Mit einer UG startest du professionell, haftungsbeschränkt und schon mit wenig Kapital. Dieser Leitfaden zeigt dir die wichtigsten Schritte, Fallstricke und Regeln für eine stabile und saubere Gründung.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist eine Kapitalgesellschaft mit geringem Startkapital. Sie wurde geschaffen, um Gründerinnen und Gründern eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, ohne 25.000 € Stammkapital einer GmbH aufbringen zu müssen.
Eine UG ist eine eigene juristische Person. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und wird selbst steuerlich veranlagt. Die Haftung betrifft nur das Gesellschaftsvermögen.
Die UG funktioniert im Alltag wie eine GmbH. Unterschiede gibt es vor allem beim Kapital:
Erst wenn die Rücklage vollständig aufgebaut ist, kann die UG zur GmbH werden.
Der Name muss immer den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Geschäftspartner über die Haftungsgrenzen informieren.
Rechtsfähig wird die UG erst mit dem Handelsregistereintrag. Davor haften die Gründer persönlich – wie bei einer GbR.
💡 Merke: Die UG bietet einen günstigen Einstieg in die Kapitalgesellschaft, verlangt aber eine saubere Buchführung und disziplinierte Rücklagenbildung.
Eine UG kannst du schon allein gründen. Du kannst gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sein – das macht den Einstieg einfach. Natürlich kannst du auch mit Partnern gründen, wenn ihr euch die Aufgaben teilen wollt.
Wichtig ist, dass:
Der Zweck deiner UG – also was du konkret machst – muss klar beschrieben werden. Dieser Text landet später im Handelsregister.
Rein rechtlich reicht 1 € Stammkapital. In der Praxis kommst du damit aber nicht weit. Notar, Kontoeröffnung und erste Rechnungen müssen bezahlt werden.
Für einen realistischen Start solltest du 1.000–3.000 € einplanen.
Wichtig: Bei der UG sind nur Bareinlagen erlaubt – also kein Auto, kein Laptop und keine Maschine als Einlage.
Das Geld muss vor dem Handelsregistereintrag auf deinem Geschäftskonto liegen.
Du hast zwei Möglichkeiten:
Beide Varianten müssen über den Notar laufen.
💡 Merke: Auch wenn die UG günstig wirkt – sie ist eine echte Kapitalgesellschaft. Deshalb brauchst du klare Regeln, saubere Buchführung und ein eigenes Konto, damit du privat und geschäftlich sauber trennst.
Zu Beginn klärst du, wer an der UG beteiligt ist. Du kannst allein gründen oder mit Partnern starten. Wenn ihr mehrere seid, legt ihr fest, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Anteile verteilt werden. Das sorgt später für klare Abläufe und verhindert Missverständnisse im Alltag.
Rechtlich reicht 1 €. Praktisch solltest du mehr einplanen, weil Notar, Kontoeröffnung und erste Rechnungen bezahlt werden müssen. Bewährt haben sich 1.000–3.000 €.
Wichtig ist: Bei der UG sind nur Bareinlagen erlaubt. Sacheinlagen funktionieren hier nicht.
Das Kapital zahlst du später auf das Geschäftskonto ein – erst danach kann der Notar die Anmeldung ans Handelsregister weitergeben.
Der Firmenname muss eindeutig sein und darf keine Rechte anderer verletzen. Er muss immer mit „UG (haftungsbeschränkt)“ enden.
Beispiele:
Du kannst über das Handelsregister, das DPMA oder die lokale IHK prüfen lassen, ob der Name noch frei ist.
Du hast zwei Wege:
Beides muss beim Notar beurkundet werden. Der Entwurf entscheidet später, wie flexibel ihr in der Praxis seid.
Beim Termin liest der Notar alle Unterlagen vor, bestätigt eure Identität und beurkundet die Gründung.
Ab diesem Moment seid ihr „UG in Gründung“, aber noch nicht haftungsbeschränkt. Die volle Haftungsbeschränkung greift erst mit dem Eintrag im Handelsregister.
Mit dem beurkundeten Vertrag eröffnet ihr ein Geschäftskonto. Danach zahlt jeder Gesellschafter seinen Anteil des Stammkapitals ein.
