Die Rechtsform bestimmt Haftung, Steuern, Kosten und Wachstumsspielraum deines Unternehmens. In Österreich reicht die Spannweite vom Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder FlexCo. Eine falsche Wahl kostet Geld und Flexibilität. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Rechtsform wann passt und worauf du achten musst.

Die Rechtsform ist der rechtliche „Rahmen“ deines Betriebs. Sie regelt, ob dein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Folgen Fehler oder Schulden haben. Für Gründer:innen ist das wichtig, weil viele Konsequenzen erst sichtbar werden, wenn etwas schiefgeht, etwa bei Zahlungsproblemen, Gewährleistungsfällen oder Streit unter Partnern.
Die Wahl der Rechtsform wirkt vor allem auf diese Punkte:
Viele Gründungen starten mit dem Wunsch nach maximaler Einfachheit. Das ist nachvollziehbar. Trotzdem sollte die Rechtsform auch zu den nächsten 12 bis 36 Monaten passen. Ein Betrieb, der heute klein ist, kann durch einen Standort, Personal oder Investitionen rasch ein anderes Risikoprofil bekommen.
⚠️ Achtung: „Beschränkte Haftung“ bedeutet nicht „keine persönliche Haftung“. Geschäftsführer:innen können in der Praxis persönlich haften, wenn Pflichten verletzt werden, zum Beispiel bei grob fehlerhafter Geschäftsführung oder verspäteten Meldungen.
Bevor du dich für eine konkrete Rechtsform entscheidest, solltest du sie anhand klarer Kriterien vergleichen. Nicht jede Rechtsform ist für jedes Geschäftsmodell geeignet. In der Praxis entscheiden wenige Faktoren, ob eine Struktur langfristig tragfähig ist oder später teuer korrigiert werden muss.
Die Haftung ist meist das wichtigste Kriterium.
Faustregel: Je höher das Geschäftsrisiko, desto wichtiger ist eine Haftungsbegrenzung.
Rechtsformen unterscheiden sich darin, wer besteuert wird und wann:
Entscheidend ist, ob Gewinne regelmäßig privat benötigt werden oder im Unternehmen bleiben sollen.
Die Rechtsform beeinflusst, ob du typischerweise im GSVG oder im ASVG bist. Beiträge und Nachzahlungen sind ein relevanter Kostenfaktor und sollten früh berücksichtigt werden. Fehlannahmen bei der Sozialversicherung sind einer der häufigsten Gründe für Liquiditätsprobleme.
Je professioneller die Rechtsform, desto leichter sind Beteiligungen und Finanzierung darstellbar.
Mit zunehmender Komplexität steigen:
Eine einfache Rechtsform spart Aufwand, bietet aber weniger Schutz und Flexibilität.
Wer wachsen, Gesellschafter:innen aufnehmen oder Anteile übertragen will, braucht eine Rechtsform, die das sauber abbildet. Einzelunternehmen und einfache Personengesellschaften stoßen hier schnell an Grenzen.
Die Übersicht zeigt deutlich: Einfachheit und Haftungsschutz stehen meist im Spannungsfeld. Je einfacher die Rechtsform, desto höher das persönliche Risiko. Je stärker die Haftung begrenzt ist, desto höher sind Aufwand und laufende Kosten.
Für Gründer:innen mit Wachstumsperspektive sind GmbH und FlexCo die stabilsten Standardlösungen. Personengesellschaften eignen sich vor allem dann, wenn Rollen klar sind und das Haftungsrisiko bewusst getragen wird. Sonderformen lohnen sich meist nur, wenn ein konkreter struktureller Zweck dahintersteht.
Haftung ist in der Praxis der wichtigste Unterschied zwischen Rechtsformen. Viele Risiken zeigen sich nicht beim Start, sondern erst später, etwa bei Reklamationen, Schadenersatz, Zahlungsproblemen oder Streit unter Gesellschafter:innen.
Bei Einzelunternehmen, OG und GesbR haftest du persönlich und unbeschränkt. Gläubiger können direkt auf dein Privatvermögen zugreifen. Dazu zählen auch Ersparnisse, Immobilien und künftige Einkünfte. Besonders kritisch ist, dass du in Personengesellschaften auch für Fehler anderer Gesellschafter:innen haftest.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo und AG trennen grundsätzlich Privat- und Unternehmensvermögen. Das reduziert das Risiko deutlich, ist aber kein Freibrief. Geschäftsführer:innen haften persönlich, wenn sie Pflichten verletzen, etwa bei verspäteter Insolvenzanmeldung, grober Fahrlässigkeit, Abgabenverstößen oder Vermischung von privaten und betrieblichen Geldern.
