Die Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV – zeigt, ob dein Unternehmen im letzten Jahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Sie vergleicht alle Erträge und Aufwendungen und bildet gemeinsam mit der Bilanz den Jahresabschluss. In diesem Guide erfährst du, wie du die GuV einfach verstehst, aufbaust und richtig auswertest – Schritt für Schritt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV – ist eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen deines Unternehmens innerhalb eines Jahres. Sie zeigt, ob dein Betrieb Gewinn oder Verlust gemacht hat – also, ob am Ende mehr Geld hereingekommen ist, als ausgegeben wurde.
In der GuV werden alle Ausgaben, die in deinem Betrieb anfallen (zum Beispiel Miete, Einkauf, Löhne), den Einnahmen gegenübergestellt (etwa Verkäufe, Dienstleistungen oder Zinsen).
Die Differenz ergibt das Betriebsergebnis: ein Gewinn, wenn die Erträge höher sind, oder ein Verlust, wenn die Aufwendungen überwiegen.
Die GuV ist für alle buchführungspflichtigen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§ 193 UGB) und gehört zum Jahresabschluss.
Kleinere Betriebe, die keine doppelte Buchhaltung führen müssen, können stattdessen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen.
In der Buchhaltung gilt:
Das Ergebnis zeigt, wie wirtschaftlich dein Unternehmen gearbeitet hat.
So hilft dir die GuV, die Entwicklung deines Betriebs besser zu verstehen und rechtzeitig zu reagieren, wenn sich Kosten oder Umsätze verändern.
Hinweis:
Die GuV beschreibt die Ertragslage deines Unternehmens. Die Bilanz zeigt dagegen, wie dein Betrieb finanziell aufgestellt ist – also, welches Vermögen und welche Schulden vorhanden sind. Zusammen ergeben sie das vollständige Bild deines Unternehmenserfolgs.
Die GuV und die Bilanz gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Während die GuV zeigt, wie dein Ergebnis zustande kommt, zeigt die Bilanz, wie dein Unternehmen am Ende des Jahres finanziell dasteht.
Das Ergebnis der GuV – also Gewinn oder Verlust – wird in die Bilanz übernommen. Dadurch verändert sich das Eigenkapital:
Ein Gewinn erhöht es, ein Verlust verringert es.
Beispiel:
Ein Betrieb hat im Jahr 2024 Erträge von 120.000 € und Aufwendungen von 95.000 €.
Das ergibt einen Gewinn von 25.000 €, der in der Bilanz als Eigenkapitalzuwachs erscheint.
Fazit:
Die GuV zeigt, wie sich das Ergebnis entwickelt hat.
Die Bilanz zeigt, welches Ergebnis am Jahresende steht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann in zwei Formen dargestellt werden: Staffelform oder Kontenform.
Beide zeigen dasselbe Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.
In der Staffelform werden alle Posten untereinander aufgelistet.
Dabei wird Schritt fĂĽr Schritt gerechnet, bis am Ende der Jahresgewinn oder -verlust steht.
Typischer Aufbau nach Staffelform:
Diese Form ist gesetzlich vorgeschrieben für Kapitalgesellschaften (§ 231 UGB).
Sie ist besonders übersichtlich, weil sie Zwischensummen zeigt – also zum Beispiel, wie hoch das Betriebsergebnis oder das Finanzergebnis ist.
Vorteile:
Die Kontenform funktioniert wie ein T-Konto aus der Buchhaltung:Auf der linken Seite stehen die Aufwendungen, auf der rechten die Erträge.Am Ende werden beide Seiten miteinander verrechnet.
Am Ende werden beide Seiten miteinander verrechnet.
Sind die Erträge höher, entsteht ein Gewinn; sind die Aufwendungen höher, ein Verlust.
Diese Form bietet eine schnelle Ăśbersicht und eignet sich besonders fĂĽr interne Auswertungen oder Betriebe, die keine gesetzliche Gliederungspflicht haben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann nach zwei unterschiedlichen Verfahren gegliedert werden:
dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV).
Beide Varianten sind im § 231 Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt und führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Art der Aufgliederung.
