Skonto ist einer der einfachsten Wege, bei jeder Rechnung bares Geld zu sparen â oder als VerkĂ€ufer schneller an dein Geld zu kommen. In diesem Leitfaden erfĂ€hrst du, wie du Skonto richtig berechnest, ob es vom Brutto oder Netto abgezogen wird, wie du es korrekt auf der Rechnung angibst und welche typischen Fehler du vermeiden solltest.

Skonto ist ein Preisnachlass fĂŒr schnelle Zahlung. Wer eine Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, darf einen festen Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen. Die Kurzformel: Zahlbetrag = Rechnungsbetrag â (Rechnungsbetrag Ă Skontosatz).
Der Begriff stammt vom italienischen âscontare" â so viel wie âabziehen". Zwei Begriffe sind dabei entscheidend. Die Skontofrist bezeichnet den Zeitraum, in dem du den Abzug nutzen kannst â in der Praxis meist 7 bis 14 Tage ab Rechnungsdatum. Das Zahlungsziel ist die regulĂ€re Frist ohne Abzug, hĂ€ufig 30 Tage. Wird innerhalb der Skontofrist bezahlt, reduziert sich der Rechnungsbetrag um den vereinbarten Prozentsatz. Wird das Zahlungsziel genutzt, ist der volle Betrag fĂ€llig.
Skonto ist grundsĂ€tzlich freiwillig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf â der Abzug muss vom Rechnungssteller ausdrĂŒcklich angeboten werden. Seit der Abschaffung des Rabattgesetzes im Jahr 2002 gibt es in Deutschland und Ăsterreich auch keine gesetzliche Obergrenze mehr fĂŒr die Höhe des Skontos.
đĄ Merke: Skonto ist kein Rabatt. Es wird nicht beim Kauf, sondern erst bei der Zahlung relevant â und nur, wenn die Frist eingehalten wird.
Die Berechnung von Skonto folgt einer einfachen Formel:
đ Skontobetrag = Rechnungsbetrag Ă Skontosatz Ă· 100
Der zu zahlende Betrag ergibt sich dann aus der Differenz: Rechnungsbetrag minus Skontobetrag.
Ein Lieferant stellt eine Rechnung ĂŒber 2.380 ⏠brutto (2.000 ⏠netto + 19 % USt). Die Zahlungsbedingung lautet: â3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, 30 Tage netto."
Ob mit Taschenrechner oder Buchhaltungssoftware â du brauchst immer dieselben fĂŒnf Werte:
Rechnung: Skontobetrag = Rechnungsbetrag Ă Skontosatz Ă· 100. Zahlbetrag = Rechnungsbetrag â Skontobetrag. Fertig.
đ Tipp: Trage diese Werte bei jeder Eingangsrechnung direkt in deine Buchhaltung ein. So behĂ€ltst du den Ăberblick ĂŒber Fristen und Ersparnisse â ganz ohne separaten Skonto-Rechner.
Manche Lieferanten bieten gestaffelte SkontosĂ€tze an â je schneller du zahlst, desto höher der Nachlass. Ein Beispiel:
Ăbliche SkontosĂ€tze liegen in der Praxis zwischen 2 und 5 %. Am hĂ€ufigsten werden 2 % oder 3 % vereinbart.
đ Tipp: PrĂŒfe bei jeder Eingangsrechnung die Zahlungsbedingungen. Ein kleiner Prozentsatz summiert sich ĂŒber das Jahr zu einer spĂŒrbaren Ersparnis.
Das hÀngt davon ab, ob dein Kunde ein Unternehmen (B2B) oder eine Privatperson (B2C) ist.
B2C (Privatkunden): Das Skonto wird direkt vom Bruttobetrag abgezogen â also vom Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt einfach den reduzierten Betrag.
B2B (GeschĂ€ftskunden): Die Berechnung erfolgt auf Basis des Nettobetrags. Der Skontobetrag wird vom Netto abgezogen, danach wird die Umsatzsteuer auf den reduzierten Nettobetrag neu berechnet. Grund: Die USt ist fĂŒr vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten.
