Gewerbeschein

Gewerbeschein in Österreich: Anmeldung, Kosten & Pflicht

Gewerbeschein

Christian

Christian

Gründer von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Der Gewerbeschein 📜 ist dein offizieller Start in die Selbstständigkeit in Österreich. Hier erfährst du einfach erklärt, wann du ihn brauchst, wie du ihn bekommst – und welche Pflichten danach gelten. 🚀

Gewerbeschein

Was genau ist ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein 📜 ist die offizielle Erlaubnis, ein eigenes Geschäft oder eine selbstständige Tätigkeit zu starten. Damit zeigt dir der Staat: Du darfst dieses Gewerbe rechtlich korrekt ausüben.

Du bekommst den Gewerbeschein, wenn du dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmeldest – das ist meist die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das Bezirksamt. Danach wirst du ins Gewerberegister (GISA)eingetragen.

Der Schein ist also dein „Startticket“ in die Selbstständigkeit. Ohne ihn darfst du keine gewerbsmäßige Arbeit machen – also nichts, womit du regelmäßig Geld verdienst.

Solange du dein Gewerbe nicht abmeldest oder ruhend stellst, bleibt der Gewerbeschein gültig. 💪

Wie kommt man zu einem Gewerbeschein?

Einen Gewerbeschein bekommst du ganz einfach durch eine Anmeldung deines Gewerbes 🧾.

Das kannst du direkt bei der Behörde machen oder online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder GISA.gv.at.

Dafür brauchst du nur ein paar Unterlagen:

  • einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass)
  • manchmal einen Befähigungsnachweis, z. B. Meisterprüfung oder Zeugnis
  • bei Firmen: einen Gesellschaftsvertrag oder Firmenbuchauszug

Wenn alles passt, darfst du sofort loslegen – nur bei manchen Berufen (z. B. Taxi oder Bewachung) musst du auf den offiziellen Bescheid warten.

💡 Tipp: Die Gewerbeanmeldung ist gratis. Wenn du neu gründest, sparst du durch das NeuFöG auch zusätzliche Gebühren.

Wie viel darf ich mit einem Gewerbeschein verdienen?

Grundsätzlich darfst du mit deinem Gewerbe so viel verdienen, wie du willst 💶. Es gibt keine Obergrenze.

Wichtig ist aber: Ab bestimmten Beträgen kommen Steuern und Sozialversicherung dazu.

  • Ab etwa 730 € Gewinn pro Jahr musst du dich bei der SVS versichern.
  • Ab 35.000 € Umsatz pro Jahr musst du Umsatzsteuer (USt) verrechnen.
  • Unter dieser Grenze gilt die Kleinunternehmerregelung – du bleibst USt-frei, musst aber deine Einnahmen aufzeichnen.

Dein Einkommen aus dem Gewerbe gehört immer in deine Steuererklärung.

Egal ob du nur ein paar Stunden nebenbei arbeitest oder hauptberuflich: Mit einem Gewerbeschein bist du Unternehmer:in und steuerpflichtig.

Wann lohnt sich ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig und gegen Bezahlung arbeitest 💼 – also nicht nur einmalig oder hobbymäßig.

Sobald du z. B. regelmäßig Kuchen verkaufst, Haare schneidest, Lieferservice machst oder Reparaturen anbietest, gilt das als Gewerbe.

Vorteile:

  • Du arbeitest legal und bist abgesichert
  • Du kannst Rechnungen ausstellen und Ausgaben absetzen
  • Du bekommst Versicherung über die SVS
  • Du kannst Förderungen beantragen

Nachteile:

  • Buchhaltung und Steuererklärung sind Pflicht
  • Beiträge zur SVS müssen bezahlt werden

👉 Kurz gesagt: Wenn du regelmäßig Geld verdienst, brauchst du einen Gewerbeschein – und er lohnt sich, weil du damit auf der sicheren Seite bist. ✅

Jetzt weißt du, was ein Gewerbeschein ist, wie du ihn bekommst und wann er sinnvoll ist.

Im nächsten Abschnitt erfährst du Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Anmeldung funktioniert und welche Pflichten danach auf dich zukommen. So kannst du dein eigenes Gewerbe ganz einfach richtig starten. 🚀

Rechtliche Grundlage

Ein Gewerbeschein ist der offizielle Nachweis, dass du in Österreich ein Gewerbe selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben darfst.

Das steht so in der Gewerbeordnung 1994 (§ 1 GewO): Eine Tätigkeit gilt als gewerbsmäßig, wenn sie

  • selbständig (auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • regelmäßig (nicht nur einmalig)
  • und mit dem Ziel, Geld zu verdienen, ausgeübt wird.

Der Gewerbeschein ist also keine Mitgliedskarte oder „Genehmigung auf Zeit“, sondern dein offizielles Recht, als Unternehmer:in zu arbeiten.