💡 Merke: Die Rechtsform senkt das Risiko, ersetzt aber keine saubere Organisation. In der Praxis ist Haftung immer eine Kombination aus Rechtsform und Verhalten.
Steuerlich unterscheiden sich Rechtsformen weniger durch einzelne Prozentsätze als durch die Grundlogik der Besteuerung. Entscheidend ist, ob der Gewinn dir direkt zugerechnet wird oder zuerst auf Unternehmensebene besteuert wird.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn den Gesellschafter:innen zugerechnet und mit Einkommensteuer besteuert. Ob du Geld entnimmst oder im Unternehmen lässt, spielt für die Steuer zunächst keine Rolle. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn Gewinne zwar entstehen, aber nicht ausbezahlt werden.
Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn zuerst mit Körperschaftsteuer besteuert. Erst wenn Geld ausgeschüttet wird, fällt eine zusätzliche Besteuerung an. Das ermöglicht, Gewinne im Unternehmen zu belassen und für Investitionen zu nutzen. Steuerliche Vorteile entstehen hier vor allem dann, wenn nicht der gesamte Gewinn privat benötigt wird.
💡 Merke: Die steuerlich „günstigste“ Rechtsform gibt es nicht. Entscheidend sind Gewinnhöhe, Entnahmepolitik und Sozialversicherung im Zusammenspiel.
Gründungskosten sind einmalig sichtbar, laufende Kosten wirken dauerhaft. Für die Wahl der Rechtsform sind daher die laufenden Verpflichtungen meist wichtiger als der Startaufwand.
Ein Einzelunternehmen verursacht kaum Gründungskosten und hat geringe laufende Fixkosten. OG und KG liegen meist im mittleren Bereich, abhängig von Buchhaltung, Firmenbucheintrag und Vertragsgestaltung. GmbH, FlexCo und AG verursachen höhere Kosten durch Notariat, Firmenbuch, Bilanzierung, Offenlegung und laufende Beratung.
Typische laufende Kosten bei Kapitalgesellschaften sind:
💡 Merke: Eine Rechtsform mit niedrigen Einstiegskosten kann langfristig teuer werden, wenn der laufende Aufwand unterschätzt wird. Die richtige Entscheidung berücksichtigt immer Gesamtkosten über mehrere Jahre, nicht nur die Gründung.
In Österreich lassen sich Rechtsformen in drei Hauptgruppen einteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Daneben gibt es Misch- und Sonderformen für spezielle Zwecke.
💡 Merke: Die Unterschiede liegen nicht nur im Namen, sondern vor allem in Haftung, Steuern, Kosten und Flexibilität.
Die folgenden Abschnitte erklären jede Rechtsform einzeln und zeigen, wann sie in der Praxis sinnvoll ist und wo typische Risiken liegen.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform in Österreich. Eine natürliche Person betreibt das Unternehmen allein und auf eigene Rechnung. Rechtlich gibt es keine Trennung zwischen Unternehmer:in und Unternehmen.
Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald du selbständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist. Ein Firmenbucheintrag ist nicht zwingend, solange keine Rechnungslegungspflicht besteht. Viele Einzelunternehmen bleiben dauerhaft nicht protokolliert.
Die Haftung ist unbeschränkt. Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen, also auch mit Ersparnissen, Immobilien und künftigem Einkommen.
⚠️ Achtung: Die Haftung endet nicht automatisch mit der Beendigung der Tätigkeit. Forderungen können auch nachträglich geltend gemacht werden.
💡 Merke: Viele Liquiditätsprobleme entstehen, weil Sozialversicherungsnachzahlungen nicht eingeplant wurden.
👉 Tipp: Das Einzelunternehmen ist ein guter Startpunkt, aber selten die beste Lösung, wenn Umsatz, Risiko oder Team wachsen.
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Beteiligten. Typisch ist, dass der Gewinn den Gesellschafter:innen zugerechnet wird. Gleichzeitig ist die Haftung oft persönlich, zumindest bei einer Person.
Wichtige Merkmale in der Praxis:
Personengesellschaften sind in Österreich vor allem dann verbreitet, wenn:
👉 Tipp: Personengesellschaften wirken auf dem Papier unkompliziert. In der Praxis sind Haftung und Konfliktpotenzial die wichtigsten Entscheidungstreiber.
