Gewerbeschein

Gewerbeschein beantragen: Kosten, Pflichten & Ablauf

Gewerbeschein

Christian

Christian

Gründer von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Ein Gewerbeschein ist der offizielle Nachweis, dass du dein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hast. Ohne ihn darfst du in Deutschland keine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen – egal ob als Friseur:in, Händler:in oder Gastronom:in. Hier erfährst du, wann du ihn brauchst, was er kostet, wie du ihn beantragst und welche Pflichten danach folgen.

Gewerbeschein

Was ist der Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung, dass du ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet hast. Er wird vom Ordnungs- oder Gewerbeamt deiner Stadt ausgestellt und gilt als Nachweis für die rechtmäßige Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit.

Im Gegensatz zu einer Genehmigung ist der Gewerbeschein keine „Erlaubnis“, sondern eine Anzeige deiner Tätigkeit – Ausdruck der deutschen Gewerbefreiheit.

Das Formular selbst ist ein DIN-A4-Dokument mit Angaben zu Person, Tätigkeit, Standort, Beginn der Geschäftstätigkeit und eventuellen Genehmigungen. Nach der Anmeldung informiert das Amt automatisch Finanzamt, IHK / HWK und Berufsgenossenschaft.

Wie komme ich zum Gewerbeschein?

Du erhältst den Gewerbeschein, indem du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt anmeldest.

Das geht in drei Schritten:

  1. Formular besorgen (online, per Post oder direkt im Amt).
  2. Ausfüllen und einreichen – mit Angaben zu Person, Betrieb, Tätigkeit und Startdatum.
  3. Gebühr zahlen (je nach Gemeinde meist 20 – 70 €).

Wenn alle Angaben vollständig sind, bekommst du den Schein sofort oder innerhalb weniger Tage.

Tipp: In vielen Städten kannst du den Antrag digital stellen – z. B. über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners. Nach der Anmeldung erhältst du automatisch Post vom Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wer braucht einen Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein ist Pflicht für alle, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind – etwa Handwerksbetriebe, Online-Shops, Gastronomie oder Dienstleister.

Keine Gewerbeanmeldung brauchen dagegen Angehörige der freien Berufe (§ 18 EStG) wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Journalist:innen, Designer:innen oder Steuerberater:innen sowie Land- und Forstwirt:innen.

Auch ein Kleingewerbe muss angemeldet werden, selbst wenn es nur nebenbei läuft. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle – ob Einzelunternehmer:in, GbR oder UG.

Sonderfall: Minderjährige können ein Gewerbe nur mit Zustimmung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts anmelden.

Wie viel darf ich mit einem Gewerbeschein verdienen?

Für den Gewerbeschein selbst gibt es keine Verdienstgrenze. Entscheidend ist, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist und welche steuerlichen Regeln greifen.

Als Kleingewerbetreibende:r kannst du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegt – dann fällt keine Umsatzsteuer an.

Ab einem Gewinn von über 24.500 € wird Gewerbesteuer fällig. Darüber hinaus gelten normale Einkommen- und Umsatzsteuerpflichten.

Verdienst du mehr, musst du regelmäßig Buch führen, Umsatzsteuer abführen und dich bei der IHK oder HWK anmelden.

Hat man als Kleingewerbe einen Gewerbeschein?

Ja. Auch als Kleingewerbetreibende:r benötigst du einen Gewerbeschein. Der Unterschied liegt nicht in der Anmeldung, sondern in den Pflichten danach.

Ein Kleingewerbe ist ein normales Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine kaufmännische Buchführung führen muss (§ 1 Abs. 2 HGB). Es gilt steuerlich als einfacher Betrieb, bleibt aber anmeldepflichtig nach § 14 GewO.

Die Anmeldung erfolgt wie bei jedem anderen Unternehmen – beim Ordnungs- oder Gewerbeamt.

Erst später entscheidet das Finanzamt, ob du zusätzlich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten kannst (dann ohne Umsatzsteuer auf Rechnungen).

