Die UID-Nummer – kurz für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – kennzeichnet dein Unternehmen im europäischen Mehrwertsteuersystem. Sie ist notwendig, sobald du mit anderen EU-Staaten Geschäfte machst oder Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreibst. Erfahre hier, wann du sie brauchst, wie du sie beantragst und was auf Rechnungen stehen muss.
Die UID-Nummer ist eine eindeutige Kennziffer, mit der dein Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke in Österreich und innerhalb der EU identifiziert wird. Sie dient der Finanzverwaltung dazu, grenzüberschreitende Umsätze eindeutig zuzuordnen und Missbrauch zu verhindern.
In Österreich erfolgt die Vergabe durch das zuständige Finanzamt – meist automatisch, sobald du umsatzsteuerpflichtig bist.
Eine österreichische UID-Nummer beginnt immer mit dem Ländercode „ATU“, gefolgt von acht Ziffern (z. B. ATU12345678). Das Kürzel „U“ steht für Umsatzsteuer, die restlichen Ziffern bilden eine fortlaufende Identifikationsnummer.
Beispiel: ATU 65432109 → A = Austria, T = Tax, U = Umsatzsteuer
Beispiele anderer EU-Länder
Deutschland: DE123456789 (9 Ziffern, kein Buchstabe)
Italien: IT12345678901 (11-stellig)
Frankreich: FRXX123456789 (Buchstabenpräfixe möglich)
Rechtlich ist die UID Nummer im § 27a UStG (EU-Richtlinie 2006/112/EG) verankert.
Die Steuernummer identifiziert dein Unternehmen gegenüber dem Finanzamt allgemein – also auch für Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Die UID-Nummer dagegen wird ausschlieĂźlich fĂĽr Umsatzsteuerzwecke verwendet, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU.
Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, findest du deine UID:
Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, benötigt eine UID-Nummer. Sie wird vom Finanzamt vergeben und dient als eindeutige Identifikation im österreichischen und europäischen Umsatzsteuer-System.
Ob du verpflichtet bist, eine UID-Nummer zu beantragen, hängt davon ab, wie und an wen du deine Leistungen erbringst.
Als Unternehmer:in gilt laut § 2 UStG 1994, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübt – unabhängig von der Rechtsform oder der Höhe des Umsatzes.
Das betrifft also:
Diese Betriebe erhalten ihre UID-Nummer in der Regel automatisch, sobald sie beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig gefĂĽhrt werden.
Sobald du Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Länder verkaufst oder von dort beziehst, benötigst du in jedem Fall eine UID-Nummer.
Sie ist die Grundlage dafür, dass dein Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung oder Erwerb gilt – und damit steuerfrei oder steuerbar im Empfängerland.
Beispiele:
Auch gemeinnützige Vereine brauchen eine UID-Nummer, wenn sie wirtschaftlich tätig werden – etwa durch den Verkauf von Speisen, Eintrittskarten oder Merchandise.
Solange sie nur ideelle Tätigkeiten ohne Entgelt durchführen (z. B. Sporttraining, Hobbygruppen), besteht keine Pflicht.
Privatpersonen erhalten keine UID-Nummer, da sie keine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Auch wenn du als Privatperson Rechnungen schreibst – etwa für einen einmaligen Verkauf –, gilt das steuerlich nicht als unternehmerischer Umsatz.
Wenn du dein Unternehmen gerade grĂĽndest und noch keine Umsatzsteuer verrechnest, kannst du die UID-Nummer bereits vorsorglich beantragen.
Das ist sinnvoll, wenn du planst, bald EU-Geschäfte zu tätigen oder Vorsteuer geltend machen willst.
Wenn dein Jahresumsatz unter 35.000 € liegt, gilt in Österreich die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Du musst dann keine Umsatzsteuer verrechnen und keine UID-Nummer beantragen – kannst es aber freiwillig tun.
Eine UID-Nummer kann auch für Kleinunternehmer:innen nützlich sein, wenn du mit Firmenkunden in anderen EU-Ländern arbeitest. Nur mit UID kannst du steuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen oder Lieferungen abrechnen.
