Die Rechtsform legt fest, wie dein Unternehmen rechtlich organisiert ist – und bestimmt damit Haftung, Steuern, Buchhaltung und unternehmerisches Risiko. Ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Jede Rechtsform bringt klare Vorteile, aber auch konkrete Pflichten mit sich. Dieser Leitfaden zeigt dir alle Rechtsformen in Deutschland, erklärt die Unterschiede verständlich und hilft dir Schritt für Schritt, die passende Rechtsform für dein Unternehmen zu wählen.

Die Rechtsform beschreibt den rechtlichen Rahmen, in dem dein Unternehmen tätig ist. Sie legt fest, wer haftet, wie Steuern erhoben werden, welche Buchhaltungspflichten gelten und wie dein Betrieb nach außen auftritt. Kurz: Die Rechtsform bestimmt die Spielregeln deines Unternehmens.
In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen, die sich grob in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einteilen lassen. Jede dieser Kategorien folgt einer eigenen Logik – mit klaren Vor- und Nachteilen für Gründerinnen und Gründer.
Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen, die oft durcheinandergeworfen werden:
💡 Merke: Für Behörden, Finanzamt und Vertragspartner zählt ausschließlich die Rechtsform – nicht, wie du dein Unternehmen intern nennst.
Die Wahl der Rechtsform hat langfristige Auswirkungen. Sie beeinflusst nicht nur den Start deines Unternehmens, sondern auch den laufenden Betrieb und spätere Entscheidungen wie Wachstum, Aufnahme von Geschäftspartnern oder einen Verkauf. Deshalb ist es entscheidend, die Unterschiede zu verstehen, bevor du dich festlegst.
Ein häufiger Irrtum: Es gibt keine „beste“ Rechtsform für alle. Die passende Rechtsform hängt immer von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:
⚠️ Achtung: Viele Gründer wählen ihre Rechtsform aus Gewohnheit oder wegen vermeintlich niedriger Kosten. Das kann später teuer werden, etwa durch persönliche Haftung oder unnötig hohe Steuerlast.
Die Rechtsform bestimmt, wie dein Unternehmen rechtlich funktioniert. Das wirkt sich direkt auf dein Risiko, deine Pflichten und deine Kosten aus. Viele Entscheidungen lassen sich später zwar ändern, aber oft nur mit Aufwand, Kosten und steuerlichen Folgen. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Kriterien vorab sauber zu prüfen.
Der größte Unterschied zwischen Rechtsformen ist die Haftung. Bei manchen Rechtsformen haftest du privat und unbeschränkt. Das bedeutet: Wenn dein Unternehmen Schulden macht, kann im Ernstfall auch dein Privatvermögen betroffen sein, zum Beispiel Ersparnisse oder Immobilien.
Bei Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das reduziert das persönliche Risiko, ersetzt aber kein sauberes Arbeiten. In der Praxis entstehen Haftungsrisiken oft durch Fehler in Verträgen, Steuern oder Geschäftsführung.
⚠️ Achtung: „Beschränkte Haftung“ gilt nicht automatisch in jeder Situation. Persönliche Haftung kann trotzdem entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen, falschen Angaben oder verspäteten Meldungen.
Die Rechtsform beeinflusst, wie Gewinne besteuert werden und welche Steuerarten typischerweise anfallen. Vereinfacht gesagt:
Das heißt nicht, dass Kapitalgesellschaften immer „besser“ oder „schlechter“ sind. Entscheidend ist, wie du Gewinne nutzt: Entnimmst du sie privat oder lässt du sie im Unternehmen für Investitionen und Wachstum?
💡 Merke: Steuerlich ist nicht nur die Rechtsform wichtig, sondern auch, ob du Gewinne entnimmst, ausschüttest oder im Unternehmen lässt.
Mit der Rechtsform hängen Pflichten zur Buchhaltung zusammen. Je nach Rechtsform kann das bedeuten:
Kapitalgesellschaften haben typischerweise strengere Anforderungen. Auch die Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen kann je nach Rechtsform relevant werden. Das erhöht den Aufwand und oft auch die Kosten für Steuerberatung oder Buchhaltungssoftware.
✅ Tipp: Plane die laufenden Buchhaltungs- und Beratungskosten von Anfang an mit ein. Die günstigste Gründung ist nicht automatisch die günstigste Lösung im Betrieb.