Kurz gesagt:

  • Kleingewerbe = einfache Rechtsform, weniger Pflichten.
  • Kleinunternehmer = steuerliche Regelung.
  • Gewerbeschein = in beiden Fällen Pflicht.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Der Gewerbeschein ist ein einseitiges Formular im DIN-A4-Format mit dem Titel „Gewerbeanmeldung – GewA 1“.

Er enthält:

  • Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift),
  • den Betriebsstandort,
  • die angemeldete Tätigkeit,
  • ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt,
  • das Startdatum der Tätigkeit,
  • eventuelle Genehmigungen oder Nachweise (z. B. Meisterbrief, Konzession).

Nach Einreichung wird das Formular vom Amt gestempelt und unterschrieben – dies ist dein offizieller Nachweis, dass du ein Gewerbe angemeldet hast.
Viele Gemeinden stellen dir heute zusätzlich eine digitale PDF-Kopie bereit.

Der Schein gilt unbegrenzt, solange sich dein Gewerbe nicht ändert. Bei Umzug oder Tätigkeitswechsel musst du ihn ummelden (Formular GewA 2).

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Kosten variieren je nach Stadt oder Gemeinde, da es keine bundeseinheitlichen Gebühren gibt.

In der Regel liegt die Gebühr zwischen 20 und 70 Euro.

Beispiele:

  • Berlin: 26 €
  • München: ca. 47 €
  • Hamburg: rund 40 €

In kleinen Gemeinden kann es günstiger sein (ab 15 €).

Für bestimmte Tätigkeiten können Zusatzkosten entstehen – etwa für ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Handwerksrolleneintrag oder eine Konzession. Diese bewegen sich meist zwischen 10 und 150 Euro.

Gut zu wissen: Die Anmeldegebühr ist steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG).

Tipp: Viele Kommunen ermöglichen bereits eine Online-Anmeldung, bei der du die Gebühr direkt per Karte oder Überweisung zahlst.

Was ist eine Gewerbeanmeldung? (Definition & Rechtslage)

Eine Gewerbeanmeldung ist die formale Anzeige deiner selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Sie ist gesetzlich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt und gilt als Startpunkt jeder gewerblichen Tätigkeit in Deutschland. Das Ziel: Der Staat muss wissen, wer ein Gewerbe betreibt, wo es ausgeübt wird und welche Art von Tätigkeit geplant ist.

Der Gewerbeschein ist dabei nicht die Genehmigung selbst, sondern die Bestätigung der Anmeldung – also der Nachweis, dass du dein Gewerbe ordnungsgemäß angezeigt hast. Damit ist die Anmeldung ein Verwaltungsakt, keine Erlaubnis. Die Gewerbefreiheit bleibt grundsätzlich bestehen: Du darfst jede legale, erlaubnisfreie Tätigkeit selbstständig ausüben.

Nach der Anmeldung leitet das Gewerbeamt automatisch Kopien an weitere Behörden weiter – vor allem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sowie an die Berufsgenossenschaft. Diese Institutionen melden sich anschließend direkt bei dir, meist mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und ersten Hinweisen zu deinen Pflichten.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Sobald du regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – egal ob haupt- oder nebenberuflich. Das gilt auch für Online-Shops, kleine Dienstleister oder Gastronomiebetriebe.

Nicht erforderlich ist eine Anmeldung für Freie Berufe (§ 18 EStG) und für Tätigkeiten der Urproduktion (z. B. Land-, Forst- und Weinbau).

Hinweis:
Auch ein einmaliger oder kurzfristiger Verkauf (z. B. Flohmarkt oder privater Onlineverkauf) ist kein Gewerbe. Erst wenn du dauerhaft mit Wiederholungsabsicht und Gewinnerzielung handelst, greift die Anmeldepflicht.

