GmbH gründen

Ablauf, Kosten, Voraussetzungen – kompletter Leitfaden 2025

GmbH gründen

Christian

Christian

Gründer von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Die GmbH ist in Deutschland die wichtigste Rechtsform für Unternehmer, die ihre Haftung klar trennen und professionell auftreten möchten. Auf dieser Seite erfährst du Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen gelten, wie die Gründung abläuft, welche Kosten entstehen und was du rechtlich beachten musst.

GmbH gründen

GmbH gründen – Überblick

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die als eigene rechtliche Einheit auftritt. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und für ihre Verpflichtungen selbst einstehen. Als Gründer haftest du nicht mit deinem Privatvermögen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Damit eine GmbH entsteht, müssen drei Schritte erfüllt sein: ein Gesellschaftsvertrag, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister. Erst mit der Eintragung existiert die GmbH rechtlich. Davor handelt ihr als Vor-GmbH und haftet persönlich für alle Handlungen.

Die GmbH ist in Deutschland beliebt, weil sie Sicherheit und Struktur bietet. Sie eignet sich für kleine Betriebe ebenso wie für wachsende Unternehmen. Durch klare Gesellschafterrechte, feste Entscheidungsregeln und eine saubere Haftungstrennung wirkt sie professionell und verlässlich.

Ein zentrales Element ist das Stammkapital von 25.000 €. Mindestens 12.500 € müssen vor der Eintragung eingezahlt werden. Dieses Kapital bleibt im Unternehmen und dient als Puffer für laufende Kosten und Verpflichtungen.

👉 Tipp: Die GmbH lohnt sich, wenn du Haftungsrisiken minimieren oder mit mehreren Personen zusammenarbeiten möchtest. Sie schafft klare Verantwortlichkeiten und erleichtert Bankgespräche, Verträge und langfristige Planung.

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Eine GmbH kannst du nur gründen, wenn bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sind. Sie betreffen die Personen, die beteiligt sind, den Unternehmensnamen, den Standort und das notwendige Kapital. Jede dieser Anforderungen muss klar definiert sein, bevor der Notar die Satzung beurkundet.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Eine GmbH braucht mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Der Gesellschafter ist Eigentümer der Anteile. Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen und trifft die täglichen Entscheidungen.

Gesellschafter können natürliche Personen oder Unternehmen sein. Geschäftsführer müssen geschäftsfähig sein und dürfen kein gesetzliches Führungsverbot haben.

👉 Tipp: Wenn du als Einzelperson gründest, kannst du Gesellschafter und Geschäftsführer gleichzeitig sein. Das spart Abstimmungsaufwand und beschleunigt den Start.

Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand

Die GmbH braucht eine Firma (den offiziellen Namen), einen Sitz in Deutschland und einen klaren Unternehmensgegenstand.

Der Unternehmensgegenstand beschreibt kurz, was dein Betrieb macht – zum Beispiel Handel, Dienstleistungen oder Produktion.

Die Firma muss einzigartig sein und darf keine bestehenden Marken verletzen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) prüft das.

⚠️ Achtung: Wenn der Firmenname nicht unterscheidbar ist oder irreführend wirkt, lehnt die IHK ihn ab. Das verzögert die gesamte Gründung.

Erforderliche Unterlagen

Für den Notartermin brauchst du mehrere Angaben und Dokumente:

  • Ausweis aller Beteiligten
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags
  • Angaben zu Firma, Sitz und Gegenstand
  • Benennung des Geschäftsführers
  • gewünschte Stammkapitalhöhe
  • Nachweise und Beschreibungen, falls Sacheinlagen geplant sind

💡 Merke: Der Notar formuliert den Vertrag, aber du musst alle Inhalte liefern – unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Mindeststammkapital

Für die GmbH brauchst du 25.000 € Stammkapital.

Davon müssen mindestens 12.500 € vor der Eintragung eingezahlt werden. Der Rest bleibt als offene Einlageschuld bestehen, bis du ihn nachzahlst.

Du kannst das Kapital als Geldeinlage oder Sacheinlage einbringen. Sacheinlagen müssen genau beschrieben und bewertet werden, zum Beispiel Maschinen, Computer oder Fahrzeuge.

👉 Tipp: Wenn du schnell starten willst, ist die Bargründung deutlich einfacher. Sacheinlagen verlängern den Prozess, weil das Registergericht die Bewertung prüft.

Schritte der GmbH-Gründung

Die Gründung einer GmbH folgt einem festen Ablauf. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, kann der Notar die Eintragung beim Handelsregister vornehmen.

1. Satzung und notarielle Beurkundung

Der erste formale Schritt ist der Gesellschaftsvertrag (Satzung). Darin stehen Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und die Anteile der Gesellschafter.

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar prüft alle Angaben und bestätigt, dass die Gründung rechtlich korrekt erfolgt.

💡 Merke: Ohne notarielle Beurkundung gibt es keine wirksame GmbH-Gründung. Auch Musterprotokolle müssen beurkundet werden.

2. Geschäftsführerbestellung

Die Gesellschafter bestellen mindestens einen Geschäftsführer. Er vertritt die GmbH, führt die Geschäfte und trägt Verantwortung für Buchhaltung, Steuern und rechtliche Pflichten.

Die Bestellung erfolgt ebenfalls beim Notar und wird später im Handelsregister eingetragen.

3. Stammkapital einbringen (Bar oder Sacheinlage)

Vor der Handelsregisteranmeldung muss das Stammkapital eingebracht werden.

Bargründung: Du überweist mindestens 12.500 € auf das neue Geschäftskonto.

Sacheinlagen: Vermögensgegenstände wie Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge müssen vollständig übertragen und bewertet werden.

⚠️ Achtung: Sacheinlagen verlängern den Prozess, weil das Registergericht die Bewertung prüft.

4. Geschäftskonto eröffnen

Nach dem Notartermin wird ein Geschäftskonto eröffnet. Die Bank verlangt die Gründungsunterlagen und die Ausweise der Gesellschafter.

Die Einzahlung des Stammkapitals muss bestätigt werden, bevor der Notar die GmbH anmeldet.