Die Rechtsform beeinflusst, wie dein Unternehmen auf Banken, Vermieter, Lieferanten und Geschäftspartner wirkt. Eine GmbH kann als stabiler wahrgenommen werden, weil sie klare Strukturen hat und Kapital hinterlegt sein muss. Bei einer Personengesellschaft hängt viel an der Person der Inhaber.
Auch für Investoren oder Beteiligungen ist die Rechtsform wichtig. Kapitalgesellschaften sind oft leichter strukturiert, wenn Beteiligungen, neue Gesellschafter oder ein späterer Verkauf geplant sind.
Wenn du später wachsen willst, Mitarbeitende einstellst oder weitere Gesellschafter aufnehmen möchtest, spielt die Rechtsform eine zentrale Rolle. Manche Rechtsformen sind dafür flexibler als andere. Eine Umstellung ist möglich, kann aber Notar, Steuerberater, neue Verträge, neue Konten, neue Haftungsfragen und steuerliche Effekte auslösen.
⚠️ Achtung: Ein Rechtsformwechsel kann stille Reserven berühren oder Umstrukturierungskosten verursachen. Das sollte immer vorab fachlich geprüft werden.
In Deutschland gibt es mehrere Rechtsformen, die sich systematisch einordnen lassen. Diese Einteilung hilft dir, die grundlegenden Unterschiede schnell zu verstehen, bevor wir die einzelnen Rechtsformen im Detail durchgehen.
Grundsätzlich wird zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Daneben existieren einige Sonderformen, die nur für bestimmte Zwecke oder Zielgruppen sinnvoll sind.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform. Es wird von einer einzelnen Person geführt und kommt besonders häufig bei Solo-Selbstständigen, kleinen Betrieben und Neugründungen vor. Es gibt keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen. Genau das macht diese Rechtsform einfach, aber auch risikoreich.
Typisch für Einzelunternehmen:
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Im Mittelpunkt stehen die Gesellschafter selbst, nicht das eingebrachte Kapital. Haftung und Verantwortung liegen meist direkt bei den beteiligten Personen.
Zu den wichtigsten Personengesellschaften zählen:
💡 Merke: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel persönlich, zumindest teilweise.
Bei Kapitalgesellschaften steht nicht die Person, sondern das Unternehmen als eigene rechtliche Einheit im Vordergrund. Sie gelten als juristische Personen und können selbst Verträge schließen, Eigentum besitzen und verklagt werden.
Typische Kapitalgesellschaften sind:
Charakteristisch ist die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, dafür sind Gründung, Buchhaltung und laufende Pflichten aufwendiger.
Neben den klassischen Unternehmensrechtsformen gibt es Sonderformen wie:
Diese Rechtsformen sind meist zweckgebunden oder nur für bestimmte Berufsgruppen gedacht. Sie spielen im klassischen Gründungskontext von Handel, Gastronomie oder Dienstleistungen eine untergeordnete Rolle, sind aber für Vollständigkeit und Abgrenzung wichtig.
⚠️ Achtung: Nicht jede Rechtsform darf automatisch ein Gewerbe betreiben oder Gewinne ausschütten. Der Zweck der Organisation ist hier entscheidend.
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Sie eignet sich besonders für Gründerinnen und Gründer, die allein starten, schnell loslegen wollen und überschaubare Risiken haben. Rechtlich gibt es keine Trennung zwischen dir und deinem Unternehmen.
Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt. Es entsteht automatisch, sobald du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst und diese anmeldest. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Auch ein Gesellschaftsvertrag ist nicht nötig.
Das Unternehmen tritt nach außen entweder unter deinem bürgerlichen Namen oder unter einer Geschäftsbezeichnung auf. Rechtlich bleibst aber immer du selbst Vertragspartner.
💡 Merke: Das Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person. Du bist Unternehmer und Unternehmen zugleich.
Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt und persönlich. Das bedeutet: Für Verbindlichkeiten deines Unternehmens haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Dazu zählen zum Beispiel Ersparnisse, Fahrzeuge oder Immobilien.
Diese Haftung ist der größte Nachteil der Rechtsform. Sie kann bei finanziellen Problemen, Schadenersatzforderungen oder Vertragsstreitigkeiten existenzbedrohend sein.