Wenn du dein Gewerbe anmeldest, bekommst du eine Gewerbeberechtigung – das ist der eigentliche rechtliche Begriff. Den Ausdruck „Gewerbeschein“ verwendet man einfach im Alltag, weil du nach der Anmeldung eine Bestätigung aus dem Gewerberegister (GISA) erhältst.

💡 Beispiel: Du eröffnest einen mobilen Kaffeeverkauf oder bietest Reinigungsdienstleistungen an. Solange du das regelmäßig machst und dafür Geld verlangst, brauchst du einen Gewerbeschein – auch wenn du alleine arbeitest.

Hinweis: Ohne gültigen Gewerbeschein drohen Verwaltungsstrafen, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Es lohnt sich also, alles gleich richtig zu machen. ⚖️

Voraussetzungen für den Gewerbeschein

Damit du einen Gewerbeschein bekommst, musst du ein paar Grundregeln erfüllen.

Diese nennt man in der Gewerbeordnung die „allgemeinen Voraussetzungen“ (§§ 8–14 GewO).

Das brauchst du:

  • Du musst volljährig sein (mind. 18 Jahre).
  • Du brauchst Eigenberechtigung, also keine gerichtliche Betreuung.
  • Du brauchst die österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, oder einen gültigen Aufenthaltstitel, der Selbstständigkeit erlaubt.
  • Du darfst keine Ausschlussgründe haben, z. B. bestimmte Vorstrafen oder ein offenes Insolvenzverfahren.

Wenn du alle Punkte erfüllst, steht deinem Gewerbeschein nichts im Weg.

Falls ein Problem besteht – z. B. alte Schulden oder eine frühere Strafe – kannst du bei der Behörde eine Nachsicht beantragen. Damit prüft die Behörde, ob du trotzdem als zuverlässig giltst.

💡 Praxis-Tipp: Auch wenn du keinen österreichischen Wohnsitz hast, kannst du ein Gewerbe anmelden – wichtig ist der Gewerbestandort in Österreich.

Wo und wie meldet man ein Gewerbe an?

Die Anmeldung ist heute sehr einfach und dauert oft nur wenige Minuten ⏱️.

Du hast drei Möglichkeiten:

  1. Persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde
    (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Bezirksamt in Wien)
  2. Online über das Unternehmensserviceportal: www.usp.gv.at
  3. Über die Wirtschaftskammer (WKO) – sie leitet den Antrag weiter

Du füllst dabei ein kurzes Formular aus, in dem du angibst:

  • deinen Namen, Adresse und Staatsangehörigkeit
  • das gewünschte Gewerbe (z. B. Friseur, Handelsgewerbe, Gastgewerbe)
  • den Standort
  • ggf. deine Befähigungsnachweise

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kannst du sofort loslegen. Nur bei sogenannten Zuverlässigkeitsgewerben (z. B. Bewachung, Taxi, Reisebüro) musst du auf den Bescheid warten.

💡 Kosten: Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Wenn du neu gründest, profitierst du zusätzlich von der NeuFöG-Förderung – sie befreit dich auch von weiteren Amtsgebühren.

Welche Arten von Gewerben gibt es?

In Österreich unterscheidet das Gesetz drei Hauptgruppen von Gewerben:

Gewerbeart Befähigungsnachweis nötig? Beispiel
Freies Gewerbe Nein Hausbetreuung, Onlinehandel, Fotograf
Reglementiertes Gewerbe Ja Friseur, Gastronomie, Baumeister
Teilgewerbe Vereinfachter Nachweis Schmuckreparaturen, Autopflege

Für ein freies Gewerbe brauchst du nur die Anmeldung – fertig.

Für reglementierte Gewerbe musst du einen Befähigungsnachweis bringen, etwa eine Meisterprüfung, eine Fachschule oder viele Jahre Berufserfahrung.

Ein Teilgewerbe erlaubt dir, nur einen bestimmten Teilbereich eines reglementierten Berufs auszuüben – mit weniger formalen Anforderungen.

Wie bekommt man den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein bekommst du durch eine Anmeldung deines Gewerbes bei der zuständigen Behörde. Das ist ganz einfach und in den meisten Fällen kostenlos. ☑️

1. Zuständige Stelle

Je nach Standort deines Betriebs ist das:

  • die Bezirkshauptmannschaft,
  • das Magistrat, oder
  • in Wien das Magistratische Bezirksamt.

Wenn du nicht sicher bist, welche Behörde zuständig ist, hilft dir das Gründerservice deiner Wirtschaftskammer oder die Website gisa.gv.at.

2. Anmeldung – so geht’s

Du kannst dein Gewerbe auf drei Arten anmelden:

  1. Persönlich vor Ort – du gibst das Formular und deine Unterlagen direkt ab.
  2. Online über das Unternehmensserviceportal (USP) – das geht schnell und du kannst alles digital hochladen.
  3. Über die Wirtschaftskammer (WKO) – sie leitet deinen Antrag direkt an die Behörde weiter.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darfst du sofort loslegen. Nur bei Berufen mit Zuverlässigkeitsprüfung (z. B. Bewachung, Taxi, Reisebüro) musst du auf den Bescheid warten.