Die OG ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Unternehmen unter gemeinsamer Firma zu betreiben. Die OG ist nach außen klar sichtbar und wird ins Firmenbuch eingetragen.
Ein Gesellschaftsvertrag ist rechtlich nicht immer zwingend, in der Praxis aber fast immer sinnvoll. Er regelt vor allem:
Die OG ist grundsätzlich firmenbuchpflichtig. Dadurch entstehen formale Pflichten, aber auch klare Außenwirkung.
Alle Gesellschafter:innen haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Das bedeutet:
⚠️ Achtung: In der OG ist nicht nur das eigene Risiko relevant. Du haftest auch für Entscheidungen und Fehler der anderen Gesellschafter:innen.
Ohne besondere Regelung wird der Gewinn typischerweise nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis verteilt. Entscheidend ist, dass die Verteilung klar dokumentiert ist.
Die OG selbst zahlt in der Regel keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird den Gesellschafter:innen zugerechnet und dort besteuert:
💡 Merke: Steuerlich wirkt die OG oft „einfach“, aber sie führt dazu, dass Gewinne sofort auf Gesellschafterebene besteuert werden, auch wenn Geld im Unternehmen bleibt.
In der Praxis sind OG-Gesellschafter:innen häufig im GSVG. Die genaue Zuordnung hängt von Rolle und Tätigkeit ab.
Je nach Gewerbeart kann ein Befähigungsnachweis nötig sein. Bei reglementierten Gewerben ist relevant, wer als fachlich geeignete Person gilt.
👉 Tipp: Eine OG ist nur dann sinnvoll, wenn Vertrauen, Rollen und Exit-Regeln sauber geklärt sind.
Die KG ist eine Personengesellschaft mit zwei Rollen: Komplementär:innen führen das Unternehmen und haften unbeschränkt. Kommanditist:innen beteiligen sich am Unternehmen und haften grundsätzlich nur bis zur vereinbarten Hafteinlage. In Österreich ist die KG verbreitet, weil sie Kapitalbeteiligung ermöglicht, ohne dass alle Beteiligten das volle Haftungsrisiko tragen.
Komplementär:
Kommanditist:
💡 Merke: Die KG ist oft ein „Mittelweg“ zwischen OG (alle haften voll) und GmbH (Haftung beschränkt, aber mehr Pflichten).
Die Haftung ist der Kern der KG:
⚠️ Achtung: Wenn die vereinbarte Einlage nicht tatsächlich geleistet wurde, kann das Risiko für den Kommanditisten faktisch höher sein. Außerdem sollten vertragliche Regelungen zur Nachschusspflicht klar sein.
Eine KG braucht in der Praxis immer:
Typische Punkte im Vertrag:
👉 Tipp: Bei mehreren Beteiligten ist ein sauberer Vertrag wichtiger als die Rechtsform selbst. Viele Streitfälle sind Vertragsprobleme.
Die KG ist steuerlich transparent:
Wichtig für die Praxis:
⚠️ Achtung: Das ist ein häufiger Liquiditätsfehler bei Personengesellschaften.
In der Praxis ist die Zuordnung unterschiedlich:
💡 Merke: Bei atypischen Konstruktionen sollte die SV-Einstufung vorab geklärt werden, weil sie laufende Kosten stark beeinflusst.
Auch bei der KG gilt:
👉 Tipp: Wenn du Haftung begrenzen willst, aber die KG-Logik nutzen möchtest, führt der Weg in der Praxis oft zur GmbH & Co KG.
Die GesbR ist die einfachste Form der Zusammenarbeit. Sie wird oft gewählt, weil sie schnell ist. In Österreich ist sie aber auch die Rechtsform, die am häufigsten unbewusst entsteht.
Eine GesbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und gemeinsam wirtschaftlich tätig sind. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
💡 Merke: Schon ein gemeinsames Projekt mit Rechnungsausstellung kann faktisch eine GesbR sein, wenn ihr gemeinsam auftretet.
Alle Gesellschafter:innen haften:
⚠️ Achtung: Bei der GesbR ist das Haftungsrisiko oft höher als gedacht, weil sie „locker“ wirkt, rechtlich aber hart ist.
👉 Tipp: Wenn aus einem Projekt ein Betrieb wird, ist oft der richtige Zeitpunkt gekommen, auf OG, KG oder GmbHumzusteigen.
