Ein Einzelunternehmen ist der schnellste Weg in die Selbstständigkeit: einfache Anmeldung, keine Gründungskosten, klare Pflichten. Hier erfährst du, wie du in Österreich rechtssicher startest – Schritt für Schritt.

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist in Österreich unkompliziert und für die meisten Tätigkeiten innerhalb weniger Minuten erledigt. Du brauchst dafür keinen Notar, kein Startkapital und keine komplexen Verträge. Der Ablauf folgt immer denselben Schritten: Gewerbe auswählen, Gewerbe anmelden, SVS melden, Finanzamt informieren – und loslegen.
Zuerst entscheidest du, welches Gewerbe du ausĂĽben möchtest. Freie Gewerbe (z. B. Online-Shop, Tätowierer, Fotograf) kannst du ohne Nachweise sofort anmelden. Bei den reglementierten Gewerben (z. B. Friseur, Baumeister) musst du vorher einen passenden Befähigungsnachweis vorlegen – etwa MeisterprĂĽfung, Ausbildung oder individuelle Befähigung (bestätigt durch Behörde). Â
Danach meldest du dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde an – entweder direkt im GISA oder ĂĽber das Unternehmensserviceportal (USP). Hier gibst du persönliche Daten, Gewerbe, Standort und eine Erklärung ab, dass du keine GewerbeausschlussgrĂĽnde hast. Â
Mit der Anmeldung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuĂĽben. Parallel erfolgt die automatische Meldung an die SVS, wo Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung starten. Die Meldung muss innerhalb eines Monats bestätigt werden. Â
Zuletzt folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Steuernummer, UID, Kleinunternehmerregelung). Danach bist du voll startklar.
Ein Einzelunternehmen zu gründen ist in Österreich sehr günstig – in vielen Fällen sogar komplett kostenlos. Die meisten Gründer unterschätzen allerdings die Folgekosten, die ab dem ersten Tag entstehen (Sozialversicherung, Buchhaltung, evtl. Umsatzsteuer). Hier die vollständige, realistische Kosteneinschätzung:
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Das bestätigt die WKO eindeutig: FĂĽr die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde fallen keine GebĂĽhren an. Â
Nur wenn du dein Unternehmen freiwillig ins Firmenbuch eintragen lässt (e.U.), können geringe Kosten entstehen:
Eine Firmenbucheintragung wird erst verpflichtend, wenn du zweimal ĂĽber 700.000 € oder einmal ĂĽber 1 Mio. € Umsatz erzielst. Â
Unabhängig von deinem Umsatz bist du ab Gewerbeanmeldung sozialversicherungspflichtig (SVS). 💡
Beiträge bestehen aus Krankenversicherung (6,8 %), Pensionsversicherung (18,5 %), Unfallversicherung (12,07 €/Monat), SVS-Betriebsabgaben usw. Die endgĂĽltige Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Â
Für Jungunternehmer gibt es reduzierte Mindestbeiträge in den ersten 2 Jahren.
👉 Fazit: Die Gründung selbst ist fast kostenlos. Teuer wird nicht der Start, sondern der laufende Betrieb.
Ein Einzelunternehmen kann in Österreich fast jede volljährige Person gründen – entscheidend sind Staatsangehörigkeit, persönliche Eignung und keine Ausschlussgründe nach § 13 GewO. Die Regeln sind klar strukturiert und für die meisten Gründer leicht erfüllbar.
Du darfst ein Einzelunternehmen grĂĽnden, wenn du:
EU-/EWR-Bürger und Schweizer können ohne Einschränkung gründen. Drittstaatsangehörige benötigen einen passenden Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Ob du gründen darfst, hängt auch davon ab, welches Gewerbe du ausüben willst:
👉 Fazit: Wenn du volljährig bist und keine Ausschlussgründe hast, kannst du praktisch jedes freie Gewerbe und viele reglementierte Gewerbe nach Nachweis der Befähigung als Einzelunternehmen gründen.
Ja — in Österreich kannst du dein Einzelunternehmen heute komplett online gründen.
Die digitale Gründung über das Unternehmensserviceportal (USP) und das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) macht den Ablauf schnell, günstig und ohne Behördengang.