3. Diese Unterlagen brauchst du 📋

Bei der Anmeldung musst du bestimmte Nachweise vorlegen.

Je nach Art des Gewerbes sind das:

  • Gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel, wenn du kein EWR-Bürger bist
  • Befähigungsnachweis, falls dein Gewerbe reglementiert ist (z. B. Meisterbrief, Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse)
  • Gesellschaftsvertrag oder Firmenbuchauszug, wenn du eine OG, KG, GmbH oder AG anmeldest
  • Bei angestellten Geschäftsführer:innen: Anmeldebestätigung der ÖGK

💡 Tipp: Wenn deine Daten schon im Gewerbeinformationssystem (GISA) gespeichert sind, musst du vieles gar nicht mehr extra vorlegen.

4. Was passiert nach der Anmeldung?

Sobald deine Anmeldung vollständig eingereicht ist, prüft die Behörde deine Unterlagen.

  • Wenn alles passt, wirst du ins Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen.
  • Du bekommst dann eine GISA-Zahl – das ist deine eindeutige Gewerbe-Nummer.
  • Gleichzeitig gilt dein Gewerbeschein als erteilt, und du darfst ab diesem Zeitpunkt offiziell arbeiten.

Bei reglementierten Gewerben oder Teilgewerben wird der Gewerbeschein erst gültig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

5. Kosten und Dauer

✅ Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.

Wenn du zum ersten Mal gründest, profitierst du zusätzlich von der NeuFöG-Förderung – sie erlässt dir auch Gebühren bei anderen Behörden (z. B. Firmenbuch oder Finanzamt).

⏱️ Dauer:

  • Bei freien Gewerben: sofort gültig
  • Bei reglementierten Gewerben: 1 bis 3 Wochen (je nach Prüfung)

Beispiel aus der Praxis

Sophie, 27, arbeitet in einem Café und will sich mit einem kleinen Catering-Service selbstständig machen.

Sie meldet das freie Gewerbe „Herstellung von Lebensmitteln“ online über das USP an. Nach zwei Tagen bekommt sie ihre GISA-Nummer – und kann sofort loslegen. 🥳

Hinweis:
Der Gewerbeschein ist nicht übertragbar.
Wenn du später den Standort wechselst, eine weitere Filiale eröffnest oder eine andere Tätigkeit aufnimmst, musst du das in GISA melden oder neu anmelden.

Allgemeine Voraussetzungen für den Gewerbeschein

Bevor du ein Gewerbe anmeldest, prüft die Behörde, ob du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Diese Regeln gelten für alle – egal, ob du Friseurin, Händler oder Barbesitzer bist. 🍸

Wenn du alle Punkte erfüllst, bekommst du deinen Gewerbeschein ohne Probleme.

Du musst volljährig sein 👩‍💼

Du brauchst Eigenberechtigung, also musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Wenn du jünger bist, kannst du nur mit Zustimmung deiner Eltern und des Gerichts ein Gewerbe führen – das passiert aber selten.

Du brauchst eine gültige Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis 🌍

Einen Gewerbeschein bekommst du, wenn du:

  • österreichische Staatsbürger:in bist oder
  • aus einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz kommst oder
  • als Drittstaatsangehörige:r einen gültigen Aufenthaltstitel hast, der selbstständige Arbeit erlaubt.

💡 Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, schau genau, ob dein Aufenthaltstitel das Wort „selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält. Sonst musst du das vorab ändern lassen.

Du darfst keine Ausschlussgründe haben ⚠️

Manche Dinge führen dazu, dass du kein Gewerbe anmelden darfst – zum Beispiel:

  • bestimmte Vorstrafen (z. B. Betrug, organisierte Schwarzarbeit, Steuerdelikte),
  • ein offenes Insolvenzverfahren,
  • oder wenn dein früheres Gewerbe wegen Gesetzesverstößen entzogen wurde.

Wenn du in der Vergangenheit Probleme hattest, heißt das aber nicht automatisch „Ende der Chance“:

Du kannst bei der Behörde eine Nachsicht beantragen. Dann wird geprüft, ob du dich in den letzten Jahren ordentlich verhalten hast und dein Gewerbe jetzt zuverlässig führen kannst.

Du brauchst einen Gewerbestandort 📍

Für die Anmeldung brauchst du einen Gewerbestandort in Österreich – also eine Adresse, an der du dein Gewerbe ausübst.

Das kann z. B. dein Lokal, deine Werkstatt, dein Büro oder auch deine Wohnung sein (wenn erlaubt).

💡 Tipp: Wenn du von zu Hause arbeitest, schau im Mietvertrag oder bei der Gemeinde nach, ob eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist.