Beispiel:
Lisa eröffnet ein kleines Café in München. Noch bevor sie den ersten Kaffee verkauft, meldet sie ihr Gewerbe beim KVR München an. Sie füllt das Formular „GewA 1“ aus, zahlt die Gebühr von 47 €, und erhält wenige Tage später ihren Gewerbeschein. Das Finanzamt sendet ihr automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die IHK ordnet sie als Mitglied ein – und Lisas Café kann offiziell starten.

Wer muss ein Gewerbe anmelden – und wer ist ausgenommen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das heißt: Jede Person darf ein Gewerbe gründen, solange keine gesetzlichen Verbote oder besonderen Erlaubnispflichten bestehen. Gleichzeitig verpflichtet § 14 Gewerbeordnung (GewO) jeden Gewerbetreibenden, die Aufnahme einer Tätigkeit anzuzeigen.

Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn eine Tätigkeit

  • selbstständig ausgeübt wird (also auf eigene Rechnung und Verantwortung),
  • planmäßig und auf Dauer angelegt ist,
  • Gewinnerzielung bezweckt,
  • und nicht zu den freien Berufen oder der Urproduktion zählt.

Wer diese Merkmale erfüllt, muss ein Gewerbe anmelden – unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Nebenerwerb, einen Online-Shop oder ein Restaurant handelt.

Wer ist zur Anmeldung verpflichtet?

  • Einzelunternehmer:innen und Kleingewerbetreibende, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.
  • Gesellschaften wie GbR, OHG, KG, GmbH oder UG (die Anmeldung erfolgt durch den/die Geschäftsführenden).
  • Handwerksbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind.
  • Gewerbliche Dienstleister:innen wie Friseur:innen, Fotograf:innen, Händler:innen, Gastronomen oder Onlinehändler:innen.

Nach der Anmeldung wird das Gewerbe automatisch in das kommunale Gewerberegister eingetragen. Von dort aus werden die Daten an die IHK/HWK, das Finanzamt und weitere Behörden übermittelt.

Wer ist nicht anmeldepflichtig?

Einige Tätigkeiten gelten nicht als Gewerbe und fallen daher nicht unter die Gewerbeordnung. Dazu zählen:

Kategorie Beispiele Zuständig
Freie Berufe (§ 18 EStG) Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Designer:innen, Steuerberater:innen Direkte Meldung ans Finanzamt
Urproduktion Land- und Forstwirt:innen, Gartenbau, Weinbau, Fischerei Landwirtschaftskammer
Verwaltung eigenen Vermögens Vermietung, Verpachtung, Wertpapierverwaltung Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
Tätigkeiten höherer Bildung/Lehre Dozent:innen, Coaches, Wissenschaftler:innen Finanzamt

Diese Gruppen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt. Das Finanzamt entscheidet dann, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

Hinweis:
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf ist manchmal schwierig. Im Zweifel prüft das Finanzamt, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist. Eine falsche Einstufung kann steuerliche Folgen haben – lass dich im Zweifel beraten.

Kleingewerbe: Rechte, Pflichten und Grenzen

Kleingewerbe heißt: Du führst ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister steht und keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb benötigt. Die Anmeldepflicht bleibt gleich: Du meldest dein Gewerbe beim Ordnungs-/Gewerbeamt an und erhältst den Gewerbeschein. Erst danach stuft dich das Finanzamt steuerlich ein.

Was bedeutet „klein“?

„Kleingewerbe“ ist handelsrechtlich gemeint (kein HGB-Kaufmann). Es ist nicht identisch mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

  • Kleingewerbe = vereinfachte Rechnungslegung (keine Bilanz, EÜR möglich), keine HR-Eintragung.
  • Kleinunternehmer = umsatzsteuerliche Erleichterung (USt entfällt auf Rechnungen), wenn Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Umsatz- und Steuer-Praxis

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Vorjahr ≤ 22.000 € Umsatz und laufendes Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 € → keine USt auf Rechnungen, Hinweis auf § 19 UStG erforderlich.
  • Gewerbesteuer: Freibetrag 24.500 € Gewinn pro Jahr. Darüber fällt Gewerbesteuer an (anrechenbar auf ESt bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften).