Die tatsĂ€chliche Ersparnis im B2B-Bereich betrĂ€gt in diesem Fall 35,70 ⏠â nicht nur die 30 ⏠Netto-Skonto, sondern zusĂ€tzlich die anteilige USt-Reduktion.
â ïž Achtung: Ist ein GeschĂ€ftskunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt (z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG), wird Skonto wie bei Privatkunden vom Bruttobetrag berechnet.
Skonto und Rabatt sind beides PreisnachlĂ€sse â aber sie unterscheiden sich in Zeitpunkt, Anlass und steuerlicher Behandlung.
Werden Rabatt und Skonto kombiniert, gilt: Zuerst wird der Rabatt vom Listenpreis abgezogen, danach das Skonto auf den bereits reduzierten Betrag berechnet.
Damit dein Kunde Skonto abziehen darf, muss die Rechnung die Bedingungen klar und eindeutig enthalten. Eine ErwÀhnung auf der Website oder in den AGB allein reicht in der Praxis grundsÀtzlich nicht aus.
đ Tipp: Gib den konkreten Skontobetrag und den reduzierten Zahlbetrag direkt auf der Rechnung an. Das vermeidet Rechenfehler und beschleunigt die Zahlung.
â ïž Achtung: Ein Kunde darf Skonto nicht eigenmĂ€chtig abziehen, wenn es nicht auf der Rechnung vereinbart ist. Umgekehrt solltest du als Rechnungssteller darauf achten, dass die Formulierung eindeutig ist â sonst riskierst du Streit um nachtrĂ€gliche AbzĂŒge.
FĂŒr die Verbuchung von Skonto gibt es zwei anerkannte Verfahren: die Bruttomethode und die Nettomethode. Beide sind buchhalterisch korrekt â sie unterscheiden sich im Aufwand.
Bei der Bruttomethode wird die Rechnung zunĂ€chst mit dem vollen Bruttobetrag eingebucht. Wird Skonto gezogen, erfolgt eine separate Korrekturbuchung ĂŒber ein eigenes Skonto-Konto. Die Umsatzsteuer wird ebenfalls anteilig korrigiert.
Vorteil: VollstĂ€ndige Nachvollziehbarkeit aller SkontobetrĂ€ge ĂŒber das Skonto-Konto. Nachteil: Erfordert zwei Buchungen pro Vorgang.
Bei der Nettomethode wird die Rechnung direkt mit dem bereits um Skonto reduzierten Betrag eingebucht. Eine nachtrĂ€gliche Korrektur entfĂ€llt â die USt wird sofort auf Basis des geminderten Netto berechnet.
Vorteil: Weniger Buchungsaufwand, nur eine Buchung nötig. Nachteil: Wird das Skonto doch nicht gezogen, muss nachgebucht werden.
đĄ Merke: UnabhĂ€ngig von der Methode gilt â Skonto ist eine Entgeltminderung. Die Umsatzsteuer muss in jedem Fall anteilig korrigiert werden, sowohl beim Rechnungssteller als auch beim EmpfĂ€nger.
Bei Rechnungen aus dem Handwerk gelten besondere Regeln. Der gĂ€ngige Handelsbrauch besagt: Skonto wird grundsĂ€tzlich nur auf den Materialanteil gewĂ€hrt â nicht auf Arbeitszeit und Dienstleistungen.
Ein Elektriker stellt eine Rechnung ĂŒber 4.000 ⏠netto: 2.500 ⏠Material, 1.500 ⏠Arbeitszeit. Bei 3 % Skonto gilt:
â ïž Achtung: Diese Trennung muss auf der Rechnung erkennbar sein. Sind Material- und Lohnkosten nicht separat ausgewiesen, kann es zu Streit ĂŒber den skontierfĂ€higen Betrag kommen. Lass dir im Zweifel eine aufgeschlĂŒsselte Rechnung geben.