Keine Sorge: Du brauchst keinen Wohnsitz in Österreich 🇦🇹

Wenn du im Ausland wohnst (z. B. in Deutschland oder Ungarn), kannst du trotzdem ein Gewerbe in Österreich anmelden. Wichtig ist nur, dass du hier einen Gewerbestandort angibst.

Zusammengefasst:

Voraussetzung Erklärung
Alter Mindestens 18 Jahre
Staatsbürgerschaft / Aufenthalt Österreich, EU/EWR, Schweiz oder Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Ausschlussgründe Keine schweren Vorstrafen oder offene Insolvenz
Gewerbestandort Adresse in Österreich (Betrieb, Büro oder Wohnung)

Besondere Voraussetzungen bei reglementierten Gewerben

Nicht jedes Gewerbe darf einfach so gestartet werden. Für viele Berufe brauchst du einen Nachweis über deine Qualifikation – also, dass du die Arbeit fachlich wirklich kannst. Diese Berufe heißen reglementierte Gewerbe. 💼

Das betrifft z. B. Gastronomie, Friseure, Elektriker, Tischler, Baugewerbe oder Sicherheitsdienste.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Der Befähigungsnachweis zeigt, dass du die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für dein Gewerbe hast.

Das kannst du z. B. beweisen durch:

  • eine Meisterprüfung 🧑‍🏭,
  • ein Fachschul- oder Universitätszeugnis,
  • mehrere Dienstjahre in diesem Beruf (Praxisnachweis),
  • oder einen Bescheid über individuelle Befähigung, wenn du z. B. lange Erfahrung, aber keine formale Ausbildung hast.

Die Behörde prüft, ob dein Nachweis ausreicht. Wenn nicht, kannst du den Antrag auf „individuelle Befähigung“ stellen – das ist oft bei Quereinsteiger:innen üblich.

Beispiel: Gastronomie 🍽️

Wenn du ein Café, Restaurant oder Imbiss eröffnen willst, brauchst du:

  • eine abgeschlossene Ausbildung oder Meisterprüfung in der Gastronomie, oder
  • eine anerkannte Gastro-Lehrabschlussprüfung, oder
  • mindestens 6 Jahre Berufserfahrung, davon 2 Jahre in leitender Position.

Hast du keinen solchen Nachweis, kannst du eine Ausnahmebewilligung beantragen, wenn du z. B. schon lange in der Küche oder im Service gearbeitet hast.

Beispiel: Friseur oder Friseurin 💇‍♀️

Für das Friseurgewerbe musst du eine Meisterprüfung oder gleichwertige Ausbildung nachweisen.

Wenn du viele Jahre als Friseur:in gearbeitet hast, aber keinen Meisterbrief besitzt, kannst du auch hier eine individuelle Befähigung beantragen.

Zuverlässigkeitsprüfung 🔍

Bei einigen Berufen prüft die Behörde zusätzlich deine „Zuverlässigkeit“ – also, ob du vertrauenswürdig bist.

Das gilt vor allem für:

  • Taxi- und Mietwagenunternehmen 🚖
  • Bewachungsgewerbe 🔒
  • Reisebüros 🧳
  • Versicherungsvermittler oder Finanzberater 💶

Hier darfst du erst starten, wenn die Behörde den Bescheid ausgestellt hat.

Übersicht der Nachweise

Branche / Beruf Nachweis erforderlich? Beispiel
Freies Gewerbe Nein Online-Shop, Dolmetscher, Fotograf
Reglementiertes Gewerbe Ja – Befähigungsnachweis Friseur, Gastronomie, Elektriker
Teilgewerbe Vereinfachter Nachweis Autopflege, Schmuckreparaturen

Tipp: Auslandsausbildung 🇪🇺

Wenn du deine Ausbildung im Ausland gemacht hast, kannst du sie in Österreich anerkennen lassen.

Das nennt man Gleichhaltung von EWR-Befähigungsnachweisen. Dafür musst du deine Zeugnisse übersetzen und bei der Behörde vorlegen.

💬 Beispiel aus der Praxis:

Maria hat 10 Jahre in Deutschland als Friseurin gearbeitet. Sie zieht nach Salzburg und will dort selbstständig werden. Ihre deutsche Meisterprüfung wird automatisch anerkannt – sie bekommt ihren Gewerbeschein ohne Probleme. ✂️

Wann lohnt sich ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig und gegen Bezahlung arbeitest 💼 – also nicht nur einmalig oder als Hobby.

Sobald du planmäßig Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst, gilt das als gewerbliche Tätigkeit.

Ohne Gewerbeschein würdest du „schwarz“ arbeiten – das kann teuer werden. Mit Gewerbeschein bist du dagegen auf der sicheren Seite, rechtlich und steuerlich.