5. Handelsregister-Anmeldung

Sobald das Stammkapital nachgewiesen ist, meldet der Notar die GmbH beim Handelsregister an.

Die Anmeldung enthält den beurkundeten Vertrag, die Geschäftsführerbestellung, die Einlagebestätigung und die Geschäftsadresse.

6. Eintragung der GmbH

Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person. Erst jetzt greift die Haftungsbeschränkung. Ab diesem Moment kann die GmbH rechtsverbindliche Verträge schließen, Rechnungen ausstellen und offiziell tätig werden.

Besonderheit Vor-GmbH (Haftung)

Zwischen Beurkundung und Eintragung handelt ihr als Vor-GmbH. Diese Phase ist teilrechtsfähig, aber ohne Haftungsschutz.

Für Handlungen in dieser Zeit haften die handelnden Personen mit ihrem Privatvermögen.

👉 Tipp: Warte mit größeren Verträgen, bis die Eintragung erfolgt ist. Das reduziert Haftungsrisiken.

Stammkapital der GmbH

Das Stammkapital ist die finanzielle Basis der GmbH. Es schützt Gläubiger und zeigt, dass das Unternehmen über ausreichende Mittel für den Geschäftsbetrieb verfügt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 25.000 €, die vollständig übernommen werden müssen.

Höhe und gesetzliche Grundlagen

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 € (§ 5 GmbHG).

Die Gesellschafter müssen ihre Anteile vollständig übernehmen. Die Einlagen sichern das Gesellschaftsvermögen und bilden die Grundlage der Haftungsbeschränkung.

Einzahlung 12.500 € vs. 25.000 €

Für die Handelsregistereintragung ist eine Einzahlung von mindestens 12.500 € erforderlich. Dieser Betrag muss tatsächlich auf dem Geschäftskonto eingehen.

Der nicht eingezahlte Teil bleibt als Einlageschuld bestehen und kann später nachgezahlt werden.

💡 Merke: Die GmbH darf erst handeln, wenn das Stammkapital ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.

Sacheinlagen und Bewertung

Sacheinlagen sind zulässig, wenn sie klar beschrieben und bewertet werden. Typische Beispiele sind Maschinen, Fahrzeuge oder technische Geräte.

Die Bewertung muss nachvollziehbar sein, da das Registergericht prüft, ob der Wert den übernommenen Anteilen entspricht.

⚠️ Achtung: Unklare oder überhöhte Bewertungen führen zu Rückfragen oder zur Ablehnung der Eintragung.

Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG)

Nach der Gründung muss das Stammkapital erhalten bleiben. Die GmbH darf es nicht an Gesellschafter auszahlen oder für persönliche Zwecke verwenden.

Verluste, die das Stammkapital unterschreiten, müssen ausgeglichen werden. Ansonsten kann eine Haftung der Gesellschafter oder des Geschäftsführers entstehen.

👉 Tipp: Plane das Stammkapital nicht zu knapp. Betriebskonto, erste Investitionen und laufende Kosten müssen gedeckt sein, ohne gegen die Kapitalerhaltung zu verstoßen.

Kosten der GmbH-Gründung

Für die Gründung einer GmbH fallen einmalige und laufende Kosten an. Sie setzen sich aus Notar-, Register- und Beratungskosten zusammen. Zusätzlich benötigst du das Stammkapital, das jedoch Vermögen der GmbH bleibt und nicht „verloren“ ist.

Notarkosten

Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, bestellt den Geschäftsführer und meldet die GmbH beim Handelsregister an.

Die Kosten richten sich nach dem Stammkapital und liegen bei einer Standardgründung meist zwischen 500 und 900 €.

💡 Merke: Mit dem Musterprotokoll können die Kosten geringer ausfallen, allerdings ist die Satzung dann weniger flexibel.

Registergerichtskosten

Für die Handelsregistereintragung entstehen Gebühren zwischen 150 und 250 €.

Das Registergericht prüft die Unterlagen, insbesondere die Einzahlung des Stammkapitals und die formalen Anforderungen der Satzung.

Beratungskosten

Optional können Kosten für anwaltliche oder steuerliche Beratung entstehen.

Typische Bereiche sind die Formulierung spezieller Regelungen im Gesellschaftsvertrag, steuerliche Strukturierung oder die Einschätzung von Sacheinlagen.

⚠️ Achtung: Falsch formulierte Regelungen im Gesellschaftsvertrag verursachen später oft deutlich höhere Kosten als eine einmalige Beratung.

Laufende Kosten

Nach der Gründung entstehen wiederkehrende Kosten, etwa für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung und Versicherungen.

Die Höhe variiert stark je nach Branche und Umfang des Unternehmens.

👉 Tipp: Plane die laufenden Kosten frühzeitig in deine Liquidität ein, damit das Stammkapital nicht versehentlich für betriebliche Ausgaben zweckentfremdet wird.

Dauer der GmbH-Gründung

Die Dauer der Gründung hängt davon ab, wie schnell Unterlagen verfügbar sind, wie zügig Banken arbeiten und wie ausgelastet das Handelsregister ist. In der Praxis dauert der gesamte Prozess meist zwei bis sechs Wochen.

Dauer pro Schritt

Die Vorbereitung der Angaben für den Notartermin dauert oft nur wenige Tage.

Die Kontoeröffnung kann länger dauern, weil Banken Identitäts- und Legitimationsprüfungen durchführen. Auch die Einlagebestätigung braucht etwas Zeit, da der Betrag vollständig auf dem Geschäftskonto eingehen muss.

Realistische Gesamtdauer

Nach der Kapitalbestätigung meldet der Notar die Unterlagen zum Handelsregister. Die Eintragung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen, abhängig vom Gericht.

Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person und darf ohne persönliche Haftung der Gründer handeln.

💡 Merke: Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Unterlagen, unklare Firmenbezeichnungen oder Verzögerungen bei der Bank. Achte daher auf vollständige und korrekte Angaben.

GmbH online gründen

Die Online-Gründung ermöglicht dir, eine GmbH digital und ohne persönlichen Notartermin zu beurkunden. Das Verfahren gilt seit 2022 für Bargründungen und vereinfacht den Ablauf deutlich – insbesondere bei klaren, unkomplizierten Gesellschaftsstrukturen.