Die WKO bestätigt: Einzelunternehmer:innen können ĂĽber das USP sämtliche Schritte online durchfĂĽhren – Gewerbeanmeldung, Finanzamtsmeldung und SVS-Meldung. Â
Dazu gehören:
Die Eintragung wird direkt in das GISA ĂĽbernommen und ist sofort rechtswirksam.
Wenn du dich freiwillig als e.U. eintragen möchtest, kannst du das ebenfalls komplett online erledigen.
Über Partnernotare erfolgt die digitale Beurkundung – ohne Termin vor Ort.
Kosten: ca. 30–60 € (Notar) plus Firmenbuchgebühren (reduzierbar durch NeuFÖG).
👉 Fazit: Wenn keine Spezialgenehmigung notwendig ist, kannst du dein Einzelunternehmen in 15–30 Minuten vollständig online gründen – inklusive Gewerbe, Finanzamt und Sozialversicherung.
Die Gründung eines Einzelunternehmens folgt in Österreich einem klar definierten, rechtlich geregelten Ablauf. Du meldest zuerst dein Gewerbe an, wirst automatisch bei der Sozialversicherung erfasst und musst innerhalb eines Monats die steuerliche Erfassung beim Finanzamt durchführen. Die meisten Schritte sind digital möglich und benötigen keine zusätzlichen Verträge oder Notartermine.
Dein erster Schritt ist die Entscheidung, ob du ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchtest.
Du meldest dein Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder online über GISA/USP an.
Erforderlich sind u. a.:
Mit der Bestätigung der Anmeldung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuüben.
Die Gewerbebehörde informiert die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Ab diesem Zeitpunkt beginnt deine Pflichtversicherung in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Du musst die Meldung innerhalb eines Monats bestätigen. Â
Du ĂĽbermittelst das Formular Verf24 an das Finanzamt. Damit beantragst du:
Eine Eintragung als „eingetragener Unternehmer“ ist freiwillig, bis du die Rechnungslegungspflicht überschreitest.
Pflichtgrenzen:
Bei freiwilliger oder verpflichtender Firmenbucheintragung musst du einen rechtskonformen Firmenwortlaut wählen (Namensfirma, Sachfirma, Fantasiefirma).
Regeln: nicht irreführend, unterscheidbar, kennzeichnungsfähig.
Bei bestimmten Tätigkeiten benötigst du zusätzlich:
👉 Die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich ist einfach, digital möglich und in wenigen Schritten erledigt.
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform in Österreich. Es wird von einer einzigen natürlichen Person geführt, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Alle Entscheidungen, Verträge und Geschäfte laufen direkt über dich als Unternehmer:in. Rechtlich gibt es keine Trennung zwischen dir und deinem Betrieb.
Ein wesentlicher Punkt ist die Haftung:
Du haftest unbeschränkt, also mit deinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen für Verbindlichkeiten deines Unternehmens. Das macht die Rechtsform zwar unkompliziert, aber auch risikoreicher als etwa eine GmbH.
Solange du keine Rechnungslegungspflicht hast, wirst du als nicht protokolliertes Einzelunternehmen geführt. Möchtest du im Geschäftsverkehr einen geschützten Firmennamen verwenden oder bist du umsatzbedingt dazu verpflichtet, kannst du dich ins Firmenbuch eintragen lassen. Dann trägst du den Zusatz „e.U.“.
Pflicht zur Eintragung besteht erst, wenn du:
Die Eintragung bringt Vorteile wie Namensschutz und einen professionelleren Auftritt, ändert aber nichts an deiner persönlichen Haftung.
💡 Ein Einzelunternehmen ist ideal, wenn du schnell, unkompliziert und ohne Startkapital loslegen möchtest – aber du solltest die unbeschränkte Haftung im Blick behalten.
Damit du in Österreich ein Einzelunternehmen gründen kannst, müssen einige grundlegende rechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die meisten davon sind einfach und schnell nachweisbar – entscheidend ist, dass du personell geeignet, volljährig und nicht von der Gewerbeausübung ausgeschlossen bist.
