Du willst eine Rechnung schreiben – schnell, korrekt und rechtssicher? Hier findest du alles: Pflichtangaben in Deutschland, Kleinunternehmer-Regeln, Privatrechnung, E-Rechnung 2025, Vorlagen & Software sowie FAQs.
Damit deine Rechnung in Deutschland rechtssicher ist, schreibt das Umsatzsteuergesetz (§14 UStG) bestimmte Angaben zwingend vor. Fehlen diese, drohen nicht nur Zahlungsverzögerungen, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt. Hier die vollständige Checkliste:
Pro Tipp: Nutze eine kleine interne Checkliste oder Vorlage, damit du keine Pflichtangabe vergisst. Viele Programme markieren fehlende Felder automatisch.
Auch erfahrene Unternehmer stolpern oft über dieselben Fehler:
Wenn dir ein Fehler auffällt, gilt: Nie einfach ändern!
Korrekt ist nur eine Stornorechnung (mit Bezug auf die fehlerhafte Rechnung) oder eine Korrekturrechnung mit neuer Rechnungsnummer.
Beispiel-Formulierung:
„Hiermit stornieren wir die Rechnung Nr. 2025-015 vom 10.03.2025. Anbei erhalten Sie die korrigierte Rechnung Nr. 2025-016.“
Wenn du als Kleinunternehmer nach §19 UStG tätig bist, gelten für deine Rechnungen ein paar Besonderheiten. Grundsätzlich musst du alle Pflichtangaben machen, die auch für „normale“ Rechnungen gelten. Der entscheidende Unterschied: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen gehört ein klarer Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in deine Rechnung.
Das Finanzamt erwartet von dir, dass du deutlich machst, warum keine Umsatzsteuer erhoben wird. Ein kurzer Zusatz reicht:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Damit verhinderst du Missverständnisse beim Kunden und stellst sicher, dass deine Rechnung anerkannt wird. Alles andere bleibt gleich: Name und Adresse von dir und deinem Kunden, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag.
Beispiel:
„Beratungsleistung, 3 Stunden à 60,00 € = 180,00 €
Gesamtbetrag: 180,00 €
Hinweis: Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen (§19 UStG).“
Oft herrscht Verwirrung: Stellst du als Kleinunternehmer eine Netto- oder Bruttorechnung aus? Die Antwort: streng genommen ist dein Rechnungsbetrag ein Bruttobetrag, da er die Endsumme darstellt, die der Kunde zahlen muss. Du weist aber keine Steuer separat aus. Wichtig ist, dass du keine Spalte „USt“ aufnimmst – das könnte zu Problemen führen.
Pro Tipp: Nutze eine eigene Vorlage für Kleinunternehmer-Rechnungen. So vermeidest du, versehentlich ein Feld für Umsatzsteuer stehen zu lassen.
Mach es dir leicht: halte dich an eine klare, reduzierte Struktur und setze den Hinweis gut sichtbar ans Ende der Rechnung. Damit bist du auf der sicheren Seite und deine Kunden wissen sofort, woran sie sind.
Manchmal musst du auch ohne eigenes Gewerbe eine Rechnung stellen – etwa wenn du einmalig etwas verkaufst oder eine private Leistung abrechnest. Grundsätzlich ist das erlaubt, solange es sich um gelegentliche Tätigkeiten handelt und keine gewerbliche Absicht vorliegt.
Du darfst z. B. eine Rechnung schreiben, wenn du privat dein gebrauchtes Fahrrad verkaufst oder einmalig einen Auftrag annimmst. Wichtig ist: Das Ganze bleibt eine Einzelaktion, nicht wiederkehrend und ohne Gewinnerzielungsabsicht.
In der Praxis bedeutet das:
Sobald du regelmäßig Leistungen anbietest – ob Grafikdesign, Nachhilfe oder handwerkliche Arbeiten – wertet das Finanzamt das als gewerblich oder freiberuflich. Dann musst du ein Gewerbe anmelden (oder dich als Freiberufler registrieren) und die entsprechenden Regeln für Rechnungen einhalten.
Beispiel:
Auch als Privatperson gilt: Wenn du eine Rechnung ausstellst, bist du an die Grundsätze der korrekten Rechnungsstellung gebunden. Das heißt: klare Angaben, nachvollziehbare Beträge, keine Fantasienummern. Dein Kunde hat ein Recht darauf, die Zahlung steuerlich einzuordnen.