Der Kontoauszug ist wichtig, denn ohne Nachweis kann der Notar die UG nicht anmelden.
Nachdem das Kapital nachgewiesen ist, meldet der Notar die UG beim Registergericht an. Erst mit der HRB-Nummer ist die UG vollständig entstanden – ab diesem Zeitpunkt gilt die Haftungsbeschränkung.
Nach dem Handelsregistereintrag meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Parallel füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das Finanzamt vergibt dann:
Wenn du Mitarbeiter einstellst, meldest du dich zusätzlich bei der Berufsgenossenschaft und beantragst eine Betriebsnummer.
💡 Tipp: Achte darauf, den Unternehmensgegenstand sauber zu formulieren. Er beeinflusst die steuerliche Einstufung und künftige Genehmigungen.
Die UG wurde geschaffen, damit du auch mit sehr wenig Kapital starten kannst. Theoretisch reicht 1 € als Stammkapital. In der Praxis führt ein so niedriger Betrag jedoch schnell zu Problemen, weil bereits die ersten Schritte Geld kosten: Notar, Konto, Software, Material oder Miete.
Für einen funktionierenden Start solltest du daher mindestens 1.000–3.000 € einplanen. Damit sicherst du die ersten Wochen ab und vermeidest Liquiditätsprobleme.
Ein großer Unterschied zur GmbH:
Bei einer UG sind keine Sacheinlagen möglich.
Du kannst also keine Geräte, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände als Stammkapital einbringen. Es muss immer Geld sein, das wirklich auf dem Geschäftskonto eingeht.
Der Zeitpunkt ist wichtig: Das Stammkapital muss vor dem Handelsregistereintrag eingezahlt werden. Ohne Nachweis kann die UG nicht entstehen.
Damit die UG langfristig stabil wird, schreibt das Gesetz eine jährliche Rücklage vor. Du musst 25 % des Jahresüberschusses sparen, bis 25.000 € erreicht sind. Das ist exakt die Summe, die bei einer GmbH bereits am Anfang stehen muss.
Diese Rücklage bleibt im Unternehmen und stärkt das Eigenkapital.
Wenn du die 25.000 € erreicht hast, kannst du die UG in eine GmbH umwandeln, musst es aber nicht.
💡 Merke: Je höher das Startkapital, desto stabiler wirkt deine UG auf Kunden und Banken – und desto geringer ist die Gefahr, früh in finanzielle Schieflagen zu geraten.
Auch wenn die UG oft als günstige GmbH-Alternative gilt, entstehen bei der Gründung mehrere feste Kostenpunkte. Sie fallen unabhängig davon an, ob du allein oder mit Partnern gründest. Die wichtigsten Posten sind:
Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob du mit Musterprotokoll oder mit einer individuellen Satzung gründest. Das Musterprotokoll ist deutlich günstiger, dafür weniger flexibel.
Hier typische Werte (basierend auf realen IHK- und Notarkosten):
Gesamt: rund 1.150–1.200 €
Wenn du den einfachsten Weg wählst:
Gesamt: meist 500–650 €
Damit ist diese Variante deutlich günstiger, aber nur sinnvoll, wenn ihr wenige Personen seid und keine komplizierten Regelungen braucht.
Neben den offiziellen Gebühren brauchst du Kapital für:
Im Alltag haben sich deshalb 1.000–3.000 € Startkapital bewährt. Damit kommst du in den ersten Monaten sicher über die Runden.
💡 Tipp: Plane immer einen kleinen Puffer ein. Kleinigkeiten wie Porto, Unterlagen oder kurzfristige Gebühren summieren sich schneller, als man denkt.
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell du Unterlagen vorbereitest und einen Notartermin bekommst. Viele Gründer rechnen zu optimistisch – realistisch ist ein Zeitraum von 2 bis 6 Wochen.
1. Vorbereitung der Unterlagen (1–2 Wochen)
Du klärst den Namen, den Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die Beteiligten. Wenn du einen individuellen Gesellschaftsvertrag brauchst, dauert dieser Schritt etwas länger.