Ohne UID würde dein ausländischer Geschäftspartner Umsatzsteuer in seinem Land verrechnen müssen – und du hättest keinen Vorteil durch das EU-weite Reverse-Charge-Verfahren.
Beispiel:
Du betreibst als Webdesignerin ein Ein-Personen-Unternehmen in Linz und erstellst eine Website fĂĽr einen Kunden in Deutschland.
Mit einer UID kannst du ohne österreichische Umsatzsteuer fakturieren, die Steuerpflicht geht auf den Kunden über. Ohne UID wäre das nicht möglich.
Was du beachten musst:
Mit der freiwilligen UID giltst du für diese EU-Umsätze als Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Das bedeutet:
Hinweis:
Wenn du dauerhaft steigende Umsätze erwartest oder bald über die Grenze kommst, lohnt es sich, die UID frühzeitig zu beantragen. So kannst du problemlos in die Regelbesteuerung wechseln, ohne deine Rechnungsstellung umstellen zu müssen.
Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) erfolgt in Österreich durch das zuständige Finanzamt. In den meisten Fällen wird sie automatisch vergeben, sobald du dein Unternehmen anmeldest und umsatzsteuerpflichtig wirst.
Wenn das nicht der Fall ist – etwa bei Kleinunternehmer:innen oder neuen EU-Geschäften – kannst du die UID jederzeit manuell beantragen.
Am einfachsten stellst du den Antrag ĂĽber FinanzOnline.
Dazu benötigst du:
Im Antrag gibst du an, dass du als Unternehmer:in Umsätze mit anderen EU-Staaten tätigst oder tätig sein wirst.
Das Finanzamt prüft dann, ob du die Voraussetzungen für eine UID erfüllst. Bei Neugründer:innen kann zusätzlich ein Nachweis über die geplante Tätigkeit verlangt werden (z. B. Geschäftsplan, Kundenverträge).
Wenn du keinen FinanzOnline-Zugang hast, kannst du den Antrag auch schriftlich beim Finanzamt stellen.
Ein einfaches Schreiben genĂĽgt, zum Beispiel:
„Ich beantrage die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da ich künftig innergemeinschaftliche Leistungen und Lieferungen erbringe.“
BeifĂĽgen solltest du:
Eine UID-Nummer wird erteilt, wenn du:
Selbst Kleinunternehmer:innen können sie erhalten, wenn ein EU-Bezug oder eine Umsatzentwicklung absehbar ist.
Nach positiver PrĂĽfung sendet dir das Finanzamt die UID-Nummer schriftlich per Bescheid.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7 bis 14 Tage, kann aber je nach Finanzamt variieren.
Die Nummer ist ab diesem Zeitpunkt gĂĽltig und kann sofort fĂĽr Rechnungen, Online-Shops oder das Kassensystem hinterlegt werden.
Pro Tipp:
Speichere die UID in deinem Kassensystem oder Buchhaltungsprogramm. In modernen POS-Lösungen wie shoperate wird sie automatisch auf allen Belegen ausgegeben, sobald du sie einmal einträgst.
Die UID-Nummer ist ein Pflichtbestandteil jeder ordnungsgemäßen Rechnung, sobald du umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst. Sie zeigt dem Finanzamt und deinem Geschäftspartner, dass du als Unternehmer registriert bist und berechtigt bist, Umsatzsteuer auszuweisen bzw. Vorsteuer geltend zu machen.
Die gesetzlichen Anforderungen findest du in § 11 UStG 1994. Dort ist genau festgelegt, wann und in welcher Form die UID auf einer Rechnung stehen muss.
Wenn du in Österreich steuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen erbringst, musst du in der Regel deine eigene UID-Nummer auf der Rechnung angeben. Das gilt unabhängig davon, ob du an Kund:innen im Inland oder ins EU-Ausland verkaufst.
Beispiel:
Rechnungsaussteller: Café Melange e.U.
UID-Nr.: ATU12345678
Damit wird eindeutig klar, dass dein Unternehmen als umsatzsteuerpflichtig registriert ist.
Ausnahme Kleinbetragsrechnungen:
Für Rechnungen bis 400 € (inkl. USt) genügt ein vereinfachter Beleg.