Skonto ist steuerlich eine Entgeltminderung nach § 17 UStG (Deutschland) bzw. dem österreichischen UStG. Das bedeutet: Sowohl der Nettobetrag als auch die darauf entfallende Umsatzsteuer Àndern sich.
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die USt-Pflicht mit Rechnungsstellung. Wird spĂ€ter Skonto gezogen, muss im Zahlungszeitraum eine Korrektur gebucht werden. Bei der Ist-Versteuerung entsteht die USt-Pflicht erst mit Zahlungseingang â das Skonto wird automatisch im tatsĂ€chlich gezahlten Betrag berĂŒcksichtigt.
Bei grenzĂŒberschreitenden GeschĂ€ften zwischen DE und AT ist darauf zu achten, dass der jeweils gĂŒltige Steuersatz korrekt angewendet und die Skontoberechnung entsprechend angepasst wird.
Die Berechnungslogik ist in beiden LĂ€ndern identisch â Skonto mindert das Entgelt, die USt wird anteilig korrigiert. Nur der Steuersatz unterscheidet sich. In Ăsterreich gelten zudem die Bestimmungen des UGB(Unternehmensgesetzbuch) analog zum deutschen HGB. FĂŒr die Praxis bedeutet das: Die Buchungsmethoden (Netto/Brutto) und die Korrektur der Vorsteuer funktionieren nach demselben Prinzip.
đĄ Merke: Im Zweifel besprich die steuerliche Behandlung von Skonto mit deinem Steuerberater â besonders bei gemischten SteuersĂ€tzen oder grenzĂŒberschreitenden Rechnungen.
Auf den ersten Blick wirken 2 oder 3 % Skonto wenig. Rechnet man den Nachlass jedoch auf ein Jahr hoch, ergibt sich ein erstaunlich hoher Effektivzins.
đ Effektivzins = (Skontosatz Ă 360) Ă· (Zahlungsziel â Skontofrist)
Zahlungsbedingung: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen, Zahlungsziel 30 Tage.
Effektivzins = (2 Ă 360) Ă· (30 â 7) = 31,3 % p. a.
Das bedeutet: Wer das Skonto nicht nutzt und stattdessen erst nach 30 Tagen zahlt, âzahlt" umgerechnet rund 31 % Jahreszins fĂŒr den Lieferantenkredit. Selbst ein kurzfristiger Bankkredit mit 8â10 % Zinsen wĂ€re in diesem Fall deutlich gĂŒnstiger.
đĄ Tipp: In fast allen FĂ€llen lohnt es sich, Skonto zu ziehen â notfalls auch ĂŒber eine Kontokorrentlinie oder Factoring. Nutze die Formel, um den Vergleich fĂŒr deine konkreten Zahlungsbedingungen anzustellen.
Diese Fehler kosten in der Praxis bares Geld â oder fĂŒhren zu Streit mit Lieferanten und Kunden:
Ein Skonto von 2 % bedeutet, dass du 2 % des Rechnungsbetrags abziehen darfst, wenn du innerhalb der vereinbarten Frist zahlst. Bei einer Rechnung ĂŒber 1.000 ⏠netto sparst du also 20 âŹ. Die Frist liegt in der Praxis meist zwischen 7 und 14 Tagen. Wird sie ĂŒberschritten, ist der volle Betrag fĂ€llig. Details zur Berechnung findest du im Abschnitt Wird Skonto vom Brutto oder Netto abgezogen?
Es gibt in Deutschland und Ăsterreich keine gesetzliche Pflicht, Skonto anzubieten oder zu gewĂ€hren. Seit der Abschaffung des Rabattgesetzes 2002 existiert auch keine gesetzliche Obergrenze mehr fĂŒr den Skontosatz. Die Höhe und Bedingungen werden frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Steuerlich wird Skonto als Entgeltminderung behandelt â geregelt in § 17 UStG (DE) bzw. im österreichischen UStG.