⚠️ Achtung: Versicherungen können Risiken abfedern, ersetzen aber keine Haftungsbeschränkung.
Einzelunternehmen werden steuerlich nicht separat besteuert. Der Gewinn fließt direkt in deine Einkommensteuer ein. Zusätzlich können Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen, abhängig von Tätigkeit, Umsatz und Gewinn.
In vielen Fällen reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Erst ab bestimmten Größenordnungen oder bei Eintragung als Kaufmann gelten strengere Buchhaltungspflichten.
✅ Tipp: Der buchhalterische Aufwand ist gering, sollte aber trotzdem sauber organisiert sein, um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Vorteile
Nachteile
Ein Einzelunternehmen passt besonders gut, wenn:
Für Unternehmen mit höherem Risiko, größeren Investitionen oder Wachstumsplänen kann später ein Wechsel zu einer anderen Rechtsform sinnvoll sein.
Der eingetragene Kaufmann (e. K.) ist ein Einzelunternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist. Er bleibt eine natürliche Person, das Unternehmen wird dadurch aber kaufmännisch eingeordnet. In der Praxis ist e. K. häufig relevant, wenn das Geschäft nach Größe und Organisation „kaufmännisch“ wirkt oder wenn Geschäftspartner eine Handelsregistereintragung erwarten.
Haftung: Du haftest als e. K. weiterhin persönlich und unbeschränkt. Die Eintragung schützt dein Privatvermögen nicht.
Buchhaltung: Als e. K. gelten typischerweise strengere Anforderungen. Die kaufmännische Einordnung führt oft zur doppelten Buchführung mit Jahresabschluss. Der konkrete Umfang hängt vom Betrieb und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Außenwirkung: Ein e. K. wirkt für Banken, Lieferanten und Vermieter häufig verbindlicher, weil die Eintragung im Handelsregister Transparenz schafft.
💡 Merke: e. K. ist keine eigene Gesellschaftsform, sondern die „Handelsregister-Variante“ des Einzelunternehmens.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Sie eignet sich für kleine Teams, gemeinsame Projekte oder den Start mit mehreren Gründern. Der formale Aufwand ist gering, das Haftungsrisiko jedoch hoch.
Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. In der Praxis ist das oft ein gemeinsames Unternehmen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
Die GbR ist keine juristische Person. Vertragspartner sind immer die Gesellschafter selbst, nicht die Gesellschaft als eigenständige Einheit.
💡 Merke: Auch ohne Vertrag und ohne Eintragung kann bereits eine GbR vorliegen.
Der zentrale Punkt bei der GbR ist die persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung. Jeder Gesellschafter haftet:
Das bedeutet: Gläubiger können sich im Zweifel einen Gesellschafter aussuchen und von ihm die vollständige Forderung verlangen.
⚠️ Achtung: Interne Absprachen schützen nicht vor externer Haftung. Sie regeln nur den Ausgleich unter den Gesellschaftern.
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von ihnen privat versteuert. Zusätzlich kann Gewerbesteuer anfallen, abhängig von Tätigkeit und Gewinnhöhe.
Die Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt grundsätzlich eine gleichmäßige Verteilung, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz.
💡 Merke: Klare Regelungen zur Gewinnverteilung vermeiden spätere Konflikte.
Vorteile
Nachteile
⚠️ Achtung:
Eine GbR funktioniert gut, solange Vertrauen besteht und das Geschäftsmodell überschaubar bleibt. Mit wachsendem Risiko oder steigenden Umsätzen wird oft eine andere Rechtsform sinnvoll.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft für Unternehmen, die ein Handelsgewerbebetreiben und von mindestens zwei Personen geführt werden. Sie ähnelt der GbR, unterliegt aber strengeren kaufmännischen Regeln.
Der zentrale Unterschied zur GbR liegt im Umfang der Geschäftstätigkeit. Eine OHG liegt vor, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. In diesem Fall reicht die GbR nicht mehr aus.
Die OHG ist im Handelsregister eingetragen und gilt automatisch als Kaufmann. Damit greifen besondere Vorschriften des Handelsrechts.
💡 Merke: Die OHG ist rechtlich gesehen die „kaufmännische GbR“.