Die stille Gesellschaft ist keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern eine Beteiligungsform. Sie wird genutzt, um Kapital aufzunehmen, ohne dass die beteiligte Person nach außen auftritt oder unternehmerische Verantwortung übernimmt.
Eine stille Gesellschafterin oder ein stiller Gesellschafter beteiligt sich mit einer Einlage an einem bestehenden Unternehmen. Nach außen bleibt diese Beteiligung unsichtbar. Das Unternehmen tritt weiterhin allein auf.
💡 Merke: Für Gläubiger ist nur das Unternehmen sichtbar. Die stille Beteiligung ändert nichts an der Außenwirkung.
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie bestehen unabhängig von ihren Gesellschafter:innen und haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Typische Merkmale:
In Österreich sind vor allem GmbH, FlexCo und AG relevant.
Die GmbH ist die mit Abstand wichtigste Kapitalgesellschaft in Österreich. Sie wird häufig gewählt, um Haftung zu begrenzen und dem Unternehmen eine klare rechtliche Struktur zu geben.
Grundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem Vermögen.
Geschäftsführer:innen können jedoch persönlich haften, etwa bei:
⚠️ Achtung: Die GmbH schützt nicht vor Fehlverhalten.
Die gründungsprivilegierte GmbH erleichtert den Einstieg in die GmbH-Struktur.
👉 Tipp: Geeignet, wenn eine GmbH geplant ist, aber das volle Stammkapital anfangs nicht verfügbar ist.
Die FlexCo ist eine moderne Kapitalgesellschaft, die speziell für wachstumsorientierte Unternehmen und Startups geschaffen wurde.
Die AG ist die aufwendigste Kapitalgesellschaft und für kleine Unternehmen selten sinnvoll.
Die GmbH & Co KG kombiniert die steuerliche Transparenz einer KG mit der Haftungsbegrenzung einer GmbH. Sie ist in Österreich eine gängige Struktur, wenn Unternehmer:innen Haftung reduzieren wollen, ohne eine reine Kapitalgesellschaft zu führen.
💡 Merke: Da die Komplementärin eine GmbH ist, haftet keine natürliche Person unbeschränkt.
⚠️ Achtung: Steuerlich kann die GmbH & Co KG komplexer sein als erwartet, insbesondere bei Gewinnverteilung und Entnahmen.
Die Genossenschaft ist eine Sonderform mit dem Zweck, Mitglieder zu fördern, nicht primär Gewinne zu maximieren.
Mitglieder schließen sich zusammen, um gemeinsam:
Ein Verein ist grundsätzlich für ideelle Zwecke gedacht. Wirtschaftliche Tätigkeiten sind nur erlaubt, wenn sie dem Vereinszweck dienen.
⚠️ Achtung: Ein Verein ist keine Alternative zur GmbH, wenn ein klassisches Unternehmen geführt werden soll.
Wenn du allein startest, wenig investierst und dein Haftungsrisiko überschaubar ist, ist das Einzelunternehmen meist der pragmatische Einstieg. Du hast geringe Fixkosten und kannst schnell beginnen. Plane aber von Anfang an Sozialversicherung und mögliche Nachzahlungen ein. Wenn du später Personal einstellst, größere Verträge eingehst oder dein Risiko steigt, ist ein Wechsel in Richtung GmbH oft der nächste logische Schritt.
Für den Nebenberuf ist das Einzelunternehmen fast immer die einfachste Lösung. Wichtig sind zwei Punkte: saubere Trennung von beruflicher und privater Sphäre und eine realistische Planung der laufenden Abgaben. Der Vorteil: Du kannst den Markt testen, ohne sofort eine komplexe Struktur zu tragen. Wenn das Vorhaben skaliert, ist eine Umgründung später möglich, sollte aber rechtzeitig geplant werden.
Wenn ihr beide operativ arbeitet, braucht ihr klare Regeln für Entscheidungen, Gewinnverteilung und Exit. Bei geringem Risiko kann eine OG funktionieren, allerdings mit voller persönlicher Haftung für beide. Sobald Risiko, Investitionen oder Personal relevant werden, ist eine GmbH häufig die stabilere Lösung, weil Haftung getrennt ist und Anteile klar geregelt werden können. In der Praxis entscheidet oft das Risikoprofil, nicht die Komplexität der Gründung.