Pflichten & Formalien

  • Buchführung: In der Regel Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend.
  • IHK/HWK: Automatische Zuordnung nach Anmeldung, oft Beitragsbefreiung in der Gründungsphase oder bei sehr geringem Ertrag.
  • Rechnungen & Belege: Ordnungspflicht, Aufbewahrung i. d. R. 10 Jahre.

Häufige Fehler vermeiden

  • Begriff vermischen: „Kleingewerbe“ (Handelsrecht) ≠ „Kleinunternehmer“ (Umsatzsteuer).
  • Zu spät anmelden: Anmeldung vor Tätigkeitsstart; verspätet drohen Bußgelder.
  • USt-Hinweis vergessen: Bei Kleinunternehmern muss der § 19-Hinweis auf die Rechnung.

Beispiel: Du startest nebenberuflich als Fotografin mit 15.000 € Jahresumsatz. Ergebnis: Gewerbeanmeldung nötig (Gewerbeschein), Kleingewerbe handelsrechtlich, Kleinunternehmerregelung möglich (keine USt), EÜR ausreichend.

Gewerbeschein beantragen: So funktioniert’s Schritt für Schritt

Wenn du dein Gewerbe starten willst, führt kein Weg an der Gewerbeanmeldung vorbei. Sie ist schnell erledigt – meist in weniger als einer Stunde. Hier erfährst du, wie du den Gewerbeschein Schritt für Schritt beantragst, welche Unterlagen du brauchst und welche Behörde zuständig ist.

1. Zuständiges Gewerbeamt finden

Zuständig ist immer das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde, in der dein Betrieb seinen Sitz hat. Bei Homeoffice-Gewerben gilt deine Wohnadresse.

In Großstädten wie Berlin oder Hamburg kannst du die Anmeldung auch online über das jeweilige Landesportal durchführen (z. B. über den Einheitlichen Ansprechpartner).

Beispiel:
In Berlin erfolgt die Anmeldung über das Ordnungsamt deines Bezirks, in München über das Kreisverwaltungsreferat (KVR), in Hamburg über das Zentrale Gewerberegister.

2. Unterlagen vorbereiten

Folgende Dokumente benötigst du zur Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei ausländischen Staatsbürger:innen: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
  • Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)” – online oder im Amt erhältlich
  • Nachweise oder Genehmigungen, falls erforderlich (z. B. bei Handwerks-, Gaststätten- oder Bewachungsgewerben)
  • Bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag und ggf. Handelsregisterauszug

3. Formular ausfüllen

Das Formular enthält Angaben zu

  • deiner Person,
  • der Betriebsanschrift,
  • dem Beginn der Tätigkeit,
  • der Art des Gewerbes,
  • der Rechtsform,
  • und ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt.

Fülle die Felder klar und vollständig aus – insbesondere die Beschreibung der Tätigkeit. Beispiel: Statt „Handel“ besser „Online-Handel mit Kleidung und Accessoires“. So lassen sich spätere Rückfragen vermeiden.

4. Anmeldung einreichen

Du kannst den Antrag persönlich, schriftlich oder digital stellen.

  • Vor Ort: Du gibst das Formular beim Gewerbeamt ab und zahlst die Gebühr bar oder mit Karte.
  • Online: Du lädst die Unterlagen hoch, unterschreibst digital und zahlst online.
    Nach der Prüfung erhältst du sofort oder wenige Tage später deinen Gewerbeschein (Bestätigung der Anmeldung).

Kostenrahmen: 20–70 €, je nach Kommune.

Bearbeitungszeit: meist 1–3 Werktage.

5. Folgebehörden werden automatisch informiert

Nach der Anmeldung erhältst du automatisch Post von:

Behörde / Institution Grund
Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Steuernummer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung)
IHK / HWK Pflichtmitgliedschaft je nach Branche, meist geringe Beiträge für Gründer
Berufsgenossenschaft Unfallversicherung für Unternehmer:innen und Mitarbeitende

6. Besonderheiten bei genehmigungspflichtigen Gewerben

Einige Tätigkeiten (z. B. Bewachung, Pflege, Makler, Gastronomie, Taxi) benötigen zusätzliche Nachweise wie

  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Fachkunde- oder Meisternachweis.