Beim Gesamtkostenverfahren werden alle im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt – unabhängig davon, ob die zugehörigen Produkte oder Leistungen bereits verkauft wurden.
Die GuV listet dabei die Kostenarten auf, zum Beispiel Material, Personal oder Abschreibungen.
Bestandsveränderungen und Eigenleistungen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Typischer Aufbau nach GKV:
Dieses Verfahren zeigt, welche Aufwendungen in einer Periode insgesamt entstanden sind.
Es wird häufig in produzierenden Betrieben angewendet, weil dort Lagerbestände und Eigenleistungen eine größere Rolle spielen.
Vorteile:
Das Umsatzkostenverfahren betrachtet nur die Kosten der verkauften Produkte oder Leistungen.
Es werden also nur jene Aufwendungen berücksichtigt, die direkt mit den erzielten Umsätzen zusammenhängen.
Nicht verkaufte Waren oder unfertige Leistungen bleiben unberĂĽcksichtigt.
Die Gliederung erfolgt nach Funktionsbereichen, etwa Produktion, Verwaltung und Vertrieb.
Typischer Aufbau nach UKV:
Das UKV wird häufig von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen verwendet, da es den tatsächlichen Zusammenhang zwischen Umsatz und Kosten besser abbildet.
Vorteile:
Beide Verfahren sind gleichwertig zulässig.
Wichtig ist, dass ein Unternehmen ein Verfahren wählt und konsequent beibehält, um die Ergebnisse über die Jahre vergleichen zu können (§ 193 Abs. 3 UGB).
Am Ende eines Geschäftsjahres werden in der Buchhaltung alle Ertrags- und Aufwandskonten über das GuV-Kontoabgeschlossen.
Dadurch entsteht das Jahresergebnis, also der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens.
Das Ergebnis wird anschlieĂźend auf das Eigenkapitalkonto ĂĽbertragen.
Während des Jahres werden in der doppelten Buchführung alle Geschäftsvorfälle auf Ertragskonten (z. B. Umsatzerlöse, Zinserträge) und Aufwandskonten (z. B. Miete, Personal, Energie) gebucht.
Zum Jahresende werden diese Konten ĂĽber das GuV-Konto abgeschlossen:
So entsteht auf dem GuV-Konto eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen.
Die Differenz zwischen beiden Seiten zeigt das Jahresergebnis:
Dieser Saldo wird anschlieĂźend auf das Eigenkapitalkonto gebucht.
Dadurch erhöht oder vermindert sich das Eigenkapital in der Bilanz.
Beispiel:
Erträge insgesamt: 120.000 €
Aufwendungen insgesamt: 95.000 €
Saldo (Gewinn): 25.000 €
Buchung: GuV an Eigenkapital 25.000 €
Nach der Ăśbertragung des Ergebnisses auf das Eigenkapitalkonto wird das GuV-Konto geschlossen.
Im neuen Geschäftsjahr beginnt die Buchhaltung wieder mit leeren Aufwands- und Ertragskonten.
So ist sichergestellt, dass jede GuV immer nur ein Geschäftsjahr abbildet.
Die folgenden vereinfachten Beispiele zeigen, wie sich die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV) unterscheidet.
Beide fĂĽhren zum selben Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwendungen.
Ein Unternehmen produziert Möbel. Im Jahr 2024 entstehen folgende Werte:
Berechnung nach GKV:
Das Unternehmen erzielt einen Jahresgewinn von 67.000 €.
Hier werden alle im Jahr angefallenen Kosten und Erträge berücksichtigt – auch die Bestandsveränderungen.
Das gleiche Unternehmen bewertet nun nur die Kosten der verkauften Produkte.
Die Bestandszunahme wird dabei nicht berĂĽcksichtigt.
Berechnung nach UKV:
Das Ergebnis ist identisch: 67.000 € Gewinn.
Der Unterschied liegt in der Gliederung:
Beim GKV werden alle Kostenarten berĂĽcksichtigt, beim UKV nur die Kosten der verkauften Leistungen.