Voraussetzungen

Für die digitale Gründung benötigst du eine qualifizierte elektronische Signatur, ein Video-Ident-Verfahren und einen Notar, der das Online-Beurkundungsverfahren unterstützt.

Alle beteiligten Personen müssen technisch in der Lage sein, an der Online-Sitzung teilzunehmen und ihre Identität eindeutig nachzuweisen.

💡 Merke: Die Online-Gründung ist nur möglich, wenn das Stammkapital vollständig in Geld eingebracht wird.

Einschränkungen

Sacheinlagen sind bei der Online-Gründung ausgeschlossen.

Auch komplexe Satzungsregelungen können die digitale Beurkundung erschweren, da einige Notare in diesen Fällen einen Präsenztermin verlangen.

⚠️ Achtung: Für die Handelsregistereintragung gelten trotz Online-Verfahren dieselben Anforderungen wie bei der klassischen Gründung. Vor allem die Kapitalbestätigung muss klar und vollständig vorliegen.

Vorteile und Fallstricke

Die Online-Gründung spart Zeit und erspart dir Wege zum Notar. Sie eignet sich besonders für einfache, standardisierte Gründungen.

Achte jedoch darauf, dass alle Unterlagen sauber vorbereitet sind. Unvollständige Angaben führen auch im digitalen Verfahren zu Rückfragen und Verzögerungen.

👉 Tipp: Bei mehreren Gesellschaftern oder individuellen Satzungsregelungen kann ein klassischer Termin sinnvoller sein, weil Änderungen vor Ort schneller abgestimmt werden können.

Ein-Personen-GmbH

Die Ein-Personen-GmbH ist eine vollwertige GmbH mit nur einem Gesellschafter. Sie bietet dieselben Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten wie eine mehrköpfige Gesellschaft. Der Gründer hält alle Anteile und trifft sämtliche Entscheidungen selbst.

Struktur

Der alleinige Gesellschafter bestimmt den Geschäftsführer. Das kann er selbst sein oder eine andere Person.

Der Gesellschaftsvertrag kann schlanker ausfallen, bleibt aber inhaltlich verbindlich. Auch bei nur einer beteiligten Person müssen Stammkapital, Sitz, Gegenstand und Firma klar definiert werden.

💡 Merke: Die Ein-Personen-GmbH vereinfacht Abstimmungen, ändert aber nichts an gesetzlichen Pflichten wie Buchführung, Jahresabschluss oder Kapitalerhaltung.

Rechte und Pflichten

Der Gesellschafter entscheidet über alle grundlegenden Fragen der GmbH, etwa Gewinnverwendung, Satzungsänderungen oder Geschäftsführerbestellung.

Gleichzeitig trägt er die Verantwortung dafür, dass Pflichten wie Steuerabgaben, Buchführung und Meldungen an Behörden eingehalten werden.

⚠️ Achtung: Wenn der alleinige Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, steigt das Risiko persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen. Bei Fehlern greift dann nicht nur die Organhaftung, sondern auch die Gesellschafterposition.

GmbH mit mehreren Gesellschaftern gründen

Wenn mehrere Personen eine GmbH gründen, entsteht automatisch eine stärkere Bindung zwischen ihnen. Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und Beteiligungsverhältnisse müssen klar geregelt sein, damit die Zusammenarbeit funktioniert.

Anteilsverteilung

Die Anteile werden nach dem Stammkapital verteilt. Jeder Gesellschafter übernimmt einen bestimmten Betrag. Die Höhe bestimmt seine Stimmrechte, Gewinne und Pflichten.

Eine gängige Struktur sind Beteiligungen wie 50/50, 60/40 oder 70/30 – je nachdem, wie Kapital und Verantwortung verteilt werden.

💡 Merke: Die Höhe der Einlage muss nicht dem späteren Arbeitsaufwand entsprechen. Wer mehr arbeitet, bekommt dafür meist eine Vergütung, nicht automatisch mehr Anteile.

Stimmrechte und Beschlussfassungen

Stimmrechte richten sich grundsätzlich nach den Anteilen.

Für Beschlüsse reicht häufig eine einfache Mehrheit. Für Satzungsänderungen ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, oft 75 %.

Der Gesellschaftsvertrag kann besondere Mehrheitsanforderungen festlegen – etwa für Investitionen, Kreditaufnahmen oder Geschäftsführerentscheidungen.

Abstimmungs- und Konfliktlösungen

Bei gleichverteilten Anteilen (z. B. 50/50) drohen Patt-Situationen. Diese können Entscheidungen blockieren.

Lösungsmechanismen sind etwa Beiräte, externe Schlichter oder klare Deadlock-Regelungen im Vertrag.

⚠️ Achtung: Ein 50/50-Modell ohne Konfliktregel ist eine der häufigsten Ursachen für spätere Streitfälle.

Vorab-Absprachen

Gründer sollten vor Beginn Regeln für Ausstieg, Tod, Krankheit oder Verkauf der Anteile klären.

Ein Gesellschaftervertrag unter den Beteiligten (Shareholder Agreement) ergänzt oft den eigentlichen Gesellschaftsvertrag.

👉 Tipp: Vereinbart klare Prozesse für Gehälter, Ausschüttungen und operative Rollen. Das schützt vor späteren Missverständnissen.

Wann lohnt sich eine GmbH?

Die GmbH lohnt sich, wenn du Haftungsrisiken reduzieren, professioneller auftreten oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen möchtest. Sie bietet Struktur, Verlässlichkeit und klare Verantwortlichkeiten – besonders bei unternehmerischem Wachstum.

Haftung

Die Haftungsbeschränkung schützt dein Privatvermögen. Für geschäftliche Verpflichtungen haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Das ist vor allem wichtig, wenn du Verträge mit höheren Risiken eingehst oder Investitionen planst.

💡 Merke: Die Haftungsbegrenzung greift erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

Steuern (Thesaurierung, Holding)

GmbHs können Gewinne im Unternehmen lassen und dadurch steuerlich günstiger arbeiten.