Diese Unterlagen reichst du zusammen mit der Gewerbeanmeldung ein oder innerhalb einer gesetzten Frist nach.

Praxisbeispiel:

Jonas eröffnet einen Foodtruck.

Er meldet sein Gewerbe beim Gewerbeamt Stuttgart an, gibt als Tätigkeit „mobiler Verkauf von Speisen und Getränken“ an und zahlt 35 €. Nach zwei Tagen liegt sein Gewerbeschein vor. Das Finanzamt schickt ihm den Steuerfragebogen, die IHK informiert über Pflichtmitgliedschaft. Nach Abschluss aller Formalitäten kann Jonas offiziell loslegen.

Kosten, Dauer und Gültigkeit des Gewerbescheins

Die Kosten für einen Gewerbeschein hängen von deiner Stadt oder Gemeinde ab. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Gebühren – jede Kommune legt ihren Rahmen selbst fest. In der Regel bewegt sich die Gebühr zwischen 15 € und 70 €.

Bei Online-Anmeldungen kannst du die Gebühr meist direkt per Kreditkarte, SEPA oder Giropay bezahlen. Vor Ort erfolgt die Zahlung bar oder per EC-Karte.

Für bestimmte Gewerbearten – etwa Gaststätten oder Bewachungsdienste – können zusätzliche Gebühren entstehen, zum Beispiel für Führungszeugnisse oder Erlaubnisse.

Beispielhafte Gebührenübersicht

Ort Gebühr für die Gewerbeanmeldung
Berlin 26 €
München 47 €
Hamburg 40 €
Kleine Gemeinden ab 15 €

Tipp: Die Anmeldegebühr kannst du in deiner Buchhaltung als Betriebsausgabe absetzen (§ 4 Abs. 4 EStG).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis drei Werktage.

In kleineren Gemeinden erhältst du den Gewerbeschein oft sofort, in Großstädten kann es etwas länger dauern. Online-Portale senden dir die Bestätigung meist innerhalb weniger Stunden digital per PDF.

Gültigkeit

Ein einmal ausgestellter Gewerbeschein ist zeitlich unbegrenzt gültig, solange dein Gewerbe in unveränderter Form weiterbesteht.

Nur bei Änderungen musst du erneut aktiv werden:

  • Adressänderung → Gewerbeummeldung (Formular GewA 2)
  • Tätigkeitsänderung oder Erweiterung → ebenfalls Ummeldung
  • Betriebsaufgabe → Gewerbeabmeldung (Formular GewA 3)

Die Gebühren für Ummeldung oder Abmeldung liegen meist zwischen 10 € und 40 €.

Hinweis:
Auch wenn dein Gewerbe ruht (z. B. wegen Elternzeit oder Krankheit), bleibt die Anmeldung bestehen. Erst bei endgültiger Aufgabe musst du es abmelden, um unnötige IHK-Beiträge oder Steuerbescheide zu vermeiden.

Pflichten nach der Anmeldung

Mit dem Gewerbeschein hast du die erste Hürde geschafft – aber die Anmeldung allein reicht nicht. Nach der Bestätigung durch das Gewerbeamt folgen mehrere Pflichten, die du als Gewerbetreibende:r beachten musst. Diese betreffen vor allem Steuern, Mitgliedschaften, Buchführung und Versicherungen.

1. Steuerliche Pflichten

Nach deiner Gewerbeanmeldung informiert das Amt automatisch das Finanzamt. Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du innerhalb von zwei Wochen ausfüllen solltest.

Darin gibst du u. a. an:

  • Beginn der Tätigkeit
  • erwartete Umsätze und Gewinne
  • gewünschte Umsatzsteuerregelung (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
  • Bankverbindung

Danach vergibt das Finanzamt deine Steuernummer, mit der du Rechnungen schreiben darfst.