Hier ist die UID nicht zwingend erforderlich. Es reicht dein Name, Anschrift, das Entgelt und der Steuerbetrag.
Zusätzlich ist auch die UID deines Geschäftspartners anzugeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Diese Pflicht dient dazu, innergemeinschaftliche Geschäfte eindeutig zuordnen zu können.
Liegt keine gültige UID des Kunden vor, musst du den Umsatz mit österreichischer Umsatzsteuer abrechnen.
Beispiel:
Du verkaufst Gastronomiegeräte an einen Hotelbetrieb in Wien.
Betrag: 12.500 € netto
→ UID des Kunden muss auf der Rechnung stehen.
Bei bestimmten Leistungen (z. B. Bauleistungen, Metallhandel oder Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen) geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über.
In diesen Fällen muss auf der Rechnung stehen:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 UStG.“
Und: Sowohl deine UID als auch die UID des Empfängers sind verpflichtend.
Wenn du Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat lieferst, gilt die Lieferung nur dann als steuerfrei, wenn:
Ohne UID entfällt die Steuerbefreiung. Der Umsatz wäre dann in Österreich steuerpflichtig (§ 6 Abs. 1 Z 1 UStG).
In digitalen Kassen wie shoperate wird die UID automatisch auf jeder Rechnung, Gutschrift oder Lieferschrift ausgegeben, sobald sie im Unternehmensprofil hinterlegt ist.
Dadurch sind alle Belege standardkonform nach § 11 UStG – auch bei elektronischen Rechnungen oder PDF-Exports.
Nein – aber auf vielen Belegen ist sie verpflichtend. Entscheidend ist, ob der Beleg eine Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn darstellt oder nur ein Kassabon für Endkund:innen ist.
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet hier klar: Die UID-Nummer ist nur dann zwingend anzugeben, wenn der Beleg fĂĽr eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung an ein anderes Unternehmen (B2B) ausgestellt wird.
Sobald du eine vollständige Rechnung ausstellst – also ein Dokument, das zum Vorsteuerabzug berechtigt –, musst du deine UID anführen (§ 11 Abs. 1 lit. i UStG 1994).
Das gilt sowohl bei elektronischen als auch bei Papier-Rechnungen.
Beispiel:
Café Melange e.U.
UID-Nr.: ATU12345678
Leistungsempfänger: Hotel Donau GmbH – UID: DE987654321
Solche Rechnungen mĂĽssen auĂźerdem eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den Steuerbetrag und den Steuersatz enthalten.
Bei Barumsätzen an Privatkund:innen (B2C) ist die UID nicht verpflichtend.
Auf dem Kassabon reicht in der Regel der Name und die Anschrift des Unternehmens (§ 132a BAO).
Nur wenn der Beleg als vollwertige Rechnung ĂĽber 400 € gilt (z. B. bei GeschäftsÂkunden), muss die UID angegeben werden.
Beispiele:
Hinweis:
Wird der Kassabon elektronisch als Rechnung ĂĽbermittelt (z. B. bei Online-Shops oder Lieferservices), kann das Kassensystem automatisch prĂĽfen, ob eine UID erforderlich ist.
Kleinunternehmer:innen, die keine Umsatzsteuer verrechnen, dürfen keine UID auf Rechnungen ausweisen, es sei denn, sie haben eine freiwillig beantragt (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
Die Angabe einer UID wĂĽrde sonst den Anschein erwecken, dass Umsatzsteuer verrechnet wird.
Die Gültigkeit einer UID-Nummer ist in der täglichen Praxis entscheidend – vor allem, wenn du EU-weite Geschäfte mit anderen Unternehmen abwickelst. Nur eine gültige UID berechtigt dich, innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei zu behandeln und Vorsteuer abzuziehen.
Darum schreibt das Finanzministerium ausdrücklich vor, UID-Nummern regelmäßig zu prüfen (§ 11 UStG i. V. m. Art. 6–7 UStG-Binnenmarktanhang).
Deine eigene UID findest du an mehreren Stellen:
Wenn du die UID eines Geschäftspartners suchst, kannst du sie oft direkt auf dessen Rechnung, Website (Impressumspflicht nach § 5 ECG) oder über das EU-System VIES abrufen.