Thesaurierte, also im Unternehmen belassene Gewinne werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, was häufig günstiger ist als die Einkommensteuer bei Einzelunternehmern.

Eine Holding-Struktur kann zusätzliche Vorteile bringen, etwa niedrigere Steuern auf Veräußerungsgewinne.

Reputation und Finanzierung

Die GmbH wirkt professionell, weil sie klare Regeln zur Geschäftsführung und Kapitalausstattung hat. Banken und Geschäftspartner nehmen diese Rechtsform häufig ernster als Einzelunternehmen.

Auch für Investoren ist die GmbH einfacher zu strukturieren, da Anteile genau geregelt und übertragen werden können.

👉 Tipp: Wenn du langfristig wachsen möchtest oder externe Partner einbinden willst, ist die GmbH meist die stabilste Wahl.

GmbH vs. UG vs. Einzelunternehmen vs. GbR

Viele Gründer überlegen, ob die GmbH wirklich die passende Rechtsform ist. Ein Vergleich hilft, Unterschiede in Haftung, Kosten und Aufwand zu verstehen.

Haftung

  • GmbH: Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • UG: ebenfalls Haftungsbeschränkung, aber geringeres Kapital.
  • Einzelunternehmen / GbR: volle persönliche Haftung.

Kapitalbedarf

  • GmbH: mindestens 25.000 €, davon 12.500 € sofort.
  • UG: ab 1 €, aber strengere Rücklagenpflicht.
  • Einzelunternehmen / GbR: kein Mindestkapital.

Kosten und Aufwand

  • GmbH und UG benötigen Notar und Handelsregistereintragung.
  • Einzelunternehmen und GbR sind schneller und günstiger gegründet.
  • Laufende Kosten der GmbH sind höher (Jahresabschluss, Steuerberatung).

Steuern

  • GmbH/UG: Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + KESt auf Ausschüttung.
  • Einzelunternehmen/GbR: Einkommensteuer, Gewinn progressiv besteuert.

Einsatzszenarien

  • GmbH: geeignet bei Risiken, Wachstumszielen, Investoren.
  • UG: geeignet bei geringem Startkapital und späterem Wachstum.
  • Einzelunternehmen/GbR: geeignet für einfache, risikoarme Tätigkeiten.

👉 Tipp: Eine Vergleichstabelle kann bei der Entscheidungsfindung helfen. Sag Bescheid, wenn du eine möchtest.

Vergleichstabelle: GmbH vs. UG vs. Einzelunternehmen vs. GbR:

Kriterium GmbH UG (haftungsbeschränkt) Einzelunternehmen GbR
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Unbeschränkt mit Privatvermögen Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch
Mindestkapital 25.000 € (12.500 € einzahlbar) Ab 1 €, Rücklagenpflicht Kein Mindestkapital Kein Mindestkapital
Gründungsaufwand Notar + Handelsregister Notar + Handelsregister Einfache Anmeldung beim Gewerbeamt Formlos, Gewerbeanmeldung je nach Tätigkeit
Steuern KSt + GewSt + KESt auf Ausschüttung KSt + GewSt + KESt auf Ausschüttung Einkommensteuer, Gewerbesteuer Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer
Gewinnverwendung Gewinne können thesauriert werden Thesaurierung möglich, aber strenge Rücklagen Gewinn geht an Unternehmer Gewinnverteilung nach Vereinbarung
Außenwirkung Professionell, etabliert Weniger etabliert als GmbH Neutral Neutral bis gering
Geeignet für Wachstum, Risiko, Investoren Gründer mit wenig Startkapital Kleine Tätigkeiten, Solo-Selbständige Gemeinsame Tätigkeiten mit geringem Risiko

Besteuerung der GmbH

Die GmbH unterliegt eigenen Steuerregeln. Sie zahlt Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und auf ausgeschüttete Gewinne zusätzlich Kapitalertragsteuer. Diese Struktur trennt die Unternehmensbesteuerung klar von deiner privaten Steuer.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % auf den Gewinn der GmbH.

Darauf wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer erhoben.

Die GmbH führt diese Steuern selbst ab. Sie reduzieren den Gewinn, der anschließend verteilt oder im Unternehmen belassen werden kann.

💡 Merke: Thesaurierte Gewinne – also Gewinne, die im Unternehmen bleiben – werden nicht mit Kapitalertragsteuer belastet.

Gewerbesteuer

Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Sie hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.

Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Durch den unterschiedlichen Hebesatz kann die Gesamtsteuerlast je nach Standort stark variieren.

⚠️ Achtung: Die Gewerbesteuer wird bei Kapitalgesellschaften nicht auf die Einkommensteuer angerechnet. Das unterscheidet die GmbH von Einzelunternehmen.

Kapitalertragsteuer

Wenn du Gewinne an die Gesellschafter ausschüttest, fällt Kapitalertragsteuer an.

Sie beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag. Die GmbH behält diese Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Thesaurierung

Die GmbH kann Gewinne im Unternehmen lassen und dadurch die Steuerlast senken.

Dieses einbehaltene Kapital stärkt die Liquidität und kann für Investitionen genutzt werden.

Für wachsende Betriebe ist das ein großer Vorteil, da sie weniger Steuern auf reinvestierte Gewinne zahlen.

👉 Tipp: Eine vorausschauende Steuerplanung hilft, Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Vorteile der Thesaurierung optimal zu nutzen.

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Die Gesellschafter einer GmbH haben festgelegte Rechte und Pflichten. Sie entscheiden über grundlegende Fragen des Unternehmens und tragen dafür Verantwortung, dass die GmbH rechtlich korrekt geführt wird.

Einlagepflicht

Jeder Gesellschafter muss seine Einlage vollständig übernehmen. Bei Bareinlagen sind mindestens 12.500 € für die Gründung erforderlich. Der restliche Betrag bleibt als Einlageschuld bestehen, bis er nachgezahlt wird.

Bei Sacheinlagen müssen die eingebrachten Gegenstände klar beschrieben und bewertet werden.

💡 Merke: Die Einlagepflicht ist bindend. Sie kann nicht erlassen oder nachträglich reduziert werden.

