Rechnung schreiben in Österreich – hier erfährst du, wie du Pflichtangaben, Kleinbetragsrechnungen, E-Rechnungen und Kleinunternehmer-Regeln richtig umsetzt. Mit Vorlagen, Software-Tipps und häufigen Fehlern. Alles kompakt erklärt.
Damit eine Rechnung in Österreich rechtsgültig ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese Anforderungen sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt und gelten für alle Unternehmer, egal ob GmbH, OG oder Einzelunternehmer. Fehlen Angaben, riskierst du Probleme mit dem Finanzamt oder dass dein Kunde die Vorsteuer nicht geltend machen kann.
Eine vollständige Rechnung muss in Österreich folgende Elemente beinhalten:
Besonders wichtig ist die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen. Allgemeine Warengruppen wie „Lebensmittel“ oder „Büroartikel“ sind nicht ausreichend. Stattdessen muss die Leistung so beschrieben sein, dass sie eindeutig identifiziert werden kann:
Auf standardisierten Kassenbons sind kürzere Begriffe zulässig, solange sie branchenüblich eindeutig sind. Für Unternehmerrechnungen gilt jedoch: je präziser, desto besser.
Warum das wichtig ist:
Pro Tipp: Nutze Artikelnummern oder Produktcodes zusätzlich zur Beschreibung. Das spart Zeit und erhöht die Nachvollziehbarkeit bei vielen ähnlichen Positionen.
Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Vorgaben. Hier genügt es, wenn folgende Angaben enthalten sind:
Häufig fehlen in der Praxis die UID-Nummer des Kunden (bei Rechnungen über 10.000 €) oder der Leistungszeitpunkt. Auch falsch fortlaufende Rechnungsnummern sind ein Problem. Achte deshalb darauf, ein nachvollziehbares Nummernsystem einzusetzen – zum Beispiel laufende Nummern pro Jahr oder nach Geschäftsbereich.
Pro Tipp: Nutze eine Rechnungssoftware. Sie ergänzt Pflichtfelder automatisch, vergibt fortlaufende Nummern und reduziert so das Risiko formaler Fehler.
In Österreich gibt es für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 400 € (inkl. Umsatzsteuer) eine Vereinfachung: die sogenannte Kleinbetragsrechnung. Diese Regelung ist vor allem für Gastronomie, Handel oder Dienstleister mit vielen kleineren Umsätzen praktisch, weil sie den administrativen Aufwand deutlich reduziert.
Statt der umfangreichen Liste bei Standardrechnungen müssen Kleinbetragsrechnungen nur folgende Angaben enthalten:
Damit kannst du auch kleine Umsätze rechtssicher abrechnen, ohne eine UID-Nummer oder fortlaufende Rechnungsnummer anführen zu müssen.
Wichtig: Die Vereinfachung gilt nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Reverse-Charge-Fällen. In diesen Situationen gelten weiterhin die vollständigen Rechnungsmerkmale. Überschreitet deine Rechnung die 400-€-Grenze, musst du automatisch alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung aufführen.
Hinweis: Wenn du viele Kleinbetragsrechnungen schreibst (z. B. im Einzelhandel), empfiehlt sich ein Kassensystem oder Rechnungsprogramm, das diese Formate automatisch erzeugt und korrekt archiviert.
Immer mehr Rechnungen werden heute elektronisch versendet. Eine E-Rechnung ist laut österreichischem Recht jede Rechnung, die in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird – egal ob als PDF per E-Mail oder über ein spezielles Portal. Damit eine E-Rechnung gültig ist, müssen Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleistet sein .
Besonders wichtig ist die E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen. Seit einigen Jahren dürfen Rechnungen an den Bund nur noch elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) oder über PEPPOL eingereicht werden. PDF-Rechnungen per Mail werden nicht akzeptiert. Das Format muss den strengen ebInterface-Standards entsprechen.
Elektronische Rechnungen sparen Zeit, Porto und Lagerkosten. Sie lassen sich direkt aus Rechnungsprogrammen generieren, automatisch archivieren und oft direkt in die Buchhaltung übernehmen. Vor allem für Kleinunternehmer bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand und mehr Sicherheit bei Steuerprüfungen.
Pro Tipp: Prüfe, ob deine Software eine direkte Anbindung an das USP oder PEPPOL bietet. So stellst du sicher, dass deine E-Rechnungen an öffentliche Stellen automatisch im richtigen Format übermittelt werden.
Wenn du in Österreich unter die Kleinunternehmerregelung fällst, gelten für deine Rechnungen besondere Vorgaben. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Jahresumsatz unter 35.000 € liegt. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen daher keine USt an das Finanzamt abführen .