2. Notartermin und Beurkundung (wenige Tage)
Ist alles vorbereitet, geht es beim Notar schnell. Meist bekommst du innerhalb weniger Tage einen Termin.
3. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen (3–7 Tage)
Die Bank benötigt die notariellen Unterlagen. Je nach Bank kann die Kontoeröffnung sehr schnell gehen – oder eine Woche dauern.
4. Handelsregistereintrag (1–2 Wochen)
Sobald das Stammkapital nachgewiesen ist, meldet der Notar deine UG beim Registergericht an. Ab diesem Moment läuft der wichtigste Teil: die Prüfung durch das Gericht. Das dauert typischerweise 7 bis 14 Tage.
Seit 2022 kannst du die UG auch online gründen. Das spart Wege, aber nicht unbedingt Zeit, da die Abläufe beim Handelsregister gleich bleiben. Für manche Gründer ist die Videobeurkundung trotzdem angenehmer.
💡 Merke: Die haftungsbeschränkte UG entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Vorher haftest du persönlich – ein Punkt, den viele Gründer unterschätzen.
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Sie wird steuerlich wie eine kleine GmbH behandelt. Alle Gewinne gehören rechtlich der UG – nicht dir persönlich. Entsprechend fallen verschiedene Steuerarten an, die du von Anfang an einplanen musst.
Die wichtigsten Steuern sind:
Damit unterscheidet sich die UG klar von Einzelunternehmen oder Freiberuflern, die ihre Gewinne direkt versteuern.
Auf den Jahresgewinn der UG zahlst du 15 % Körperschaftsteuer. Zusätzlich kommt ein Soli von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer dazu. Dieser Betrag ist klein, sollte aber bei der Planung berücksichtigt werden.
Die Steuer wird in der Regel als vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt.
Als Kapitalgesellschaft ist die UG immer gewerbesteuerpflichtig.
Es gibt keinen Freibetrag wie bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. In vielen Städten liegt er zwischen 300 und 450 %.
Wichtig: Die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernden Gewinn.
Die UG unterliegt automatisch der Sollbesteuerung. Das bedeutet:
Du musst die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen,
wenn du die Rechnung stellst – nicht erst, wenn das Geld eingeht.
Für Unternehmen mit langen Zahlungszielen kann das die Liquidität belasten.
Wenn du deinen Kunden 30 Tage Zeit gibst, musst du die Umsatzsteuer oft schon vorher bezahlen.
Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Istbesteuerung beantragen. Das ist bei sehr kleinen Umsätzen möglich und entlastet deine Liquidität.
Wenn die UG Gewinne an dich als Gesellschafter ausschüttet, fällt Kapitalertragsteuer von 25 % an. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag auf diese Steuer.
Wichtig: Ausschüttungen sind nur möglich, wenn genug Gewinn übrig ist und die Rücklagenpflicht (25 %) erfüllt wurde.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, führst du für deren Löhne:
ab. Zusätzlich brauchst du eine Betriebsnummer und meldest dich bei der Berufsgenossenschaft an.
💡 Merke: Die UG hat dieselben steuerlichen Pflichten wie eine GmbH. Der einzige Unterschied ist das geringere Startkapital – bei den Steuern gibt es keine Vereinfachungen.
Die UG schützt dein Privatvermögen – das ist ihr größter Vorteil. Grundsätzlich haftet nur die UG mit ihrem eigenen Vermögen. Forderungen von Kunden, Lieferanten oder Behörden treffen also nicht dich persönlich, sondern die Gesellschaft.
Damit das funktioniert, muss die UG sauber geführt werden. Dazu gehören ein eigenes Geschäftskonto, ordentliche Buchführung und die Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben.
Ein Punkt, den viele unterschätzen:
Die Haftungsbeschränkung gilt erst, wenn die UG im Handelsregister eingetragen ist.
Davor bist du „UG in Gründung“ – und damit weiterhin voll persönlich haftbar. Wenn du schon Verträge unterschreibst oder Ausgaben tätigst, bevor die HRB-Nummer vorliegt, trägst du das Risiko selbst.
Auch nach der Eintragung kann die Haftungsbeschränkung fallen. Das passiert, wenn bestimmte Regeln verletzt werden. Typische Fälle sind:
In solchen Situationen haftest du als Geschäftsführer mit deinem privaten Vermögen.