Für die Überprüfung von UID-Nummern innerhalb der EU gibt es das VIES-System (VAT Information Exchange System) der Europäischen Kommission:
👉 https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies
Hier kannst du in Echtzeit prĂĽfen, ob eine UID gĂĽltig ist.
Das System bietet zwei PrĂĽfungsstufen:
Stufe 1 – einfache Prüfung: Gültigkeitscheck ohne Namensbezug -> Bestätigung, dass die UID existiert
Stufe 2 – qualifizierte Prüfung: Abgleich mit Firmenname und Adresse -> Nachweis, dass UID zur Firma gehört
Für österreichische Unternehmen ist auch eine Abfrage über FinanzOnline möglich. Das Ergebnis wird als amtlicher Nachweis gespeichert – wichtig bei Betriebsprüfungen.
Eine UID-PrĂĽfung ist immer erforderlich, wenn du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen abrechnest.
Seit dem 1. 1. 2020 ist die gültige UID des Abnehmers materiell-rechtliche Voraussetzung für Steuerfreiheit. Fehlt sie, gilt der Umsatz als steuerpflichtig (§ 7 UStG-Binnenmarkt).
Beispiel:
Du lieferst Waren nach Deutschland. Dein Kunde teilt dir seine UID mit, die sich später als ungültig herausstellt. → Die Lieferung wird rückwirkend steuerpflichtig, du musst österreichische Umsatzsteuer nachzahlen.
Wenn eine UID-Nummer im VIES-System nicht bestätigt wird:
Bei wiederkehrenden Kundenbeziehungen empfiehlt sich eine regelmäßige Stichprobenprüfung.
Das PrĂĽfergebnis solltest du dokumentieren und archivieren (z. B. Screenshot oder PDF aus VIES). Es gilt als Beweis, dass du deine Sorgfaltspflicht erfĂĽllt hast.
Kurz erklärt:
Die UID-Nummer macht dein Unternehmen eindeutig identifizierbar und ist Voraussetzung für den steuerfreien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Nur wenn sowohl Lieferant als auch Abnehmer über eine gültige UID verfügen, gilt eine Lieferung als innergemeinschaftlich steuerfrei – das ist in Art. 6 und 7 des UStG-Binnenmarkt-Anhangs geregelt.
Gleichzeitig sorgt die UID dafür, dass Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen nach § 11 UStG 1994 entsprechen und du den Vorsteuerabzug geltend machen kannst. Fehlt die UID auf einer Rechnung, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern – selbst, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Ein falscher oder fehlender UID-Eintrag kann daher direkt deine Liquidität beeinflussen.
Auch im Hintergrund spielt die UID eine große Rolle: Über das EU-weite VIES-System (VAT Information Exchange System) werden Umsatzdaten abgeglichen und UID-Nummern geprüft. Das hilft, Steuerbetrug zu vermeiden, bringt aber auch eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen mit sich – UID-Daten sollten regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden.
Im täglichen Betrieb erleichtert die UID die Zuordnung von Geschäftspartnern und Belegen, besonders bei mehreren Standorten oder digitalen Kassensystemen. In modernen POS-Lösungen wie Shoperate wird sie automatisch verwaltet und auf Rechnungen oder Belegen korrekt ausgewiesen.
Hinweis: Privatpersonen erhalten keine UID-Nummer, da sie keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze tätigen. Sie verwenden ausschließlich ihre Steuernummer, etwa für die Arbeitnehmerveranlagung.
Innerhalb der Europäischen Union ermöglicht die UID-Nummer, dass Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmer:innen grenzüberschreitend ausgetauscht werden können, ohne dass doppelt Umsatzsteuer anfällt.
Damit wird der Binnenmarkt steuerlich harmonisiert: Unternehmen liefern steuerfrei, die Erwerber versteuern im eigenen Land.
Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG und in Ă–sterreich der Anhang (Binnenmarkt) zum Umsatzsteuergesetz 1994, insbesondere Art. 6 und 7 UStG.
