbeanmeldung vollständig digital durchführen können.

Ăśber das Unternehmensserviceportal (USP) und das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) kannst du:

  • Gewerbe anmelden
  • Befähigungsnachweise hochladen
  • die §13-Erklärung elektronisch abgeben
  • Standortdaten erfassen
  • SVS- und Finanzamtsmeldungen auslösen

Die elektronische Anmeldung kann – bei Nutzung der eidesstattlichen Erklärung – sogar ohne manuelle Prüfung durch die Behörde direkt im System eingetragen werden.

Der groĂźe Vorteil: Du darfst sofort loslegen, sobald die Anmeldung im System eingetragen ist.

2) Firmenbucheintragung online (optional)

Wenn du dich freiwillig als e.U. eintragen möchtest, kannst du das ebenfalls digital erledigen.

Ăśber Partnernotare erfolgen Online-Identifikation, digitale Signatur und Ăśbermittlung der Eintragungsdaten an das Firmenbuchgericht.

Die notwendigen Informationen:

  • Firmenwortlaut (nach den WKO-Regeln)
  • Sitz
  • Geschäftsanschrift
  • Unternehmenszweck

Umsatzbedingte Pflicht zur Eintragung entsteht erst nach Ăśberschreiten der Rechnungslegungsschwellen.

3) Was kannst du nicht vollständig online erledigen?

Nur in Sonderfällen sind zusätzliche Schritte erforderlich:

  • Gewerbe mit spezieller Betriebsanlagengenehmigung
  • bestimmte reglementierte Gewerbe mit PrĂĽfungs- oder Praxisnachweisen
  • Tätigkeiten, die vor Aufnahme eine behördliche Bewilligung erfordern

Hier müssen ergänzende Dokumente oder Prüfverfahren erfolgen – die Gewerbeanmeldung selbst aber bleibt digital möglich.

4) Vorteile der Online-GrĂĽndung

  • keine Wege zur Behörde
  • sofortige Eintragung im GISA
  • schnelle kommunikative VerknĂĽpfung mit SVS & Finanzamt
  • klare Schritt-fĂĽr-Schritt-FĂĽhrung im USP
  • digitale Signatur fĂĽr die Firmenbucheintragung
  • ideal auch fĂĽr nebenberufliche GrĂĽndungen oder GrĂĽndungen aus dem Ausland (mit E-ID)

👉 Fazit: Die Online-Gründung ermöglicht dir, dein Einzelunternehmen in wenigen Minuten vollständig digital anzumelden – inklusive Gewerbe, SVS und Finanzamt. Die Firmenbucheintragung ist ebenfalls online möglich und spart Zeit, Kosten und Behördengänge.

Typische Fehler bei der GrĂĽndung eines Einzelunternehmens

Auch wenn die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich vergleichsweise einfach ist, passieren in der Praxis regelmäßig Fehler, die später zu finanziellen oder rechtlichen Problemen führen. Viele davon lassen sich leicht vermeiden, wenn du die folgenden Punkte kennst.

Falsche oder ungenaue Gewerbeangabe

Ein häufiger Fehler ist eine unzureichende oder falsch formulierte Gewerbebeschreibung.

Das fĂĽhrt dazu, dass

  • Nachweise fehlen,
  • das Gewerbe falsch zugeordnet wird,
  • oder zusätzliche Meldungen nachgeholt werden mĂĽssen.

Gerade bei Tätigkeiten, die zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe liegen, empfiehlt die WKO eine Vorabklärung.

Befähigungsnachweis nicht oder unvollständig eingereicht

Bei reglementierten Gewerben benötigen Gründer einen gültigen Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Unternehmerprüfung, facheinschlägige Praxis etc.).

Fehlt dieser oder ist unvollständig, erhältst du keine Ausübungsbefugnis.

Werden Nachweise aus dem Ausland eingereicht, mĂĽssen diese anerkannt oder ĂĽbersetzt sein.

§13-Erklärung ohne Prüfung abgegeben

Die eidesstattliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist verpflichtend.

Falschangaben fĂĽhren zu:

  • sofortigem Entzug der Gewerbeberechtigung,
  • einem 5-jährigen Gewerbeausschluss,
  • möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Keine Meldung an die SVS innerhalb eines Monats

Die Pflichtversicherung beginnt mit der Gewerbeanmeldung.

Viele vergessen jedoch die Meldung innerhalb der Monatsfrist, was Nachfragen, Nachzahlungen und Verzögerungen verursacht.

Auch Jungunternehmerregelungen können nur genutzt werden, wenn die SVS ordnungsgemäß gemeldet ist.

Kleinunternehmerregelung falsch verstanden

Typische Fehler:

  • Du ĂĽberschreitest die 55.000-€-Grenze und bemerkst es zu spät.
  • Du verzichtest versehentlich auf die Option, obwohl sie fĂĽr dich gĂĽnstiger wäre.
  • Du weiĂźt nicht, dass die Option zur Umsatzsteuerpflicht 5 Jahre bindet.

Wer die Regelung nicht sauber plant, kann hohe Umsatzsteuer-Nachzahlungen riskieren.

Keine oder falsche Firmenbucheintragung

Fehlerhafte Annahme:
„Ich muss mich immer eintragen lassen.“
→ Das stimmt nur bei Überschreiten der Umsatzgrenzen.

Andere vergessen hingegen, dass nach Erreichen der Rechnungslegungspflicht die Eintragung zwingend ist.