Die häufigste Ursache ist die zu späte Insolvenzanmeldung. Wenn die UG zahlungsunfähig ist, hast du nur einen sehr kurzen Zeitraum, um zu handeln. Sonst greift die persönliche Haftung.
Ein Stammkapital von 1 € klingt gut – in der Realität führt es aber schnell zu finanziellen Engpässen. Wenn plötzlich Reparaturen, Steuern oder Lieferantenrechnungen fällig sind, kommt die UG leicht ins Straucheln.
Deshalb raten Fachleute dazu, die UG mit mehr Kapital zu starten. Je besser die Liquidität, desto stabiler ist die Gesellschaft.
Da viele UGs mit minimalem Kapital starten, sind Banken und größere Geschäftspartner manchmal zurückhaltend. Das geringe Kapital wird als Zeichen für ein höheres Risiko gewertet.
Mit solider Buchführung, transparenten Unterlagen und einer guten Geschäftsstrategie kannst du dieses Vertrauen aber mit der Zeit aufbauen.
💡 Tipp: Je konsequenter du die UG wie ein vollwertiges Unternehmen führst, desto stärker wirkt sich die Haftungsbeschränkung zu deinen Gunsten aus – und desto eher wirst du auch als zuverlässiger Geschäftspartner wahrgenommen.
Die UG bietet dir einen sehr niedrigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Du kannst schon mit minimalem Kapital starten und bekommst trotzdem eine echte Haftungsbeschränkung. Für viele Solo-Selbstständige, kleine Dienstleister und Start-ups ist das ein entscheidender Vorteil.
Weitere Pluspunkte:
Gerade wenn du als Einzelunternehmer bisher persönlich haftest, bietet die UG einen großen Schritt Richtung Sicherheit.
Die Kehrseite: Die UG hat ein paar Anforderungen und Einschränkungen, die du kennen solltest, bevor du startest.
Dazu gehören:
Diese Punkte sind kein Ausschlusskriterium – aber sie zeigen, dass die UG trotz niedriger Einstiegskosten ein professionelles Setup benötigt.
Viele Gründer nutzen die UG als Einstiegsform, bauen Kapital auf und wechseln später in eine GmbH. Sobald die Rücklagen die 25.000 € erreicht haben, kannst du die UG umwandeln.
Das gibt dir die Chance, klein zu starten und später mit einer rechtlich und wirtschaftlich stärkeren Struktur weiterzuarbeiten.
💡 Merke: Die UG lohnt sich, wenn du mit wenig Kapital beginnst und gleichzeitig Haftungsschutz möchtest. Sie ist ideal für einen günstigen, aber professionellen Start – mit der Option, später zur GmbH zu wachsen.
Viele Gründer starten mit 1 € Stammkapital, weil es theoretisch reicht. In der Praxis führt das schnell zu Engpässen. Erste Rechnungen, Software, Versicherungen oder Gebühren belasten die Liquidität. Unterkapitalisierung ist einer der häufigsten Gründe für frühe Probleme.
Besser ist es, von Beginn an 1.000–3.000 € einzuplanen.
Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines Namens, der schon existiert oder fremde Markenrechte verletzt. Das führt zu Ablehnungen beim Registergericht oder zu teuren Änderungen.
Wichtig ist, dass der Name eindeutig ist und den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthält.
Vor dem Handelsregistereintrag haftest du persönlich.
Viele unterschätzen diesen Zeitraum und schließen bereits Miet-, Liefer- oder Dienstverträge ab. Wenn es schiefgeht, betrifft es dein Privatvermögen.
Die UG muss jedes Jahr 25 % des Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind. Manche planen ihre Ausschüttungen ohne diesen Punkt – später fehlen dann Mittel oder es kommt zu Ärger mit dem Steuerberater.
Eine UG muss die Umsatzsteuer abführen, sobald die Rechnung gestellt wird. Viele Gründer denken, sie müssen warten, bis der Kunde zahlt. Das führt zu Liquiditätsproblemen – besonders bei langen Zahlungszielen.