Alle Gesellschafter einer OHG haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Die Haftung ist damit identisch zur GbR, wird durch den kaufmännischen Status aber oft relevanter, weil größere Umsätze und Risiken im Spiel sind.
Die Kaufmannseigenschaft bringt zusätzliche Pflichten mit sich, etwa:
⚠️ Achtung: Auch neue Gesellschafter haften für bestehende Verbindlichkeiten der OHG.
Die OHG selbst zahlt keine Einkommensteuer. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und privat versteuert. Zusätzlich fällt in der Regel Gewerbesteuer an.
Im Gegensatz zur GbR ist die OHG immer buchführungspflichtig. Es gilt die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
✅ Tipp: Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung sind höher als bei einer GbR und sollten eingeplant werden.
Eine OHG eignet sich, wenn:
In der Praxis wird die OHG heute seltener neu gegründet. Häufig wird bei größerem Risiko oder Wachstum direkt eine haftungsbeschränkte Rechtsform gewählt.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die zwei unterschiedliche Gesellschafterrollenkombiniert. Sie verbindet unternehmerische Führung mit der Möglichkeit, Kapital einzubringen, ohne voll zu haften. Das macht sie besonders für Beteiligungen interessant.
Eine KG besteht aus:
Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung und vertritt die KG nach außen. Kommanditisten sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen, können aber Kontrollrechte haben.
💡 Merke: Die Haftungsbegrenzung gilt nur für Kommanditisten, nicht für Komplementäre.
Der zentrale Vorteil der KG liegt in der beschränkten Haftung der Kommanditisten. Ihre Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Einlage begrenzt, sofern diese vollständig erbracht wurde.
Komplementäre haften dagegen:
⚠️ Achtung: Solange die Einlage eines Kommanditisten noch nicht vollständig geleistet ist, kann auch er persönlich in Anspruch genommen werden.
Wie andere Personengesellschaften zahlt die KG selbst keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von ihnen versteuert. Zusätzlich fällt in der Regel Gewerbesteuer an.
Die steuerliche Verteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Ohne klare Regelung kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen.
Eine KG wird häufig genutzt, wenn:
In der Praxis dient die KG oft auch als Grundlage für Konstruktionen wie die GmbH & Co. KG, bei der die persönliche Haftung des Komplementärs vermieden wird.
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist eine Form der Kapitalgesellschaft und gilt als „kleine Schwester der GmbH“. Sie ermöglicht eine haftungsbeschränkte Unternehmensgründung mit geringem Startkapital und wird häufig von Gründern genutzt, die das persönliche Risiko begrenzen möchten.
Die UG ist eine eigenständige juristische Person. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht auftreten. Gesellschafter und Gesellschaft sind rechtlich voneinander getrennt.
Im Geschäftsverkehr muss die vollständige Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ verwendet werden. Das soll Geschäftspartner klar über die Haftungsbeschränkung informieren.
💡 Merke: Die UG ist keine Vorstufe, sondern eine vollwertige Kapitalgesellschaft mit besonderen Regeln.
Das Stammkapital der UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
In der Praxis ist ein extrem niedriges Stammkapital jedoch riskant. Schon kleinere Anfangskosten können die Liquidität belasten und die Handlungsfähigkeit einschränken.
⚠️ Achtung: Eine UG mit zu geringem Kapital wirkt oft wenig solide und kann bei Banken, Vermietern oder Lieferanten auf Ablehnung stoßen.
Ein zentrales Merkmal der UG ist die gesetzliche Rücklagenpflicht. Ein Teil des Jahresüberschusses muss einbehalten werden, bis ein bestimmtes Kapital erreicht ist. Ziel ist es, die UG schrittweise finanziell zu stärken.
Erst wenn das erforderliche Kapital aufgebaut ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Diese Regel unterscheidet die UG klar von der GmbH.
💡 Merke: Gewinne stehen nicht vollständig zur freien Verfügung, solange die Rücklagenpflicht besteht.
Der größte Unterschied zwischen UG und GmbH liegt im Startkapital und in der Gewinnverwendung. Die UG ist günstiger zu gründen, die GmbH bietet dafür mehr Flexibilität und eine stärkere Außenwirkung.