In Ă–sterreich ist der Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gesetzlich genau geregelt.
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), insbesondere in § 231 UGB.
Daneben sind auch steuerrechtliche Regeln und Fristen zu beachten.
Gemäß § 231 UGB muss die GuV für Kapitalgesellschaften nach einem einheitlichen Gliederungsschema erstellt werden.
Zulässig sind das Gesamtkostenverfahren (GKV) oder das Umsatzkostenverfahren (UKV).
Das gewählte Verfahren muss beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit über mehrere Jahre sicherzustellen.
Die Gliederung enthält verpflichtend bestimmte Posten, etwa:
Unternehmen dĂĽrfen Posten zusammenfassen oder aufteilen, wenn das die Ăśbersicht verbessert, solange die Grundstruktur erhalten bleibt.
Neben der GuV selbst sind im Anhang zum Jahresabschluss zusätzliche Angaben erforderlich.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Angaben stellen sicher, dass die GuV nachvollziehbar und prĂĽfbar ist.
Nach § 222 UGB muss der Jahresabschluss, also Bilanz und GuV,
Kleine Kapitalgesellschaften dĂĽrfen vereinfachte Schemata verwenden.
FĂĽr Einzelunternehmen gelten diese Offenlegungspflichten nicht, sie mĂĽssen den Abschluss aber fĂĽr steuerliche Zwecke bereitstellen.
Nach § 193 Abs. 3 UGB gilt das Kontinuitätsprinzip: Ein einmal gewähltes Gliederungsschema und Bewertungsverfahren muss beibehalten werden.
Das garantiert, dass Jahresabschlüsse vergleichbar und aussagekräftig bleiben.
Hinweis:
FĂĽr bilanzierende Unternehmen in Ă–sterreich ist die GuV nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Sie muss wahr, vollständig und nachprüfbar sein.
Werden Vorschriften verletzt, drohen Verzögerungsgelder oder Strafen durch das Firmenbuchgericht.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein wichtiges Werkzeug, um den Überblick über Erträge und Kosten zu behalten.
Damit sie aussagekräftig ist, müssen alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst und zeitlich richtig zugeordnet werden.
Die GuV stĂĽtzt sich auf die Daten der laufenden Buchhaltung.
Dazu gehören insbesondere:
Alle Belege müssen vollständig, richtig und chronologisch erfasst sein.
Nur dann zeigt die GuV das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis des Jahres.
Jede Buchung muss dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden.
Das bedeutet:
So wird sichergestellt, dass die GuV nur die Werte eines Geschäftsjahres enthält – unabhängig davon, wann tatsächlich bezahlt wurde.
Am Ende des Geschäftsjahres ist eine Inventur notwendig. Sie bildet die Grundlage für die Bewertung der Bestände (z. B. Warenlager, unfertige Produkte).
Die Veränderungen der Bestände fließen direkt in die GuV ein – als Bestandsveränderungen im Gesamtkostenverfahren.
Beispiel:
Wenn das Warenlager am Jahresende größer ist als zu Beginn, wird diese Zunahme als Ertrag in der GuV erfasst.
Ein geringerer Bestand wird als Aufwand verbucht.
Die meisten österreichischen Unternehmen arbeiten mit dem SKR 04 (Standardkontenrahmen) oder einem branchenspezifischen Kontenrahmen.
Darin sind die Aufwands- und Ertragskonten nach Bereichen gegliedert – z. B.:
Diese Struktur erleichtert den Abschluss über das GuV-Konto und stellt sicher, dass alle Posten vollständigberücksichtigt werden.
Praxis-Tipp:
Eine gut geführte GuV zeigt frühzeitig, wenn Kosten steigen oder Umsätze zurückgehen.
Viele KMU erstellen daher monatliche oder quartalsweise Auswertungen, um Entwicklungen sofort zu erkennen und gegenzusteuern.
Das ist vor allem dann hilfreich, wenn saisonale Schwankungen bestehen – etwa in Gastronomie, Handel oder Friseurbranche.
In Ă–sterreich gibt es zwei grundlegende Methoden zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs:
die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR).