Die UG braucht eine Bilanz und einen vollständigen Jahresabschluss. Wer das unterschätzt, bekommt schnell Probleme mit Behörden oder Banken. Unklare Konten, fehlende Belege oder private Abbuchungen sind typische Stolperfallen.
Wird geschäftliches und privates Geld vermischt, droht Durchgriffshaftung. Ein separates Geschäftskonto und klare Belege sind Pflicht.
💡 Tipp: Behandle die UG von Tag 1 wie ein vollwertiges Unternehmen. Das senkt Risiken und erhöht das Vertrauen deiner späteren Geschäftspartner.
Auch wenn die UG günstig zu gründen ist, brauchst du ein finanzielles Polster für die ersten Monate. Plane neben dem Stammkapital auch Geld für Software, Versicherungen, Material und eventuell Miete ein.
Eine Faustregel für viele kleine Gewerbe:
Mindestens 2–3 Monatskosten als Reserve.
Durch die Sollbesteuerung musst du Umsatzsteuer abführen, bevor der Kunde zahlt. Damit dein Konto nicht überrascht leer ist:
Ein übersichtliches Geschäftskonto erleichtert die Kontrolle.
Die UG ist bilanzpflichtig. Ordnung hilft dir hier doppelt:
Sie schützt dich vor Haftungsrisiken und verbessert deine Darstellung gegenüber Banken und Lieferanten.
Wichtig sind:
Wenn du im Team gründest, sollten Aufgaben und Verantwortungen klar festgelegt sein. Selbst wenn du allein bist, lohnt sich eine Struktur:
Struktur verhindert Überraschungen.
Nicht jede Versicherung ist am Anfang Pflicht. Wichtig sind:
Andere Policen können warten, bis die UG stabil läuft.
Neben der gesetzlichen Rücklage lohnt sich eine eigene Liquiditätsreserve. Damit kannst du Rechnungen begleichen, auch wenn Kunden später zahlen.
💡 Merke: Ein strukturierter Start ist der beste Schutz vor Liquiditätsstress. Eine UG lebt von guter Planung – nicht vom Wunschdenken.
Wenn du als Designer, Berater oder Entwickler arbeitest und Kundenkontakt hast, schützt dich die UG vor privaten Risiken. Sie eignet sich besonders, wenn du allein startest und langsam wachsen willst.
Für einen Shop mit überschaubaren Warenbeständen kann die UG ein guter Start sein. Sie bietet Haftungsschutz bei Retouren, Zahlungen und Verträgen. Mit sauberer Buchführung und gutem Cashflow lässt sich die UG problemlos führen.
Hier entstehen hohe Vorabkosten: Miete, Geräte, Material, Mitarbeiter. In diesen Branchen ist eine GmbH oft sinnvoller, weil Banken das höhere Stammkapital bevorzugen und Lieferanten mehr Vertrauen haben.
Eine UG funktioniert, aber nur mit solidem Kapitalpolster.
Theoretisch ist eine Immobilien-UG möglich. Praktisch verlangen Banken aber Sicherheiten. Mit 1–3.000 € Startkapital kommst du nicht weit. Für größere Vorhaben ist die GmbH die bessere Wahl.
Wenn du mehrere Projekte planst oder Anteile halten willst, kann die Holding-UG steuerlich sehr attraktiv sein. Durch die Haftungsbeschränkung und die Strukturvorteile entstehen klare Trennungen zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.
💡 Tipp: Die UG passt gut zu kleinen, digitalen oder dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen. Wo viel Kapital nötig ist, gewinnt die GmbH.
UG und GmbH sind beides Kapitalgesellschaften. Sie funktionieren im Alltag fast identisch: gleiche Buchführungspflichten, gleiche Steuern, gleiche Haftungsregeln. Für Kunden oder Lieferanten macht es kaum einen Unterschied, mit welcher Gesellschaft sie arbeiten – sofern das Unternehmen finanziell stabil wirkt.
Beide Rechtsformen bieten dir:
Der wesentliche Unterschied liegt im Startkapital und in der Außenwirkung.
Die UG ist sinnvoll, wenn:
Der größte Vorteil ist die niedrige Einstiegsschwelle. Schon wenige hundert Euro reichen für Gründung und erste Kosten.
