Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Art, deinen Gewinn in Österreich zu ermitteln – ideal, wenn du keinen Bock auf Bilanzierung hast, aber trotzdem alles sauber fürs Finanzamt brauchst. Hier bekommst du das System Schritt für Schritt erklärt, inkl. Journal, Wareneingangsbuch, AfA, USt-Regeln, Excel-Vorlage und typischen Fehlern.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung funktioniert komplett nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Geld zählt erst dann, wenn es wirklich auf deinem Konto oder in der Kassa landet – nicht, wenn du die Rechnung schreibst. Gleiches gilt für Ausgaben: relevant ist der Tag, an dem du bezahlst. Damit ermittelst du deinen Gewinn super direkt: Einnahmen minus Ausgaben.
Ausnahmen gibt’s nur bei Anlagen wie Laptop, Maschine, Auto – da wird über die Jahre abgeschrieben (AfA). Für alles andere gilt: Wenn bezahlt, dann Betriebsausgabe.
Du darfst die EAR nutzen, wenn du kein bilanzierungspflichtiges Unternehmen bist. Das betrifft die meisten Einzelunternehmer:innen, OG/KG mit moderaten Umsätzen und alle freien Berufe – egal wie hoch der Umsatz ist.
Grenze für Gewerbe: max. 700.000 € Umsatz in zwei Jahren oder 1 Mio. € in einem Jahr. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG) müssen bilanzieren, für die meisten anderen kleinen Betriebe ist die EAR aber der Standard.
Intern ja, offiziell nein.
Excel hilft dir beim Sortieren, Summieren und Dokumentieren – absolut okay für Überblick und Planung.
Aber: Excel gilt nicht als Grundaufzeichnung nach BAO. Bedeutet: Kassa, Journal, Wareneingangsbuch oder Lohnkonten dürfen nicht ausschließlich in Excel geführt werden, weil Tabellen jederzeit veränderbar sind. Für die Finanzprüfung also nicht ausreichend.
Nutze Excel als Arbeitswerkzeug, aber nicht als offizielles Aufzeichnungssystem.
Ja – und zwar problemlos.
Wenn dein Betrieb übersichtlich ist, schaffst du die EAR in ein paar Stunden pro Monat selbst. Du brauchst: Belege sortieren, Einnahmen/Ausgaben-Journal führen, Kontoauszüge sammeln, USt richtig behandeln, AfA beachten und am Jahresende die Werte in E1a oder E1a-K übertragen.
Ein Steuerberater wird erst dann interessant, wenn du Mitarbeiter hast, größere Investitionen planst oder USt komplex wird.
Eine EAR besteht immer aus denselben Blöcken:
Am Ende steht dein steuerlicher Gewinn = Einnahmen – Ausgaben – AfA – Gewinnfreibetrag.
Jetzt gehen wir Schritt für Schritt detaillierter auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Österreich. Du zählst nur das, was wirklich geflossen ist: Einnahmen, die auf deinem Konto landen oder bar kassiert werden, und Ausgaben, die du tatsächlich bezahlst. Damit ergibt sich der Gewinn extrem direkt: Einnahmen – Ausgaben. Ideal für kleine Betriebe, die ohne Bilanz auskommen wollen.
Das Ganze basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 4 Abs 3 EStG). Einnahmen zählen erst, wenn du die Verfügung über das Geld hast. Ausgaben erst, wenn das Geld dein Konto oder die Kassa verlässt. Für dich heißt das: kein komplizierter Periodenabgleich, keine offenen Posten, keine Rückstellungen.
📌 Wichtig: Für Anlagen wie Laptop, Auto, Maschine gilt eine Ausnahme – sie werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Auch Grundstücke und Edelmetalle gehören nicht ins Abflussprinzip.
Du kannst die EAR brutto (inkl. USt) oder netto (ohne USt) führen. Kleinunternehmer:innen kreuzen im Formular E1a(-K) das Bruttosystem an.
Die EAR ist damit ein übersichtliches, alltagstaugliches System – perfekt für Gastronomie, Handel, Salons oder Freelancer, die ihre Buchhaltung schlank halten wollen.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung darfst du nutzen, wenn keine Buchführungspflicht besteht. Das betrifft einen großen Teil der österreichischen Kleinbetriebe. Entscheidend ist, wie viel Umsatz du machst und welche Rechtsform du hast.