Stimm- und Informationsrechte (§ 51a GmbHG)

Die Stimmrechte richten sich nach dem Anteil am Stammkapital. Gesellschafter können Beschlüsse fassen, etwa zur Gewinnverwendung oder zur Bestellung des Geschäftsführers.

Nach § 51a GmbHG haben sie Anspruch auf umfassende Information und Einsicht in die Unterlagen der GmbH.

Beschlüsse

Gesellschafterbeschlüsse sind die Grundlage für wichtige Entscheidungen. Sie betreffen etwa Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder den Jahresabschluss.

Beschlüsse werden mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefasst – je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag.

⚠️ Achtung: Formfehler bei Beschlüssen können sie unwirksam machen. Eine klare Dokumentation verhindert spätere Streitigkeiten.

Pflichten des Geschäftsführers nach der Gründung

Mit der Eintragung der GmbH beginnt die Verantwortung des Geschäftsführers. Er trägt die operative Leitung und haftet persönlich, wenn Gesetze oder interne Pflichten verletzt werden. Viele Gründer unterschätzen diese Rolle. Eine klare Orientierung verhindert Fehler und schützt vor Haftungsrisiken.

Organisation und Leitung des Unternehmens

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH. Dazu gehören operative Entscheidungen, Planung, Personalführung und die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Er muss dafür sorgen, dass das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll arbeitet und Risiken früh erkannt werden.

💡 Merke: Auch bei einer Ein-Personen-GmbH gilt die volle Geschäftsführerverantwortung. Formfehler oder Pflichtverletzungen sind unabhängig von der Größe relevant.

Buchführung und Jahresabschluss

Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig und zeitnah erfasst werden. Am Ende des Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang.

⚠️ Achtung: Fehlerhafte Buchführung ist ein häufiger Haftungsgrund. Die Verantwortung liegt immer beim Geschäftsführer – auch wenn ein Steuerberater beauftragt wird.

Steuerliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die fristgerechte Abgabe aller Steuererklärungen und Voranmeldungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Steuern müssen rechtzeitig abgeführt werden. Verspätete oder fehlende Zahlungen führen zu Zinsen, Bußgeldern oder persönlicher Haftung.

💡 Merke: Die Finanzverwaltung kann den Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen, wenn Steuern grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht abgeführt werden.

Kapitalerhaltung beachten (§ 30 GmbHG)

Das Stammkapital der GmbH muss erhalten bleiben.

Der Geschäftsführer darf keine Auszahlungen an Gesellschafter leisten, die das Vermögen der GmbH unter das Stammkapital drücken. Dieses Prinzip schützt Gläubiger und ist streng geregelt.

⚠️ Achtung: Verstöße gegen die Kapitalerhaltungspflicht führen schnell zu persönlicher Haftung.

Verträge und rechtliche Verpflichtungen

Der Geschäftsführer darf die GmbH nach außen vertreten. Er ist verantwort­lich für Kündigungen, Vertragsabschlüsse und rechtliche Erklärungen.

Dabei muss er prüfen, ob Verträge wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig sind. Fehlerhafte Verträge oder riskante Vereinbarungen können die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

👉 Tipp: Verträge mit größerem Risiko sollten juristisch geprüft werden – gerade in der Anfangsphase.

Personal und Arbeitsrecht

Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, muss der Geschäftsführer alle arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten:

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • korrekte Lohnabrechnung
  • Arbeitszeitvorgaben
  • Arbeitsschutz
  • Datenschutz

Bei Verstößen haftet die GmbH – und unter Umständen auch der Geschäftsführer.

Pflicht zur Insolvenzanmeldung

Die wichtigste Pflicht betrifft die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH.

Der Geschäftsführer muss in diesem Fall unverzüglich handeln und spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen.

⚠️ Achtung: Das ist einer der gravierendsten Haftungstatbestände. Ein verspäteter Antrag führt fast immer zu persönlicher Haftung.

Dokumentation und Berichtspflichten

Entscheidungen, Beschlüsse und wesentliche Vorgänge müssen sauber dokumentiert werden.

Dazu gehören Gesellschafterbeschlüsse, Verträge, Kapitalnachweise und alle steuerlich relevanten Unterlagen.

Die Dokumentation schützt vor Streitigkeiten und dient als Nachweis gegenüber Behörden.

Interne Kommunikation und Transparenz

Der Geschäftsführer muss die Gesellschafter regelmäßig informieren.

Finanzberichte, Liquiditätspläne und betriebswirtschaftliche Auswertungen schaffen Klarheit und ermöglichen gemeinsame Entscheidungen.

💡 Merke: Gute interne Kommunikation verhindert Missverständnisse zwischen Gesellschaftern und stärkt das Vertrauen.

Compliance und rechtliche Anforderungen

Je nach Branche gelten besondere Vorschriften – zum Beispiel Datenschutz (DSGVO), Hygieneregeln, Geldwäschevorgaben oder branchenspezifische Genehmigungen.

Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass alle Regeln eingehalten und Prozesse dokumentiert werden.

👉 Tipp: Erstelle direkt nach Gründung eine übersichtliche „Pflichtenliste“. Sie hilft, Fristen und Aufgaben im Blick zu behalten.

Haftung bei der GmbH

Die Haftungsregeln bestimmen, wer für welche Risiken einsteht. Die GmbH bietet hier klare Strukturen: Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft, nicht die Gesellschafter. Der Schutz gilt jedoch erst ab der Eintragung und nur, wenn gesetzliche Pflichten eingehalten werden.

Gesellschaftshaftung

Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dazu gehören das eingezahlte Stammkapital, Rücklagen, Forderungen und alle Vermögenswerte des Unternehmens.

Private Vermögenswerte der Gesellschafter bleiben davon getrennt.

💡 Merke: Die Haftungsbeschränkung ist der wichtigste Vorteil der GmbH. Sie schützt dich vor persönlichen finanziellen Risiken.

Gesellschafter

Gesellschafter haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH.

Ausnahmen entstehen nur, wenn Einlagen nicht vollständig erbracht wurden oder wenn Gesellschafter pflichtwidrig in das Vermögen der GmbH eingreifen.