Die GmbH empfiehlt sich, wenn:
Die GmbH hat ein deutlich höheres Ansehen. Viele Geschäftspartner bevorzugen sie, weil das Stammkapital von 25.000 € Stabilität signalisiert.
Bei Finanzierungen, Leasing oder größeren Verträgen ist die GmbH daher oft im Vorteil.
Viele Gründer nutzen die UG als Einstieg, um später zur GmbH zu wechseln.
Dafür sparst du jedes Jahr 25 % des Gewinns, bis die Rücklage von 25.000 € erreicht ist. Danach kannst du die UG umwandeln.
Vorteile des Wechsels:
💡 Tipp: Wenn du schon absehen kannst, dass dein Geschäftsmodell schnell wachsen soll, ist der direkte Sprung zur GmbH oft einfacher. Wenn du klein startest und Risiko reduzieren willst, funktioniert die UG als sichere Zwischenlösung.
Seit 2022 kannst du eine UG auch komplett online gründen. Möglich macht das das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Dadurch musst du nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen. Die Beurkundung läuft per Videotermin und ist rechtlich genauso wirksam wie ein Termin vor Ort.
Du brauchst dafür:
Der Notar führt dich durch den Vertrag, liest alles vor und bestätigt die Gründung anschließend digital.
Online erledigt werden können:
Die Handelsregistereintragung läuft trotzdem über das Registergericht. Der Prozess ist der gleiche wie bei einer klassischen Gründung.
Die Online-Gründung spart Zeit, Wege und Abstimmungsaufwand. Sie ist besonders praktisch, wenn:
Trotzdem bringt die digitale Variante keine „Turbo-Gründung“: Die Bearbeitungszeiten des Registergerichts bleiben gleich.
💡 Merke: Die Online-Gründung ist bequem und modern, aber sie ersetzt nicht die fachliche Vorbereitung. Die haftungsbeschränkte UG entsteht auch hier erst mit dem Handelsregistereintrag.
Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, zum Beispiel als Designer, Berater oder Künstler, kannst du grundsätzlich eine UG gründen. Allerdings ändert sich durch die Gründung deine steuerliche Einstufung:
Eine UG ist immer eine Kapitalgesellschaft – und damit automatisch gewerblich.
Das bedeutet:
Für manche ist das ein Vorteil, weil die Haftungsbeschränkung Sicherheit bringt. Für andere ist der Verlust des freiberuflichen Status ein Nachteil, weil steuerliche Vorteile wegfallen.
Eine Immobilien-UG ist eine UG, die Immobilien verwaltet oder anschafft. Sie wird oft genutzt, um:
Wichtig ist das ausreichende Startkapital. Immobilienkäufe sind kapitalintensiv, und Banken bewerten UGs mit geringem Stammkapital kritisch. Für diese Form brauchst du in der Regel deutlich mehr Einlage als das Mindestkapital.
Eine Holding-UG ist die Muttergesellschaft, die Anteile an anderen Firmen hält. Das lohnt sich, wenn du:
Der große Vorteil: Steuerlich begünstigte Veräußerungsgewinne bei Anteilsverkäufen. Für Gründer ist die Holding-UG oft der erste Schritt zu einer professionellen Struktur.
Eine UG kann ihren Sitz auch ins Ausland verlegen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig wird dies genutzt, um steuerliche oder organisatorische Vorteile zu nutzen.
Wichtig dabei:
Für viele Unternehmer ist die Sitzverlegung heute ein strategisches Werkzeug, insbesondere bei internationaler Tätigkeit.
💡 Tipp: Spezialformen der UG lohnen sich, wenn du klare Ziele verfolgst – z. B. Vermögensaufbau, Beteiligungen oder professionelles Wachstum. Je spezieller die Struktur, desto sinnvoller ist eine rechtliche Beratung.
Die Sitzverlegung innerhalb Deutschlands ist unkompliziert. Du kannst:
Diese Vorgänge müssen notariell bestätigt und im Handelsregister eingetragen werden.
Komplexer wird es, wenn du die UG ins Ausland verlegen willst.