Hinweis: Überschreitest du die Grenze zum regelmäßigen Einkommen, meldet sich irgendwann das Finanzamt. Dann musst du rückwirkend ein Gewerbe anmelden und ggf. Steuern nachzahlen.
Pro Tipp: Wenn du dir unsicher bist, halte die Rechnung so einfach wie möglich – mit Name, Datum, Leistung, Betrag – und weise klar aus, dass es sich um eine Privatrechnung ohne Umsatzsteuer handelt.
Ab 1. Januar 2025 verändert sich die Rechnungsstellung in Deutschland grundlegend. Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) gilt dann die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Das bedeutet: PDF-Anhänge oder Papierbelege reichen nicht mehr aus. Stattdessen müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format verschickt werden, das automatisiert auslesbar ist.
Die zwei zentralen Standards heißen XRechnung und ZUGFeRD. Beide basieren auf einem einheitlichen EU-Standard (EN 16931) und sorgen dafür, dass Rechnungsdaten direkt ins Buchhaltungssystem übernommen werden können.
Es gibt Übergangsfristen:
Pro Tipp: Stell dich frühzeitig um. Je eher du Software nutzt, die XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt, desto weniger Stress hast du in der Übergangsphase.
Die Umstellung betrifft beide Seiten – Empfänger und Aussteller. Dein Unternehmen muss ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Gleichzeitig solltest du prüfen, ob deine aktuelle Rechnungssoftware die neuen Standards bereits unterstützt.
Beim Archivieren gelten die bekannten GoBD-Regeln: Rechnungen müssen unveränderbar, vollständig und maschinell lesbar gespeichert werden – mindestens 10 Jahre lang. Ein einfacher Dateiordner reicht nicht.
Für kleine Unternehmen klingt das nach zusätzlichem Aufwand, tatsächlich bringt die E-Rechnung aber Vorteile:
Wenn du dich rechtzeitig vorbereitest, kannst du die E-Rechnung nicht nur als Pflicht, sondern als Chance nutzen, deine Abläufe zu digitalisieren und Zeit zu sparen.
Viele Gründer:innen starten mit kostenlosen Vorlagen oder Excel-Tabellen. Das funktioniert am Anfang, bringt aber schnell Grenzen mit sich. Spätestens wenn du mehr als ein paar Rechnungen im Monat schreibst, lohnt sich der Vergleich: Vorlage, Software oder Generator – was passt zu dir?
Word- oder Excel-Vorlagen sind beliebt, weil sie sofort verfügbar sind. Du trägst einfach deine Daten ein, speicherst die Datei und verschickst sie als PDF.
Pro Tipp: Nutze Vorlagen nur, wenn du wenige Rechnungen im Jahr schreibst und keine komplexen Anforderungen hast.
Viele Anbieter stellen kostenlose Rechnungsgeneratoren im Web bereit. Du füllst ein Formular aus, der Generator erstellt ein PDF.
Gut geeignet für Gründer:innen, die nur gelegentlich Rechnungen erstellen oder schnell eine saubere Einzelrechnung brauchen.
Eine dedizierte Software nimmt dir viel Arbeit ab:
Die Kosten liegen meist zwischen 10 und 30 Euro pro Monat. Dafür sparst du Zeit, vermeidest Fehler und bist auf der sicheren Seite bei GoBD- und E-Rechnungspflichten.
Fazit:
Gerade mit Blick auf die E-Rechnungspflicht ab 2025 lohnt es sich, frühzeitig auf eine Software umzusteigen, die die neuen Formate unterstützt. So bist du rechtssicher und zukunftsfähig.
Eine Rechnung ist nicht nur ein Pflichtdokument fürs Finanzamt – sie ist auch ein Aushängeschild deines Unternehmens. Je klarer und professioneller sie gestaltet ist, desto schneller zahlen deine Kunden.
Eine gute Rechnung ist übersichtlich, einheitlich und seriös. Achte auf:
Halte das Design schlicht: Klare Schrift, genügend Weißraum, dezente Farben. Zu viele Spielereien verwirren mehr, als dass sie helfen.
Pro Tipp: Verwende ein einheitliches Corporate Design. Wenn deine Angebote, Rechnungen und Mahnungen gleich aussehen, stärkt das deine Markenwirkung.
Die meisten Kunden bevorzugen heute die digitale Rechnung per E-Mail. Wichtig ist, dass du die PDF-Datei unveränderbar erstellst und archiviert.