Eine Lieferung ist innergemeinschaftlich steuerfrei, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfĂĽllt sind (Art. 7 UStG):
Erfüllst du diese Bedingungen, darfst du keine österreichische Umsatzsteuer verrechnen. Die Steuer wird im Empfängerland durch den Käufer abgeführt („Erwerbsbesteuerung“).
Beispiel:
Ein Händler aus Innsbruck liefert Bürobedarf an eine Firma in München.
Beide Unternehmen haben gĂĽltige UIDs.
Die Ware wird nach Deutschland versendet.
→ Die Lieferung ist steuerfrei (§ 6 i. V. m. Art. 7 UStG).
Auf der Gegenseite steht der innergemeinschaftliche Erwerb: Wenn du als österreichischer Unternehmer Waren aus einem anderen EU-Land beziehst, musst du diese in Österreich versteuern.
Du erhältst die Rechnung ohne Umsatzsteuer, gibst aber die Erwerbssteuer in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an – und kannst sie im selben Zug als Vorsteuer geltend machen (§ 12 UStG).
Beispiel:
Du bestellst Haarschneidemaschinen von einem Lieferanten in Italien.
Rechnung netto (ohne USt).
Du meldest den Erwerb in Ă–sterreich an und zahlst (und ziehst) die Steuer gleichzeitig.
So bleibt das System steuerlich neutral, und Doppelbesteuerung wird vermieden.
Auch bei Dienstleistungen (z. B. Software, Agenturleistungen, Online-Marketing) greift das Reverse-Charge-Verfahren:
Damit bleibt die Umsatzsteuer im Land des Empfängers.
Für jede steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung brauchst du einen buchmäßigen Nachweis, der zeigt:
Diese Nachweise sind Grundlage für die Steuerfreiheit und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 18 UStG).
Hinweis:
Seit 2020 gilt die UID des Abnehmers als materiell-rechtliche Voraussetzung – liegt keine gültige UID vor, entfällt die Steuerbefreiung auch rückwirkend.
Kurz erklärt:
Die UID-Nummer wirkt auf den ersten Blick unscheinbar – doch kleine Fehler bei ihrer Verwendung können schnell steuerliche Folgen haben. Viele Nachzahlungen oder Vorsteuerkorrekturen entstehen genau dadurch, dass UID-Prüfung, Rechnung oder Buchnachweis nicht korrekt geführt wurden.
Damit dir das nicht passiert, findest du hier die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest.
Einer der häufigsten Fehler: Die eigene UID-Nummer fehlt oder wurde auf der Rechnung vergessen.
Damit verliert der Beleg im schlimmsten Fall seine Gültigkeit für den Vorsteuerabzug (§ 12 UStG).
Tipp:
In deinem Kassensystem oder Buchhaltungsprogramm sollte die UID automatisch in jede Rechnung eingefĂĽgt werden. Systeme wie shoperate erledigen das, sobald du sie einmal hinterlegt hast.
Viele Unternehmer:innen prĂĽfen die UID des EU-Kunden nur bei der ersten Lieferung.
Wenn die UID später erlischt (z. B. wegen Unternehmensschließung oder Umgründung), riskierst du, dass die Steuerfreiheit der Lieferung aberkannt wird.
Tipp:
Regelmäßige VIES-Prüfungen (mindestens vierteljährlich) und Screenshots oder Ausdrucke als Nachweis aufbewahren.
Beim Reverse-Charge-Verfahren ist es Pflicht, beide UIDs auf der Rechnung zu führen – sowohl deine als auch die des Empfängers.
Fehlt eine davon, kann die Rechnung steuerlich nicht korrekt verarbeitet werden.
Tipp:
Überprüfe bei jeder B2B-Leistung innerhalb der EU, ob beide Nummern angegeben sind und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 19 UStG)“ enthalten ist.
Eine einzige falsche Ziffer genĂĽgt, damit das Finanzamt eine UID als ungĂĽltig ansieht.
Das kann passieren, wenn Daten manuell übertragen oder aus älteren Rechnungen kopiert werden.
Tipp:
UIDs immer automatisiert aus der Kundendatenbank ĂĽbernehmen oder ĂĽber VIES/FinanzOnline prĂĽfen.