Wenn eine Person primär Kapital einbringt und nicht operativ führen soll, passt häufig eine KG. Die operative Person wird Komplementär:in, die Kapitalperson Kommanditist:in mit Haftung bis zur Einlage. Alternativ kann eine stille Gesellschaft sinnvoll sein, wenn die Beteiligung bewusst „unsichtbar“ bleiben soll. Entscheidend ist ein sauberer Vertrag: Einlagen, Gewinnverteilung, Kontrollrechte und Ausstieg müssen klar geregelt sein.
Sobald du hohe Investitionen, Leasing, Kredite oder langfristige Mietverträge hast, wird Haftung zum zentralen Thema. In diesen Fällen ist eine GmbH oft die passende Standardlösung, weil sie dein Privatvermögen grundsätzlich schützt. Wichtig bleibt die Praxis: Geschäftsführungspflichten müssen eingehalten werden, damit Haftungsschutz nicht durch Fehler ausgehebelt wird. Wenn du in eine GmbH gehst, plane auch die höheren laufenden Kosten realistisch ein.
Wenn du Investor:innen realistisch erwartest, brauchst du eine Struktur, die Beteiligungen sauber abbildet. Das spricht für GmbH oder FlexCo. Eine GmbH ist für viele Fälle ausreichend und sehr etabliert. Die FlexCo ist besonders interessant, wenn du Beteiligungsmodelle flexibler gestalten willst. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind für Investoren meist unattraktiv, weil Beteiligung und Haftung schwerer abbildbar sind.
Wenn du Mitarbeiterbeteiligung als echtes Instrument planst, ist die FlexCo (FlexKapG) oft die passendste Rechtsform. Sie ist darauf ausgelegt, Beteiligungen einfacher und flexibler umzusetzen, etwa über Unternehmenswert-Anteile. In einer GmbH ist Mitarbeiterbeteiligung möglich, aber häufig formaler und aufwendiger. Wenn du keine Beteiligung planst, sondern nur Prämienmodelle, brauchst du dafür keine FlexCo.
Wenn mehrere Personen oder Betriebe langfristig kooperieren und der Zweck die Förderung der Mitglieder ist, kann eine Genossenschaft passen. Sie ist stabil, aber organisatorisch anspruchsvoller, weil Governance und Entscheidungsprozesse demokratisch organisiert sind. Für klassisches Wachstum mit Investor:innen ist die Genossenschaft selten geeignet. Sie ist eine Speziallösung für echte Kooperationsmodelle.
Viele Probleme entstehen nicht durch die Rechtsform selbst, sondern durch falsche Annahmen bei der Entscheidung. Diese Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und führen später zu unnötigen Kosten oder rechtlichen Risiken.
Ein häufiger Fehler ist, das Haftungsrisiko zu unterschätzen. Gerade bei Einzelunternehmen, OG oder GesbR wird oft davon ausgegangen, dass „eh nichts passiert“. In der Realität reichen bereits einzelne Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen oder Zahlungsausfälle, um private Vermögenswerte zu gefährden. Die Rechtsform sollte immer vom schlechtesten Fall her gedacht werden, nicht vom optimalen Start.
Ebenso verbreitet ist die Annahme, eine GmbH sei automatisch steuerlich günstiger. In vielen Fällen ist das nicht zutreffend. Wenn Gewinne regelmäßig privat benötigt werden, relativieren sich steuerliche Vorteile schnell. Ohne klare Entnahme- und Thesaurierungsstrategie kann eine Kapitalgesellschaft sogar zu höherer Belastung führen. Steuern sollten nie isoliert betrachtet werden, sondern immer gemeinsam mit Liquidität und Sozialversicherung.
Ein weiterer Fehler ist, die Sozialversicherung nicht mitzudenken. Viele Gründer:innen kalkulieren nur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, übersehen aber Pflichtbeiträge und mögliche Nachzahlungen. Gerade in den ersten Jahren können falsche Annahmen hier zu unerwarteten Liquiditätsengpässen führen.
Häufig wird auch eine Rechtsform gewählt, die nicht zur geplanten Entwicklung passt. Wer Wachstum, Beteiligungen oder Investoren realistisch erwartet, entscheidet sich oft trotzdem für eine einfache Struktur und muss später unter Zeitdruck umgründen. Umgründungen sind möglich, aber aufwendig und kostenintensiv. Früh mitzudenken spart langfristig Geld und Nerven.
Ein klassischer Praxisfehler ist außerdem die unbewusste Gründung einer GesbR. Gemeinsames Auftreten, gemeinsame Rechnungen oder ein gemeinsames Konto können bereits ausreichen, um rechtlich als GesbR zu gelten – inklusive voller persönlicher Haftung. Viele Beteiligte sind sich dessen nicht bewusst, bis es zu Problemen kommt.