Grundsätzlich musst du alle Angaben einer normalen Rechnung aufnehmen (Name, Anschrift, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung usw.). Der Unterschied: Umsatzsteuer und Steuersatz entfallen. Stattdessen musst du einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anführen, zum Beispiel:
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
Damit erklärst du gegenüber deinem Kunden und dem Finanzamt, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Gerade Kleinunternehmer arbeiten oft mit Word- oder Excel-Vorlagen. Achte darauf, dass der Hinweis zur Steuerbefreiung immer enthalten ist. Am sichersten ist eine Rechnungssoftware, die Kleinunternehmerrechnungen automatisch korrekt formatiert und archiviert.
Auch Privatpersonen dürfen in Österreich Rechnungen schreiben – allerdings nur in bestimmten Fällen. Typisch ist das bei freiberuflichen Tätigkeiten ohne Gewerbeschein (z. B. Künstler, Nachhilfe, kleine Dienstleistungen) oder bei einmaligen Verkäufen. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend notwendig, solange es sich nicht um eine dauerhafte, gewerbsmäßige Tätigkeit handelt .
Eine Privatrechnung muss ebenfalls bestimmte Mindestangaben enthalten, damit sie vom Kunden anerkannt wird:
Privatpersonen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wichtig ist daher ein Hinweis wie:
„Privatverkauf – keine Umsatzsteuer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
Bei gelegentlichen Leistungen oder Verkäufen besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Sobald die Tätigkeit jedoch regelmäßig und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, kann eine Gewerbeanmeldung notwendig werden.
Wenn du als Privatperson Rechnungen stellst, dokumentiere alle Vorgänge sorgfältig – gerade wenn du Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben musst. Nutze einfache Vorlagen, um sicherzustellen, dass keine Pflichtangaben fehlen.
Das österreichische Umsatzsteuergesetz legt genau fest, wann eine Rechnung ausgestellt werden muss. Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder Leistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person erbringt, ist eine Rechnung verpflichtend .
Viele Unternehmer warten mit der Rechnungsausstellung zu lange. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, weil sich Zahlungen verzögern. Am besten stellst du Rechnungen unmittelbar nach Leistungserbringung aus. Moderne Rechnungssoftware unterstützt dich mit automatischen Erinnerungen und Vorlagen.
Neben den Standardrechnungen gibt es in Österreich mehrere Sonderformen, die eigene Regeln haben. Sie betreffen vor allem den grenzüberschreitenden Handel und spezielle Geschäftsfälle.
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger über. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Dienstleistungen ins EU-Ausland oder bei Bauleistungen der Fall. Auf der Rechnung muss ein eindeutiger Hinweis stehen, etwa:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Reverse Charge.“
Lieferst du Waren an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist die Lieferung in Österreich steuerfrei. Dafür musst du:
Bei Miet- oder Leasingverträgen wird oft eine sogenannte Dauerrechnung ausgestellt. Diese enthält alle Pflichtangaben und gilt für einen längeren Zeitraum (z. B. monatlich wiederkehrende Zahlungen).
Pro Tipp: Prüfe bei internationalen Geschäften immer genau die geltenden Umsatzsteuerregelungen, da falsche Angaben schnell zu Steuernachforderungen führen.
Viele Selbstständige und Gründer starten mit Word- oder Excel-Vorlagen, um ihre ersten Rechnungen zu erstellen. Das wirkt auf den ersten Blick unkompliziert und kostenlos, birgt aber einige Risiken.
Wenn du nur selten Rechnungen erstellst, kannst du mit einer geprüften Vorlage starten. Spätestens sobald du regelmäßig Kunden hast, empfiehlt sich aber der Umstieg auf ein professionelles Rechnungsprogramm. So stellst du sicher, dass alle Pflichtfelder automatisch enthalten sind und deine Rechnungen bei einer Prüfung anerkannt werden .
Ein professionelles Rechnungsprogramm ist für viele Unternehmer in Österreich die beste Lösung. Es reduziert Fehler, spart Zeit und sorgt dafür, dass deine Rechnungen automatisch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Wenn du dich für ein Rechnungsprogramm entscheidest, achte auf:
Hinweis: Viele Programme bieten kostenlose Testphasen. Nutze diese, um zu prüfen, ob die Bedienung zu deinem Geschäftsalltag passt.
Wenn du nur gelegentlich Rechnungen erstellst oder zu Beginn deiner Selbstständigkeit stehst, können Rechnungsvorlagen eine schnelle und einfache Lösung sein. Viele Anbieter stellen kostenlose Muster im Word- oder Excel-Format bereit, die du nur noch mit deinen Daten ausfüllen musst.