Vorteile eines Gewerbescheins ✅

  • Rechtssicherheit: Du arbeitest offiziell, darfst Rechnungen ausstellen und wirst ernst genommen.
  • Versicherungsschutz: Du bist über die SVS kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Steuerliche Vorteile: Du kannst Betriebsausgaben absetzen – z. B. Werkzeug, Arbeitskleidung, Handy, Auto, Miete.
  • Förderungen: Mit Gewerbeschein bekommst du Zugang zu Gründerförderungen und Beratung der WKO.
  • Selbstbestimmung: Du entscheidest, wann und wie du arbeitest. 🕒

Wann es sich besonders auszahlt 💡

Ein Gewerbeschein lohnt sich besonders, wenn du:

  • nebenbei Geld verdienst (z. B. Catering, Reinigung, Fotografie, Onlinehandel),
  • ein Nebengewerbe in der Gastro oder im Handel starten willst,
  • oder aus deinem Berufserlebnis etwas Eigenes machst, z. B. vom Koch zum Foodtruck-Betreiber.

Viele beginnen klein – ein paar Aufträge im Monat – und bauen das langsam aus. So kannst du deine Selbstständigkeit risikofrei nebenbei testen.

Nachteile, die du kennen solltest ⚠️

  • Du musst Buchhaltung führen und jährlich eine Steuererklärung abgeben.
  • Du zahlst Sozialversicherung (auch bei kleinen Gewinnen).
  • Bei manchen Gewerben brauchst du eine teure Ausbildung oder Befähigungsprüfung.

Aber: Diese Pflichten sind Teil der Selbstständigkeit – und oft leichter zu bewältigen, als man denkt.

Pflichten nach der Gewerbeanmeldung

Herzlichen Glückwunsch 🎉 – mit der Anmeldung hast du den wichtigsten Schritt geschafft.

Aber: Mit dem Gewerbeschein kommen auch Pflichten, die du kennen solltest. Sie sind nicht kompliziert, aber wichtig, damit dein Geschäft sauber läuft und du keine Strafen riskierst.

1. Anmeldung beim Finanzamt 💶

Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch dem Finanzamt gemeldet.

Du bekommst eine Steuernummer und musst entscheiden, wie du deine Einnahmen meldest:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR):
    Für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe der Normalfall.
  • Doppelte Buchhaltung:
    Nur bei größeren Betrieben oder Kapitalgesellschaften.

Du musst jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und – falls du über 35.000 € Umsatz machst – auch Umsatzsteuer abführen.

💡 Tipp: Wenn du erst startest, reicht meist eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Excel oder mit einer günstigen Buchhaltungssoftware.

2. Anmeldung bei der SVS 🧾

Alle Selbstständigen sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert.

Das passiert meist automatisch, sobald dein Gewerbe in GISA eingetragen ist.

Du zahlst Beiträge für:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung

Die Höhe hängt von deinem Gewinn ab.

Unter 730 € Gewinn pro Jahr zahlst du meist nur den Mindestbeitrag.

Diese Beiträge sichern dich im Krankheitsfall oder für die Pension ab – ähnlich wie bei einem Angestelltenverhältnis.

3. Buchhaltung und Belege 📚

Auch bei kleinem Gewerbe gilt:

Du musst alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich aufschreiben und Belege aufbewahren – mindestens sieben Jahre lang.

Das ist wichtig für:

  • Steuererklärungen
  • Nachweise bei Betriebsprüfungen
  • Überblick über deinen Gewinn

💡 Viele nutzen einfache Tools oder Apps – Hauptsache, du kannst jede Ausgabe und jeden Umsatz nachvollziehen.

4. Rechnungspflicht 🧾

Wenn du Waren verkaufst oder Dienstleistungen anbietest, musst du Rechnungen mit bestimmten Pflichtangabenausstellen:

  • Name und Adresse deines Unternehmens
  • Name und Adresse des Kunden
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Betrag (mit oder ohne Umsatzsteuer)

Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du auf der Rechnung angeben:
„Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.“

5. Betriebsanlagen-Genehmigung 🏗️

Wenn du ein Lokal, eine Werkstatt oder einen Verkaufsraum betreibst, brauchst du je nach Art und Größe eine Betriebsanlagen-Genehmigung.

Das prüft die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat, z. B. wegen Brandschutz, Lärm oder Nachbarschaftsschutz.

Beispiele:

  • Café, Restaurant, Bar 🍷
  • Werkstatt oder Friseursalon 💇
  • Produktionsräume oder Lager 🏭

Wenn du von zu Hause arbeitest (z. B. Onlinehandel), brauchst du meist keine Genehmigung.

6. Änderungen melden 🔄

Wenn sich etwas ändert – etwa dein Firmenname, Standort oder Geschäftsbereich – musst du das im Gewerbeinformationssystem (GISA) melden.

Auch wenn du vorübergehend pausierst, kannst du dein Gewerbe ruhend melden (z. B. bei Krankheit, Elternzeit oder Nebentätigkeit).

7. Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer 🏢

Alle Gewerbetreibenden sind automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Der Beitrag ist meist gering (bei Kleinunternehmen oft unter 100 € im Jahr).

Dafür bekommst du kostenlose Beratung, Gründerinfos und Hilfe bei Fragen zu Recht, Steuer oder Förderung.

Gewerbeschein zurücklegen oder ändern

Manchmal läuft alles super, manchmal ändert sich das Leben – und du willst dein Gewerbe pausieren, ändern oder beenden. Dafür gibt es klare Regeln. 📋

1. Gewerbe ruhend melden 😌

Wenn du vorübergehend nicht arbeiten willst oder kannst, kannst du dein Gewerbe „ruhend melden“.

Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn du:

  • in Karenz oder Bildungskarenz bist,
  • längere Zeit krank bist,
  • oder einen anderen Job ausprobierst.

Die Ruhendmeldung machst du ganz einfach bei deiner Wirtschaftskammer (WKO) – persönlich, telefonisch oder online.

Wichtig: Du musst das innerhalb von 3 Wochen nach Ende deiner Tätigkeit melden.

Während das Gewerbe ruht:

  • darfst du keine Rechnungen schreiben,
  • musst aber keine SVS-Beiträge zahlen (außer Unfallversicherung),
  • und du bleibst in der WKO-Mitgliedschaft.

Wenn du wieder loslegen willst, meldest du einfach die Wiederaufnahme der Tätigkeit – ebenfalls bei der WKO.

2. Gewerbe ändern 🔄

Wenn du deine Tätigkeit erweiterst oder änderst, musst du das in der Regel neu anmelden.

Beispiele:

  • Du hast bisher nur „Handel mit Waren“ angemeldet und willst jetzt zusätzlich „Gastronomie“ anbieten.
  • Du betreibst ein Nagelstudio und möchtest auch Kosmetik anbieten.

In solchen Fällen reicht oft eine Erweiterungsmeldung über das Gewerbeinformationssystem (GISA).

Die Behörde prüft dann, ob neue Befähigungsnachweise nötig sind.

💡 Tipp: Du kannst mehrere Gewerbescheine gleichzeitig haben – z. B. „Gastgewerbe“ und „Handel mit Waren aller Art“.

3. Gewerbe zurücklegen 🚫

Wenn du dein Gewerbe dauerhaft beenden willst, kannst du es zurücklegen.

Das ist der offizielle Weg, dein Gewerbe abzumelden.

So geht’s:

  • Du meldest die Zurücklegung bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Bezirksamt).
  • Du gibst deine GISA-Zahl und deinen Namen an.
  • Optional kannst du angeben, ab wann die Beendigung gelten soll.

Sobald die Anzeige bei der Behörde eingeht, erlischt deine Gewerbeberechtigung.

Wenn du später wieder starten willst, musst du das Gewerbe neu anmelden – es gibt kein „Reaktivieren“.

4. Kosten und Dauer

  • Die Rücklegung ist kostenlos.
  • Sie wird am Tag des Einlangens bei der Behörde wirksam (oder zu einem späteren, von dir angegebenen Datum).
  • Nach der Abmeldung wirst du automatisch bei der SVS und beim Finanzamt abgemeldet.

5. Rechtlicher Hintergrund

Die Regeln zur Zurücklegung stehen in der Gewerbeordnung (§§ 85–86 GewO 1994).

Wenn du dein Gewerbe für den Hauptstandort zurücklegst, erlöschen automatisch alle Nebenstandorte.

Wenn du nur vorübergehend aufhörst, ist die Ruhendmeldung bei der WKO die bessere Lösung – sie ist unkompliziert und schnell rückgängig zu machen.

Sonderfälle beim Gewerbeschein

Nicht jede Tätigkeit fällt automatisch unter die Gewerbeordnung.

Manche Berufe und Fälle sind Sonderfälle – das heißt: Du brauchst keinen oder nur eingeschränkt einen Gewerbeschein.

Hier die wichtigsten Situationen im Überblick 👇

1. Vereine 🎭

Ein Verein braucht keinen Gewerbeschein, solange er nicht gewinnorientiert arbeitet.

Das bedeutet:

  • Einnahmen werden nur für den Vereinszweck (z. B. Sport, Kultur, Hilfe) verwendet.
  • Es wird kein persönlicher Gewinn erzielt.

➡️ Wenn ein Verein aber z. B. regelmäßig Feste veranstaltet oder Waren verkauft, wird das als gewerbliche Tätigkeitgesehen – dann braucht er einen Gewerbeschein.

💡 Beispiel:
Ein Musikverein veranstaltet einmal im Jahr ein Dorffest → kein Problem.
Wenn er aber jedes Wochenende Eintritt kassiert → gewerbliche Tätigkeit → Gewerbeschein nötig.