Solche Eingriffe können zu einer Durchgriffshaftung führen.

Geschäftsführer (§ 43 GmbHG)

Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Dazu gehören ordnungsgemäße Buchführung, fristgerechte Steuerzahlungen, Insolvenzrechtspflichten und die Wahrung der Kapitalerhaltung.

Bei Pflichtverstößen kann er für Schäden der GmbH oder Dritter einstehen müssen.

⚠️ Achtung: Besonders kritisch ist die Verletzung der Insolvenzantragspflicht. Geschäftsführer müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich handeln.

Durchgriffshaftung (Ausnahmen)

Eine Durchgriffshaftung tritt nur in Ausnahmefällen ein. Sie betrifft Situationen, in denen die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern bewusst missachtet wird – etwa bei Vermögensvermischung, existenzvernichtenden Eingriffen oder grober Pflichtverletzung.

👉 Tipp: Eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Finanzen ist essenziell, um die Haftungsbeschränkung nicht zu gefährden.

Gesellschaftsvertrag im Detail

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament der GmbH. Er legt fest, wie das Unternehmen geführt wird, wie Gewinne verteilt werden und wie Gesellschafter miteinander umgehen. Je klarer die Regelungen, desto stabiler die GmbH.

Zwingende Bestandteile

Einige Punkte schreibt das Gesetz vor:

  • Firma (Name der GmbH)
  • Sitz des Unternehmens
  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital
  • Geschäftsanteile
  • Geschäftsführung

Diese Elemente müssen vollständig und präzise angegeben werden, damit der Notar die Satzung beurkunden kann.

Regelungen zur Gewinnverteilung

Ohne besondere Regelung erfolgt die Gewinnverteilung nach Anteilen.

Der Vertrag kann aber abweichende Modelle festlegen, etwa Vorabgewinne, Gewinnvorzüge oder Rücklagenbildung.

💡 Merke: Flexible Gewinnregelungen helfen, Arbeitsleistungen fair zu berücksichtigen.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Satzung bestimmt, wie die Geschäftsführung organisiert ist.

Wichtig sind Aufgaben, Befugnisse und die Frage, ob Geschäftsführer allein oder gemeinsam handeln dürfen.

Bei mehreren Geschäftsführern sollten Aufgaben klar zugeordnet werden.

Wettbewerbsverbote und Nebenbeschäftigungen

Gründer können vereinbaren, dass Gesellschafter nicht in Konkurrenz zum Unternehmen treten dürfen.

Auch Regeln zu Nebentätigkeiten sind sinnvoll, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Austritt, Abfindung, Erbfolge

Der Vertrag muss klären, was passiert, wenn Gesellschafter ausscheiden, Anteile verkaufen oder versterben.

Abfindungsregelungen verhindern Streit über die Höhe des Unternehmenswerts.

⚠️ Achtung: Unklare Nachfolgeregelungen führen häufig zu Blockaden oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

👉 Tipp: Ein gut strukturierter Vertrag spart später Zeit, Geld und Konflikte.

Fehler bei der GmbH-Gründung vermeiden

Viele Gründungsprobleme entstehen durch unvollständige Unterlagen, falsch gewählte Strukturen oder mangelnde Vorbereitung. Die häufigsten Fehler lassen sich leicht verhindern.

Unklare Firmenbezeichnung

Wenn der Firmenname zu allgemein oder irreführend ist, lehnt die IHK ihn ab.

Dies führt zu Verzögerungen beim Notar und beim Handelsregister.

💡 Merke: Vorab eine unverbindliche IHK-Firmenprüfung durchführen.

Fehler im Gesellschaftsvertrag

Unpräzise Formulierungen oder fehlende Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder Erbfolge sind typische Stolperfallen.

Solche Fehler wirken sich oft erst Jahre später aus – dann aber teuer.

Probleme bei Sacheinlagen

Sacheinlagen müssen klar beschrieben und bewertet werden.

Überhöhte Bewertungen oder unklare Angaben führen zur Rückfrage des Registergerichts.

⚠️ Achtung: Bei falscher Bewertung bleibt die Resthaftung beim Gesellschafter.

Geschäftsführung in der Vor-GmbH

In der Phase vor der Eintragung greifen die Haftungsregeln nicht.

Wer in dieser Zeit Verträge abschließt, haftet persönlich.

Verspätete Einzahlungen

Wenn das Stammkapital nicht rechtzeitig eingeht oder die Bank die Bestätigung verzögert, kann der Notar die Anmeldung nicht vornehmen.

👉 Tipp: Alle Schritte vor dem Notartermin vorbereiten: Konto, Unterlagen, Vertragsentwürfe und Identitätsnachweise.

Weitere FAQs zur GmbH

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und selbst klagen oder verklagt werden. Der größte Vorteil ist die Haftungsbeschränkung: Für geschäftliche Verpflichtungen haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Das private Vermögen der Gesellschafter bleibt geschützt, solange gesetzliche Pflichten eingehalten werden.

Eine GmbH eignet sich für Unternehmen, die mit mehreren Personen gründen, ein professionelles Auftreten benötigen oder Risiken minimieren wollen. Die Struktur bietet klare Zuständigkeiten, verbindliche Entscheidungswege und eine saubere Trennung zwischen privaten und betrieblichen Bereichen.

Rechtlich entsteht die GmbH erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Davor handelt sie als Vor-GmbH, in der die handelnden Personen persönlich für Verpflichtungen einstehen müssen. Diese Phase endet, sobald das Registergericht die Gründung bestätigt.

Durch ihre klare Regulierung, die Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Gesellschafter und die gute Außenwirkung gehört die GmbH zu den stabilsten und am häufigsten gewählten Rechtsformen in Deutschland.

Wie gründet man eine GmbH Schritt für Schritt?

Die Gründung einer GmbH beginnt mit dem Gesellschaftsvertrag, der alle wesentlichen Bereiche regelt, darunter Firma, Gegenstand, Sitz und Stammkapital. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, damit die Gründung rechtlich wirksam ist. Im selben Termin wird der oder werden die Geschäftsführer bestellt, die die GmbH später vertreten.