Schließlich wird der laufende Aufwand oft unterschätzt. Gründungskosten sind einmalig, laufende Pflichten bleiben. Wer eine komplexe Rechtsform wählt, ohne den administrativen Aufwand realistisch einzukalkulieren, bindet dauerhaft Zeit und Geld. Die richtige Rechtsform ist daher nicht die „modernste“, sondern die, die organisatorisch dauerhaft tragbarist.
Ein Wechsel der Rechtsform ist möglich und oft sinnvoll, wenn sich Rahmenbedingungen ändern.
💡 Merke: Umgründungen sind planbar, aber kosten- und beratungsintensiv.
In Österreich gibt es Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG, GesbR, stille Gesellschaft), Kapitalgesellschaften (GmbH, gründungsprivilegierte GmbH, FlexCo/FlexKapG, AG) sowie Sonderformen wie GmbH & Co KG, Genossenschaft und Verein. Welche Rechtsform passt, hängt vor allem von Haftung, Kosten, Steuern, Sozialversicherung und dem geplanten Wachstum ab. Den vollständigen Überblick findest du im Abschnitt „Welche Rechtsformen gibt es in Österreich?“.
Die „beste“ Rechtsform gibt es nicht. In Österreich ist die beste Rechtsform die, die zu deinem Risiko, deinem Team und deinem Plan passt. Für einen einfachen Start mit geringem Risiko ist das Einzelunternehmen oft ausreichend. Wenn Haftungsrisiken steigen oder du professionell wachsen willst, sind GmbH oder FlexCo häufig geeigneter. Entscheidend ist, nicht nur den Start, sondern die nächsten 12 bis 36 Monate realistisch mitzudenken.
Wenn du in Österreich eine Rechtsform gründen willst, starte mit drei Fragen: Wie hoch ist das Haftungsrisiko? Wer soll beteiligt sein? Wie viel laufenden Aufwand kannst du tragen? Allein und risikoarm startet man häufig als Einzelunternehmen. Bei mehreren Personen kommen OG, KG oder GmbH in Frage. Sobald Haftungsschutz oder Investor:innen realistisch sind, führen die meisten Wege zur GmbH oder FlexCo.
Eine Rechtsform passt, wenn sie dein Geschäftsmodell sauber abbildet: Risiko, Investitionen, Verträge, Team und Wachstum. Ein kleines Dienstleistungsmodell ohne hohe Verpflichtungen kann als Einzelunternehmen funktionieren. Sobald Personal, viele Kund:innen oder hohe Vorleistungen dazukommen, wird Haftung zentral und eine Kapitalgesellschaft wird wahrscheinlicher. Bei Teamgründungen entscheidet oft weniger die Rechtsform als ein klarer Gesellschaftsvertrag mit Regeln zu Rollen, Gewinn und Exit.
In Österreich ist das Einzelunternehmen meist günstiger und einfacher, die GmbH bietet Haftungsschutz und eine klarere Struktur. Wenn Risiko und Verpflichtungen gering sind und du schnell starten willst, spricht viel für das Einzelunternehmen. Wenn du Privatvermögen schützen willst oder mit Personal, Investitionen oder langfristigen Verträgen arbeitest, wird die GmbH häufig sinnvoll. Steuerlich ist die GmbH nicht automatisch besser. Vorteile entstehen eher, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben.
Für viele klassische Unternehmen reicht die GmbH, weil sie etabliert und breit verstanden ist. Die FlexCo (FlexKapG) ist besonders interessant, wenn Beteiligungen flexibler gestaltet werden sollen, etwa für Investor:innen oder Mitarbeiterbeteiligung. Wenn du solche Modelle nicht planst, ist die FlexCo oft unnötig komplex. Wenn Wachstum und Beteiligungen realistisch sind, kann die FlexCo den späteren Strukturaufwand reduzieren.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo und AG bieten grundsätzlich die geringste persönliche Haftung, weil Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt sind. In der Praxis kann es trotzdem zu persönlicher Haftung kommen, wenn Pflichten verletzt werden, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder verspäteten Meldungen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind deutlich riskanter, weil du privat haftest. Details dazu findest du im Abschnitt „Rechtsformen und Haftung in der Praxis“.