2. Nebengewerbe 💼

Viele starten klein: neben dem Job oder Studium.

Das ist erlaubt, solange du dich anmeldepflichtig machst, sobald du regelmäßig Geld verdienst.

Auch ein Nebengewerbe braucht einen Gewerbeschein.

Der Unterschied: Du zahlst meist nur geringere SVS-Beiträge, solange dein Gewinn unter ca. 6.000 € im Jahr liegt.

💡 Beispiel:
Du arbeitest in einem Hotel, verkaufst aber nebenbei selbstgemachte Dekoartikel auf Märkten – dafür brauchst du einen Gewerbeschein für „Handel mit Waren aller Art“.

3. Ausländische Unternehmer:innen 🌍

Wenn du aus einem anderen Land kommst, kannst du in Österreich ebenfalls ein Gewerbe anmelden – unter bestimmten Bedingungen:

  • EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen dürfen sich frei niederlassen und ein Gewerbe anmelden.
  • Drittstaatsangehörige (z. B. Türkei, Serbien, Bosnien) brauchen einen Aufenthaltstitel, der „selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt“.

Wenn du bereits ein Unternehmen im Ausland hast und nur vorübergehend in Österreich tätig bist, brauchst du keine volle Gewerbeanmeldung, sondern nur eine Anzeige bei der zuständigen Landesbehörde.

💡 Beispiel:
Ein slowenischer Elektriker arbeitet für 3 Monate auf einer Baustelle in Kärnten – er muss sein Gewerbe nicht neu anmelden, sondern nur melden, dass er vorübergehend tätig ist.

4. Freie Berufe 🧑‍⚖️

Einige Tätigkeiten gelten nicht als Gewerbe, sondern als freier Beruf.

Sie fallen unter eigene Gesetze – z. B.:

  • Ärzt:innen, Psycholog:innen
  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen
  • Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen
  • Künstler:innen

➡️ Diese Berufe brauchen keinen Gewerbeschein, sondern eigene Berufszulassungen (z. B. Kammermitgliedschaft, Studium, Prüfung).

💡 Beispiel:
Eine Steuerberaterin arbeitet selbstständig, aber ohne Gewerbeschein – sie ist in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) registriert.

5. Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten 🌾

Landwirt:innen dürfen gewisse Tätigkeiten ohne Gewerbeschein ausüben – z. B.:

  • Direktverkauf eigener Produkte
  • Urlaub am Bauernhof
  • Verarbeitung eigener Rohstoffe (z. B. Marmelade, Käse)

Aber: Sobald fremde Waren verkauft oder Dienstleistungen außerhalb des Hofs angeboten werden, ist ein Gewerbeschein nötig.

💡 Beispiel:
Ein Hof, der selbstgemachten Käse verkauft → kein Gewerbe.
Ein Hof, der Käse anderer Betriebe weiterverkauft → Gewerbescheinpflicht.

6. Hauszustellung & Onlinehandel 📦

Viele gründen kleine Online-Shops oder liefern Produkte im Ort aus.

Auch hier gilt: Gewerbeschein ist Pflicht, sobald du regelmäßig verkaufst.

Es spielt keine Rolle, ob du das über Social Media, WhatsApp oder eine Website machst.

Checkliste: In 6 Schritten zum Gewerbeschein

Diese 6 Schritte führen dich sicher und stressfrei zu deinem eigenen Gewerbeschein in Österreich 🇦🇹👇

1. Gewerbe wählen 📝

Überleg dir, welche Tätigkeit du genau ausüben willst.

→ Freies, reglementiertes oder Teilgewerbe?

Wenn du unsicher bist, hilft dir das Gründerservice der WKO oder die Liste aller Gewerbe auf gisa.gv.at.

2. Unterlagen vorbereiten 🧾

Je nach Gewerbe brauchst du:

  • Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel
  • Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung, Zeugnisse)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag oder Firmenbuchauszug
    Alles gut abfotografieren oder scannen, damit du’s digital hochladen kannst.

3. Anmeldung bei der Behörde 🏛️

Melde dein Gewerbe an –

  • persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat
  • oder online über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)
  • oder über die Wirtschaftskammer, die es für dich weiterleitet

Nach dem Absenden bekommst du eine GISA-Zahl – das ist deine offizielle Gewerbenummer.

4. Steuer und Sozialversicherung 💶

Nach der Anmeldung bekommst du automatisch Post von:

  • Finanzamt → neue Steuernummer
  • SVS → Anmeldung zur Sozialversicherung

Kleinunternehmer:innen unter 35.000 € Umsatz bleiben umsatzsteuerfrei, müssen aber trotzdem Buch führen. 📚

5. Buchhaltung starten 🧰

Ab Tag 1 gilt:

  • Alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
  • Belege aufbewahren (mind. 7 Jahre)
  • Jährlich eine Steuererklärung abgeben

💡 Tipp: Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Liste reicht zu Beginn völlig.