Zur GrĂĽndung brauchst du:
Wenn du nicht oder weniger als fĂĽnf Jahre in Ă–sterreich lebst, musst du teilweise zusätzlich einen Strafregisterauszug2deines Herkunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaates vorlegen, sofern keine eidesstattliche Erklärung abgegeben wird. Â
Du musst bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, z. B.:
Diese Erklärung erfolgt direkt bei der Gewerbeanmeldung (§13-Erklärung). Falschangaben können zum Entzug der Gewerbeberechtigung und zu mehrjährigen AusschlĂĽssen fĂĽhren. Â
FĂĽr freie Gewerbe brauchst du keine fachlichen Nachweise.
Für reglementierte Gewerbe (z. B. Friseur, Baumeister, Elektrotechnik, Handwerke) musst du einen Befähigungsnachweis vorlegen – etwa:
Wenn du den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kannst, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
Dieser muss:
👉 Fazit: Ein Einzelunternehmen kannst du gründen, wenn du volljährig bist, keine Ausschlussgründe vorliegen und du – je nach Gewerbe – den passenden Befähigungsnachweis selbst erbringst oder durch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer abdeckst.
Die Gründung eines Einzelunternehmens folgt einem klaren und in Österreich einheitlichen Ablauf. Wenn du freie Gewerbe ausübst, kannst du alle Schritte innerhalb weniger Minuten erledigen. Bei reglementierten Gewerben kommen fachliche Nachweise dazu. Der folgende Prozess basiert vollständig auf den offiziellen WKO- und USP-Unterlagen.
Der erste Schritt ist die Zuordnung deiner Tätigkeit.
Bei Unsicherheiten empfiehlt die WKO ein Vorgespräch zur korrekten Gewerbezuteilung.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat oder MA 63 Wien) oder vollständig online über GISA bzw. das Unternehmensserviceportal (USP).
Erforderlich sind:
Mit der Bestätigung bist du sofort berechtigt, das Gewerbe auszuüben.
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch an die SVS ĂĽbermittelt.
Dort beginnt deine Pflichtversicherung in:
Du musst die Meldung innerhalb eines Monats bestätigen.
Für Jungunternehmer gelten reduzierte Mindestbeiträge in den ersten beiden Kalenderjahren.
Innerhalb eines Monats ĂĽbermittelst du das Verf24 an das Finanzamt.
Darin klärst du:
Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du deinen Betrieb melden.
Als Einzelunternehmer bist du nicht automatisch im Firmenbuch.
Eintragung wird verpflichtend, wenn du:
Eine freiwillige Eintragung kann sinnvoll sein, wenn du einen geschützten Firmennamen möchtest oder im Geschäftsverkehr seriöser auftreten willst.
Wenn du dich ins Firmenbuch eintragen lässt, muss der Firmenname bestimmten Regeln entsprechen:
Du kannst Namensfirma, Sachfirma, Fantasiefirma oder eine Kombination daraus wählen.
Einige Gewerbe benötigen zusätzlich:
Das hängt vom Standort und der Art der Tätigkeit ab (z. B. Gastronomie, Handwerk mit Maschinen, KFZ-Bereich).
👉 Der Gründungsprozess ist klar strukturiert: Gewerbe wählen, anmelden, SVS und Finanzamt melden, optional Firmenbuch. Die meisten Schritte lassen sich heute vollständig digital erledigen.
Für die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens in Österreich ist der Dokumentenaufwand überschaubar. Die notwendigen Unterlagen hängen davon ab, ob du ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe anmeldest und ob du selbst alle Voraussetzungen erfüllst oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einsetzt.
Diese Basisdokumente verlangt die Gewerbebehörde immer:
Reglementierte Gewerbe benötigen einen Befähigungsnachweis. Mögliche Nachweise sind:
Für bestimmte Gewerbe (z. B. Baumeister) ist die individuelle Befähigung ausgeschlossen – hier muss der formelle Nachweis vorliegen.
