Der Gewerbeschein 📜 ist dein offizieller Start in die Selbstständigkeit in Österreich. Hier erfährst du einfach erklärt, wann du ihn brauchst, wie du ihn bekommst – und welche Pflichten danach gelten. 🚀

Ein Gewerbeschein 📜 ist die offizielle Erlaubnis, ein eigenes Geschäft oder eine selbstständige Tätigkeit zu starten. Damit zeigt dir der Staat: Du darfst dieses Gewerbe rechtlich korrekt ausüben.
Du bekommst den Gewerbeschein, wenn du dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmeldest – das ist meist die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das Bezirksamt. Danach wirst du ins Gewerberegister (GISA)eingetragen.
Der Schein ist also dein „Startticket“ in die Selbstständigkeit. Ohne ihn darfst du keine gewerbsmäßige Arbeit machen – also nichts, womit du regelmäßig Geld verdienst.
Solange du dein Gewerbe nicht abmeldest oder ruhend stellst, bleibt der Gewerbeschein gültig. 💪
Einen Gewerbeschein bekommst du ganz einfach durch eine Anmeldung deines Gewerbes 🧾.
Das kannst du direkt bei der Behörde machen oder online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder GISA.gv.at.
Dafür brauchst du nur ein paar Unterlagen:
Wenn alles passt, darfst du sofort loslegen – nur bei manchen Berufen (z. B. Taxi oder Bewachung) musst du auf den offiziellen Bescheid warten.
💡 Tipp: Die Gewerbeanmeldung ist gratis. Wenn du neu gründest, sparst du durch das NeuFöG auch zusätzliche Gebühren.
Grundsätzlich darfst du mit deinem Gewerbe so viel verdienen, wie du willst 💶. Es gibt keine Obergrenze.
Wichtig ist aber: Ab bestimmten Beträgen kommen Steuern und Sozialversicherung dazu.
Dein Einkommen aus dem Gewerbe gehört immer in deine Steuererklärung.
Egal ob du nur ein paar Stunden nebenbei arbeitest oder hauptberuflich: Mit einem Gewerbeschein bist du Unternehmer:in und steuerpflichtig.
Ein Gewerbeschein lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig und gegen Bezahlung arbeitest 💼 – also nicht nur einmalig oder hobbymäßig.
Sobald du z. B. regelmäßig Kuchen verkaufst, Haare schneidest, Lieferservice machst oder Reparaturen anbietest, gilt das als Gewerbe.
Vorteile:
Nachteile:
👉 Kurz gesagt: Wenn du regelmäßig Geld verdienst, brauchst du einen Gewerbeschein – und er lohnt sich, weil du damit auf der sicheren Seite bist. ✅
Jetzt weißt du, was ein Gewerbeschein ist, wie du ihn bekommst und wann er sinnvoll ist.
Im nächsten Abschnitt erfährst du Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Anmeldung funktioniert und welche Pflichten danach auf dich zukommen. So kannst du dein eigenes Gewerbe ganz einfach richtig starten. 🚀
Ein Gewerbeschein ist der offizielle Nachweis, dass du in Österreich ein Gewerbe selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben darfst.
Das steht so in der Gewerbeordnung 1994 (§ 1 GewO): Eine Tätigkeit gilt als gewerbsmäßig, wenn sie
Der Gewerbeschein ist also keine Mitgliedskarte oder „Genehmigung auf Zeit“, sondern dein offizielles Recht, als Unternehmer:in zu arbeiten.
Wenn du dein Gewerbe anmeldest, bekommst du eine Gewerbeberechtigung – das ist der eigentliche rechtliche Begriff. Den Ausdruck „Gewerbeschein“ verwendet man einfach im Alltag, weil du nach der Anmeldung eine Bestätigung aus dem Gewerberegister (GISA) erhältst.
💡 Beispiel: Du eröffnest einen mobilen Kaffeeverkauf oder bietest Reinigungsdienstleistungen an. Solange du das regelmäßig machst und dafür Geld verlangst, brauchst du einen Gewerbeschein – auch wenn du alleine arbeitest.
Hinweis: Ohne gültigen Gewerbeschein drohen Verwaltungsstrafen, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Es lohnt sich also, alles gleich richtig zu machen. ⚖️
Damit du einen Gewerbeschein bekommst, musst du ein paar Grundregeln erfüllen.