Welche Methode anzuwenden ist, hängt davon ab, ob Buchführungspflicht besteht.
Die GuV erfordert eine Bilanz und doppelte Buchführung. Sie bildet den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ab – unabhängig davon, ob Rechnungen schon bezahlt wurden oder nicht. Damit ist sie aussagekräftiger, aber auch aufwendiger.
Die EAR dagegen ist eine vereinfachte Gewinnermittlung fĂĽr kleine Betriebe ohne BuchfĂĽhrungspflicht, etwa viele Einzelunternehmer:innen oder Freiberufler:innen.Sie orientiert sich ausschlieĂźlich am Geldfluss:
Einnahmen werden gezählt, wenn sie auf dem Konto eingehen,
Ausgaben, wenn sie tatsächlich bezahlt werden.
Beispiel zur Abgrenzung
Eine Friseurin schreibt im Dezember 2024 eine Rechnung über 800 €, die der Kunde erst im Januar 2025 bezahlt.
In der GuV wird der Ertrag im Jahr 2024 erfasst, weil die Leistung 2024 erbracht wurde.
In der E/A-Rechnung erscheint der Betrag erst 2025, weil das Geld erst dann zuflieĂźt.
Beide Methoden fĂĽhren zu einem steuerlich anerkannten Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Genauigkeit und im Aufwand.
Ein Wechsel von der E/A-Rechnung zur GuV ist möglich, sobald die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden.
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Österreich.
Die Beispiele und Hinweise richten sich vor allem an kleine Unternehmen, Selbstständige und Gründer:innen.
Die GuV ist eine Übersicht, in der alle Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) eines Jahres gegenübergestellt werden.
Sie zeigt, ob dein Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.
Zusammen mit der Bilanz bildet sie den Jahresabschluss.
Eine GuV ist verpflichtend fĂĽr alle buchfĂĽhrungspflichtigen Unternehmen, also insbesondere:
Kleinunternehmer:innen, die diese Grenzen nicht ĂĽberschreiten, dĂĽrfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fĂĽhren.
Man addiert alle Erträge (z. B. Umsätze, Zinsen) und zieht alle Aufwendungen (z. B. Wareneinsatz, Löhne, Miete) ab.
Die Differenz ist das Jahresergebnis – Gewinn, wenn positiv, oder Verlust, wenn negativ.
Formel:
Erträge – Aufwendungen = Gewinn oder Verlust
Zu den häufigsten Positionen zählen:
Die genaue Gliederung ergibt sich aus § 231 UGB.
Die GuV zeigt die Entstehung des Ergebnisses – also, wie Gewinn oder Verlust zustande kommen.
Die Bilanz zeigt den Zustand des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (Vermögen, Schulden, Eigenkapital).
Das Ergebnis der GuV wird in die Bilanz übernommen und verändert dort das Eigenkapital.
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss (Bilanz + GuV) spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtagbeim Firmenbuchgericht einreichen (§ 222 UGB).
Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihre GuV nicht veröffentlichen, aber fristgerecht für steuerliche Zwecke erstellen.
Viele Buchhaltungsprogramme ĂĽbernehmen die GuV automatisch aus den erfassten Buchungen.
Wichtig ist, dass Belege laufend korrekt erfasst und Konten richtig zugeordnet werden.
So kann die GuV am Jahresende automatisch generiert werden, ohne dass du jede Zahl manuell berechnen musst.
Die GuV zeigt, wie erfolgreich dein Unternehmen wirtschaftet.
Sie hilft dir, Kosten und Umsätze zu analysieren, Preisstrategien zu überprüfen und Investitionsentscheidungen besser zu treffen.
Banken und Steuerberater:innen nutzen sie außerdem, um Bonität, Entwicklung und Steuerlast einzuschätzen.
Auch erfahrene Unternehmer:innen machen bei der Gewinn- und Verlustrechnung immer wieder typische Fehler.
Die meisten lassen sich leicht vermeiden, wenn du weiĂźt, worauf du achten musst.
Ein häufiger Fehler ist, dass nicht alle Bargeschäfte oder privaten Ausgaben korrekt gebucht werden.