Wenn du den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kannst, musst du eine geeignete Person bestellen. Dann sind zusätzlich erforderlich:
Falls du dich freiwillig als e.U. eintragen lässt, benötigst du zusätzlich:
👉 Fazit: Du brauchst nur wenige Dokumente: Reisepass, §13-Erklärung und – falls zutreffend – Befähigungsnachweise. Bei reglementierten Gewerben kommen Unterlagen für den gewerberechtlichen Geschäftsführer hinzu.
Ob du ein Einzelunternehmen sofort anmelden kannst oder vorher Nachweise brauchst, hängt davon ab, ob deine Tätigkeit als freies oder reglementiertes Gewerbe eingestuft ist. Die Gewerbeordnung unterscheidet hier klar: freie Gewerbe sind jederzeit ohne Fachnachweise zulässig, während reglementierte Gewerbe bestimmte Qualifikationen voraussetzen.
Freie Gewerbe kannst du ohne Ausbildung, PrĂĽfung oder Praxisnachweis anmelden.
Du benötigst lediglich:
Typische Beispiele:
Für freie Gewerbe gibt es keine Zugangsbeschränkungen und keine fachlichen Hürden.
Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis. Ohne diesen erhältst du keine Gewerbeberechtigung.
Der Befähigungsnachweis kann bestehen aus:
Für manche Tätigkeiten – etwa Teile des Baumeistergewerbes – ist die individuelle Befähigung ausgeschlossen. Dort muss zwingend der formelle Befähigungsnachweis erbracht werden.
Wenn du den Befähigungsnachweis nicht erbringen kannst, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführerbestellen.
Er muss:
Für freie Gewerbe kann der gewerberechtliche Geschäftsführer auch in flexiblerer Position eingesetzt werden.
Für Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, ist – mit wenigen Ausnahmen – kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Fazit:
👉 Freie Gewerbe kannst du sofort anmelden.
👉 Reglementierte Gewerbe erfordern Qualifikationen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
👉 Die Wahl des korrekten Gewerbes entscheidet, ob du direkt starten kannst oder Nachweise einreichen musst.
Die Haftungsregelung ist einer der zentralen Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH oder FlexKapG. Als Einzelunternehmer:in gibt es keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen – jede geschäftliche Entscheidung betrifft also automatisch auch deine private finanzielle Verantwortung.
Du haftest als Einzelunternehmer:in mit deinem gesamten Vermögen:
Es gibt keinen Haftungsschutz wie bei Kapitalgesellschaften.
Diese Haftungsstruktur ist gesetzlich vorgesehen und gilt unabhängig davon, ob du protokolliert (e.U.) oder nicht protokolliert bist.
Alle Verpflichtungen, die du im Namen deines Unternehmens eingehst, sind persönliche Verpflichtungen. Das umfasst:
Selbst wenn dein Geschäft wirtschaftlich scheitert, bleibt deine persönliche Haftung bestehen – eine Insolvenz betrifft immer auch deine private Sphäre.
Auch wenn du dich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lässt und den Zusatz e.U. führst, bleibt die Haftung voll persönlich und unbeschränkt bestehen.
Die Firmenbucheintragung wirkt nur auf:
Sie ändert aber nichts an der Haftungsstruktur.
Die persönliche Haftung betrifft besonders Branchen mit:
In solchen Fällen wird oft eine GmbH oder FlexKapG bevorzugt, um das Privatvermögen abzusichern.
Auch als Einzelunternehmer:in kannst du Risiken reduzieren:
👉 Fazit: Im Einzelunternehmen haftest du immer persönlich und unbeschränkt. Die Firmenbucheintragung ändert daran nichts. Wer Haftungsrisiken reduzieren möchte, sollte frühzeitig über den Wechsel in eine GmbH oder FlexKapG nachdenken.
Als Einzelunternehmer:in bist du steuerlich eine natürliche Person. Das bedeutet: Dein Betrieb erzielt keine eigenen Unternehmenssteuern wie eine GmbH – sondern alle Gewinne werden direkt über deine persönliche Einkommensteuer besteuert. Zusätzlich spielt die Umsatzsteuer eine große Rolle, abhängig davon, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht.
Die Einkommensteuer betrifft deinen Jahresgewinn:
Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Du zahlst die Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif (0 % bis 55 %).