Gewerbesteuer:
Ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr wird Gewerbesteuer fällig. Sie wird an deine Gemeinde gezahlt und kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

2. Mitgliedschaft bei IHK oder Handwerkskammer

Sobald dein Gewerbe eingetragen ist, wirst du automatisch Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

  • IHK: für Handel, Dienstleistungen, Gastronomie
  • HWK: für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke

Die Beiträge hängen von deinem Umsatz ab. Existenzgründer:innen oder Kleingewerbe werden in vielen Regionen im ersten Jahr beitragsfrei gestellt.

3. Buchführung und Aufbewahrung

Kleingewerbe und Einzelunternehmen dürfen meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen. Nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und große Betriebe sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Pflichten im Überblick:

  • Rechnungen korrekt ausstellen (USt-ID oder Steuernummer angeben, vollständige Pflichtangaben)
  • Belege 10 Jahre aufbewahren
  • jährliche Steuererklärung (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer)

Fehlerhafte oder unvollständige Buchführung kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen oder Bußgeldernführen.

4. Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung

Jede:r Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anzumelden. Diese fungiert als gesetzliche Unfallversicherung.

Beispiele:

  • BG Handel und Warenlogistik (BGHW) für Einzelhandel
  • BGN für Gastronomie und Nahrungsmittel
  • BG ETEM für Medien- und Technikbranchen

Für Selbstständige ist die Versicherung meist freiwillig, aber empfehlenswert.

Wenn du Angestellte beschäftigst, ist die Anmeldung verpflichtend.

5. Kranken- und Rentenversicherung

Als Selbstständige:r kannst du wählen zwischen:

  • freiwilliger gesetzlicher Versicherung oder
  • privater Krankenversicherung.

Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker:innen) unterliegen der Rentenversicherungspflicht.

Prüfe das rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung, um Nachzahlungen zu vermeiden.

6. Weitere Meldepflichten

Bei bestimmten Tätigkeiten können zusätzliche Pflichten bestehen, etwa:

  • Lebensmittelverarbeitung: Gesundheitszeugnis (§ 43 IfSG)
  • Baugewerbe: Eintragung in die Handwerksrolle
  • Onlinehandel: Datenschutz und Impressumspflicht

Checkliste: Was du nach der Gewerbeanmeldung erledigen musst

Aufgabe Frist / Empfehlung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen innerhalb von 14 Tagen
Gewerbesteuer-Freibetrag prüfen (24.500 €) laufend
IHK/HWK-Mitgliedschaft prüfen, ggf. Befreiung beantragen nach Posteingang
Berufsgenossenschaft kontaktieren innerhalb von 7 Tagen
Buchhaltungssystem einrichten (z. B. EÜR, Software) vor erster Rechnung

Hinweis:
Diese Pflichten gelten auch für Nebengewerbe. Selbst wenn du nur gelegentlich Einnahmen erzielst, musst du dein Gewerbe korrekt anmelden und steuerlich erfassen.

Genehmigungspflichtige Gewerbe

Nicht jedes Gewerbe darf einfach durch eine Anmeldung gestartet werden. Für bestimmte Branchen verlangt der Staat zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen, um Verbraucher:innen und öffentliche Interessen zu schützen. Diese sogenannten überwachungs- oder erlaubnispflichtigen Gewerbe sind in der Gewerbeordnung (§§ 30 ff. GewO) und weiteren Spezialgesetzen geregelt.

Warum eine Genehmigung nötig ist

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten erfordern oft besondere Zuverlässigkeit, Sachkunde oder persönliche Eignung.

Vor der Gewerbeanmeldung musst du in diesen Fällen bestimmte Unterlagen vorlegen, etwa:

  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Fachkundeprüfung oder Meisterbrief
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

Diese Dokumente prüft die zuständige Behörde, bevor der Gewerbeschein ausgestellt wird.