Gewerbliche Unternehmen dürfen die EAR anwenden, solange sie unter den Umsatzgrenzen bleiben:
Sobald du diese Schwellen überschreitest, musst du ab dem übernächsten Jahr zur doppelten Buchhaltung wechseln.
Freie Berufe dürfen die EAR immer nutzen – unabhängig vom Umsatz.
Dazu zählen unter anderem Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Psycholog:innen, Künstler:innen oder Vortragende. Für sie ist die EAR der Standard.
OG und KG dürfen die EAR verwenden, solange sie nicht buchführungspflichtig sind. Maßgeblich sind auch hier die Umsatzgrenzen und die Art der Tätigkeit.
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Für diese Rechtsformen gilt verpflichtend der Betriebsvermögensvergleich (Bilanz + GuV).
Die EAR wird über die Beilage E1a an das Finanzamt gemeldet. Für sehr kleine Unternehmen gibt es das vereinfachte Formular E1a-K.
Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung musst du mehrere gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen führen. Sie sorgen dafür, dass Einnahmen, Ausgaben und Warenbewegungen jederzeit nachvollziehbar sind. Die Anforderungen stammen aus BAO, EStG und UStG und gelten für alle, die ihre Gewinne nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip ermitteln.
Das Journal ist die zentrale Übersicht deiner Geldbewegungen. Hier dokumentierst du alle baren und unbaren Einnahmen und Ausgaben – jeweils mit Datum, Betrag, Beleg und kurzer Beschreibung.
Nicht erfasst werden: Privateinlagen, Privatentnahmen, Geldtransfers zwischen Kassa und Bank sowie Anschaffungskosten von Anlagegütern (diese werden über AfA berücksichtigt).
Kontoauszüge gelten als offizielle Aufzeichnung, wenn sie lückenlos vorhanden sind. Zu jedem Zahlungsein- und -ausgang gehört ein Beleg. Bei Mischkonten (privat + betrieblich) müssen betriebliche Vorgänge klar erkennbar sein.
💡 Tipp: Die Praxis ist deutlich einfacher, wenn du ein separates Geschäftskonto nutzt.
Bareinnahmen und Barausgaben müssen täglich festgehalten werden. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsätze spätestens bis zum 15. des zweitfolgenden Monats für die UVA aufbereiten. Belege werden chronologisch sortiert und sicher aufbewahrt.
Wer Waren einkauft, um sie zu verkaufen oder zu verarbeiten, braucht ein Wareneingangsbuch. Erfasst werden: Datum, Lieferant, Bezeichnung, Menge, Preis und Verweis auf den Beleg. Eine Inventur am Jahresende ist nicht erforderlich.
Alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Laptop, Einrichtung) müssen in einem eigenen Verzeichnis stehen: Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer, jährliche AfA und Restbuchwert.
Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, ist für jede Person ein Lohnkonto mit allen steuer- und sozialversicherungsrelevanten Daten zu führen.
⚠️ Achtung: Excel-Tabellen gelten nicht als Grundaufzeichnung, weil sie veränderbar sind. Für Journal, Kassa oder Wareneingangsbuch sind sie daher nicht ausreichend – als ergänzende Übersicht aber möglich.
Einnahmen sind alle Geld- und Sachzuflüsse, die deinem Betrieb zugeordnet werden können. Erfasst wird immer der tatsächliche Zahlungseingang, also der Tag, an dem das Geld in der Kassa liegt oder auf dem Konto gutgeschrieben wird. Der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung spielt keine Rolle.
Zu den Betriebseinnahmen zählen Verkäufe, Dienstleistungen, Anzahlungen, Vorschüsse, Provisionen, Zinsen sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagegütern. Auch Sachentnahmen – zum Beispiel Waren, die du privat nutzt – gelten als Einnahme und müssen bewertet und eingetragen werden.
Bei Barumsätzen gilt die Pflicht zur Einzelaufzeichnung. Überschreiten Barumsätze 7.500 € im Jahr und der Gesamtumsatz 15.000 €, ist eine Registrierkasse erforderlich. Falls eine Ausnahme greift (z. B. bestimmte Außenumsätze), darf die Tageslosung durch Rückrechnung ermittelt werden.
