GuV

Gewinn- und Verlustrechnung in Ă–sterreich

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Christian

Christian

GrĂĽnder von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Die Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV – zeigt, ob dein Unternehmen im letzten Jahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Sie vergleicht alle Erträge und Aufwendungen und bildet gemeinsam mit der Bilanz den Jahresabschluss. In diesem Guide erfährst du, wie du die GuV einfach verstehst, aufbaust und richtig auswertest – Schritt für Schritt.

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Was ist eine GuV?

Die Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV – ist eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen deines Unternehmens innerhalb eines Jahres. Sie zeigt, ob dein Betrieb Gewinn oder Verlust gemacht hat – also, ob am Ende mehr Geld hereingekommen ist, als ausgegeben wurde.

In der GuV werden alle Ausgaben, die in deinem Betrieb anfallen (zum Beispiel Miete, Einkauf, Löhne), den Einnahmen gegenübergestellt (etwa Verkäufe, Dienstleistungen oder Zinsen).

Die Differenz ergibt das Betriebsergebnis: ein Gewinn, wenn die Erträge höher sind, oder ein Verlust, wenn die Aufwendungen überwiegen.

Die GuV ist für alle buchführungspflichtigen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§ 193 UGB) und gehört zum Jahresabschluss.

Kleinere Betriebe, die keine doppelte Buchhaltung führen müssen, können stattdessen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen.

In der Buchhaltung gilt:

  • Aufwendungen werden im Soll gebucht
  • Erträge im Haben

Das Ergebnis zeigt, wie wirtschaftlich dein Unternehmen gearbeitet hat.

So hilft dir die GuV, die Entwicklung deines Betriebs besser zu verstehen und rechtzeitig zu reagieren, wenn sich Kosten oder Umsätze verändern.

Hinweis:

Die GuV beschreibt die Ertragslage deines Unternehmens. Die Bilanz zeigt dagegen, wie dein Betrieb finanziell aufgestellt ist – also, welches Vermögen und welche Schulden vorhanden sind. Zusammen ergeben sie das vollständige Bild deines Unternehmenserfolgs.

Unterschied GuV und Bilanz

Die GuV und die Bilanz gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Während die GuV zeigt, wie dein Ergebnis zustande kommt, zeigt die Bilanz, wie dein Unternehmen am Ende des Jahres finanziell dasteht.

Vergleichspunkt Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Bilanz
Zweck: Zeigt, ob Gewinn oder Verlust entstanden ist Zeigt Vermögen, Schulden und Eigenkapital
Inhalt: Erträge und Aufwendungen des Jahres Bestände (z. B. Kassa, Anlagevermögen, Verbindlichkeiten)
Zeitraum: Zeitraum: gesamtes Geschäftsjahr Stichtag: meist 31. Dezember
Ergebnis: Jahresgewinn oder Jahresverlust Eigenkapital am Bilanzstichtag

Das Ergebnis der GuV – also Gewinn oder Verlust – wird in die Bilanz übernommen. Dadurch verändert sich das Eigenkapital:

Ein Gewinn erhöht es, ein Verlust verringert es.

Beispiel:
Ein Betrieb hat im Jahr 2024 Erträge von 120.000 € und Aufwendungen von 95.000 €.
Das ergibt einen Gewinn von 25.000 €, der in der Bilanz als Eigenkapitalzuwachs erscheint.

Fazit:
Die GuV zeigt, wie sich das Ergebnis entwickelt hat.
Die Bilanz zeigt, welches Ergebnis am Jahresende steht.

Staffelform vs. Kontenform

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann in zwei Formen dargestellt werden: Staffelform oder Kontenform.

Beide zeigen dasselbe Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Staffelform

In der Staffelform werden alle Posten untereinander aufgelistet.

Dabei wird Schritt fĂĽr Schritt gerechnet, bis am Ende der Jahresgewinn oder -verlust steht.