Ein klarer Zahlungsbutton oder -link verkürzt den Prozess enorm. Viele Tools ermöglichen, direkt mit Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung zu zahlen. Ergebnis: weniger offene Posten, schnellerer Geldeingang.
Nicht jede Rechnung sieht gleich aus. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Arten, die jeweils eigene Regeln haben. Wenn du die Unterschiede kennst, vermeidest du Fehler und wirkst professionell.
Gerade im Handwerk, Bauwesen oder bei größeren Projekten üblich: Du stellst vor oder während der Leistung eine Teilrechnung. Damit sicherst du deine Liquidität. Wichtig: Jede Vorschuss- oder Abschlagsrechnung braucht alle Pflichtangaben und einen klaren Bezug zur späteren Endrechnung.
Beispiel: „Abschlagsrechnung 1 für Projekt XY, insgesamt 30 % des vereinbarten Preises.“
Die Endrechnung enthält die komplette Abrechnung eines Projekts. Hast du vorher Abschlagsrechnungen gestellt, müssen diese aufgeführt und abgezogen werden. So bleibt transparent, was der Kunde schon bezahlt hat und was noch offen ist.
Pro Tipp: Achte auf eindeutige Verweise („Abschlagsrechnung Nr. 2025-04 vom 15.03.2025 berücksichtigt“).
Wenn eine Rechnung fehlerhaft ist, darfst du sie nicht einfach ändern. Stattdessen stellst du eine Stornorechnung (auch Gutschrift genannt) aus, die den alten Betrag neutralisiert. Danach folgt eine neue, korrekte Rechnung.
Beispiel: „Hiermit stornieren wir die Rechnung Nr. 2025-015 vom 10.03.2025.“
Eine Gutschrift wird manchmal auch als „negative Rechnung“ verstanden. Sie kommt z. B. zum Einsatz, wenn du dem Kunden etwas zurückzahlst (Rabatte, Retouren) oder wenn die Abrechnung umgekehrt läuft (z. B. bei Provisionszahlungen). Wichtig: Die Gutschrift muss die gleichen Pflichtangaben enthalten wie eine normale Rechnung.
Sobald du Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufst, gelten besondere Regeln. Vor allem die Umsatzsteuerspielt hier eine entscheidende Rolle. Mit den richtigen Angaben vermeidest du Ärger mit Finanzämtern und Kunden.
Lieferst du an ein anderes Unternehmen innerhalb der EU, kommt in vielen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Das heißt: Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, und der Empfänger schuldet die Steuer im eigenen Land. Wichtig: Du musst sowohl deine als auch die USt-IdNr. des Kunden auf der Rechnung angeben und den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ergänzen.
Beispiel-Hinweis:
„Umsatzsteuerfrei gemäß Reverse-Charge-Verfahren. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.“
Bei Geschäften mit Ländern außerhalb der EU (z. B. Schweiz, USA) gilt: Du stellst die Rechnung netto aus, also ohne deutsche Umsatzsteuer. Aber: Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes können zusätzliche Dokumente erfordern. Kläre das vorab mit deinem Kunden oder einem Steuerberater.
Du darfst Rechnungen grundsätzlich auch in Fremdwährungen ausstellen. Achte aber darauf, dass die Beträge für deine Buchhaltung zusätzlich in Euro umgerechnet werden. Die Sprache ist flexibel – Deutsch oder Englisch reichen meist aus. Wichtig bleibt: Auch bei Auslandsrechnungen musst du die GoBD-konforme Aufbewahrung sicherstellen.
Eine saubere Rechnung ist nur der erste Schritt. Wer den gesamten Prozess durchdenkt – vom Angebot bis zur Zahlung –, spart Zeit, Nerven und Geld. Hier ein Überblick, wie du deine Abläufe optimierst.
Am besten legst du einen festen Ablauf fest:
Pro Tipp: Automatisiere Erinnerungen – viele Programme verschicken Zahlungshinweise automatisch nach 7 oder 14 Tagen.
Nutze Tools, die dein Rechnungswesen mit deiner Buchhaltung und deinem Bankkonto verbinden. So erkennst du sofort offene Posten. Moderne Software kann:
Das reduziert Fehler und gibt dir jederzeit den Überblick.
Je einfacher du es dem Kunden machst, desto schneller kommt dein Geld.