Eingänge auf dem Bankkonto gelten als erfasst, wenn Kontoauszüge vollständig vorhanden sind und zugehörige Belege abgelegt wurden. Anzahlungen müssen als Einnahmen gebucht werden, auch wenn die Leistung erst später erfolgt.
Ausgaben sind alle betrieblich veranlassten Zahlungen, die dein Unternehmen tatsächlich tätigt. Entscheidend ist immer der Abfluss: Eine Ausgabe zählt erst dann, wenn das Geld dein Konto oder die Kassa verlässt. Offene Rechnungen ohne Zahlung gehören nicht in die EAR.
Zu den typischen Betriebsausgaben zählen Wareneinkäufe, Energie, Miete, Versicherungen, Software, Marketing, Telefon, Reparaturen, Fachliteratur, Gebühren, SVS-Beiträge und Reisekosten. Alle Zahlungen müssen mit einem Beleg nachweisbar sein und zeitgerecht erfasst werden.
Anschaffungen über 1.000 € netto (bzw. brutto bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben) dürfen nicht sofort als Ausgabe abgesetzt werden. Sie werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Nutzung ab der zweiten Jahreshälfte kommt die Halbjahres-AfA zur Anwendung. Degressive AfA ist bei vielen Anlagegütern ebenfalls möglich.
Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen, Dienstleistungen oder Kfz-Betriebskosten werden im Zeitpunkt der Bezahlung erfasst. Bei gemischter Nutzung müssen Privatanteile ausgeschieden werden.
💡 Tipp: Ein sauberer Zahlungsfluss über ein eigenes Geschäftskonto reduziert Fehler und spart Zeit bei der Jahreserklärung.
Ein praktisches Beispiel zeigt, wie die EAR im Jahresverlauf zusammengesetzt wird. Grundlage ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Erfasst wird nur, was tatsächlich bezahlt oder eingenommen wurde.
Gewinn vor Freibetrag: 40.000 € – 28.000 € = 12.000 €
Grundfreibetrag (15 %): 1.800 €
Steuerlicher Gewinn: 10.200 €
💡 Tipp: Diese Struktur entspricht der Mindestgliederung, die später in die Beilage E1a bzw. E1a-K übertragen wird.
Eine klare Struktur hilft dir, Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu führen. Die folgende Vorlage eignet sich für kleine Betriebe und basiert auf den Mindestanforderungen der EAR. Die Formeln summieren Einnahmen, Ausgaben und Gewinn automatisch.
Summe Einnahmen (Brutto):
=SUMMEWENN(H:H;"E";G:G)
Summe Ausgaben (Brutto):
=SUMMEWENN(H:H;"A";G:G)
Gesamtgewinn:
=SUMMEWENN(H:H;"E";G:G) - SUMMEWENN(H:H;"A";G:G)
💡 Tipp: Du kannst die Kategorien nach Bedarf erweitern – z. B. „Miete“, „Marketing“, „Kfz“, „SVS“, „GWG“, „AfA“. Wichtig ist nur, dass jede Zahlung eindeutig zugeordnet ist.
Auch wenn die EAR einfach aufgebaut ist, gelten für die Umsatzsteuer klare Regeln. Entscheidend ist, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Die EAR selbst ändert nichts an deinen Pflichten gegenüber dem Finanzamt.
Beträgt dein Jahresumsatz nicht mehr als 55.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und hast keinen Vorsteuerabzug. In der EAR arbeitest du in diesem Fall mit dem Bruttosystem.
Überschreitest du die Grenze oder verzichtest freiwillig auf die Befreiung, musst du Umsatzsteuer ausweisen, UVA abgeben und Vorsteuern korrekt berücksichtigen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich monatlich abzugeben. Liegt der Vorjahresumsatz unter 100.000 €, kannst du auf vierteljährliche UVA umstellen. Fällig ist immer der 15. des zweitfolgenden Monats.
Vorsteuer darfst du abziehen, wenn
Die EAR erfasst Vorsteuer nach dem Abflussprinzip.
Du kannst die EAR als
Für Kleinunternehmer ist das Bruttosystem vorgesehen.