Für Gründer mit begrenztem Kapital kann die UG ein sinnvoller Einstieg sein. Für Unternehmen mit höheren Umsätzen oder Investitionsbedarf ist die GmbH oft die langfristig bessere Lösung.
Vorteile
Nachteile
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen, professionell auftreten und strukturiert wachsen möchten.
Die GmbH ist eine juristische Person. Sie entsteht durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Für die Gründung ist ein Stammkapital erforderlich, das in Geld oder Sacheinlagen erbracht werden kann.
Die GmbH tritt selbst als Vertragspartner auf. Gesellschafter sind rechtlich von der Gesellschaft getrennt. Diese Trennung ist der Kern der Haftungsbeschränkung.
💡 Merke: Das Stammkapital dient als Haftungsbasis und Signal für wirtschaftliche Stabilität.
Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Private Vermögenswerte sind im Regelfall geschützt.
Die Geschäftsführung übernimmt die Leitung der GmbH und vertritt sie nach außen. Geschäftsführer tragen besondere Pflichten, etwa zur ordnungsgemäßen Buchführung, fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen und rechtzeitigen Meldung wirtschaftlicher Probleme.
⚠️ Achtung: Bei Pflichtverletzungen kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführung entstehen, trotz Haftungsbeschränkung der Gesellschaft.
Die GmbH zahlt auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer. Werden Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Steuer auf Ebene der Gesellschafter an.
Die GmbH ist immer buchführungspflichtig. Sie erstellt einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größe können zusätzliche Offenlegungspflichten bestehen.
✅ Tipp: Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung sind höher als bei Personengesellschaften und sollten langfristig eingeplant werden.
Vorteile
Nachteile
Eine GmbH ist besonders sinnvoll, wenn:
Für viele Unternehmen ist die GmbH die dauerhafte Ziel-Rechtsform, auch wenn zunächst mit einer UG gestartet wird.
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Sie kombiniert die Flexibilität einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft. In der Praxis wird sie häufig gewählt, um persönliche Haftung zu vermeiden und dennoch steuerliche Vorteile zu nutzen.
Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Diese GmbH übernimmt die Geschäftsführung und haftet unbeschränkt – allerdings nur mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen.
Die eigentlichen Unternehmer sind meist die Kommanditisten. Sie bringen Kapital ein und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
💡 Merke: Durch die GmbH als Komplementär gibt es keine natürliche Person mit unbeschränkter Haftung.
Die Haftung ist auf zwei Ebenen geregelt:
Private Vermögenswerte der Beteiligten sind grundsätzlich geschützt, solange keine Pflichtverletzungen vorliegen.
⚠️ Achtung: Geschäftsführer der GmbH können bei Fehlverhalten dennoch persönlich haften.
Steuerlich gilt die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft. Das bedeutet:
Diese Struktur kann steuerlich attraktiv sein, insbesondere bei höheren Gewinnen oder bei bestimmten Gestaltungen.
Die GmbH & Co. KG eignet sich besonders, wenn:
Der Nachteil liegt im höheren organisatorischen Aufwand, da faktisch zwei Gesellschaften geführt werden müssen.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die vor allem für größere Unternehmen konzipiert ist. Sie eignet sich für Vorhaben mit hohem Kapitalbedarf, klarer Trennung von Eigentum und Management sowie der Option, viele Investoren zu beteiligen.
Die AG ist eine juristische Person. Das Grundkapital ist in Aktien aufgeteilt, die den Anteil der Aktionäre am Unternehmen repräsentieren. Aktionäre haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.
Die AG kann Aktien ausgeben und damit Kapital von einer Vielzahl von Investoren einsammeln. Eine Börsennotierung ist möglich, aber nicht zwingend.
💡 Merke: Eigentum und operative Führung sind bei der AG strikt getrennt.
Die AG hat eine feste gesetzliche Struktur mit drei Organen:
Diese Trennung sorgt für Kontrolle, erhöht aber auch den organisatorischen und formalen Aufwand.
⚠️ Achtung: Der Vorstand haftet persönlich bei Pflichtverletzungen, trotz Haftungsbeschränkung der Aktionäre.
Eine AG ist sinnvoll, wenn:
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die AG in der Regel nicht praktikabel. Gründung, laufende Pflichten und Kosten sind deutlich höher als bei GmbH oder UG.