Diese nennt man in der Gewerbeordnung die „allgemeinen Voraussetzungen“ (§§ 8–14 GewO).
Das brauchst du:
Wenn du alle Punkte erfüllst, steht deinem Gewerbeschein nichts im Weg.
Falls ein Problem besteht – z. B. alte Schulden oder eine frühere Strafe – kannst du bei der Behörde eine Nachsicht beantragen. Damit prüft die Behörde, ob du trotzdem als zuverlässig giltst.
💡 Praxis-Tipp: Auch wenn du keinen österreichischen Wohnsitz hast, kannst du ein Gewerbe anmelden – wichtig ist der Gewerbestandort in Österreich.
Die Anmeldung ist heute sehr einfach und dauert oft nur wenige Minuten ⏱️.
Du hast drei Möglichkeiten:
Du füllst dabei ein kurzes Formular aus, in dem du angibst:
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kannst du sofort loslegen. Nur bei sogenannten Zuverlässigkeitsgewerben (z. B. Bewachung, Taxi, Reisebüro) musst du auf den Bescheid warten.
💡 Kosten: Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Wenn du neu gründest, profitierst du zusätzlich von der NeuFöG-Förderung – sie befreit dich auch von weiteren Amtsgebühren.
In Österreich unterscheidet das Gesetz drei Hauptgruppen von Gewerben:
Für ein freies Gewerbe brauchst du nur die Anmeldung – fertig.
Für reglementierte Gewerbe musst du einen Befähigungsnachweis bringen, etwa eine Meisterprüfung, eine Fachschule oder viele Jahre Berufserfahrung.
Ein Teilgewerbe erlaubt dir, nur einen bestimmten Teilbereich eines reglementierten Berufs auszuüben – mit weniger formalen Anforderungen.
Den Gewerbeschein bekommst du durch eine Anmeldung deines Gewerbes bei der zuständigen Behörde. Das ist ganz einfach und in den meisten Fällen kostenlos. ☑️
Je nach Standort deines Betriebs ist das:
Wenn du nicht sicher bist, welche Behörde zuständig ist, hilft dir das Gründerservice deiner Wirtschaftskammer oder die Website gisa.gv.at.
Du kannst dein Gewerbe auf drei Arten anmelden:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darfst du sofort loslegen. Nur bei Berufen mit Zuverlässigkeitsprüfung (z. B. Bewachung, Taxi, Reisebüro) musst du auf den Bescheid warten.
Bei der Anmeldung musst du bestimmte Nachweise vorlegen.
Je nach Art des Gewerbes sind das:
💡 Tipp: Wenn deine Daten schon im Gewerbeinformationssystem (GISA) gespeichert sind, musst du vieles gar nicht mehr extra vorlegen.
Sobald deine Anmeldung vollständig eingereicht ist, prüft die Behörde deine Unterlagen.
Bei reglementierten Gewerben oder Teilgewerben wird der Gewerbeschein erst gültig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.
✅ Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Wenn du zum ersten Mal gründest, profitierst du zusätzlich von der NeuFöG-Förderung – sie erlässt dir auch Gebühren bei anderen Behörden (z. B. Firmenbuch oder Finanzamt).
⏱️ Dauer:
Sophie, 27, arbeitet in einem Café und will sich mit einem kleinen Catering-Service selbstständig machen.
Sie meldet das freie Gewerbe „Herstellung von Lebensmitteln“ online über das USP an. Nach zwei Tagen bekommt sie ihre GISA-Nummer – und kann sofort loslegen. 🥳
Hinweis:
Der Gewerbeschein ist nicht übertragbar.
Wenn du später den Standort wechselst, eine weitere Filiale eröffnest oder eine andere Tätigkeit aufnimmst, musst du das in GISA melden oder neu anmelden.
Bevor du ein Gewerbe anmeldest, prüft die Behörde, ob du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Diese Regeln gelten für alle – egal, ob du Friseurin, Händler oder Barbesitzer bist. 🍸
Wenn du alle Punkte erfüllst, bekommst du deinen Gewerbeschein ohne Probleme.
Du brauchst Eigenberechtigung, also musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
Wenn du jünger bist, kannst du nur mit Zustimmung deiner Eltern und des Gerichts ein Gewerbe führen – das passiert aber selten.