Pflichten:
Die Steuer fällt erst an, wenn du über der Freigrenze liegst – unterhalb bestimmter Einkunftsgrenzen entsteht keine Steuerpflicht.
Hier entscheidet die Umsatzhöhe, ob du Umsatzsteuer verrechnest oder nicht.
Wenn du weniger als 55.000 € brutto Umsatz im Jahr erzielst, kannst du als Kleinunternehmer:in auftreten:
Die Option gilt automatisch, wenn du die Grenze nicht ĂĽberschreitest. Du kannst aber freiwillig in die Umsatzsteuerpflicht optieren (Bindung: 5 Jahre).
Wenn du mehr als 55.000 € Umsatz machst oder freiwillig optierst:
Du brauchst sie, wenn du:
Wenn du digitale Leistungen oder Waren an EU-Privatkunden verkaufst, kannst du OSS nutzen, um die Umsatzsteuer zentral abzufĂĽhren.
Bis 700.000 € Umsatz darfst du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen.
Erst darüber bist du bilanzierungspflichtig (§ 189 UGB).
Anschaffungen über 800 € netto müssen abgeschrieben werden.
Dies senkt den steuerpflichtigen Gewinn.
Die SVS-Beiträge sind voll steuerlich absetzbar, inklusive KV, PV und UV.
👉 Fazit: Einzelunternehmer:innen zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und Umsatzsteuer je nach Umsatzhöhe. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die ersten Jahre erheblich, während die Regelbesteuerung mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch Vorsteuerabzug eröffnet.
Sobald du ein Einzelunternehmen gründest, wirst du in Österreich automatisch in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, wie viel du verdienst oder ob du zunächst nur nebenberuflich startest. Die SVS umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Selbständigenvorsorge.
Die Pflichtversicherung startet mit dem Tag der Gewerbeanmeldung.
Auch wenn die Behörde die SVS automatisch informiert, musst du selbst innerhalb eines Monats eine entsprechende Meldung bestätigen.
Bei ruhend gemeldetem Gewerbe entfällt die Versicherungspflicht.
Die SVS deckt vier Bereiche ab:
Die Beitragsgrundlage ist dein Gewinn (Einnahmen – Ausgaben) plus vorgeschriebene Beiträge.
Da Steuerbescheide oft erst später vorliegen, berechnet die SVS die Beiträge zunächst vorläufig auf Basis der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres.
Auch wenn du wenig oder keinen Gewinn machst, gibt es eine Mindestbeitragsgrundlage.
Das bedeutet: Du zahlst SVS-Beiträge auch bei Verlusten.
Für neue Gewerbetreibende gelten in den ersten beiden Kalenderjahren reduzierte Beiträge in der Krankenversicherung.
Die Besonderheit: Es gibt keine Nachzahlung, selbst wenn dein tatsächlicher Gewinn höher war als die reduzierte Bemessungsgrundlage.
Sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, werden die vorläufigen SVS-Beiträge auf Basis der tatsächlichen Gewinne korrigiert.
Nachzahlungen müssen im Folgejahr beglichen werden, können aber auf Antrag verlängert werden (z. B. auf drei Jahre).
Wenn du zusätzlich unselbständig beschäftigt bist oder eine zweite selbständige Tätigkeit hast, gelten Sonderregeln zur Mehrfachversicherung.
👉 Fazit: Die SVS startet automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Die Beiträge bestehen aus KV, PV, UV und Vorsorge – bei Jungunternehmern mit reduzierten Mindestwerten. Die tatsächlichen Kosten richten sich langfristig nach deinem Gewinn und werden jährlich angepasst.
Die Eintragung eines Einzelunternehmens ins Firmenbuch ist in Österreich freiwillig, solange du nicht umsatzbedingt dazu verpflichtet bist. Durch die Eintragung erhält dein Unternehmen den Zusatz „e.U.“, und du kannst einen geschützten Firmenwortlaut führen. Die Eintragung ändert jedoch nichts an der persönlichen Haftung – sie betrifft ausschließlich Außenauftritt, Namensschutz und bestimmte Pflichten.