Neben den klassischen Unternehmensrechtsformen gibt es weitere Organisationsformen, die für bestimmte Zwecke oder Zielgruppen relevant sind. Sie spielen im typischen Gründungskontext von Handel, Gastronomie oder Dienstleistungen meist eine untergeordnete Rolle, sind aber wichtig für die vollständige Einordnung.
Der eingetragene Verein ist keine klassische Unternehmensrechtsform. Er wird gegründet, um einen ideellen Zweck zu verfolgen, zum Beispiel im Sport, in der Kultur oder im sozialen Bereich. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nur eingeschränkt zulässig und darf nicht Hauptzweck des Vereins sein.
Der Verein ist eine juristische Person. Er haftet grundsätzlich mit seinem Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel ausgeschlossen.
⚠️ Achtung: Ein Verein ist keine geeignete Rechtsform für ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen.
Die Genossenschaft dient der Förderung ihrer Mitglieder. Im Vordergrund steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern der gemeinsame wirtschaftliche Nutzen, etwa durch günstigeren Einkauf, gemeinsame Nutzung von Infrastruktur oder Kooperationen.
Die eG ist eine juristische Person. Mitglieder haften grundsätzlich nicht persönlich. Charakteristisch sind demokratische Strukturen und regelmäßige Prüfungen durch einen Prüfungsverband.
💡 Merke: Die Genossenschaft ist eine Alternative für gemeinschaftliche Geschäftsmodelle, aber kein Standard für Einzelgründer.
Eine Stiftung verfolgt einen dauerhaft festgelegten Zweck, der mit einem bestimmten Vermögen abgesichert wird. Dieses Vermögen soll langfristig erhalten bleiben und nicht verbraucht werden.
Stiftungen eignen sich vor allem für vermögensgebundene Zwecke, etwa im gemeinnützigen oder familiären Bereich. Für operative Unternehmen ist diese Rechtsform in der Regel ungeeignet.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Sonderform für Freie Berufe, zum Beispiel für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Sie ist keine Rechtsform für Gewerbebetriebe.
Je nach Ausgestaltung können Haftungsbeschränkungen für berufliche Fehler greifen. Für Gründer aus Handel, Gastronomie oder Dienstleistung ist diese Rechtsform meist nicht relevant.
⚠️ Achtung: Gewerbliche Tätigkeiten schließen die Partnerschaftsgesellschaft grundsätzlich aus.
Die Unterschiede zwischen Rechtsformen zeigen sich vor allem bei Haftung, Kapitalbedarf, Steuern und Buchhaltung. Die folgende Übersicht hilft dir, die wichtigsten Optionen schnell einzuordnen.
💡 Merke: Wenn du Risiken begrenzen willst, sind UG/GmbH (oder GmbH & Co. KG) der Standard. Wenn Einfachheit und geringe Fixkosten wichtiger sind, starten viele mit Einzelunternehmen oder GbR, tragen aber das volle Haftungsrisiko.
Die Gründungskosten hängen vor allem davon ab, ob du Notar und Handelsregister brauchst und ob zusätzliche Pflichten wie Satzung, Einlagen oder Verträge nötig sind. Die folgenden Größenordnungen helfen zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Gestaltung, Anzahl der Gesellschafter und Umfang der Eintragung.
Neben Haftung und Steuern entscheiden viele Gründer auch nach Aufwand. Zwei Fragen sind dafür entscheidend: Brauchst du Notar und Handelsregister zur Gründung, und wie hoch sind die laufenden Pflichten im Betrieb.
Grundregel: Je stärker die Haftung begrenzt ist und je „formeller“ die Rechtsform, desto höher sind Gründungsaufwand und laufende Pflichten.
✅ Tipp: Wenn du unsicher bist, ob dir Haftungsbegrenzung den Mehraufwand wert ist, vergleiche nicht nur Gründungskosten, sondern auch die laufenden Kosten für Buchhaltung, Abschluss und Beratung.
⚠️ Achtung: „Einfach starten“ ist gut, aber wenn dein Risiko schnell steigt, kann ein späterer Rechtsformwechsel deutlich teurer werden als ein sauberer Start mit der passenden Struktur.
Die passende Rechtsform ergibt sich nicht aus einer einzelnen Eigenschaft, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Wenn du diese Punkte systematisch prüfst, lässt sich die Auswahl deutlich eingrenzen.