In der Praxis bewegen sich SkontosĂ€tze zwischen 2 und 5 %. Am hĂ€ufigsten sind 2 % oder 3 %. Die Skontofrist betrĂ€gt in der Regel 7 bis 14 Tage, das regulĂ€re Zahlungsziel 30 Tage. Höhere SĂ€tze kommen vor, wenn Lieferanten besonders schnelle Zahlung incentivieren wollen â etwa zur Verbesserung der eigenen LiquiditĂ€t.
Beides ist korrekt. Laut Duden sind sowohl âder Skonto" als auch âdas Skonto" zulĂ€ssig. Im kaufmĂ€nnischen Sprachgebrauch ist âdas Skonto" etwas verbreiteter. Die Mehrzahl lautet âdie Skonti" oder âdie Skontos". Im Alltag spielt die Wahl des Artikels keine Rolle â du wirst in beiden FĂ€llen verstanden.
GrundsĂ€tzlich nein. Skonto darf nur dann abgezogen werden, wenn es auf der Rechnung oder in einer separaten Vereinbarung ausdrĂŒcklich angeboten wurde â und die Zahlung innerhalb der Skontofrist erfolgt. EigenmĂ€chtiges KĂŒrzen ohne Vereinbarung ist nicht zulĂ€ssig und kann zu Mahnungen oder Zahlungsstreitigkeiten fĂŒhren. Im Einzelfall lohnt es sich, das GesprĂ€ch mit dem Lieferanten zu suchen.
GrundsĂ€tzlich in Kalendertagen â nicht in Werktagen. Wenn auf der Rechnung â14 Tage Skonto" steht, zĂ€hlen Samstage, Sonntage und Feiertage mit. Entscheidend ist allerdings der Zahlungseingang beim Rechnungssteller, nicht das Absendedatum. FĂ€llt der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sollte die Ăberweisung spĂ€testens am letzten Werktag davor raus â inklusive 1â2 Tagen Banklaufzeit. In der Praxis empfiehlt es sich, mindestens 2â3 Tage vor Fristende zu ĂŒberweisen.
Der Hauptgrund ist LiquiditĂ€t. Durch Skonto motiviert der VerkĂ€ufer seine Kunden, Rechnungen schneller zu bezahlen. Das verbessert den Cashflow, senkt das Ausfallrisiko offener Forderungen und reduziert den Aufwand im Forderungsmanagement. FĂŒr den VerkĂ€ufer ist der Skontoabzug oft gĂŒnstiger als ein Bankkredit zur ĂberbrĂŒckung â und planbarer als darauf zu hoffen, dass Kunden pĂŒnktlich zahlen.

Skonto ist ein wirkungsvolles Instrument fĂŒr beide Seiten: VerkĂ€ufer verbessern ihre LiquiditĂ€t und senken das Ausfallrisiko, KĂ€ufer sparen bei jeder Rechnung bares Geld. Entscheidend ist, dass die Bedingungen klar auf der Rechnung stehen â mit Skontosatz, Frist und idealerweise dem konkreten Zahlbetrag.
Ob Skonto vom Brutto oder Netto abgezogen wird, hĂ€ngt vom Kundentyp ab. Im B2B-Bereich gilt die Nettoberechnung mit anschlieĂender USt-Korrektur. Bei Privatpersonen wird der Bruttobetrag herangezogen. Wer den Effektivzins berechnet, stellt schnell fest: Skonto zu ziehen lohnt sich fast immer â selbst wenn dafĂŒr ein kurzfristiger Kredit nötig ist.
Achte auf die hĂ€ufigsten Fehler: FristĂŒberschreitung, falsche Brutto-Netto-Zuordnung und eigenmĂ€chtiges KĂŒrzen ohne Vereinbarung. Wer diese Punkte im Griff hat, nutzt Skonto als echten Wettbewerbsvorteil im Alltag.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂŒr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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