Bei hohem Haftungsrisiko sind in Österreich meist GmbH oder FlexCo die passende Wahl. Hohes Risiko entsteht typischerweise durch Personal, viele Kund:innenkontakte, Schadenersatzpotenzial, große Investitionen oder lange Vertragsbindungen. OG und GesbR sind hier oft ungeeignet, weil du privat haftest. Eine KG begrenzt Haftung nur teilweise, weil der Komplementär unbeschränkt haftet.
Für Kleinunternehmer ist das Einzelunternehmen oft die Standardlösung, weil es keine Mindestkapitalanforderung hat und der Aufwand niedrig ist. Wichtig ist, dass „Kleinunternehmer“ keine Rechtsform ist, sondern eine umsatzbezogene Einordnung. Wenn dein Risiko steigt, etwa durch Waren, Vorleistungen oder Personal, kann eine GmbH sinnvoll werden. Entscheidend ist das Risikoprofil, nicht die Bezeichnung.
Bei geringem Startkapital sind Einzelunternehmen, OG, KG oder GesbR möglich, weil kein Mindestkapital vorgeschrieben ist. Wenn Haftungsschutz wichtig ist, kann die gründungsprivilegierte GmbH eine Option sein. Entscheidend sind aber die laufenden Kosten: Notar, Bilanzierung und Beratung müssen dauerhaft tragbar sein. Oft ist es sinnvoll, klein zu starten und rechtzeitig umzusteigen, statt eine zu teure Struktur zu früh zu wählen.
In Österreich gibt es keine pauschal steuerlich günstigste Rechtsform. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn mit Einkommensteuer besteuert, unabhängig davon, ob du Geld entnimmst. Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn zuerst mit Körperschaftsteuer besteuert, Ausschüttungen werden zusätzlich belastet. Ob das günstiger ist, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmen und Reinvestitionen ab. Details findest du im Abschnitt „Rechtsformen und Steuern in Österreich erklärt“.
In der OG haften alle Gesellschafter:innen unbeschränkt mit Privatvermögen. In der KG gibt es Komplementär:innen (unbeschränkt haftend, führend) und Kommanditist:innen (Haftung bis zur Einlage). Die KG eignet sich, wenn jemand Kapital einbringen soll, ohne operativ zu führen oder voll zu haften. Die OG passt eher, wenn alle gemeinsam arbeiten, Risiko niedrig ist und Vertrauen sehr hoch ist.
Die GesbR ist eine einfache Zusammenarbeit ohne Firmenbucheintrag und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die OG ist im Firmenbuch eingetragen und tritt nach außen klarer auf. Haftungsmäßig sind beide riskant, weil Gesellschafter:innen persönlich haften. In der Praxis ist die GesbR eher für kurzfristige Projekte geeignet, die OG für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb.
Eine FlexCo ist sinnvoll, wenn Wachstum und Beteiligungen realistisch sind. Sie ist besonders interessant für Mitarbeiterbeteiligung und flexible Anteilsmodelle. Wenn du ein klassisches Unternehmen ohne Beteiligungsmodelle führst, reicht eine GmbH meist aus. Die FlexCo lohnt sich vor allem dann, wenn du sonst in der GmbH aufwendig konstruieren müsstest.
Die GmbH & Co KG lohnt sich, wenn du die Logik einer KG willst, aber vermeiden möchtest, dass eine natürliche Person unbeschränkt haftet. Die GmbH übernimmt die Komplementärrolle und verlagert Haftung auf Gesellschaftsvermögen. Der Preis ist ein höherer Aufwand, weil zwei Gesellschaften geführt werden. Sinnvoll ist diese Form meist erst ab einer gewissen Größe oder Komplexität.
Bei mehreren Gründer:innen sind OG, KG und GmbH die häufigsten Optionen. Eine OG kann passen, wenn alle operativ tätig sind, Risiko niedrig ist und Rollen klar sind. Eine KG passt, wenn Rollen getrennt werden sollen, etwa operative Führung vs. Kapital. Eine GmbH ist oft passend, wenn Haftung begrenzt werden soll oder klare Regeln zu Anteilen, Entscheidungen und Exit nötig sind.
Für Investor:innen sind GmbH oder FlexCo am geeignetsten, weil Beteiligungen klar geregelt und übertragbar sind. Einzelunternehmen, GesbR und OG sind dafür meist unattraktiv, weil Beteiligungen schwerer abbildbar sind und Haftungsthemen stören. Wenn Investor:innen realistisch sind, sollte die Rechtsform früh genug darauf ausgerichtet werden.