Einen Gewerbeschein bekommst du, wenn du:
💡 Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, schau genau, ob dein Aufenthaltstitel das Wort „selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält. Sonst musst du das vorab ändern lassen.
Manche Dinge führen dazu, dass du kein Gewerbe anmelden darfst – zum Beispiel:
Wenn du in der Vergangenheit Probleme hattest, heißt das aber nicht automatisch „Ende der Chance“:
Du kannst bei der Behörde eine Nachsicht beantragen. Dann wird geprüft, ob du dich in den letzten Jahren ordentlich verhalten hast und dein Gewerbe jetzt zuverlässig führen kannst.
Für die Anmeldung brauchst du einen Gewerbestandort in Österreich – also eine Adresse, an der du dein Gewerbe ausübst.
Das kann z. B. dein Lokal, deine Werkstatt, dein Büro oder auch deine Wohnung sein (wenn erlaubt).
💡 Tipp: Wenn du von zu Hause arbeitest, schau im Mietvertrag oder bei der Gemeinde nach, ob eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist.
Wenn du im Ausland wohnst (z. B. in Deutschland oder Ungarn), kannst du trotzdem ein Gewerbe in Österreich anmelden. Wichtig ist nur, dass du hier einen Gewerbestandort angibst.
Nicht jedes Gewerbe darf einfach so gestartet werden. Für viele Berufe brauchst du einen Nachweis über deine Qualifikation – also, dass du die Arbeit fachlich wirklich kannst. Diese Berufe heißen reglementierte Gewerbe. 💼
Das betrifft z. B. Gastronomie, Friseure, Elektriker, Tischler, Baugewerbe oder Sicherheitsdienste.
Der Befähigungsnachweis zeigt, dass du die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für dein Gewerbe hast.
Das kannst du z. B. beweisen durch:
Die Behörde prüft, ob dein Nachweis ausreicht. Wenn nicht, kannst du den Antrag auf „individuelle Befähigung“ stellen – das ist oft bei Quereinsteiger:innen üblich.
Wenn du ein Café, Restaurant oder Imbiss eröffnen willst, brauchst du:
Hast du keinen solchen Nachweis, kannst du eine Ausnahmebewilligung beantragen, wenn du z. B. schon lange in der Küche oder im Service gearbeitet hast.
Für das Friseurgewerbe musst du eine Meisterprüfung oder gleichwertige Ausbildung nachweisen.
Wenn du viele Jahre als Friseur:in gearbeitet hast, aber keinen Meisterbrief besitzt, kannst du auch hier eine individuelle Befähigung beantragen.
Bei einigen Berufen prüft die Behörde zusätzlich deine „Zuverlässigkeit“ – also, ob du vertrauenswürdig bist.
Das gilt vor allem für:
Hier darfst du erst starten, wenn die Behörde den Bescheid ausgestellt hat.
Wenn du deine Ausbildung im Ausland gemacht hast, kannst du sie in Österreich anerkennen lassen.
Das nennt man Gleichhaltung von EWR-Befähigungsnachweisen. Dafür musst du deine Zeugnisse übersetzen und bei der Behörde vorlegen.
💬 Beispiel aus der Praxis:
Maria hat 10 Jahre in Deutschland als Friseurin gearbeitet. Sie zieht nach Salzburg und will dort selbstständig werden. Ihre deutsche Meisterprüfung wird automatisch anerkannt – sie bekommt ihren Gewerbeschein ohne Probleme. ✂️
Ein Gewerbeschein lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig und gegen Bezahlung arbeitest 💼 – also nicht nur einmalig oder als Hobby.
Sobald du planmäßig Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst, gilt das als gewerbliche Tätigkeit.
Ohne Gewerbeschein würdest du „schwarz“ arbeiten – das kann teuer werden. Mit Gewerbeschein bist du dagegen auf der sicheren Seite, rechtlich und steuerlich.
Ein Gewerbeschein lohnt sich besonders, wenn du:
Viele beginnen klein – ein paar Aufträge im Monat – und bauen das langsam aus. So kannst du deine Selbstständigkeit risikofrei nebenbei testen.
Aber: Diese Pflichten sind Teil der Selbstständigkeit – und oft leichter zu bewältigen, als man denkt.