Typischer Aufbau nach Staffelform:

  1. Umsatzerlöse
  2. Bestandsveränderungen
  3. aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen
    → Betriebsergebnis (EBIT)
  9. Finanzerträge und -aufwendungen
    → Ergebnis vor Steuern
  10. Steuern
    → Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag

Diese Form ist gesetzlich vorgeschrieben für Kapitalgesellschaften (§ 231 UGB).

Sie ist besonders übersichtlich, weil sie Zwischensummen zeigt – also zum Beispiel, wie hoch das Betriebsergebnis oder das Finanzergebnis ist.

Vorteile:

  • klare Gliederung
  • nachvollziehbare Zwischenergebnisse
  • gesetzlich anerkannt und standardisiert

Kontenform

Die Kontenform funktioniert wie ein T-Konto aus der Buchhaltung:Auf der linken Seite stehen die Aufwendungen, auf der rechten die Erträge.Am Ende werden beide Seiten miteinander verrechnet.

Aufwendungen (Soll) Erträge (Haben)
Wareneinsatz Umsatzerlöse
Löhne und Gehälter Mieterträge
Miete, Strom, Versicherungen Zinserträge
Abschreibungen sonstige Erträge

Am Ende werden beide Seiten miteinander verrechnet.

Sind die Erträge höher, entsteht ein Gewinn; sind die Aufwendungen höher, ein Verlust.

Diese Form bietet eine schnelle Ăśbersicht und eignet sich besonders fĂĽr interne Auswertungen oder Betriebe, die keine gesetzliche Gliederungspflicht haben.

Gesamtkosten- vs. Umsatzkostenverfahren

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann nach zwei unterschiedlichen Verfahren gegliedert werden:
dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV).

Beide Varianten sind im § 231 Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt und führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Art der Aufgliederung.

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt – unabhängig davon, ob die zugehörigen Produkte oder Leistungen bereits verkauft wurden.

Die GuV listet dabei die Kostenarten auf, zum Beispiel Material, Personal oder Abschreibungen.

Bestandsveränderungen und Eigenleistungen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Typischer Aufbau nach GKV:

  1. Umsatzerlöse
  2. Bestandsveränderungen (Zunahme oder Abnahme unfertiger Erzeugnisse)
  3. aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen
    → Betriebsergebnis

Dieses Verfahren zeigt, welche Aufwendungen in einer Periode insgesamt entstanden sind.

Es wird häufig in produzierenden Betrieben angewendet, weil dort Lagerbestände und Eigenleistungen eine größere Rolle spielen.

Vorteile:

  • zeigt alle angefallenen Kostenarten
  • ermöglicht Analyse der betrieblichen Kostenstruktur
  • leicht aus der Buchhaltung abzuleiten

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Das Umsatzkostenverfahren betrachtet nur die Kosten der verkauften Produkte oder Leistungen.

Es werden also nur jene Aufwendungen berücksichtigt, die direkt mit den erzielten Umsätzen zusammenhängen.

Nicht verkaufte Waren oder unfertige Leistungen bleiben unberĂĽcksichtigt.

Die Gliederung erfolgt nach Funktionsbereichen, etwa Produktion, Verwaltung und Vertrieb.

Typischer Aufbau nach UKV:

  1. Umsatzerlöse
  2. Herstellungskosten der verkauften Produkte oder Leistungen
    → Bruttoergebnis vom Umsatz
  3. Vertriebskosten
  4. Verwaltungskosten
  5. sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
    → Betriebsergebnis

Das UKV wird häufig von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen verwendet, da es den tatsächlichen Zusammenhang zwischen Umsatz und Kosten besser abbildet.