Beim Firmenwortlaut führen unzulässige, irreführende oder nicht unterscheidbare Bezeichnungen oft zu Ablehnungen.

Fehlende Betriebsanlagengenehmigung

Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Gastronomie, Handwerk, KFZ-Betriebe) ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.

Viele starten, ohne diese vorher zu prüfen – was zu Betriebsunterbrechungen oder Strafen führen kann.

Organisatorische Fehler in der Startphase

Dazu gehören:

  • fehlendes Impressum
  • kein Datenschutzkonzept
  • Verwechslungsgefahr bei Firmen- oder Domainnamen
  • ungeklärte Preisangaben oder AGB
  • unvollständige Buchhaltung

Gerade in den ersten Monaten können diese Fehler schnell zu Abmahnungen oder steuerlichen Problemen führen.

👉 Fazit: Die meisten Fehler entstehen durch fehlende Dokumente, unklare Gewerbezuordnung oder versäumte Meldungen. Wenn du Gewerbe, Befähigungsnachweise, SVS und Umsatzsteuer richtig organisierst, startest du rechtlich sicher und ohne spätere Überraschungen.

Beispiele & Praxisszenarien

Einzelunternehmen kommen in nahezu allen Branchen vor – vom klassischen Handwerk bis zu Online-Dienstleistungen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Start aussieht und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind. Die Informationen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und den WKO-Unterlagen, die du bereits hochgeladen hast.

Friseur:in / Barber (reglementiertes Gewerbe)

Für einen Friseurbetrieb brauchst du zwingend einen Befähigungsnachweis – typischerweise die Meisterprüfung, die Unternehmerprüfung oder ausreichend dokumentierte Berufspraxis.

Fehlt dieser Nachweis, musst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der im Betrieb tätig ist und vollversicherungspflichtig angestellt wird.

Ein Betriebsstandort erfordert oft zusätzlich:

  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Einhaltung der Hygienestandards
  • klare Preisangaben

Umsatzseitig ist die Kleinunternehmerregelung häufig sinnvoll, solange du unter 55.000 € bleibst.

Gastronomiebetrieb (Kaffeehaus, Imbiss, Restaurant)

Gastronomie ist eines der grĂĽndungsintensivsten Beispiele:

  • häufig reglementiertes Gewerbe (z. B. Gastgewerbe)
  • baurechtliche Vorschriften
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Anforderungen an LĂĽftung, Sanitär, Lärm, Brandschutz

Die Gewerbeanmeldung erfolgt wie üblich über GISA/USP, aber du kannst erst eröffnen, wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Sozialversicherung (SVS) beginnt mit der Gewerbeanmeldung.

Online-Shop / E-Commerce (freies Gewerbe)

Ein Online-Handel fällt unter das freie Gewerbe „Handelsgewerbe“. Du kannst sofort starten, ohne Befähigungsnachweise.

Wichtig sind jedoch:

  • Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung
  • UID-Nummer, falls du innergemeinschaftliche Lieferungen machst
  • OSS bei Verkäufen an EU-Privatkunden
  • Impressumspflicht
  • Datenschutz & Cookie-Richtlinien

FĂĽr neue GrĂĽnder ist die Online-GrĂĽndung hier am effizientesten.

Fotograf:in (freies Gewerbe)

Das Gewerbe „Berufsfotograf“ ist ein freies Gewerbe, also ohne Befähigungsnachweis sofort anmeldbar.

Zu beachten sind jedoch zusätzliche Vorschriften je nach Tätigkeit, z. B.:

  • Einwilligungen bei Personenfotos
  • Datenschutzthemen
  • eventuell spezielle Versicherungen (Equipment, Haftpflicht)

Die SVS-Meldung erfolgt automatisch mit der Gewerbeanmeldung.

KFZ-Dienstleistungen (reglementiert + anlagenpflichtig)

Tätigkeiten wie „KFZ-Techniker“ oder „Karosseriebautechnik“ sind streng reglementiert – ohne entsprechenden Befähigungsnachweis ist keine Gewerbeanmeldung möglich.

Standorte benötigen fast immer eine Betriebsanlagengenehmigung, häufig mit Lärmschutz-, Umwelt- und Abgasauflagen.

Christian
Christian
GrĂĽnder von shoperate

Ein Einzelunternehmen ist die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit, in Österreich selbstständig tätig zu werden. Die Gründung ist gebührenfrei, digital möglich und erfordert in vielen Fällen nur wenige Dokumente. Entscheidend ist jedoch, dass du die rechtlichen Grundlagen kennst – insbesondere die Gewerbezuordnung, die SVS-Pflichtversicherung und deine steuerlichen Optionen.

Wesentliche Punkte:

  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt online ĂĽber GISA/USP und ist sofort wirksam.
  • Die SVS-Pflicht beginnt automatisch mit dem Tag der Anmeldung.
  • Je nach Gewerbe sind Befähigungsnachweise oder ein gewerberechtlicher GeschäftsfĂĽhrer erforderlich.
  • Die Kleinunternehmerregelung (55.000 €) bietet steuerliche Erleichterungen.
  • Die Firmenbucheintragung (e.U.) ist freiwillig, bis du die Umsatzschwellen erreichst.
  • Haftung bleibt immer unbeschränkt – unabhängig vom Firmenbuch.
  • Typische Fehler entstehen durch unklare Gewerbezuordnung, fehlende Nachweise oder versäumte Meldungen.

lg Christian und das Team von shoperate

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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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