Die Zahl der beteiligten Personen ist oft der erste Filter:
💡 Merke: Sobald mehrere Personen beteiligt sind, solltest du Haftung, Entscheidungsbefugnisse und Gewinnverteilung besonders klar regeln.
Je höher das wirtschaftliche Risiko, desto wichtiger wird die Haftungsfrage:
⚠️ Achtung: Persönliche Haftung wird häufig unterschätzt. Ein einzelner Schadenfall kann das Privatvermögen gefährden.
Die Branche beeinflusst Risiko, Außenwirkung und typische Erwartungen:
💡 Merke: Je mehr Kundenkontakt, Verträge oder Fremdkapital, desto wichtiger ist eine haftungsbeschränkte Rechtsform.
Nicht nur die Steuerart ist entscheidend, sondern auch, was mit dem Gewinn passiert:
Kapitalgesellschaften bieten mehr Struktur für Reinvestitionen, während Personengesellschaften oft einfacher sind, wenn Gewinne regelmäßig privat genutzt werden.
Plane nicht nur für den Start, sondern für die nächsten Jahre:
⚠️ Achtung: Ein späterer Wechsel der Rechtsform ist möglich, aber mit Aufwand, Kosten und steuerlichen Folgen verbunden.
✅ Prüfe für dich:
Wenn du diese Fragen ehrlich beantwortest, bleiben meist nur wenige Rechtsformen übrig, die wirklich zu deinem Unternehmen passen.
Bei der Gründung wird die Rechtsform oft schnell festgelegt. Viele Fehler zeigen sich jedoch erst später, wenn das Unternehmen wächst, Risiken steigen oder steuerliche Belastungen spürbar werden. Die häufigsten Probleme lassen sich vermeiden, wenn du sie von Anfang an kennst.
Ein sehr häufiger Fehler ist die Annahme, dass im Ernstfall „schon nichts passiert“. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann jedoch jede unternehmerische Verbindlichkeit auf das Privatvermögen durchschlagen.
⚠️ Achtung: Schadensersatzforderungen, Steuernachzahlungen oder Vertragsstrafen treffen oft unerwartet und in voller Höhe.
Viele Gründer wählen eine Rechtsform, ohne zu prüfen, wie Gewinne tatsächlich besteuert werden. Dabei spielt nicht nur der Steuersatz eine Rolle, sondern auch:
💡 Merke: Eine steuerlich „günstige“ Rechtsform auf dem Papier kann im Alltag teuer werden.
Manche Unternehmen starten direkt mit einer komplexen Rechtsform, obwohl der Aufwand den Nutzen übersteigt. Andere bleiben zu lange in einer Rechtsform, die nicht mehr zum Risiko oder zur Größe passt.
⚠️ Achtung: Ein Rechtsformwechsel ist kein rein formaler Akt. Er kann neue Verträge, neue Haftungsfragen und steuerliche Effekte auslösen.
Bei Personengesellschaften wird der Gesellschaftsvertrag häufig unterschätzt oder gar weggelassen. Das führt später zu Konflikten bei:
💡 Merke: Was nicht geregelt ist, wird im Konfliktfall durch gesetzliche Standardregeln ersetzt – oft nicht im eigenen Interesse.
Kapitalgesellschaften bieten Vorteile, bringen aber laufende Pflichten mit sich. Wer nur auf die Haftungsbeschränkung schaut, unterschätzt häufig:
Eine saubere Kosten-Nutzen-Abwägung ist entscheidend.
Eine pauschal „beste“ Rechtsform gibt es nicht. Die passende Wahl hängt von deiner Gründerzahl, dem Risiko, der geplanten Größe und deinen Zielen ab. Bei sehr einfachen, risikoarmen Tätigkeiten kann ein Einzelunternehmen reichen. Sobald Haftungsrisiken steigen, mehrere Personen beteiligt sind oder professioneller Außenauftritt wichtig wird, sind UG oder GmbH oft sinnvoller. Entscheidend ist, dass die Rechtsform nicht nur zum Start passt, sondern auch zu den nächsten Jahren deines Unternehmens.