Wenn echte Mitarbeiterbeteiligung geplant ist, ist die FlexCo besonders geeignet, weil Beteiligungsmodelle einfacher abbildbar sind. In einer GmbH ist Mitarbeiterbeteiligung möglich, aber häufig formaler und aufwendiger. Wenn es nur um Bonus- oder Prämienmodelle geht, braucht es keine Beteiligungsrechtsform.
Meist hat das Einzelunternehmen die geringsten laufenden Kosten. OG und KG liegen je nach Ausgestaltung im mittleren Bereich. GmbH und FlexCo sind teurer, weil Bilanzierung, Offenlegung und formale Pflichten laufend Aufwand verursachen. Wer nur auf Kosten optimiert, übersieht aber oft Haftung. Niedrige laufende Kosten können im Problemfall teuer werden.
OG, KG, GmbH, FlexCo und AG sind firmenbuchpflichtig. Das Einzelunternehmen ist oft nicht eingetragen, kann aber freiwillig oder ab bestimmten Voraussetzungen eintragungspflichtig werden. Ein Firmenbucheintrag bringt Pflichten, aber auch klare Außenwirkung und Rechtssicherheit.
Ja, du kannst in Österreich deine Rechtsform wechseln, etwa vom Einzelunternehmen zur GmbH. Das ist aber ein Projekt mit Kosten, Bewertung und steuerlichen Fragen. Sinnvoll ist ein Wechsel, wenn Risiko, Umsatz, Gesellschafterkreis oder Finanzierungspläne sich deutlich ändern. Plane den Wechsel früh, statt unter Zeitdruck zu reagieren.
Ein Verein ist erlaubt, aber grundsätzlich für ideelle Zwecke gedacht. Wirtschaftliche Tätigkeit ist nur zulässig, wenn sie dem Vereinszweck dient und Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Für ein klassisches gewinnorientiertes Unternehmen ist ein Verein in der Regel ungeeignet und kann rechtliche Risiken erzeugen.
Eine Genossenschaft ist sinnvoll, wenn der Zweck die Förderung von Mitgliedern ist, etwa gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Vermarktung oder gemeinsame Infrastruktur. Sie passt zu Kooperations- und Community-Modellen mit langfristiger Ausrichtung. Für investorengetriebenes Wachstum ist sie meist ungeeignet, weil Governance und Entscheidungsprozesse komplexer sind.
Für den Nebenberuf ist das Einzelunternehmen meist der einfachste Einstieg. Wichtig ist die saubere Trennung zur unselbständigen Tätigkeit und eine realistische Planung von Abgaben und Sozialversicherung. Wenn das Vorhaben deutlich wächst oder das Risiko steigt, sollte die Rechtsform neu bewertet werden.
Häufig werden Haftungsrisiken unterschätzt, steuerliche Vorteile überschätzt oder Sozialversicherung und laufende Kosten nicht realistisch geplant. Auch die unbewusste Gründung einer GesbR ist ein typischer Fehler. Wichtig ist, nicht nur den Start zu optimieren, sondern die nächsten Jahre mitzudenken. Details findest du im Abschnitt „Häufige Fehler bei der Wahl der Rechtsform“.

Die passende Rechtsform ist die, die zu Risiko, Team und Plan passt. Für einen einfachen Start ohne großes Haftungsrisiko ist das Einzelunternehmen oft ausreichend. Sobald Verpflichtungen, Investitionen oder Personal dazukommen, wird Haftung zum zentralen Thema. Dann sind GmbH oder in wachstumsorientierten Fällen die FlexCo meist die naheliegenden Optionen.
Personengesellschaften wie OG, KG und GesbR können sinnvoll sein, wenn mehrere Personen gemeinsam arbeiten oder Kapital beteiligt wird. Sie sind aber nur dann eine gute Wahl, wenn Rollen, Gewinnverteilung und Exit-Regeln sauber geregelt sind und das Haftungsrisiko bewusst getragen wird. Sonderformen wie GmbH & Co KG, Genossenschaft oder Verein passen vor allem dann, wenn ein spezieller Zweck oder eine bestimmte Struktur wirklich gebraucht wird.
Wichtig ist, nicht nur den Start zu optimieren, sondern die nächsten Schritte mitzudenken. Wenn sich Risiko, Umsatz oder Gesellschafterkreis ändern, kann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein. Entscheidend ist, früh zu planen, statt erst unter Druck zu reagieren.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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