💡 Tipp: Wenn du regelmäßig Investitionen tätigst, ist die Option zur Regelbesteuerung oft sinnvoll, weil du dadurch Vorsteuer geltend machen kannst.
Das Wareneingangsbuch ist für alle EAR-Betriebe verpflichtend, die Waren einkaufen, um sie weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Es dokumentiert jede Warenlieferung und gehört zu den wichtigsten Aufzeichnungen neben Journal und Anlagenverzeichnis.
Die Pflicht entsteht, sobald du Handelswaren, Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Hilfsstoffe oder Zutaten für dein Unternehmen einkaufst. Das betrifft klassische Branchen wie Handel, Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Handwerk oder Salons mit Produktverkauf.
Jeder Eintrag benötigt:
Der Warenbestand am Jahresende muss nicht ermittelt werden, da EAR-Betriebe keine Inventurpflicht haben.
Beispielzeile:
„05.03.2025 – Großhandel XY – 20 × Haarkuren – 6,50 €/Stk – Rechnungsnr. 1094 – Netto 108 €, USt 21,60 €, Brutto 129,60 €“
💡 Tipp: Ein digital geführtes Wareneingangsbuch spart Zeit, wenn du viele kleine Lieferungen hast.
Das Anlagenverzeichnis listet alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter deines Betriebs, die länger als ein Jahr genutzt werden und über der GWG-Grenze liegen. Es ist Pflicht für alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Beispiel:
„Laptop, angeschafft 03.04.2025, Kosten 1.600 €, ND 3 Jahre, AfA 533,33 €/Jahr, Restbuchwert 1.066,67 €“
Besonderheiten:
💡 Tipp: Ein vollständig geführtes Anlagenverzeichnis vermeidet Streitpunkte bei Prüfungen und sichert dir die AfA auch rückwirkend.
Der Gewinnfreibetrag reduziert deine Einkommensteuer und steht allen natürlichen Personen zu, die betriebliche Einkünfte erzielen – also auch allen EAR-Betrieben.
Beispiel: Gewinn 28.000 € → Grundfreibetrag 4.200 € → steuerpflichtiger Gewinn 23.800 €.
💡 Tipp: Die Kombination aus Grundfreibetrag und AfA senkt die Steuerlast spürbar – besonders bei kleinen Betrieben.
Viele Betriebsausgaben betreffen sowohl private als auch geschäftliche Nutzung. In der EAR müssen Privatanteile konsequent herausgerechnet werden.
Typische Aufteilung:
Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit. Begründbare Schätzungen sind zulässig.
Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, gelten branchenübliche Pauschalen (z. B. 60 % privat, 40 % betrieblich oder umgekehrt). Alternativ sind Kilometergelder möglich, sofern das Fahrzeug privat gehört.
Anerkennbar, wenn ein eigener Raum (kein Wohnraum) ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Waren, die du privat nutzt, müssen als Einnahme bewertet werden.
💡 Tipp: Eine klare Dokumentation spart Rückfragen und Nachberechnungen.
Wenn du mehrere Betriebszweige oder Standorte hast, bleibt die EAR trotzdem eine einzige Gewinnermittlung. Die Aufzeichnungen müssen jedoch klar strukturiert sein.
💡 Tipp: Je sauberer die Trennung, desto einfacher die spätere Analyse – besonders bei UVA und Gewinnfreibetrag.
Ob du eine Software nutzt oder alles manuell führst, hängt vor allem von deiner Betriebsgröße und deinem Buchhaltungsvolumen ab. Die EAR lässt sich grundsätzlich auch ohne Tools erledigen – viele Einzelunternehmer:innen kommen mit Journal, Kontoauszügen und Excel gut zurecht. Je mehr Belege, Barumsätze oder Anlagen dazu kommen, desto stärker profitieren Betriebe jedoch von einer digitalen Lösung.
💡 Tipp: Für sehr kleine Betriebe tut es oft auch ein klar strukturiertes Excel plus sauberes Belegmanagement. Sobald Steuer- oder USt-Themen komplexer werden, spart eine Software deutlich Zeit und reduziert Fehler.