Beispiele für genehmigungspflichtige Gewerbe

Kategorie Beispiele Rechtsgrundlage / Nachweis
Bewachungsgewerbe Sicherheitsdienste, Türsteher, Geldtransporte § 34a GewO, Nachweis über Zuverlässigkeit und Sachkundeprüfung
Makler- und Vermittlungsgewerbe Immobilienmakler, Finanzanlagen- oder Versicherungsvermittler §§ 34c–34f GewO, Erlaubnis der IHK
Pflegedienste Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste Erlaubnis nach § 132a SGB V, Zuverlässigkeitsnachweis
Gaststättengewerbe Betrieb mit Alkoholausschank § 2 GastG, Konzession des Ordnungsamts
Verkehrsgewerbe Taxi, Mietwagen, Güterkraftverkehr PBefG / GüKG, Fachkundeprüfung IHK
Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht Elektriker, Maurer, Installateur, Friseur § 7 HwO, Eintragung in Handwerksrolle

Ablauf der Genehmigung

  1. Vorbereitung: Informiere dich frühzeitig bei der zuständigen Kammer oder Behörde, welche Nachweise erforderlich sind.
  2. Unterlagen einreichen: Alle Genehmigungen müssen spätestens mit der Gewerbeanmeldung vorliegen oder kurzfristig nachgereicht werden.
  3. Prüfung durch das Amt: Die Behörde prüft persönliche Zuverlässigkeit und Fachkenntnis.
  4. Erteilung der Erlaubnis: Erst danach wird der Gewerbeschein ausgestellt.

Hinweis:
Wenn du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ohne gültige Genehmigung betreibst, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 144 GewO).

Tipp:
Auf den Websites deiner IHK oder Handwerkskammer findest du aktuelle Listen mit allen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten und erforderlichen Nachweisen.

Gewerbeschein verloren – was tun?

Der Gewerbeschein ist ein offizielles Dokument und dient als Nachweis deiner Gewerbeanmeldung. Wenn du ihn verlierst, ist das kein Grund zur Panik – die Daten sind im Gewerberegister deiner Stadt oder Gemeinde gespeichert. Du kannst jederzeit eine Ersatzbescheinigung anfordern.

So gehst du bei Verlust vor

  1. Zuständiges Gewerbeamt kontaktieren
    Melde dich bei dem Gewerbe- oder Ordnungsamt, bei dem du dein Gewerbe ursprünglich angemeldet hast.
    Eine telefonische Anfrage genügt meist, um den Ablauf zu klären.
  2. Ersatzbescheinigung beantragen
    Die Behörde stellt dir auf Antrag eine Zweitschrift oder Abschrift deines Gewerbescheins aus.
    Dafür musst du in der Regel folgende Angaben machen:
    • Name und Geburtsdatum
    • Anschrift und Ort des Gewerbes
    • Zeitpunkt der Anmeldung oder Registrierungsnummer (falls bekannt)
  3. Gebühr bezahlen
    Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung fällt meist eine kleine Gebühr an, meist zwischen 10 und 25 €.
  4. Erhalt per Post oder vor Ort
    Die Ersatzurkunde wird dir zugesandt oder du kannst sie persönlich abholen.
    Manche Städte bieten auch einen Online-Service über das Gewerbeportal oder den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP).

Alternative: Gewerberegisterauskunft

Wenn du den Gewerbeschein nur als Nachweis für Banken, Geschäftspartner oder Behörden benötigst, reicht oft eine Auskunft aus dem Gewerberegister.

Diese kannst du meist online beantragen und erhältst sie als beglaubigte Abschrift oder PDF-Datei.

Hinweis:
Ein Verlust ist nicht meldepflichtig, da die Anmeldung selbst im Register gespeichert bleibt. Wichtig ist nur, dass du bei Bedarf eine Ersatzbescheinigung anforderst – besonders, wenn du sie für Verträge oder Förderanträge benötigst.

FAQ & Sonderfälle rund um den Gewerbeschein

Im Alltag tauchen viele Fragen auf, die über die klassische Anmeldung hinausgehen. Hier findest du die wichtigsten Sonderfälle und praktischen Antworten kurz zusammengefasst.