Nach dem Notartermin wird ein Geschäftskonto eröffnet, auf das das erforderliche Stammkapital eingezahlt wird. Der Betrag muss tatsächlich auf dem Konto eingehen und vom Notar bestätigt werden. Erst dann kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen. Mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich. Vorher handelt sie als Vor-GmbH, bei der die handelnden Personen noch persönlich haften.

Der gesamte Ablauf dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen, abhängig von Bank, Notar und Handelsregister. Eine gründliche Vorbereitung aller Dokumente beschleunigt den Prozess und verhindert Verzögerungen.

Was braucht man, um eine GmbH zu gründen?

Für die Gründung einer GmbH sind mehrere Komponenten erforderlich. Zunächst brauchst du einen Gesellschaftsvertrag, mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Außerdem muss eine Firma, ein Sitz in Deutschland und ein klarer Unternehmensgegenstand festgelegt werden, der beschreibt, womit das Unternehmen tätig sein will.

Für die notarielle Beurkundung müssen alle Beteiligten gültige Ausweisdokumente vorlegen. Der Notar benötigt zudem vollständige Angaben zu Stammkapital, Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur. Wird eine Sacheinlage vereinbart, muss diese detailliert beschrieben und bewertet werden, damit das Registergericht den Wert nachvollziehen kann.

Ein zentraler Bestandteil ist das Stammkapital. Mindestens 12.500 € müssen vor der Handelsregistereintragung auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Erst wenn der Notar diese Einzahlung bestätigt hat, kann er die GmbH zur Eintragung anmelden.

Die Genauigkeit der Unterlagen ist entscheidend. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen regelmäßig zu Verzögerungen beim Notar oder Registergericht. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert daher den gesamten Gründungsprozess.

Was kostet es, eine GmbH zu gründen?

Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die größten Positionen sind die Notarkosten und die Gebühren des Handelsregisters. Die Notarkosten richten sich nach dem Stammkapital der GmbH und den beurkundeten Erklärungen. Üblicherweise bewegen sie sich im Bereich von 500 bis 900 Euro. Das Registergericht erhebt zusätzlich etwa 150 bis 250 Euro für die Eintragung der Gesellschaft. Werden individuelle Regelungen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen oder komplexe Strukturen benötigt, können die Gebühren etwas höher ausfallen.

Neben den formalen Kosten können Beratungskosten entstehen, etwa durch steuerliche oder rechtliche Unterstützung. Diese sind nicht verpflichtend, aber häufig sinnvoll, um spätere Konflikte zu vermeiden. Das Stammkapital selbst stellt keinen Kostenfaktor dar, da es der GmbH als Vermögen zur Verfügung steht und nicht „verbraucht“ wird. Banken verlangen in der Regel ebenfalls kleinere Gebühren für die Kontoeröffnung. Insgesamt liegen die Startkosten meist zwischen 700 und 1.500 Euro, abhängig von Umfang und Komplexität der Gründung.

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

Eine GmbH benötigt gesetzlich 25.000 Euro Stammkapital, um gegründet werden zu können. Dieser Betrag muss vollständig übernommen werden, also im Gesellschaftsvertrag vermerkt sein. Für die Eintragung in das Handelsregister reicht es jedoch, wenn mindestens 12.500 Euro als Bareinlage tatsächlich eingezahlt wurden. Der restliche Betrag bleibt als offene Einlageschuld bestehen und kann später nachgezahlt werden. Das Stammkapital dient als Sicherheitsreservefür Gläubiger und zeigt, dass das Unternehmen über eine finanzielle Grundausstattung verfügt.

Es ist möglich, das Stammkapital ganz oder teilweise in Form von Sacheinlagen zu erbringen. In diesem Fall müssen die eingebrachten Gegenstände detailliert beschrieben und bewertet werden, damit das Registergericht den Wert nachvollziehen kann. Das Kapital ist nicht gesperrt; es kann nach der Eintragung für betriebliche Zwecke genutzt werden, solange die Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG gewährleistet bleibt. Damit erfüllt das Stammkapital nicht nur eine rechtliche Funktion, sondern stabilisiert auch die finanzielle Basis der neuen Gesellschaft.

Wie lange dauert die Gründung?

Die Dauer der Gründung hängt von mehreren Faktoren ab und variiert je nach Vorbereitung und Bearbeitungszeit bei Bank und Handelsregister. In vielen Fällen ist die Gründung innerhalb von zwei bis sechs Wochen abgeschlossen. Der erste Schritt, die notarielle Beurkundung, lässt sich meist kurzfristig organisieren. Verzögerungen entstehen häufig bei der Eröffnung des Geschäftskontos, da Banken eine formale Identitätsprüfung vornehmen und interne Freigaben benötigen. Erst wenn das Stammkapital vollständig eingezahlt ist, kann der Notar die Anmeldung beim Handelsregister einreichen.

Nach Eingang der Unterlagen prüft das Registergericht alle Angaben auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit. Dieser Vorgang dauert in der Regel ein bis vier Wochen. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich. In der Zwischenzeit handelt sie als Vor-GmbH, in der noch persönliche Haftungsrisiken bestehen. Die tatsächliche Dauer hängt daher maßgeblich davon ab, wie gründlich alle Unterlagen vorbereitet wurden und wie schnell externe Stellen reagieren. Mit guter Organisation lässt sich der gesamte Prozess wesentlich beschleunigen.

Kann man eine GmbH alleine gründen?

Ja, es ist möglich, eine GmbH als Ein-Personen-GmbH zu gründen. In diesem Fall übernimmt eine Person sämtliche Gesellschafteranteile und kann zugleich als Geschäftsführer fungieren. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich nicht von denen einer mehrköpfigen Gesellschaft. Auch hier müssen Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung erfolgen. Die Struktur ist allerdings einfacher, weil keine Abstimmungen mit anderen Gesellschaftern notwendig sind.