Für steuerfreie Lieferungen in andere EU-Länder reicht es nicht, eine gültige UID anzugeben.
Du musst zusätzlich buchmäßig nachweisen, dass die Ware tatsächlich ausgeführt wurde (z. B. durch Versandnachweis oder Spediteursbestätigung).
Tipp:
Lege dir eine Checkliste fĂĽr EU-Lieferungen an (siehe unten).
PrĂĽfpunkte
◻️ Eigene UID korrekt angegeben
◻️ UID des Kunden geprüft (VIES)
◻️ Reverse-Charge-Hinweis (falls nötig)
◻️ Buchnachweis bei EU-Lieferung vorhanden
◻️ UID-Prüfprotokoll abgelegt
Viele Kleinbetriebe fügen auf jedem Kassabon automatisch eine UID ein – obwohl sie dort nicht verpflichtend ist.
Das ist kein schwerer Fehler, wirkt aber unprofessionell und kann Kund:innen verwirren.
Tipp:
UID nur bei Rechnungen anführen, die über 400 € liegen oder an Unternehmen adressiert sind.
Im Alltag tauchen rund um die UID-Nummer immer wieder dieselben Fragen auf – besonders bei Gründer:innen, Kleinunternehmer:innen und Betrieben mit EU-Geschäften.
Hier findest du die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.
Die Steuernummer dient der allgemeinen steuerlichen Identifikation deines Unternehmens beim Finanzamt (z. B. für Einkommen- oder Körperschaftsteuer).
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist speziell fĂĽr die Umsatzsteuer und wird EU-weit verwendet, z. B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Nein. UID-Nummern werden ausschlieĂźlich an Unternehmer:innen vergeben.
Privatpersonen, die keine selbstständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, verwenden nur ihre Steuernummer – etwa für die Arbeitnehmerveranlagung.
Sobald du umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst oder Waren/Dienstleistungen innerhalb der EU beziehst oder lieferst.
Kleinunternehmer:innen können sie freiwillig beantragen, wenn sie EU-Kund:innen haben oder innergemeinschaftliche Leistungen planen.
Sie beginnt immer mit „ATU“, gefolgt von acht Ziffern, z. B. ATU12345678.
„AT“ steht für Österreich, „U“ für Umsatzsteuer.
Ăśber das EU-System VIES oder ĂĽber FinanzOnline.
Nur mit gültiger UID ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei (§ 7 UStG).
Das PrĂĽfergebnis solltest du als Nachweis abspeichern.
Dann gilt die Lieferung als steuerpflichtig, auch wenn sie ins EU-Ausland geht.
Du müsstest nachträglich österreichische Umsatzsteuer verrechnen und abführen.
Darum UID-Nummern regelmäßig prüfen!
Ja, aber sie ist nicht immer Pflicht.
Nur bei Rechnungen über 400 € oder bei B2B-Belegen muss die UID angegeben werden.
Bei Barumsätzen an Privatkund:innen genügt der Unternehmensname (§ 132a BAO).
Du kannst sie jederzeit über FinanzOnline abrufen oder beim zuständigen Finanzamt anfordern.
Die UID ändert sich nur, wenn dein Unternehmen eine neue Steuernummer erhält (z. B. bei Umgründung).
Nein. In Ă–sterreich gilt eine UID pro Unternehmen.
Auch wenn du mehrere Standorte hast, verwendest du immer dieselbe UID.
Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das online Waren oder Dienstleistungen anbietet.
Die UID gehört laut § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Impressumspflicht.
Die UID-Nummer ist die steuerliche Kennnummer deines Unternehmens im EU-Binnenmarkt.
Sie ist Pflicht auf Rechnungen und Belegen über 10.000 €, bei EU-Geschäften und für den Vorsteuerabzug.
Ohne gültige UID drohen Nachzahlungen – mit ihr erfüllst du automatisch die Anforderungen des § 11 UStG.
Moderne Kassensysteme wie Shoperate ĂĽbernehmen die UID-Angabe automatisch und erstellen so rechtssichere Belege ohne Zusatzaufwand.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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