6. WKO-Mitgliedschaft & Beratung 📣

Nach der Anmeldung bist du automatisch Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Das bringt dir:

  • kostenlose Beratung bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen
  • Zugang zu Förderungen und Gründerkursen
  • ein starkes Netzwerk für Selbstständige 💪

FAQ – Häufige Fragen zum Gewerbeschein in Österreich

Ist ein Gewerbeschein das Gleiche wie eine Gewerbeberechtigung?

Fast!

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung, dass du ein Gewerbe angemeldet hast.

Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, dieses Gewerbe tatsächlich auszuüben.

Beides bekommst du gleichzeitig bei der Anmeldung – du brauchst also keinen extra Antrag.

💡 Umgangssprachlich sagen alle „Gewerbeschein“, im Gesetz (§ 1 GewO) heißt es „Gewerbeberechtigung“.

Was passiert, wenn ich ohne Gewerbeschein arbeite?

Dann gilt das als unerlaubte Gewerbeausübung – und kann teuer werden. 💸

Die Behörde kann:

  • eine Verwaltungsstrafe verhängen (mehrere hundert Euro),
  • dich auffordern, das Gewerbe sofort anzumelden,
  • im Wiederholungsfall sogar den Betrieb schließen lassen.

👉 Deshalb: Immer zuerst anmelden – das dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos.

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig haben?

Ja ✅

Du kannst mehrere Gewerbescheine besitzen, z. B.:

  • „Handel mit Waren aller Art“ und
  • „Gastgewerbe“ oder
  • „Friseurhandwerk“.

Jedes Gewerbe wird separat angemeldet, bekommt aber eine eigene GISA-Nummer.

Viele Unternehmer:innen kombinieren Tätigkeiten, z. B. Café + Online-Shop oder Friseur + Kosmetik.

Wie lange gilt der Gewerbeschein?

Einmal erteilt, gilt der Gewerbeschein unbegrenzt – also solange du dein Gewerbe nicht zurücklegst oder ruhend meldest.

Es gibt keine jährliche Verlängerung.

Nur wenn du deine Tätigkeit änderst (z. B. vom Handel zur Gastronomie), musst du neu anmelden.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Bei freien Gewerben: meistens sofort – du darfst am selben Tag loslegen.

Bei reglementierten Gewerben: je nach Behörde ein paar Tage bis Wochen, bis der Befähigungsnachweis geprüft ist.

Online über USP oder GISA geht es am schnellsten. ⚡

Was kostet der Gewerbeschein?

Gar nichts! 😄

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.

Und wenn du neu gründest, bekommst du durch das NeuFöG-Gesetz sogar Gebührenbefreiung bei anderen Ämtern (z. B. Firmenbuch, Finanzamt).

Kann ich mein Gewerbe von zu Hause führen?

Ja, in vielen Fällen schon. 🏠

Wenn du z. B. online handelst oder Büroarbeiten machst, kannst du dein Gewerbe in deiner Wohnung anmelden.

Aber:

  • dein Mietvertrag muss das erlauben
  • und es darf keine Störung der Nachbarn geben.

Bei Lokalen, Werkstätten oder Friseursalons brauchst du natürlich einen passenden Standort mit Genehmigung.

Wie melde ich mein Gewerbe ab?

Wenn du aufhören willst, reicht eine formlose Mitteilung an die Behörde oder ein Online-Formular auf gisa.gv.at.

Sobald die Anzeige eingelangt ist, endet deine Gewerbeberechtigung.

Alternativ kannst du dein Gewerbe auch ruhend melden, wenn du nur vorübergehend pausieren willst.

💬 Tipp zum Schluss:

Viele Fragen lassen sich direkt mit der WKO-Gründerberatung klären – kostenlos und unkompliziert. Sie helfen dir beim Befähigungsnachweis, bei Förderanträgen oder der Online-Anmeldung.

Christian
Christian
Gründer von shoperate

Der Gewerbeschein ist in Österreich dein offizieller Start in die Selbstständigkeit. 🧾

Er bestätigt, dass du dein Gewerbe korrekt angemeldet hast und alle Voraussetzungen erfüllst.

Ob in der Gastronomie, im Handel oder in der Dienstleistung – ohne Gewerbeschein darfst du keine regelmäßigen, gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben.

Mit der Anmeldung bekommst du automatisch deine Gewerbeberechtigung, eine GISA-Nummer und wirst beim Finanzamt und der SVS registriert.

Die Anmeldung ist kostenlos, geht oft online in wenigen Minuten und öffnet dir viele Türen: Rechtssicherheit, Versicherung, steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten.

Kurz gesagt:
👉 Mit Gewerbeschein arbeitest du legal, sicher und professionell – der erste Schritt in dein eigenes Unternehmen.🚀

lg Christian und das Team von shoperate

shoperate | Die smarte Registrierkasse
Die smarte Registrierkasse

Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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