Eine Ein-Personen-GmbH eignet sich besonders für Gründer, die von Anfang an eine klare Haftungstrennung wünschen oder perspektivisch Mitarbeiter oder Investoren einbinden möchten. Die formalen Pflichten, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss und steuerliche Verpflichtungen, gelten vollumfänglich. Die Verantwortung liegt vollständig beim Gründer. Wichtig ist, private und geschäftliche Bereiche konsequent zu trennen, um die Haftungsbeschränkung nicht zu gefährden. Die Ein-Personen-GmbH bietet daher eine flexible und rechtssichere Struktur, auch wenn nur eine einzige Person beteiligt ist.

Kann man eine GmbH online gründen?

Ja, seit 2022 ist die Online-Gründung einer GmbH möglich, sofern es sich um eine Bargründung handelt. Die notarielle Beurkundung findet dabei per Video-Konferenz statt, und alle Beteiligten müssen sich elektronisch identifizieren. Voraussetzung ist eine qualifizierte elektronische Signatur, die der Notar im Verfahren akzeptiert. Die erforderlichen Unterlagen werden digital übermittelt, und auch die Handelsregisteranmeldung kann vollständig elektronisch erfolgen.

Nicht möglich ist die Online-Gründung, wenn Sacheinlagen eingebracht werden oder wenn besondere Individualregelungen im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind, die eine persönliche Besprechung erfordern. Die Qualität der technischen Ausstattung spielt ebenfalls eine Rolle, da die Identitätsprüfung zuverlässig durchgeführt werden muss. In der Praxis entspricht die Online-Gründung weitgehend der klassischen Beurkundung. Der Ablauf ist jedoch schneller, weil Wege zum Notar entfallen. Trotz des digitalen Verfahrens müssen Stammkapital, Geschäftsführerbenennung und Satzungsinhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Entstehung der GmbH erfolgt wie gewohnt erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

Wann lohnt sich eine GmbH?

Eine GmbH lohnt sich insbesondere dann, wenn ein höheres Haftungsrisiko besteht oder ein professioneller Außenauftritt wichtig ist. Die Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen der Gesellschafter, was vor allem bei größeren Projekten, Investitionen oder vertraglichen Verpflichtungen sinnvoll ist. Steuerlich kann eine GmbH ebenfalls attraktiv sein, da Gewinne im Unternehmen bleiben können und so mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oft günstiger belastet sind als mit Einkommensteuer bei Einzelunternehmern.

Eine GmbH bietet klare Strukturen, feste Entscheidungswege und transparente Beteiligungsverhältnisse. Sie erleichtert die Zusammenarbeit mit Banken, Investoren und Geschäftspartnern, da die Rechtsform Verlässlichkeit signalisiert. Für wachsende Unternehmen ist die GmbH häufig die geeignetste Grundlage, weil weitere Gesellschafter oder Investoren problemlos aufgenommen werden können. Auch wenn langfristige Planungssicherheit wichtig ist, etwa im Rahmen von Holding-Strukturen oder Unternehmensnachfolge, ist die GmbH eine der stärksten Rechtsformen.

Wer darf eine GmbH gründen?

Gründen dürfen natürliche Personen und juristische Personen. Minderjährige benötigen gerichtliche Zustimmung. Der Geschäftsführer muss geschäftsfähig sein und darf keinen Ausschluss- oder Tätigkeitsverboten unterliegen.

Welche Unterlagen benötigt der Notar?

Benötigt werden Ausweise, der Entwurf der Satzung, Angaben zu Firma, Sitz und Gegenstand, die Geschäftsführerbenennung sowie Nachweise für Sacheinlagen. Der Notar prüft Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit.

Kann man eine GmbH mit Sacheinlagen gründen?

Ja. Sacheinlagen müssen klar beschrieben und bewertet werden. Beispiele sind Maschinen, Fahrzeuge oder Software. Die Bewertung muss nachvollziehbar sein, da das Registergericht sie prüft. Unklare Angaben führen schnell zu Verzögerungen.

Was ist eine Vor-GmbH und wer haftet?

Die Vor-GmbH entsteht nach der notariellen Beurkundung und endet mit der Eintragung im Handelsregister. In dieser Phase haftet die Gesellschaft nur eingeschränkt. Für Handlungen gelten zusätzlich persönliche Haftungsrisiken der handelnden Personen.

Welche laufenden Kosten hat eine GmbH?

Laufende Kosten entstehen für Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschluss, Versicherungen, Kammerbeiträge und betriebliche Ausgaben. Die Höhe hängt vom Geschäftsbetrieb ab.

Wie wird eine GmbH besteuert?

Sie zahlt Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und auf Ausschüttungen Kapitalertragsteuer. Einbehaltene Gewinne werden günstiger besteuert und können für Investitionen genutzt werden.

Braucht man zwingend einen Geschäftsführer?

Ja. Die GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Er vertritt das Unternehmen nach außen und ist für Buchführung, Steuern, Verträge und rechtliche Pflichten verantwortlich.

Was muss in den Gesellschaftsvertrag?

Die Satzung enthält Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Anteile und Regelungen zur Geschäftsführung. Individuelle Bestimmungen sind möglich, müssen aber rechtlich zulässig und klar formuliert sein.

Christian
Christian
Gründer von shoperate

Die GmbH ist eine der stabilsten und flexibelsten Rechtsformen in Deutschland. Sie schützt dein Privatvermögen, schafft klare Strukturen und erleichtert die Zusammenarbeit mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern. Die Gründung selbst folgt festen Schritten – vom Gesellschaftsvertrag über die Kapitaleinzahlung bis zur Handelsregistereintragung. Entscheidend ist, dass alle Unterlagen vollständig sind und gesetzliche Pflichten eingehalten werden.

Nach der Eintragung beginnt die eigentliche Verantwortung: Buchführung, Steuern, Kapitalerhaltung und Compliance liegen in der Hand des Geschäftsführers. Wenn diese Bereiche solide organisiert sind, bietet die GmbH langfristige Sicherheit und gute Voraussetzungen für Wachstum.

👉 Tipp: Eine klare Planung der Gründung und ein sauber gestalteter Gesellschaftsvertrag verhindern spätere Konflikte und sorgen dafür, dass dein Unternehmen rechtlich und finanziell stabil aufgestellt ist.

lg Christian und das Team von shoperate

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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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