Vorteile:

  • aussagekräftige Erfolgsanalyse nach Funktionen
  • einfacher Vergleich mit internationalen Standards (IFRS)
  • besser geeignet fĂĽr Controlling und Kostenmanagement

Vergleich beider Verfahren

Merkmal Gesamtkostenverfahren (GKV) Umsatzkostenverfahren (UKV)
Gliederung nach: Kostenarten Funktionsbereichen
Lagerbestände: berücksichtigt unberücksichtigt
Anwendung: häufig in Industrie häufig in Handel/Dienstleistung
Ziel: zeigt Kostenstruktur zeigt Wirtschaftlichkeit verkaufter Leistungen

Beide Verfahren sind gleichwertig zulässig.

Wichtig ist, dass ein Unternehmen ein Verfahren wählt und konsequent beibehält, um die Ergebnisse über die Jahre vergleichen zu können (§ 193 Abs. 3 UGB).

GuV-Konto richtig abschlieĂźen

Am Ende eines Geschäftsjahres werden in der Buchhaltung alle Ertrags- und Aufwandskonten über das GuV-Kontoabgeschlossen.

Dadurch entsteht das Jahresergebnis, also der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens.

Das Ergebnis wird anschlieĂźend auf das Eigenkapitalkonto ĂĽbertragen.

Schritt 1: Aufwendungen und Erträge zusammenführen

Während des Jahres werden in der doppelten Buchführung alle Geschäftsvorfälle auf Ertragskonten (z. B. Umsatzerlöse, Zinserträge) und Aufwandskonten (z. B. Miete, Personal, Energie) gebucht.

Zum Jahresende werden diese Konten ĂĽber das GuV-Konto abgeschlossen:

  • Aufwandskonten werden im Haben des GuV-Kontos abgeschlossen.
  • Ertragskonten werden im Soll des GuV-Kontos abgeschlossen.

So entsteht auf dem GuV-Konto eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen.

Schritt 2: Saldo bilden

Die Differenz zwischen beiden Seiten zeigt das Jahresergebnis:

  • Ăśbersteigen die Erträge die Aufwendungen → Gewinn
  • Ăśbersteigen die Aufwendungen die Erträge → Verlust

Dieser Saldo wird anschlieĂźend auf das Eigenkapitalkonto gebucht.

Dadurch erhöht oder vermindert sich das Eigenkapital in der Bilanz.

Beispiel:
Erträge insgesamt: 120.000 €
Aufwendungen insgesamt: 95.000 €
Saldo (Gewinn): 25.000 €
Buchung: GuV an Eigenkapital 25.000 €

Schritt 3: GuV-Konto schlieĂźen

Nach der Ăśbertragung des Ergebnisses auf das Eigenkapitalkonto wird das GuV-Konto geschlossen.

Im neuen Geschäftsjahr beginnt die Buchhaltung wieder mit leeren Aufwands- und Ertragskonten.

So ist sichergestellt, dass jede GuV immer nur ein Geschäftsjahr abbildet.

Typische Fehler vermeiden

  • Fehlende Buchungen: Wenn ein Aufwands- oder Ertragskonto nicht abgeschlossen wird, stimmt das Ergebnis nicht.
  • Falsche Zuordnung: Manche Konten (z. B. Privatentnahmen, RĂĽcklagen) gehören nicht in die GuV.
  • Mehrjährige Abgrenzungen: Kosten, die mehrere Jahre betreffen (z. B. Versicherungen), mĂĽssen zeitlich abgegrenzt werden, damit die GuV das Jahr korrekt abbildet.

Ăśbersicht: Buchungslogik

Buchung Bedeutung Wirkung
Aufwandskonto → GuV (Haben) Aufwand wird abgeschlossen vermindert Gewinn
GuV → Ertragskonto (Soll) Ertrag wird abgeschlossen erhöht Gewinn
GuV-Saldo → Eigenkapital Übertragung des Ergebnisses passt Bilanz an

GuV Beispiele

Die folgenden vereinfachten Beispiele zeigen, wie sich die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV) unterscheidet.

Beide fĂĽhren zum selben Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwendungen.