Das hängt weniger von der Rechtsform allein ab als von Gewinnhöhe und Gewinnverwendung. Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern Gewinne über die Einkommensteuer der Inhaber. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, bieten dafür klare Strukturen, um Gewinne im Unternehmen zu belassen. Wer viel reinvestiert, kann mit einer Kapitalgesellschaft Vorteile haben. Wer Gewinne regelmäßig privat nutzt, ist mit einfacheren Rechtsformen oft effizienter unterwegs.
Häufig starten Kleinunternehmer als Einzelunternehmen oder GbR, weil Gründung und laufender Aufwand gering sind. Der Nachteil ist die persönliche Haftung. Wer sein Privatvermögen stärker schützen will, kann auch als UG (haftungsbeschränkt) gründen, muss dann aber mit mehr Formalaufwand rechnen. Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer ist grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform und richtet sich nach Umsatzgrenzen, nicht nach GmbH oder Einzelunternehmen.
Viele Teams starten als GbR, weil sie unkompliziert ist. Dabei haften beide Gesellschafter privat und gesamtschuldnerisch, also auch für Fehler oder Schulden des Partners. Wenn das Risiko höher ist, größere Verträge anstehen oder Wachstum geplant ist, sind UG oder GmbH oft die bessere Wahl. Unabhängig von der Rechtsform solltest du Aufgaben, Gewinnverteilung, Entscheidungsrechte und Ausstiegsszenarien schriftlich regeln, um spätere Konflikte zu vermeiden.
In der Gastronomie sind Risiken oft höher, etwa durch Pacht, Personal, Haftungsfälle oder schwankende Umsätze. Deshalb wählen viele Betriebe eine UG oder GmbH, um das private Risiko zu begrenzen. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist zwar möglich, kann aber im Ernstfall das Privatvermögen betreffen. Je größer die Investitionen und Verpflichtungen, desto stärker spricht die Praxis für eine haftungsbeschränkte Rechtsform.
Die UG ist der günstigere Einstieg, wenn wenig Startkapital vorhanden ist. Sie hat aber eine Rücklagenpflicht und wirkt im Geschäftsverkehr teils weniger solide. Die GmbH erfordert mehr Kapital, bietet dafür eine stärkere Außenwirkung und mehr Flexibilität bei Gewinnen. Für kleine Starts kann die UG sinnvoll sein. Wenn du mittelfristig wachsen, investieren oder professioneller auftreten willst, ist die GmbH häufig die langfristig passendere Lösung.
Ja, das ist möglich, aber meist aufwendig. Ein Wechsel kann Notarkosten, neue Verträge, Anpassungen bei Bankkonten und organisatorische Änderungen auslösen. Außerdem können steuerliche Effekte entstehen, je nach Struktur und Vermögenswerten. Deshalb ist es besser, schon bei der Gründung nicht nur an den Start zu denken, sondern an die nächsten Jahre. Ein Wechsel sollte vorab fachlich geprüft werden.
Privat haftest du typischerweise im Einzelunternehmen sowie in Personengesellschaften wie GbR und OHG. Bei einer KG haftet der Komplementär unbeschränkt, Kommanditisten in der Regel nur bis zur Einlage. Bei UG, GmbH und AG ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Persönliche Haftung kann dennoch entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen oder falschem Verhalten der Geschäftsführung.

Die Rechtsform bestimmt, wie dein Unternehmen rechtlich funktioniert und wie hoch dein persönliches Risiko ist. Der wichtigste Unterschied liegt in der Haftung: Einzelunternehmen und viele Personengesellschaften bedeuten oft private und unbeschränkte Haftung, während UG und GmbH die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen.
Neben der Haftung beeinflusst die Rechtsform auch Steuern, Buchhaltungspflichten, laufende Kosten und die Außenwirkung bei Banken, Vermietern oder Geschäftspartnern. Was am Anfang „einfach“ wirkt, kann später teuer werden, wenn Risiko, Umsatz oder Teamgröße steigen.
Eine sinnvolle Entscheidung entsteht, wenn du die Rechtsform nicht nach Bauchgefühl wählst, sondern nach klaren Kriterien: Gründerzahl, Risiko, Branche, Gewinnverwendung und Wachstumspläne. So vermeidest du typische Fehler wie unterschätzte Haftung, falsche Steuerannahmen oder einen unnötig späten Rechtsformwechsel.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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