Du musst dich als Einzelunternehmer:in ins Firmenbuch eintragen lassen, wenn du die Rechnungslegungspflicht ĂĽberschreitest:
Erst dann wirst du automatisch zum protokollierten Einzelunternehmen.
Wenn du diese Grenzen nicht erreichst, kannst du dich freiwillig eintragen lassen.
Eine Firmenbucheintragung bringt folgende Vorteile:
Für viele Unternehmer:innen – vor allem im B2B-Sektor – erhöht das die Glaubwürdigkeit.
Wenn du im Firmenbuch eingetragen wirst, muss der Firmenname strengen Anforderungen entsprechen:
Erlaubt sind:
Der Firmenwortlaut muss laut WKO:
Kosten entstehen hauptsächlich durch:
Viele Gebühren können über das NeuFÖG entfallen, wenn du ein Neugründer bist.
Nach Eintragung musst du neue Geschäftsdokumente (E-Mail-Signatur, Impressum, Rechnungen) um die Pflichtangaben ergänzen:
Ändert sich:
Ändert sich nicht:
👉 Fazit: Die Eintragung als e.U. lohnt sich, wenn du Namensschutz oder ein seriöseres Auftreten brauchst. Pflicht wird sie erst bei hohen Umsätzen. Die Haftung bleibt aber unverändert persönlich und unbeschränkt.
Die Online-Gründung ist heute der Standardweg für Einzelunternehmer:innen in Österreich. Du kannst dein Gewerbe vollständig digital anmelden, deine steuerlichen Daten übermitteln und – falls gewünscht – sogar die Firmenbucheintragung (e.U.) online erledigen. Der Ablauf ist klar, schnell und rechtlich vollständig anerkannt.
Die WKO bestätigt, dass Einzelunternehmer:innen ihre Gewerbeanmeldung vollständig digital durchführen können.
Ăśber das Unternehmensserviceportal (USP) und das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) kannst du:
Die elektronische Anmeldung kann – bei Nutzung der eidesstattlichen Erklärung – sogar ohne manuelle Prüfung durch die Behörde direkt im System eingetragen werden.
Der groĂźe Vorteil: Du darfst sofort loslegen, sobald die Anmeldung im System eingetragen ist.
Wenn du dich freiwillig als e.U. eintragen möchtest, kannst du das ebenfalls digital erledigen.
Ăśber Partnernotare erfolgen Online-Identifikation, digitale Signatur und Ăśbermittlung der Eintragungsdaten an das Firmenbuchgericht.
Die notwendigen Informationen:
Umsatzbedingte Pflicht zur Eintragung entsteht erst nach Ăśberschreiten der Rechnungslegungsschwellen.
Nur in Sonderfällen sind zusätzliche Schritte erforderlich:
Hier müssen ergänzende Dokumente oder Prüfverfahren erfolgen – die Gewerbeanmeldung selbst aber bleibt digital möglich.
👉 Fazit: Die Online-Gründung ermöglicht dir, dein Einzelunternehmen in wenigen Minuten vollständig digital anzumelden – inklusive Gewerbe, SVS und Finanzamt. Die Firmenbucheintragung ist ebenfalls online möglich und spart Zeit, Kosten und Behördengänge.
Auch wenn die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich vergleichsweise einfach ist, passieren in der Praxis regelmäßig Fehler, die später zu finanziellen oder rechtlichen Problemen führen. Viele davon lassen sich leicht vermeiden, wenn du die folgenden Punkte kennst.
Ein häufiger Fehler ist eine unzureichende oder falsch formulierte Gewerbebeschreibung.
Das fĂĽhrt dazu, dass
Gerade bei Tätigkeiten, die zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe liegen, empfiehlt die WKO eine Vorabklärung.
Bei reglementierten Gewerben benötigen Gründer einen gültigen Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Unternehmerprüfung, facheinschlägige Praxis etc.).
Fehlt dieser oder ist unvollständig, erhältst du keine Ausübungsbefugnis.
Werden Nachweise aus dem Ausland eingereicht, mĂĽssen diese anerkannt oder ĂĽbersetzt sein.
Die eidesstattliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist verpflichtend.