Beispiel 1: GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV)

Ein Unternehmen produziert Möbel. Im Jahr 2024 entstehen folgende Werte:

  • Umsatzerlöse: 250.000 €
  • Bestandszunahme fertiger Produkte: 10.000 €
  • Materialaufwand: 90.000 €
  • Personalaufwand: 80.000 €
  • Abschreibungen: 5.000 €
  • sonstige betriebliche Aufwendungen: 20.000 €
  • sonstige betriebliche Erträge: 2.000 €

Berechnung nach GKV:

Position Betrag (€) Wirkung
Umsatzerlöse 250.000 Ertrag
Bestandsveränderungen +10.000 Ertrag
sonstige betriebliche Erträge +2.000 Ertrag
Materialaufwand -90.000 Aufwand
Personalaufwand –80.000 Aufwand
Abschreibungen –5.000 Aufwand
sonstige betriebliche Aufwendungen –20.000 Aufwand
Ergebnis (Gewinn) +67.000

Das Unternehmen erzielt einen Jahresgewinn von 67.000 €.

Hier werden alle im Jahr angefallenen Kosten und Erträge berücksichtigt – auch die Bestandsveränderungen.

Beispiel 2: GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV)

Das gleiche Unternehmen bewertet nun nur die Kosten der verkauften Produkte.

Die Bestandszunahme wird dabei nicht berĂĽcksichtigt.

  • Umsatzerlöse: 250.000 €
  • Herstellungskosten der verkauften Produkte: 165.000 €
  • Vertriebskosten: 10.000 €
  • Verwaltungskosten: 10.000 €
  • sonstige betriebliche Erträge: 2.000 €

Berechnung nach UKV:

Position Betrag (€) Wirkung
Umsatzerlöse 250.000 Ertrag
Herstellungskosten der verkauften Produkte –165.000 Aufwand
Vertriebskosten –10.000 Aufwand
Verwaltungskosten –10.000 Aufwand
sonstige betriebliche Erträge +2.000 Ertrag
Ergebnis (Gewinn) +67.000

Das Ergebnis ist identisch: 67.000 € Gewinn.

Der Unterschied liegt in der Gliederung:

Beim GKV werden alle Kostenarten berĂĽcksichtigt, beim UKV nur die Kosten der verkauften Leistungen.

Wann welches Verfahren sinnvoll ist

  • Gesamtkostenverfahren (GKV): sinnvoll bei produzierenden Betrieben, die Bestände aufbauen oder verändern.
  • Umsatzkostenverfahren (UKV): sinnvoll bei Dienstleistungs- oder Handelsbetrieben, bei denen der Umsatz direkt mit den Kosten der verkauften Produkte verbunden ist.

Besonderheiten & Vorschriften

In Ă–sterreich ist der Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gesetzlich genau geregelt.

Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), insbesondere in § 231 UGB.

Daneben sind auch steuerrechtliche Regeln und Fristen zu beachten.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 231 UGB muss die GuV für Kapitalgesellschaften nach einem einheitlichen Gliederungsschema erstellt werden.

Zulässig sind das Gesamtkostenverfahren (GKV) oder das Umsatzkostenverfahren (UKV).

Das gewählte Verfahren muss beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit über mehrere Jahre sicherzustellen.

Die Gliederung enthält verpflichtend bestimmte Posten, etwa:

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • sonstige betriebliche Erträge
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Zinsen, Steuern und Jahresergebnis

Unternehmen dĂĽrfen Posten zusammenfassen oder aufteilen, wenn das die Ăśbersicht verbessert, solange die Grundstruktur erhalten bleibt.

Pflichtangaben im Anhang

Neben der GuV selbst sind im Anhang zum Jahresabschluss zusätzliche Angaben erforderlich.

Dazu gehören unter anderem:

  • angewandtes Verfahren (GKV oder UKV)
  • Erläuterungen zu einzelnen Posten
  • Angaben zu auĂźerordentlichen Aufwendungen oder Erträgen
  • Verweis auf Bewertungsmethoden (z. B. Abschreibungen)

Diese Angaben stellen sicher, dass die GuV nachvollziehbar und prĂĽfbar ist.