Vorlagen haben aber klare Nachteile:
Wenn du eine Vorlage nutzt, prüfe vor dem Versenden jede Angabe sorgfältig. Achte insbesondere auf den Hinweis bei Kleinunternehmerrechnungen und die korrekte Steuerangabe. Für den professionellen Einsatz lohnt sich aber meist früh der Umstieg auf ein Rechnungsprogramm.
Auch wenn Rechnungen auf den ersten Blick simpel wirken, passieren in der Praxis viele Fehler. Diese können im schlimmsten Fall dazu führen, dass dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann oder das Finanzamt deine Buchhaltung beanstandet.
Formale Fehler können dazu führen, dass Rechnungen nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden. Das bedeutet: kein Vorsteuerabzug und im schlimmsten Fall Nachzahlungen oder Strafen.
Pro Tipp: Nutze eine Software mit integrierten Prüfmechanismen. Sie warnt dich, wenn Pflichtangaben fehlen, und verhindert doppelte Rechnungsnummern.
Auch mit größter Sorgfalt können Fehler passieren – etwa ein falsches Datum, ein Tippfehler oder ein fehlender Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Wichtig ist: Eine einmal ausgestellte Rechnung darf nicht einfach überschrieben oder gelöscht werden. Stattdessen gibt es klare Verfahren zur Korrektur.
Hinweis: Bewahre immer sowohl die Original- als auch die Stornorechnung auf. So bleibst du prüfungssicher und erfüllst die Anforderungen der BAO.
In Österreich gilt die gesetzliche Pflicht, Rechnungen mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Bei anhängigen Verfahren oder steuerlichen Prüfungen kann sich die Dauer verlängern .
Rechnungen dürfen sowohl in Papierform als auch elektronisch archiviert werden. Wichtig ist, dass die Unveränderbarkeit, Lesbarkeit und Verfügbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind. Ein einfacher Ordner mit PDFs genügt nicht immer – besser sind revisionssichere Archivsysteme, die Änderungen dokumentieren.
Gerade Kleinunternehmer und Freiberufler profitieren von Cloud-Lösungen, die Rechnungen automatisch speichern. So gehst du sicher, dass auch bei einem Gerätewechsel oder Datenverlust alle Belege erhalten bleiben.
Eine Rechnung ist erst dann wirksam, wenn sie dem Kunden auch ordnungsgemäß zugeht. In Österreich kannst du Rechnungen sowohl per Post als auch elektronisch übermitteln. Entscheidend ist, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind .
Schicke Rechnungen möglichst zeitnah nach Leistungserbringung, am besten direkt als PDF aus deiner Rechnungssoftware. So stellst du sicher, dass sie korrekt formatiert, lesbar und prüfungssicher archiviert sind.
Eine korrekte Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach dem UStG: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag sowie – falls nötig – die UID-Nummern. Fehlen Angaben, kann der Vorsteuerabzug versagt werden.
Viele Anbieter stellen kostenlose Rechnungsvorlagen bereit – etwa für Standardrechnungen, Kleinunternehmer oder Reverse-Charge-Fälle . Diese kannst du anpassen und sofort nutzen. Achte darauf, dass alle relevanten Felder vorhanden sind und lösche nie Pflichtangaben.
Privatpersonen dürfen Rechnungen stellen, z. B. bei freiberuflichen Tätigkeiten oder einmaligen Verkäufen. Wichtig: Keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern einen Hinweis wie „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ ergänzen .
Als Kleinunternehmer führst du keine Umsatzsteuer ab. Deshalb entfällt auf deiner Rechnung der Steuersatz. Stattdessen musst du den Hinweis „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ anführen .
Optisch gibt es keine festen Vorgaben. Entscheidend sind die Inhalte: Alle Pflichtangaben müssen vollständig und gut lesbar enthalten sein. Ob du ein eigenes Layout wählst, eine Vorlage nutzt oder eine Software – Hauptsache, die Angaben sind korrekt.
Ja, solange es sich nicht um eine dauerhaft gewerbliche Tätigkeit handelt. Für einmalige Verkäufe oder freiberufliche Leistungen ist das erlaubt. Sobald du regelmäßig tätig bist, musst du ein Gewerbe anmelden.
In Österreich ist eine korrekte Rechnung mehr als nur ein Zahlungsbeleg – sie ist die Grundlage für Rechtssicherheit, Buchhaltung und Vorsteuerabzug. Entscheidend sind vollständige Pflichtangaben und die Einhaltung spezieller Regeln für Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmer oder E-Rechnungen.
Mit geprüften Vorlagen oder einer professionellen Rechnungssoftware sparst du Zeit, vermeidest Fehler und erfüllst automatisch alle gesetzlichen Anforderungen. So stellst du sicher, dass deine Rechnungen immer anerkannt werden – ob gegenüber Kunden, Finanzamt oder bei Betriebsprüfungen.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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