Fehlende Belege führen dazu, dass die GuV unvollständig ist und das Ergebnis nicht stimmt.
Jede Zahlung – ob bar, per Karte oder Überweisung – muss dokumentiert und dem richtigen Konto zugeordnet werden.
Praxis-Tipp:
FĂĽhre ein geordnetes Belegsystem. Nutze digitale Ablagen, damit Rechnungen und Quittungen jederzeit auffindbar sind.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Abgrenzung.
Viele Ausgaben oder Einnahmen werden im falschen Jahr gebucht, weil das Zahlungsdatum mit dem Leistungszeitraum verwechselt wird.
Damit wird der Gewinn oder Verlust im falschen Jahr ausgewiesen.
Beispiel:
Eine Stromrechnung fĂĽr Dezember 2024 wird erst im Januar 2025 bezahlt.
Sie gehört trotzdem in die GuV des Jahres 2024, weil die Leistung in diesem Zeitraum erbracht wurde.
AnlagegĂĽter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Computer mĂĽssen ĂĽber mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Fehlen diese Buchungen, wird der Gewinn zu hoch ausgewiesen.
Umgekehrt kann eine zu schnelle Abschreibung den Gewinn unnötig mindern.
Praxis-Tipp:
Prüfe regelmäßig dein Anlagenverzeichnis und kontrolliere, ob die Nutzungsdauer und Abschreibungssätze korrekt sind.
Private Kosten – etwa Tankrechnungen oder Handyverträge – werden häufig versehentlich als betriebliche Aufwendungen erfasst.
Das fĂĽhrt zu einem zu niedrigen Gewinn und kann bei einer BetriebsprĂĽfung zu Nachzahlungen fĂĽhren.
Lösung:
FĂĽhre getrennte Konten und dokumentiere genau, welche Ausgaben betrieblich sind.
Private Anteile (z. B. 30 % Handynutzung privat) mĂĽssen herausgerechnet werden.
Viele Betriebe sehen sich ihre GuV erst am Jahresende an.
Dadurch bleiben Abweichungen von geplanten Umsätzen oder steigende Kosten oft lange unbemerkt.
Ein monatlicher Vergleich der tatsächlichen Werte mit den Planwerten hilft, Probleme früh zu erkennen und gegenzusteuern.
Aufwendungen werden oft falsch gebucht, etwa wenn Wareneinsatz, sonstige betriebliche Aufwendungen und Verbrauchsmaterial nicht sauber getrennt sind.
Das erschwert die Auswertung und kann die Aussagekraft der GuV mindern.
Tipp:
Arbeite mit einem klar strukturierten Kontenrahmen (z. B. SKR 04).
So bleiben Kostenarten und Ertragsgruppen nachvollziehbar.
Die GuV darf nicht isoliert betrachtet werden.
Das Ergebnis muss mit der Bilanz ĂĽbereinstimmen, insbesondere beim Eigenkapital.
Wenn sich dort Differenzen ergeben, liegt meist ein Buchungs- oder Rundungsfehler vor.
Diese Punkte zeigen, dass eine korrekte GuV mehr ist als reine Zahlenarbeit.
Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, das nur dann verlässliche Informationen liefert, wenn alle Buchungen vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist das zentrale Instrument, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu beurteilen.
Sie zeigt, wie sich Erträge und Aufwendungen im Laufe eines Geschäftsjahres entwickelt haben und ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.
FĂĽr bilanzierungspflichtige Unternehmen ist sie gesetzlich vorgeschrieben, fĂĽr kleinere Betriebe eine wertvolle Orientierungshilfe.
Eine sorgfältig geführte GuV liefert nicht nur korrekte Zahlen für Steuer und Jahresabschluss, sondern ist auch die Grundlage für betriebliche Entscheidungen – etwa Preisgestaltung, Kostenkontrolle oder Investitionen.
Wer Belege ordentlich führt, Abgrenzungen beachtet und die Ergebnisse regelmäßig prüft, erhält ein genaues Bild der eigenen Wirtschaftlichkeit.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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