Aufstellungsfristen und Offenlegung

Nach § 222 UGB muss der Jahresabschluss, also Bilanz und GuV,

  • innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufgestellt
  • und innerhalb von 9 Monaten beim Firmenbuchgericht eingereicht werden.

Kleine Kapitalgesellschaften dĂĽrfen vereinfachte Schemata verwenden.

FĂĽr Einzelunternehmen gelten diese Offenlegungspflichten nicht, sie mĂĽssen den Abschluss aber fĂĽr steuerliche Zwecke bereitstellen.

Bilanzkontinuität

Nach § 193 Abs. 3 UGB gilt das Kontinuitätsprinzip: Ein einmal gewähltes Gliederungsschema und Bewertungsverfahren muss beibehalten werden.

Das garantiert, dass Jahresabschlüsse vergleichbar und aussagekräftig bleiben.

Typische Fehler in der Praxis

  • Verwendung unterschiedlicher Verfahren (z. B. Wechsel von GKV auf UKV ohne BegrĂĽndung)
  • Fehlende Abgrenzungen, etwa bei Rechnungen, die mehrere Jahre betreffen
  • Unklare Zuordnung von Aufwendungen, z. B. zwischen Material- und Personalaufwand
  • Nicht eingehaltene Fristen bei Aufstellung und Offenlegung

Hinweis:
FĂĽr bilanzierende Unternehmen in Ă–sterreich ist die GuV nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Sie muss wahr, vollständig und nachprüfbar sein.
Werden Vorschriften verletzt, drohen Verzögerungsgelder oder Strafen durch das Firmenbuchgericht.

GuV fĂĽr KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein wichtiges Werkzeug, um den Überblick über Erträge und Kosten zu behalten.

Damit sie aussagekräftig ist, müssen alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst und zeitlich richtig zugeordnet werden.

Grundlage: BuchfĂĽhrung und Belege

Die GuV stĂĽtzt sich auf die Daten der laufenden Buchhaltung.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kassenbuch (Barumsätze)
  • Bankbewegungen (Eingänge und Ausgänge auf dem Geschäftskonto)
  • Eingangsrechnungen (Kosten und Lieferantenaufwand)
  • Ausgangsrechnungen (Umsätze und Forderungen)
  • Lohnbuchhaltung (Personalkosten)
  • Abschreibungen (Anlagevermögen)

Alle Belege müssen vollständig, richtig und chronologisch erfasst sein.

Nur dann zeigt die GuV das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis des Jahres.

Periodenabgrenzung

Jede Buchung muss dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden.

Das bedeutet:

  • Einnahmen und Ausgaben, die mehrere Jahre betreffen, werden anteilig aufgeteilt.
  • Noch nicht bezahlte, aber erbrachte Leistungen gelten als Forderungen.
  • Noch nicht bezahlte Rechnungen an Lieferanten werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

So wird sichergestellt, dass die GuV nur die Werte eines Geschäftsjahres enthält – unabhängig davon, wann tatsächlich bezahlt wurde.

Inventur und Bestandsveränderungen

Am Ende des Geschäftsjahres ist eine Inventur notwendig. Sie bildet die Grundlage für die Bewertung der Bestände (z. B. Warenlager, unfertige Produkte).

Die Veränderungen der Bestände fließen direkt in die GuV ein – als Bestandsveränderungen im Gesamtkostenverfahren.

Beispiel:
Wenn das Warenlager am Jahresende größer ist als zu Beginn, wird diese Zunahme als Ertrag in der GuV erfasst.
Ein geringerer Bestand wird als Aufwand verbucht.

Kontenplan und Gliederung

Die meisten österreichischen Unternehmen arbeiten mit dem SKR 04 (Standardkontenrahmen) oder einem branchenspezifischen Kontenrahmen.