Kann ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Auch wenn du hauptberuflich angestellt bist, kannst du ein Nebengewerbe führen.

Voraussetzungen:

  • Zustimmung deines Arbeitgebers (sofern arbeitsvertraglich verlangt)
  • keine Konkurrenz zur Haupttätigkeit
  • Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich
  • steuerliche Erfassung beim Finanzamt
    Ein Nebengewerbe hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Hauptgewerbe, aber geringere steuerliche Belastung, solange dein Gewinn unterhalb der Freibeträge liegt.

Können Minderjährige ein Gewerbe anmelden?

Nur eingeschränkt.

Minderjährige benötigen:

  • die Zustimmung beider Elternteile
  • und die Genehmigung des Familiengerichts nach § 112 BGB.
    Das Gericht prüft, ob die wirtschaftliche Selbstständigkeit im Interesse des Kindes liegt. Ohne diese Genehmigung wird die Anmeldung abgelehnt.

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig betreiben?

Ja, du darfst mehrere Tätigkeiten ausüben – entweder:

  • unter demselben Gewerbeschein, wenn die Tätigkeiten sachlich zusammenhängen (z. B. Verkauf von Kleidung und Accessoires), oder
  • als separate Gewerbe, wenn sie völlig verschieden sind (z. B. Onlinehandel und Fotografie).
    Bei neuen oder stark abweichenden Tätigkeiten musst du eine Ummeldung (Formular GewA 2) einreichen.

Muss ich ein Online-Gewerbe ebenfalls anmelden?

Ja. Auch digitale Geschäftsmodelle wie Online-Shops, E-Commerce oder digitale Dienstleistungen gelten als Gewerbe, sobald sie auf Dauer und Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Wichtig:

  • Impressumspflicht (§ 5 TMG)
  • Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt beantragen
  • Datenschutz (DSGVO) beachten
  • Widerrufsbelehrung bei Verbrauchergeschäften

Was gilt für eine GbR oder UG?

Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) meldet jeder Gesellschafter sein Gewerbe einzeln an.

Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, UG, AG) erfolgt die Anmeldung durch die vertretungsberechtigte Person(Geschäftsführer:in).

Erforderliche Unterlagen:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug (oder notariell beurkundete Gründungsdokumente)
  • Ausweis der vertretungsberechtigten Person

Kann ich mein Gewerbe ruhen lassen?

Ja. Wenn du dein Gewerbe vorübergehend nicht ausübst, kannst du es ruhend melden.

Das bedeutet:

  • Keine aktive Tätigkeit, keine Rechnungsstellung
  • Trotzdem Mitglied bei IHK/HWK (Beitragsbefreiung ggf. beantragen)
  • Keine Abmeldung nötig – aber Finanzamt informieren
    So vermeidest du unnötige Rückfragen oder Schätzungen durch die Steuerbehörde.

Hinweis:
Wenn du dein Gewerbe dauerhaft aufgibst, reicht eine formlose Abmeldung (Formular GewA 3). Diese ist Pflicht, um spätere Steuerbescheide und Kammerbeiträge zu stoppen.

Christian
Christian
Gründer von shoperate

Ein Gewerbeschein ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit – und gleichzeitig dein offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern. Die Anmeldung ist unkompliziert, kostet wenig und sorgt dafür, dass dein Unternehmen rechtlich korrekt und steuerlich erfasst ist.

Auch Kleingewerbe oder Nebentätigkeiten müssen angezeigt werden. Entscheidend ist nicht die Größe deines Betriebs, sondern die Absicht, Gewinn zu erzielen.

Wer seine Pflichten kennt – von der Anmeldung über Steuererklärung bis zur IHK-Mitgliedschaft – kann rechtssicher und ohne spätere Überraschungen starten.

Damit steht der formellen Gründung deines Unternehmens nichts mehr im Weg.

lg Christian und das Team von shoperate

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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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