Herzlichen Glückwunsch 🎉 – mit der Anmeldung hast du den wichtigsten Schritt geschafft.
Aber: Mit dem Gewerbeschein kommen auch Pflichten, die du kennen solltest. Sie sind nicht kompliziert, aber wichtig, damit dein Geschäft sauber läuft und du keine Strafen riskierst.
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch dem Finanzamt gemeldet.
Du bekommst eine Steuernummer und musst entscheiden, wie du deine Einnahmen meldest:
Du musst jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und – falls du über 35.000 € Umsatz machst – auch Umsatzsteuer abführen.
💡 Tipp: Wenn du erst startest, reicht meist eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Excel oder mit einer günstigen Buchhaltungssoftware.
Alle Selbstständigen sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert.
Das passiert meist automatisch, sobald dein Gewerbe in GISA eingetragen ist.
Du zahlst Beiträge für:
Die Höhe hängt von deinem Gewinn ab.
Unter 730 € Gewinn pro Jahr zahlst du meist nur den Mindestbeitrag.
Diese Beiträge sichern dich im Krankheitsfall oder für die Pension ab – ähnlich wie bei einem Angestelltenverhältnis.
Auch bei kleinem Gewerbe gilt:
Du musst alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich aufschreiben und Belege aufbewahren – mindestens sieben Jahre lang.
Das ist wichtig für:
💡 Viele nutzen einfache Tools oder Apps – Hauptsache, du kannst jede Ausgabe und jeden Umsatz nachvollziehen.
Wenn du Waren verkaufst oder Dienstleistungen anbietest, musst du Rechnungen mit bestimmten Pflichtangabenausstellen:
Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du auf der Rechnung angeben:
„Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.“
Wenn du ein Lokal, eine Werkstatt oder einen Verkaufsraum betreibst, brauchst du je nach Art und Größe eine Betriebsanlagen-Genehmigung.
Das prüft die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat, z. B. wegen Brandschutz, Lärm oder Nachbarschaftsschutz.
Beispiele:
Wenn du von zu Hause arbeitest (z. B. Onlinehandel), brauchst du meist keine Genehmigung.
Wenn sich etwas ändert – etwa dein Firmenname, Standort oder Geschäftsbereich – musst du das im Gewerbeinformationssystem (GISA) melden.
Auch wenn du vorübergehend pausierst, kannst du dein Gewerbe ruhend melden (z. B. bei Krankheit, Elternzeit oder Nebentätigkeit).
Alle Gewerbetreibenden sind automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Der Beitrag ist meist gering (bei Kleinunternehmen oft unter 100 € im Jahr).
Dafür bekommst du kostenlose Beratung, Gründerinfos und Hilfe bei Fragen zu Recht, Steuer oder Förderung.
Manchmal läuft alles super, manchmal ändert sich das Leben – und du willst dein Gewerbe pausieren, ändern oder beenden. Dafür gibt es klare Regeln. 📋
Wenn du vorübergehend nicht arbeiten willst oder kannst, kannst du dein Gewerbe „ruhend melden“.
Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn du:
Die Ruhendmeldung machst du ganz einfach bei deiner Wirtschaftskammer (WKO) – persönlich, telefonisch oder online.
Wichtig: Du musst das innerhalb von 3 Wochen nach Ende deiner Tätigkeit melden.
Während das Gewerbe ruht:
Wenn du wieder loslegen willst, meldest du einfach die Wiederaufnahme der Tätigkeit – ebenfalls bei der WKO.
Wenn du deine Tätigkeit erweiterst oder änderst, musst du das in der Regel neu anmelden.
Beispiele:
In solchen Fällen reicht oft eine Erweiterungsmeldung über das Gewerbeinformationssystem (GISA).
Die Behörde prüft dann, ob neue Befähigungsnachweise nötig sind.
💡 Tipp: Du kannst mehrere Gewerbescheine gleichzeitig haben – z. B. „Gastgewerbe“ und „Handel mit Waren aller Art“.
Wenn du dein Gewerbe dauerhaft beenden willst, kannst du es zurücklegen.
Das ist der offizielle Weg, dein Gewerbe abzumelden.
So geht’s:
Sobald die Anzeige bei der Behörde eingeht, erlischt deine Gewerbeberechtigung.