Darin sind die Aufwands- und Ertragskonten nach Bereichen gegliedert – z. B.:

  • 4er-Konten: Erlöse
  • 5er-Konten: Materialaufwand
  • 6er-Konten: Personalaufwand
  • 7er-Konten: sonstige betriebliche Aufwendungen
  • 8er-Konten: Finanzerträge und -aufwendungen

Diese Struktur erleichtert den Abschluss über das GuV-Konto und stellt sicher, dass alle Posten vollständigberücksichtigt werden.

Praxis-Tipp:
Eine gut geführte GuV zeigt frühzeitig, wenn Kosten steigen oder Umsätze zurückgehen.
Viele KMU erstellen daher monatliche oder quartalsweise Auswertungen, um Entwicklungen sofort zu erkennen und gegenzusteuern.
Das ist vor allem dann hilfreich, wenn saisonale Schwankungen bestehen – etwa in Gastronomie, Handel oder Friseurbranche.

GuV vs. EAR

In Ă–sterreich gibt es zwei grundlegende Methoden zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs:

die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR).

Welche Methode anzuwenden ist, hängt davon ab, ob Buchführungspflicht besteht.

Unterschied im Prinzip

Merkmal Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
Pflicht: Für buchführungspflichtige Unternehmen (§ 189 UGB) Für nicht buchführungspflichtige Betriebe (§ 4 Abs. 3 EStG)
Erfassung: nach Leistungsprinzip: Erträge und Aufwendungen zählen, sobald sie wirtschaftlich entstanden sind nach Zufluss- und Abflussprinzip: nur tatsächliche Zahlungen werden berücksichtigt
Zeitraum: periodengerecht (unabhängig von Zahlung) zahlungsorientiert (wann Geld fließt)
Ergebnis: Jahresgewinn oder -verlust laut Bilanz Ăśberschuss der Einnahmen ĂĽber die Ausgaben
Aufwand / Ertrag: inkl. Abschreibungen, RĂĽckstellungen, Abgrenzungen ohne RĂĽckstellungen oder Abgrenzungen
Komplexität: höher, erfordert doppelte Buchführung einfacher, meist Einnahmen-Ausgaben-Journal

Praktische Bedeutung

Die GuV erfordert eine Bilanz und doppelte Buchführung. Sie bildet den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ab – unabhängig davon, ob Rechnungen schon bezahlt wurden oder nicht. Damit ist sie aussagekräftiger, aber auch aufwendiger.

Die EAR dagegen ist eine vereinfachte Gewinnermittlung fĂĽr kleine Betriebe ohne BuchfĂĽhrungspflicht, etwa viele Einzelunternehmer:innen oder Freiberufler:innen.Sie orientiert sich ausschlieĂźlich am Geldfluss:
Einnahmen werden gezählt, wenn sie auf dem Konto eingehen,
Ausgaben, wenn sie tatsächlich bezahlt werden.

Beispiel zur Abgrenzung
Eine Friseurin schreibt im Dezember 2024 eine Rechnung über 800 €, die der Kunde erst im Januar 2025 bezahlt.
In der GuV wird der Ertrag im Jahr 2024 erfasst, weil die Leistung 2024 erbracht wurde.
In der E/A-Rechnung erscheint der Betrag erst 2025, weil das Geld erst dann zuflieĂźt.

Wann welche Methode gilt

  • GuV: fĂĽr Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und alle Unternehmen mit BuchfĂĽhrungspflicht
  • E/A-Rechnung: fĂĽr Kleinunternehmen, freie Berufe und Gewerbetreibende unterhalb der Umsatzgrenzen (§ 189 UGB: 700.000 €/1 Mio. €)

Beide Methoden fĂĽhren zu einem steuerlich anerkannten Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Genauigkeit und im Aufwand.

Ein Wechsel von der E/A-Rechnung zur GuV ist möglich, sobald die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden.