Gerade in wachsenden Unternehmen ist es wichtig, Verantwortlichkeiten klar zu regeln: Wer schreibt Rechnungen, wer prüft Zahlungen, wer verschickt Mahnungen? So stellst du sicher, dass nichts untergeht. Und: Denke an die GoBD-konforme Archivierung – Rechnungen müssen unveränderbar und nachvollziehbar gespeichert werden.
Eine einfache Rechnung enthält die wichtigsten Pflichtangaben: Name und Anschrift beider Parteien, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Betrag und Zahlungsziel. Schreibst du als Kleinunternehmer, reicht ein Hinweis wie „Keine Umsatzsteuer gemäß §19 UStG“. Eine Word- oder PDF-Vorlage reicht für Einzelfälle – achte nur darauf, dass du die Pflichtbestandteile nicht vergisst.
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das heißt: kein Mehrwertsteuerbetrag, sondern ein Hinweis auf §19 UStG. Alles andere (Rechnungsnummer, Datum, Leistung) bleibt wie bei regulären Rechnungen. Nutze am besten eine eigene Vorlage, um nicht versehentlich Umsatzsteuer auszuweisen. So vermeidest du Diskussionen mit Kunden oder dem Finanzamt.
Ja, solange es sich um gelegentliche, private Verkäufe oder Leistungen handelt. Du brauchst keine Steuernummer und weist auch keine Umsatzsteuer aus. Gib aber trotzdem die Basisdaten an: Name, Anschrift, Datum, Leistung, Betrag. Achtung: Wenn du regelmäßig Rechnungen stellst, gilt das als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit – dann musst du ein Gewerbe anmelden.
Eine korrekte Rechnung muss alle Pflichtbestandteile nach §14 UStG enthalten: Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung, Netto, Steuer, Brutto. Optional, aber empfehlenswert: Zahlungsziel und Bankverbindung. Fehlt eine Angabe, kann der Vorsteuerabzug für deine Kunden scheitern – und du musst ggf. nachbessern.
Vorlagen sind praktisch für Einsteiger. Du findest kostenlose Word- oder Excel-Muster online, die alle Pflichtangaben enthalten. Achte darauf, sie regelmäßig zu aktualisieren und an deine Branche anzupassen. Für wiederkehrende Rechnungen empfiehlt sich jedoch Software, da Vorlagen fehleranfällig sind. Ein PDF-Export sorgt dafür, dass deine Rechnung unveränderbar beim Kunden ankommt.
Online-Rechnungsgeneratoren sind nützlich, wenn du schnell und kostenlos eine rechtssichere Rechnung erstellen willst. Du füllst ein Formular aus, der Generator erstellt ein PDF. Nachteil: kaum Individualisierung, und deine Daten liegen beim Anbieter. Für wenige Rechnungen im Jahr okay – wenn du regelmäßig schreibst, ist eine Software besser.
DATEV ist in Deutschland Standard in der Steuerberatung. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme bieten Schnittstellen, die Rechnungsdaten direkt ins DATEV-Format exportieren. Vorteil: Dein Steuerberater kann die Daten ohne manuelle Eingabe übernehmen. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Achte bei der Softwarewahl darauf, ob eine DATEV-Schnittstelle integriert ist.
Spezielle Rechnungsprogramme bieten viele Vorteile: automatische Rechnungsnummern, Pflichtangaben integriert, Mahnwesen, GoBD-Archivierung. Sie kosten zwar meist 10–30 € im Monat, ersparen dir aber viel Zeit und minimieren Fehler. Besonders mit Blick auf die kommende E-Rechnungspflicht sind Programme die beste Wahl, um rechtssicher und effizient zu arbeiten.
Ab 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B-Geschäfte auszustellen. Privatkunden (B2C) sind ausgenommen. Für dich heißt das: auch kleine Gewerbe und Freiberufler müssen spätestens ab 2028 auf strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD umsteigen. PDFs oder Papierbelege reichen dann nicht mehr.
Eine Rechnung zu schreiben ist kein Hexenwerk – solange du die Regeln kennst. Ob Pflichtangaben, Kleinunternehmer-Regeln, E-Rechnung oder passende Tools: Mit klaren Strukturen und modernen Programmen sparst du Zeit und vermeidest Fehler.
Bereite dich jetzt auf die E-Rechnungspflicht ab 2025 vor und nutze die Chance, deine Abläufe zu digitalisieren. So bleibst du rechtssicher, professionell und hast den Kopf frei fürs eigentliche Geschäft.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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