Wenn du später wieder starten willst, musst du das Gewerbe neu anmelden – es gibt kein „Reaktivieren“.
Die Regeln zur Zurücklegung stehen in der Gewerbeordnung (§§ 85–86 GewO 1994).
Wenn du dein Gewerbe für den Hauptstandort zurücklegst, erlöschen automatisch alle Nebenstandorte.
Wenn du nur vorübergehend aufhörst, ist die Ruhendmeldung bei der WKO die bessere Lösung – sie ist unkompliziert und schnell rückgängig zu machen.
Nicht jede Tätigkeit fällt automatisch unter die Gewerbeordnung.
Manche Berufe und Fälle sind Sonderfälle – das heißt: Du brauchst keinen oder nur eingeschränkt einen Gewerbeschein.
Hier die wichtigsten Situationen im Überblick 👇
Ein Verein braucht keinen Gewerbeschein, solange er nicht gewinnorientiert arbeitet.
Das bedeutet:
➡️ Wenn ein Verein aber z. B. regelmäßig Feste veranstaltet oder Waren verkauft, wird das als gewerbliche Tätigkeitgesehen – dann braucht er einen Gewerbeschein.
💡 Beispiel:
Ein Musikverein veranstaltet einmal im Jahr ein Dorffest → kein Problem.
Wenn er aber jedes Wochenende Eintritt kassiert → gewerbliche Tätigkeit → Gewerbeschein nötig.
Viele starten klein: neben dem Job oder Studium.
Das ist erlaubt, solange du dich anmeldepflichtig machst, sobald du regelmäßig Geld verdienst.
Auch ein Nebengewerbe braucht einen Gewerbeschein.
Der Unterschied: Du zahlst meist nur geringere SVS-Beiträge, solange dein Gewinn unter ca. 6.000 € im Jahr liegt.
💡 Beispiel:
Du arbeitest in einem Hotel, verkaufst aber nebenbei selbstgemachte Dekoartikel auf Märkten – dafür brauchst du einen Gewerbeschein für „Handel mit Waren aller Art“.
Wenn du aus einem anderen Land kommst, kannst du in Österreich ebenfalls ein Gewerbe anmelden – unter bestimmten Bedingungen:
Wenn du bereits ein Unternehmen im Ausland hast und nur vorübergehend in Österreich tätig bist, brauchst du keine volle Gewerbeanmeldung, sondern nur eine Anzeige bei der zuständigen Landesbehörde.
💡 Beispiel:
Ein slowenischer Elektriker arbeitet für 3 Monate auf einer Baustelle in Kärnten – er muss sein Gewerbe nicht neu anmelden, sondern nur melden, dass er vorübergehend tätig ist.
Einige Tätigkeiten gelten nicht als Gewerbe, sondern als freier Beruf.
Sie fallen unter eigene Gesetze – z. B.:
➡️ Diese Berufe brauchen keinen Gewerbeschein, sondern eigene Berufszulassungen (z. B. Kammermitgliedschaft, Studium, Prüfung).
💡 Beispiel:
Eine Steuerberaterin arbeitet selbstständig, aber ohne Gewerbeschein – sie ist in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) registriert.
Landwirt:innen dürfen gewisse Tätigkeiten ohne Gewerbeschein ausüben – z. B.:
Aber: Sobald fremde Waren verkauft oder Dienstleistungen außerhalb des Hofs angeboten werden, ist ein Gewerbeschein nötig.
💡 Beispiel:
Ein Hof, der selbstgemachten Käse verkauft → kein Gewerbe.
Ein Hof, der Käse anderer Betriebe weiterverkauft → Gewerbescheinpflicht.
Viele gründen kleine Online-Shops oder liefern Produkte im Ort aus.
Auch hier gilt: Gewerbeschein ist Pflicht, sobald du regelmäßig verkaufst.
Es spielt keine Rolle, ob du das über Social Media, WhatsApp oder eine Website machst.
Diese 6 Schritte führen dich sicher und stressfrei zu deinem eigenen Gewerbeschein in Österreich 🇦🇹👇
Überleg dir, welche Tätigkeit du genau ausüben willst.
→ Freies, reglementiertes oder Teilgewerbe?