FAQ zur GuV

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Österreich.

Die Beispiele und Hinweise richten sich vor allem an kleine Unternehmen, Selbstständige und Gründer:innen.

Was ist die GuV einfach erklärt?

Die GuV ist eine Übersicht, in der alle Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) eines Jahres gegenübergestellt werden.

Sie zeigt, ob dein Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.

Zusammen mit der Bilanz bildet sie den Jahresabschluss.

Wer muss eine GuV erstellen?

Eine GuV ist verpflichtend fĂĽr alle buchfĂĽhrungspflichtigen Unternehmen, also insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
  • Personengesellschaften (OG, KG) und Einzelunternehmen ĂĽber den Umsatzgrenzen nach § 189 UGB

Kleinunternehmer:innen, die diese Grenzen nicht ĂĽberschreiten, dĂĽrfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fĂĽhren.

Wie wird eine GuV berechnet?

Man addiert alle Erträge (z. B. Umsätze, Zinsen) und zieht alle Aufwendungen (z. B. Wareneinsatz, Löhne, Miete) ab.

Die Differenz ist das Jahresergebnis – Gewinn, wenn positiv, oder Verlust, wenn negativ.

Formel:
Erträge – Aufwendungen = Gewinn oder Verlust

Welche Posten gehören in die GuV?

Zu den häufigsten Positionen zählen:

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • sonstige betriebliche Erträge
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Zinsen und Steuern

Die genaue Gliederung ergibt sich aus § 231 UGB.

Was ist der Unterschied zwischen GuV und Bilanz?

Die GuV zeigt die Entstehung des Ergebnisses – also, wie Gewinn oder Verlust zustande kommen.

Die Bilanz zeigt den Zustand des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (Vermögen, Schulden, Eigenkapital).

Das Ergebnis der GuV wird in die Bilanz übernommen und verändert dort das Eigenkapital.

Wann muss die GuV erstellt und eingereicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss (Bilanz + GuV) spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtagbeim Firmenbuchgericht einreichen (§ 222 UGB).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihre GuV nicht veröffentlichen, aber fristgerecht für steuerliche Zwecke erstellen.

Welche Software hilft bei der GuV?

Viele Buchhaltungsprogramme ĂĽbernehmen die GuV automatisch aus den erfassten Buchungen.

Wichtig ist, dass Belege laufend korrekt erfasst und Konten richtig zugeordnet werden.

So kann die GuV am Jahresende automatisch generiert werden, ohne dass du jede Zahl manuell berechnen musst.

Warum ist die GuV wichtig?

Die GuV zeigt, wie erfolgreich dein Unternehmen wirtschaftet.

Sie hilft dir, Kosten und Umsätze zu analysieren, Preisstrategien zu überprüfen und Investitionsentscheidungen besser zu treffen.

Banken und Steuerberater:innen nutzen sie außerdem, um Bonität, Entwicklung und Steuerlast einzuschätzen.

Häufige Fehler

Auch erfahrene Unternehmer:innen machen bei der Gewinn- und Verlustrechnung immer wieder typische Fehler.

Die meisten lassen sich leicht vermeiden, wenn du weiĂźt, worauf du achten musst.

1. Einnahmen und Ausgaben nicht vollständig erfasst

Ein häufiger Fehler ist, dass nicht alle Bargeschäfte oder privaten Ausgaben korrekt gebucht werden.

Fehlende Belege führen dazu, dass die GuV unvollständig ist und das Ergebnis nicht stimmt.

Jede Zahlung – ob bar, per Karte oder Überweisung – muss dokumentiert und dem richtigen Konto zugeordnet werden.

Praxis-Tipp:
FĂĽhre ein geordnetes Belegsystem. Nutze digitale Ablagen, damit Rechnungen und Quittungen jederzeit auffindbar sind.

2. Falsche zeitliche Zuordnung

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Abgrenzung.