Juristisch bleibt eine UG immer eine deutsche Kapitalgesellschaft, solange sie in Deutschland registriert ist.
Für internationale Szenarien gibt es zwei Wege:
Letzteres ist rechtlich anspruchsvoll und setzt voraus, dass die UG nicht insolvenzgefährdet ist.
Eine Sitzverlegung kann interessant sein, wenn:
Nicht möglich oder sehr schwierig ist sie, wenn:
💡 Hinweis: Eine Sitzverlegung ersetzt keine solide Unternehmensführung. Sie ist ein strategisches Werkzeug – aber kein Rettungsanker bei wirtschaftlichen Problemen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft mit sehr geringem Startkapital. Sie funktioniert wie eine GmbH, bietet aber einen einfacheren Einstieg, weil du bereits ab 1 € gründen kannst. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Du legst Gesellschafter fest, bestimmst das Stammkapital, wählst einen Firmennamen und lässt den Vertrag beim Notar beurkunden. Danach eröffnest du ein Geschäftskonto, zahlst das Stammkapital ein und wartest auf den Handelsregistereintrag. Ab diesem Moment besteht die Haftungsbeschränkung.
Du benötigst einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll, einen eindeutigen Firmennamen, ein Geschäftskonto sowie eingezahltes Stammkapital. Zusätzlich musst du deine UG beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden.
1 € ist das gesetzliche Minimum, praktisch reichen ein paar Euro aber nicht aus. Für einen stabilen Start werden 1.000–3.000 € empfohlen. Sacheinlagen sind nicht erlaubt, es muss immer Bargeld sein.
Mit Musterprotokoll entstehen meist 500–650 € Kosten. Mit individueller Satzung liegen die Gründungskosten oft zwischen 1.100–1.200 €. Dazu kommen erste laufende Ausgaben und das Stammkapital.
In der Regel dauert der gesamte Prozess 2 bis 6 Wochen – je nachdem, wie schnell du Unterlagen vorbereitest, ein Konto bekommst und wie zügig das Registergericht prüft.
Die Haftung liegt bei der UG, nicht bei dir persönlich. Dein Privatvermögen bleibt geschützt, solange du dich an deine Pflichten hältst. Vor dem Handelsregistereintrag haftest du jedoch selbst.
Ja. Die Beurkundung kann per Video-Notartermin erfolgen. Der Ablauf ist bequem, aber die Bearbeitungszeit des Handelsregisters bleibt gleich.
Ja. Sobald die gesetzliche Rücklage von 25.000 € erreicht ist, kannst du die UG in eine GmbH umwandeln. Viele Gründer nutzen die UG als Einstieg, bevor sie diesen Schritt gehen.
Nur bedingt. Durch die UG wirst du automatisch gewerbesteuerpflichtig und verlierst den freiberuflichen Status. Für Haftungsschutz kann es dennoch sinnvoll sein.
Die UG zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und – bei Mitarbeitern – Lohnsteuer. Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zudem der Kapitalertragsteuer.
Bei Zahlungsunfähigkeit musst du schnell handeln. Die UG benötigt eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung. Verzögerungen oder Fehlverhalten können zur persönlichen Haftung führen.

Die UG bietet dir einen einfachen und günstigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Du brauchst nur wenig Startkapital und bekommst trotzdem eine echte Haftungsbeschränkung. Damit eignet sich die UG besonders für Solo-Selbstständige, kleine Teams und alle, die professionell starten wollen, ohne sofort hohe Summen investieren zu müssen.
Gleichzeitig verlangt die UG von Anfang an eine saubere Struktur, klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und eine ordentliche Buchführung. Auch die Rücklagenpflicht und die mögliche Skepsis von Banken solltest du im Blick behalten.
Wenn du planst, später zu wachsen, kann die UG eine gute Übergangslösung sein: Du startest günstig und wandelst die Gesellschaft in eine GmbH um, sobald genug Rücklagen aufgebaut sind.
💡 Merke: Die UG lohnt sich, wenn du mit wenig Kapital beginnst, aber professionell auftreten möchtest. Mit guter Planung, klaren Regeln und realistischem Budget ist sie ein solider Startpunkt für dein Unternehmen.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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