Alles klar – ich erweitere alle zusätzlichen Kapitel, nur soweit sie direkt zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gehören. Gleicher Stil, gleiche Struktur (H2/H3), sachlich, klar, praxisnah, mit vereinzelten Tipp-/Achtung-Emojis. Keine H1. Keine Meta-Infos. Nur der reine Content.
Einnahme zählt bei Zahlungseingang, Ausgabe beim tatsächlichen Abfluss.
Es zählt der tatsächlich überwiesene Betrag. Skonti mindern die Ausgabe.
Ein Ersatzbeleg ist erlaubt: Datum, Betrag, Anlass, Zahlungsart – möglichst präzise.
Mindestens 7 Jahre, bei Grundstücken 12 Jahre.
Nur wenn du den betrieblichen Anteil exakt nachweisen willst. Sonst Schätzung möglich.
Sie mindern die Einnahmen im Zeitpunkt der Zahlungsrückführung.
💡 Tipp: Einheitliche Regeln für Rückzahlungen und Rabatte halten die EAR übersichtlich.
Viele Fehler entstehen durch fehlende Belege, falsche Zuordnungen oder unklare Zahlungsflüsse. Die wichtigsten Punkte lassen sich aber leicht vermeiden, wenn du konsequent nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip arbeitest.
Jede Einnahme und jede Ausgabe benötigt einen nachvollziehbaren Beleg. Fehlende Rechnungen, unlesbare Kassazettel oder nicht zuordenbare Zahlungen führen schnell zu Problemen bei einer Prüfung.
Betrieblich genutzte Güter wie Handy, Auto oder Internet haben oft private Anteile. Diese müssen herausgerechnet werden, sonst gelten die Ausgaben nicht vollständig als betrieblich.
Wirtschaftsgüter über 1.000 € dürfen nicht sofort abgesetzt werden. Sie gehören ins Anlagenverzeichnis und müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).
In der EAR zählt ausschließlich der tatsächliche Zahlungsfluss. Unbezahlte Rechnungen oder Zahlungseingänge im nächsten Jahr dürfen nicht in den Vorjahreszeitraum verschoben werden.
Excel ist veränderbar und gilt daher nicht als revisionssichere Grundaufzeichnung. Für Kassa, Journal und Wareneingangsbuch ist es ungeeignet.
💡 Tipp: Eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftskonto reduziert die Fehlerquote erheblich und sorgt für saubere Aufzeichnungen.
✅ Einnahmen und Ausgaben strikt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erfassen
✅ Belege vollständig, chronologisch und nachvollziehbar aufbewahren
✅ Geschäftliche und private Zahlungen sauber trennen
✅ Einnahmen-Ausgaben-Journal laufend aktualisieren
✅ Kassa täglich erfassen (bei Barumsätzen)
✅ Kontoauszüge vollständig sammeln und jedem Vorgang zuordnen
✅ Wareneingangsbuch korrekt führen, wenn du Waren einkaufst
✅ Anlagenverzeichnis für Güter über 1.000 € pflegen
✅ Lohnkonten anlegen, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden
✅ Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist
✅ Bei Umsatzsteuerpflicht UVA fristgerecht abgeben
✅ Vorsteuer nur abziehen, wenn Rechnung ordnungsgemäß ist und Zahlung erfolgt ist
✅ Einnahmen und Ausgaben summieren
✅ Abschreibungen (AfA) korrekt berücksichtigen
✅ Gewinnfreibetrag berechnen
✅ Werte in E1a oder E1a-K übertragen
💡 Tipp: Ein wöchentlicher fixer Buchhaltungstermin hält alles aktuell und verhindert, dass Belege verloren gehen.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für kleine Betriebe in Österreich. Sie basiert vollständig auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen erst bei tatsächlichem Zahlungseingang, Ausgaben erst bei Zahlung. Mit Journal, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis und lückenlosen Belegen erfüllst du die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten.
Wichtig sind korrekte Zuordnungen, vollständige Belege, richtige AfA-Berechnung und eine saubere Trennung zwischen privaten und betrieblichen Zahlungen. Mit der strukturierten Vorgehensweise aus diesem Guide kannst du deine EAR effizient führen und die Werte am Jahresende problemlos in die Beilage E1a oder E1a-K übertragen.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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