Viele Ausgaben oder Einnahmen werden im falschen Jahr gebucht, weil das Zahlungsdatum mit dem Leistungszeitraum verwechselt wird.

Damit wird der Gewinn oder Verlust im falschen Jahr ausgewiesen.

Beispiel:
Eine Stromrechnung fĂĽr Dezember 2024 wird erst im Januar 2025 bezahlt.
Sie gehört trotzdem in die GuV des Jahres 2024, weil die Leistung in diesem Zeitraum erbracht wurde.

3. Fehlende oder falsche Abschreibungen

AnlagegĂĽter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Computer mĂĽssen ĂĽber mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Fehlen diese Buchungen, wird der Gewinn zu hoch ausgewiesen.

Umgekehrt kann eine zu schnelle Abschreibung den Gewinn unnötig mindern.

Praxis-Tipp:
Prüfe regelmäßig dein Anlagenverzeichnis und kontrolliere, ob die Nutzungsdauer und Abschreibungssätze korrekt sind.

4. Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben

Private Kosten – etwa Tankrechnungen oder Handyverträge – werden häufig versehentlich als betriebliche Aufwendungen erfasst.

Das fĂĽhrt zu einem zu niedrigen Gewinn und kann bei einer BetriebsprĂĽfung zu Nachzahlungen fĂĽhren.

Lösung:
FĂĽhre getrennte Konten und dokumentiere genau, welche Ausgaben betrieblich sind.
Private Anteile (z. B. 30 % Handynutzung privat) mĂĽssen herausgerechnet werden.

5. Kein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich

Viele Betriebe sehen sich ihre GuV erst am Jahresende an.

Dadurch bleiben Abweichungen von geplanten Umsätzen oder steigende Kosten oft lange unbemerkt.

Ein monatlicher Vergleich der tatsächlichen Werte mit den Planwerten hilft, Probleme früh zu erkennen und gegenzusteuern.

6. Unklare Zuordnung von Aufwandskonten

Aufwendungen werden oft falsch gebucht, etwa wenn Wareneinsatz, sonstige betriebliche Aufwendungen und Verbrauchsmaterial nicht sauber getrennt sind.

Das erschwert die Auswertung und kann die Aussagekraft der GuV mindern.

Tipp:
Arbeite mit einem klar strukturierten Kontenrahmen (z. B. SKR 04).
So bleiben Kostenarten und Ertragsgruppen nachvollziehbar.

7. Fehlende Abstimmung mit der Bilanz

Die GuV darf nicht isoliert betrachtet werden.

Das Ergebnis muss mit der Bilanz ĂĽbereinstimmen, insbesondere beim Eigenkapital.

Wenn sich dort Differenzen ergeben, liegt meist ein Buchungs- oder Rundungsfehler vor.

Diese Punkte zeigen, dass eine korrekte GuV mehr ist als reine Zahlenarbeit.

Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, das nur dann verlässliche Informationen liefert, wenn alle Buchungen vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgen.

Christian
Christian
GrĂĽnder von shoperate

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist das zentrale Instrument, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu beurteilen.

Sie zeigt, wie sich Erträge und Aufwendungen im Laufe eines Geschäftsjahres entwickelt haben und ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.

FĂĽr bilanzierungspflichtige Unternehmen ist sie gesetzlich vorgeschrieben, fĂĽr kleinere Betriebe eine wertvolle Orientierungshilfe.

Eine sorgfältig geführte GuV liefert nicht nur korrekte Zahlen für Steuer und Jahresabschluss, sondern ist auch die Grundlage für betriebliche Entscheidungen – etwa Preisgestaltung, Kostenkontrolle oder Investitionen.

Wer Belege ordentlich führt, Abgrenzungen beachtet und die Ergebnisse regelmäßig prüft, erhält ein genaues Bild der eigenen Wirtschaftlichkeit.

lg Christian und das Team von shoperate

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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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