Wenn du unsicher bist, hilft dir das Gründerservice der WKO oder die Liste aller Gewerbe auf gisa.gv.at.
Je nach Gewerbe brauchst du:
Melde dein Gewerbe an –
Nach dem Absenden bekommst du eine GISA-Zahl – das ist deine offizielle Gewerbenummer.
Nach der Anmeldung bekommst du automatisch Post von:
Kleinunternehmer:innen unter 35.000 € Umsatz bleiben umsatzsteuerfrei, müssen aber trotzdem Buch führen. 📚
Ab Tag 1 gilt:
💡 Tipp: Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Liste reicht zu Beginn völlig.
Nach der Anmeldung bist du automatisch Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Das bringt dir:
Fast!
Der Gewerbeschein ist die Bestätigung, dass du ein Gewerbe angemeldet hast.
Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, dieses Gewerbe tatsächlich auszuüben.
Beides bekommst du gleichzeitig bei der Anmeldung – du brauchst also keinen extra Antrag.
💡 Umgangssprachlich sagen alle „Gewerbeschein“, im Gesetz (§ 1 GewO) heißt es „Gewerbeberechtigung“.
Dann gilt das als unerlaubte Gewerbeausübung – und kann teuer werden. 💸
Die Behörde kann:
👉 Deshalb: Immer zuerst anmelden – das dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos.
Ja ✅
Du kannst mehrere Gewerbescheine besitzen, z. B.:
Jedes Gewerbe wird separat angemeldet, bekommt aber eine eigene GISA-Nummer.
Viele Unternehmer:innen kombinieren Tätigkeiten, z. B. Café + Online-Shop oder Friseur + Kosmetik.
Einmal erteilt, gilt der Gewerbeschein unbegrenzt – also solange du dein Gewerbe nicht zurücklegst oder ruhend meldest.
Es gibt keine jährliche Verlängerung.
Nur wenn du deine Tätigkeit änderst (z. B. vom Handel zur Gastronomie), musst du neu anmelden.
Bei freien Gewerben: meistens sofort – du darfst am selben Tag loslegen.
Bei reglementierten Gewerben: je nach Behörde ein paar Tage bis Wochen, bis der Befähigungsnachweis geprüft ist.
Online über USP oder GISA geht es am schnellsten. ⚡
Gar nichts! 😄
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Und wenn du neu gründest, bekommst du durch das NeuFöG-Gesetz sogar Gebührenbefreiung bei anderen Ämtern (z. B. Firmenbuch, Finanzamt).
Ja, in vielen Fällen schon. 🏠
Wenn du z. B. online handelst oder Büroarbeiten machst, kannst du dein Gewerbe in deiner Wohnung anmelden.
Aber:
Bei Lokalen, Werkstätten oder Friseursalons brauchst du natürlich einen passenden Standort mit Genehmigung.
Wenn du aufhören willst, reicht eine formlose Mitteilung an die Behörde oder ein Online-Formular auf gisa.gv.at.
Sobald die Anzeige eingelangt ist, endet deine Gewerbeberechtigung.
Alternativ kannst du dein Gewerbe auch ruhend melden, wenn du nur vorübergehend pausieren willst.
💬 Tipp zum Schluss:
Viele Fragen lassen sich direkt mit der WKO-Gründerberatung klären – kostenlos und unkompliziert. Sie helfen dir beim Befähigungsnachweis, bei Förderanträgen oder der Online-Anmeldung.

Der Gewerbeschein ist in Österreich dein offizieller Start in die Selbstständigkeit. 🧾
Er bestätigt, dass du dein Gewerbe korrekt angemeldet hast und alle Voraussetzungen erfüllst.
Ob in der Gastronomie, im Handel oder in der Dienstleistung – ohne Gewerbeschein darfst du keine regelmäßigen, gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben.
Mit der Anmeldung bekommst du automatisch deine Gewerbeberechtigung, eine GISA-Nummer und wirst beim Finanzamt und der SVS registriert.
Die Anmeldung ist kostenlos, geht oft online in wenigen Minuten und öffnet dir viele Türen: Rechtssicherheit, Versicherung, steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten.
Kurz gesagt:
👉 Mit Gewerbeschein arbeitest du legal, sicher und professionell – der erste Schritt in dein eigenes Unternehmen.🚀
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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