Falschangaben fĂĽhren zu:
Die Pflichtversicherung beginnt mit der Gewerbeanmeldung.
Viele vergessen jedoch die Meldung innerhalb der Monatsfrist, was Nachfragen, Nachzahlungen und Verzögerungen verursacht.
Auch Jungunternehmerregelungen können nur genutzt werden, wenn die SVS ordnungsgemäß gemeldet ist.
Typische Fehler:
Wer die Regelung nicht sauber plant, kann hohe Umsatzsteuer-Nachzahlungen riskieren.
Fehlerhafte Annahme:
„Ich muss mich immer eintragen lassen.“
→ Das stimmt nur bei Überschreiten der Umsatzgrenzen.
Andere vergessen hingegen, dass nach Erreichen der Rechnungslegungspflicht die Eintragung zwingend ist.
Beim Firmenwortlaut führen unzulässige, irreführende oder nicht unterscheidbare Bezeichnungen oft zu Ablehnungen.
Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Gastronomie, Handwerk, KFZ-Betriebe) ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.
Viele starten, ohne diese vorher zu prüfen – was zu Betriebsunterbrechungen oder Strafen führen kann.
Dazu gehören:
Gerade in den ersten Monaten können diese Fehler schnell zu Abmahnungen oder steuerlichen Problemen führen.
👉 Fazit: Die meisten Fehler entstehen durch fehlende Dokumente, unklare Gewerbezuordnung oder versäumte Meldungen. Wenn du Gewerbe, Befähigungsnachweise, SVS und Umsatzsteuer richtig organisierst, startest du rechtlich sicher und ohne spätere Überraschungen.
Einzelunternehmen kommen in nahezu allen Branchen vor – vom klassischen Handwerk bis zu Online-Dienstleistungen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Start aussieht und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind. Die Informationen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und den WKO-Unterlagen, die du bereits hochgeladen hast.
Für einen Friseurbetrieb brauchst du zwingend einen Befähigungsnachweis – typischerweise die Meisterprüfung, die Unternehmerprüfung oder ausreichend dokumentierte Berufspraxis.
Fehlt dieser Nachweis, musst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der im Betrieb tätig ist und vollversicherungspflichtig angestellt wird.
Ein Betriebsstandort erfordert oft zusätzlich:
Umsatzseitig ist die Kleinunternehmerregelung häufig sinnvoll, solange du unter 55.000 € bleibst.
Gastronomie ist eines der grĂĽndungsintensivsten Beispiele:
Die Gewerbeanmeldung erfolgt wie üblich über GISA/USP, aber du kannst erst eröffnen, wenn alle Auflagen erfüllt sind.
Sozialversicherung (SVS) beginnt mit der Gewerbeanmeldung.
Ein Online-Handel fällt unter das freie Gewerbe „Handelsgewerbe“. Du kannst sofort starten, ohne Befähigungsnachweise.
Wichtig sind jedoch:
FĂĽr neue GrĂĽnder ist die Online-GrĂĽndung hier am effizientesten.
Das Gewerbe „Berufsfotograf“ ist ein freies Gewerbe, also ohne Befähigungsnachweis sofort anmeldbar.
Zu beachten sind jedoch zusätzliche Vorschriften je nach Tätigkeit, z. B.:
Die SVS-Meldung erfolgt automatisch mit der Gewerbeanmeldung.
Tätigkeiten wie „KFZ-Techniker“ oder „Karosseriebautechnik“ sind streng reglementiert – ohne entsprechenden Befähigungsnachweis ist keine Gewerbeanmeldung möglich.
Standorte benötigen fast immer eine Betriebsanlagengenehmigung, häufig mit Lärmschutz-, Umwelt- und Abgasauflagen.

Ein Einzelunternehmen ist die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit, in Österreich selbstständig tätig zu werden. Die Gründung ist gebührenfrei, digital möglich und erfordert in vielen Fällen nur wenige Dokumente. Entscheidend ist jedoch, dass du die rechtlichen Grundlagen kennst – insbesondere die Gewerbezuordnung, die SVS-Pflichtversicherung und deine steuerlichen Optionen.
Wesentliche Punkte:
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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